BT-Drucksache 18/5451

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/5208 - Menschenrechte in der neuen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen stärken

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5451
18. Wahlperiode 02.07.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Claudia Roth (Augsburg), Uwe
Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5208 –

Menschenrechte in der neuen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsagenda der
Vereinten Nationen stärken

A. Problem
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streicht heraus, dass die Welt
im Jahr 2015 die große Chance habe, einen Durchbruch für Klimaschutz und globale
Gerechtigkeit zu erreichen. Mit den Nachhaltigkeits- und Entwicklungszielen, die
im September 2015 im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen
verabschiedet werden sollen, solle eine wahrhaft transformative Agenda für die Zu-
kunft formuliert werden.
In dem Antrag wird dargelegt, dass die Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele der-
zeit in einem global angelegten Prozess diskutiert und ausformuliert werden. Bereits
2012 hatten die UN-Mitgliedstaaten in Rio de Janeiro beschlossen, die „Nachhaltig-
keitsziele in Übereinstimmung mit Völkerrecht“, also auch unter Einbeziehung der
Menschenrechte, zu entwickeln. Mitte 2014 hat eine von den Vereinten Nationen
benannte Gruppe von 70 Mitgliedstaaten (Open Working Group) einen umfassenden
Vorschlag vorgelegt, der 17 Ziele mit Unterzielen enthält (A/68/970). Dieser wird
seit Beginn des Jahres 2015 von den VN- Mitgliedstaaten verhandelt. Gleichzeitig
hat der Prozess der Anpassung der Ziele auf nationaler Ebene und die Vorbereitung
von Rechenschafts- und Monitoring-Mechanismen zur Überprüfung der Umsetzung
begonnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist darauf, dass die Bedeutung der
Menschenrechte von vielen der Mitgliedstaaten immer wieder betont werde. Aller-
dings zeichne sich gerade bei diesem Thema auch Dissens ab, insbesondere dort, wo
Staaten – aus allen Regionen – durch menschenrechtliche Forderungen ihre politi-
schen Handlungsspielräume eingeschränkt sähen. Um dem Anspruch einer globalen
Transformation gerecht zu werden, ist es nach Auffassung der Antragsteller wesent-
lich, dass die „Post-2015 Agenda“ sich an den Menschenrechten orientiere und diese
nicht unterlaufe. Eine explizitere Bezugnahme auf die Menschenrechte würde für
Klarheit sorgen, die Formulierung von Umsetzungsschritten erleichtern und den Zie-
len einen höheren Grad von Verbindlichkeit verleihen.

Drucksache 18/5451 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die unterzeichnenden Staaten müssten in der Erklärung, die im September 2015 un-
terzeichnet werde, ihre kollektive und globale Verantwortung für Achtung, Schutz
und Gewährleistung der Menschenrechte klar anerkennen.
Allgemeine menschenrechtliche Prinzipien – Partizipation, Verantwortlichkeit,
Überprüfung und Nichtdiskriminierung – müssten durchgängig in die Erklärung und
die entsprechenden Anpassungs- und Umsetzungsprozesse integriert werden. Dabei
gelte es, die Rechte von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen besonders in den
Blick zu nehmen.
In der jetzt beginnenden Schlussphase des Verhandlungsprozesses sei es daher zent-
ral, bereits erreichte Erfolge in Bezug auf Menschenrechte zu bewahren und sich
gleichzeitig verstärkt dafür einzusetzen, dass noch bestehende Schwächen oder Un-
klarheiten beseitigt werden. Die Bundesregierung habe in den nun anstehenden fina-
len Phasen des Verhandlungsprozesses bis zur Unterzeichnung der Erklärung im
September 2015, sowie im Rahmen des ebenfalls schon beginnenden Prozesses der
Anpassung und Umsetzung in und durch Deutschland, die Gelegenheit, dazu beizu-
tragen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5451
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/5208 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2015

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Gabriela Heinrich
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/5451 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz), Gabriela Heinrich, Annette
Groth und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/5208 in seiner 112. Sitzung am 18. Juni 2015
erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag feststellen soll, dass die Staaten in der
Erklärung, die im September 2015 unterzeichnet werde, klar anerkennen müssten, dass sie eine kollektive und
globale Verantwortung für Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte haben. Allgemeine men-
schenrechtliche Prinzipien – Partizipation, Verantwortlichkeit, Überprüfung und Nichtdiskriminierung – müss-
ten durchgängig in die Erklärung und die entsprechenden Anpassungs- und Umsetzungsprozesse integriert
werden. Dabei gelte es, die Rechte von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen besonders in den Blick zu
nehmen. In der jetzt beginnenden Schlussphase des Verhandlungsprozesses sei es daher zentral, bereits er-
reichte Erfolge in Bezug auf Menschenrechte zu bewahren und sich gleichzeitig verstärkt dafür einzusetzen,
dass noch bestehende Schwächen oder Unklarheiten beseitigt werden. Die Bundesregierung habe in den nun
anstehenden finalen Phasen des Verhandlungsprozesses bis zur Unterzeichnung der Erklärung im September
2015, sowie im Rahmen des ebenfalls schon begonnenen Prozesses der Anpassung und Umsetzung in und
durch Deutschland, die Gelegenheit, dazu beizutragen.
Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern,
sich dafür einzusetzen, dass die Erklärung, die im September 2015 verabschiedet wird, die kollektive und glo-
bale Verantwortung der Unterzeichner, allen Menschen ein Leben in Würde und frei von Angst und Not zu
ermöglichen, unmissverständlich anerkennt;
Initiativen zu unterstützen, die darauf hinwirken, dass alle Ziele, Unterziele und Indikatoren an den existieren-
den internationalen Menschenrechtsstandards ausgerichtet werden, zumindest aber die entsprechenden
Formulierungen nicht hinter den international gültigen menschenrechtlichen Verträgen zurück bleiben;
dazu beizutragen, dass die Menschenrechte Aller in die Erklärung Eingang finden, einschließlich der Rechte
von Frauen und Mädchen, indigener Völker, Migranten, Angehöriger der LGBTTI-Community, älterer Men-
schen und Menschen mit Behinderungen;
sich dafür einzusetzen, dass die Erklärung anerkennt, dass ein Leben frei von Angst die Möglichkeit der poli-
tischen Partizipation und der freien Meinungsäußerung voraussetzt, und dass deshalb bürgerliche und politische
Rechte in der Formulierung der entsprechenden Ziele und Indikatoren angemessen berücksichtigt werden;
sich dafür einzusetzen, dass die Kohärenz der Ziele im Sinne einer globalen Partnerschaft gestärkt wird, so
dass die Auswirkungen etwa von Handels-, Finanz- oder Investitionspolitik nicht internationale Menschen-
rechtsstandards unterminieren;
sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele auf der Basis von Deutschlands menschen-
rechtlichen Verpflichtungen und in einem transparenten und partizipativen Verfahren angepasst und in kon-
krete Strategien und Politik umgesetzt werden;
sich dafür einzusetzen, dass Menschenrechtsstandards verbindlicher Bestandteil eines globalen Rechenschafts-
mechanismus werden, der fortlaufend und messbar die Fortschritte der Staaten bei der Umsetzung der Ziele
sichtbar macht und dazu Berichte von Staaten, VN-Organisationen sowie der Zivilgesellschaft vorsieht, sowie
sich dafür einzusetzen, dass die Verantwortlichkeit des Privatsektors für die Achtung der Menschenrechte in
der im September zu verabschiedenden Erklärung klar benannt wird und dass die menschenrechtlichen
Verpflichtungen international tätiger Unternehmen von den beteiligten Staaten im Rahmen ihrer exterritorialen
Staatenpflichten verbindlich durchgesetzt werden, u.a. mit der Ausweitung von Möglichkeiten für Klagen ge-
gen solche Unternehmen im Falle von Menschenrechtsverletzungen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5451
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/5208 in seiner 45. Sitzung am 1. Juli 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner 38. Sitzung
am 1. Juli 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/5208 in seiner
39. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2015

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Gabriela Heinrich
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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