BT-Drucksache 18/5450

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/3832 - Raif Badawi sofort freilassen - Völkerrechtswidrige Strafen in Saudi-Arabien abschaffen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Tom Koenigs, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3835 - Ja zur Meinungsfreiheit, nein zur Folter - Menschenrechte in Saudi-Arabien schützen, Raif Badawi freilassen

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5450
18. Wahlperiode 02.07.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang
Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3832 –

Raif Badawi sofort freilassen – Völkerrechtswidrige Strafen in
Saudi-Arabien abschaffen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Tom Koenigs,
Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3835 –

Ja zur Meinungsfreiheit, nein zur Folter – Menschenrechte in Saudi-Arabien
schützen, Raif Badawi freilassen

A. Problem
Zu den Buchstaben a und b
Im Juni 2012 wurde in Saudi-Arabien der Blogger und Menschenrechtsaktivist Raif
Badawi verhaftet und im November 2014 von einem saudi-arabischen Gericht we-
gen „Beleidigung des Islam“ zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe, einer Geldstrafe
und zu 1000 Stock- und Peitschenhieben verurteilt. Nachdem die erste Einheit von
50 Peitschenhieben am 9. Januar 2015 öffentlich vollstreckt wurde, wurde die wei-
tere Vollstreckung aufgrund der noch nicht verheilten Wunden zunächst ausgesetzt.
Auch Badawis Anwalt, der 35-jährige Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al-
Khair, wurde 2014 zu 15 Jahren Haft, einer hohen Geldstrafe und einem 15-jährigen
Reiseverbot verurteilt. Wie Badawi befindet er sich derzeit in Haft.
Zu Buchstabe a
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. verurteilt die gegen Raif Badawi verhängte
Strafe als barbarisch. Raif Badawi habe in seinen regierungskritischen Kommenta-
ren die Menschenrechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit verteidigt

Drucksache 18/5450 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und Missstände im Land aufgezeigt. Hierfür gebühre ihm der Dank des Deutschen
Bundestages. Das saudi-arabische Rechtssystem sei noch immer in weiten Teilen
rückständig und mit einer humanen und menschenrechtlich verantwortbaren Justiz
nicht zu vereinbaren. Die Regierung Saudi-Arabiens solle sich für eine Reform der
Rechtsordnung und des Justizsystems einsetzen und alle Strafen, die gegen interna-
tionale Konventionen verstoßen, sofort abschaffen.
Von einem strategischen Verbündeten, als der Saudi-Arabien der Bundesregierung
gelte, müsse eingefordert werden, dass er elementare Grundrechte und Menschen-
rechte nicht mit Füßen trete. Mit der Unterstützung der Regierung Saudi-Arabiens
stütze die Bundesregierung aufgrund von Handelsinteressen und geostrategischen
Überlegungen eine der reaktionärsten und undemokratischsten Regierungen in der
Region.
Der Antrag formuliert die Erwartung, dass sich die Bundesregierung öffentlich ge-
gen das Justizsystem in Saudi-Arabien wendet und sich für eine Demokratisierung
und Öffnung des Landes einsetzt. Hieran schließen sich konkrete Forderungen an
die Bundesregierung an.
Zu Buchstabe b
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass es in Saudi-
Arabien unter der Herrschaft von König Abdullah bin Abdul Asis Al-Saud nur mä-
ßige Modernisierungsfortschritte gegeben habe. Die dortige Menschenrechtslage sei
nach wie vor erschreckend. Angesichts dessen sei es umso wichtiger, dass es Men-
schen gebe, die es wagten, ihre Meinung frei zu äußern. Ihnen gebühre Respekt und
Schutz.
Mutige Menschenrechtsverteidiger wie Raif Badawi und sein Anwalt Waleed Abu
al-Khair benötigten Solidarität, Unterstützung und Schutz. Die Prügelstrafe und Hin-
richtungen müssten sofort ausgesetzt und generell abgeschafft werden. Menschen-
rechtsverteidigerinnen und -verteidiger, die nichts anderes getan hätten, als mit fried-
lichen Mitteln ihre Meinung zu äußern, müssten freigelassen werden.
Die Politik der Bundesregierung gegenüber Saudi-Arabien sei geprägt von Lippen-
bekenntnissen für die Menschenrechte einerseits und enger wirtschaftlicher Zusam-
menarbeit andererseits. Deutschland sei neben den USA und China einer der wich-
tigsten Lieferanten. In der Kritik stünden dabei insbesondere die deutschen Rüs-
tungsgeschäfte und deren Absicherung mit Hermesbürgschaften.
Der Antrag fordert einen politischen Kurswechsel in Saudi-Arabien. Auch die deut-
schen Rüstungsgeschäfte mit Saudi-Arabien und die Zusammenarbeit im Sicher-
heitsbereich dürften nicht wie bisher weiterlaufen. Menschenrechte müssten ein
zentraler Bestandteil deutscher Außenpolitik sein. Dazu gehöre auch, den Austausch
der deutschen und saudischen Zivilgesellschaft durch gezielte Programme zu fördern
sowie Menschenrechtsverletzungen unmissverständlich beim Namen zu nennen.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/3832 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/3835 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5450
C. Alternativen
Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags auf Drucksache 18/3832.
Zu Buchstabe b
Annahme des Antrags auf Drucksache 18/3835.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 18/5450 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 18/3832 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 18/3835 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2015

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5450
Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz), Dr. Ute Finckh-Krämer,
Annette Groth und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Anträge auf Drucksachen 18/3832 und 18/3835 in seiner 82. Sitzung am
29. Januar 2015 an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Verteidigungsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/3832 strebt zunächst die Verurteilung der gegen Raif
Badawi verhängten Strafe und des Justizsystems in Saudi-Arabien durch den Deutschen Bundestag an. Daraus
leitet der Antrag die Aufforderung an die Bundesregierung ab, sich für die sofortige Freilassung von Raif
Badawi und die Aufhebung des gegen ihn verhängten Urteils einzusetzen. Der deutsche Botschafter in Saudi-
Arabien soll beauftragt werden, Raif Badawi im Gefängnis zu besuchen. Die Bundesregierung soll sich außer-
dem für die Bildung einer hochrangigen internationalen Delegation einsetzen, die sich in direkten Gesprächen
mit der saudi-arabischen Regierung für die Freilassung von Raif Badawi einsetzt. Des Weiteren soll die Bun-
deregierung aufgefordert werden, die enge sicherheitspolitische und rüstungspolitische Zusammenarbeit mit
Saudi-Arabien auszusetzen, bis sich das Land zur Einhaltung menschenrechtlicher und demokratischer Stan-
dards verpflichtet und Raif Badawi in Deutschland Asyl anzubieten sowie sich gegenüber der Regierung von
Saudi-Arabien dafür einzusetzen, dass ihm Reisefreiheit gewährt wird.
Zu Buchstabe b
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/3835 zielt neben Feststellungen
insbesondere zur menschenrechtlichen Lage in Saudi-Arabien auf die Erfüllung konkreter Forderungen durch
die Bundesregierung. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, sich sowohl multi- wie bilateral nach-
drücklich und auf allen politischen Ebenen für die Freilassung Raif Badawis und seines Anwalts Waleed Abu
al-Khair einzusetzen, Prügelstrafen als Folter zu benennen und sich sowohl multi- wie bilateral nachdrücklich
und auf allen politischen Ebenen für die sofortige Aufhebung und generelle Abschaffung von Körperstrafen
einzusetzen sowie bei Reisen von Bundesaußenminister Steinmeier und Vizekanzler Gabriel die Menschen-
rechtssituation in Saudi-Arabien und das Vorgehen gegen Raif Badawi und seinen Anwalt Waleed Abu al-
Khair klar und unmissverständlich anzusprechen. Sie soll weiterhin aufgefordert werden, sich für Meinungs-
und Pressefreiheit sowie das Verbot von Zensur in Saudi-Arabien einzusetzen, den Austausch der deutschen
und saudischen Zivilgesellschaft durch gezielte Programme zu verstärken, die umfangreichen Rüstungsge-
schäfte – auch im Bereich der Überwachungstechnologien – mit Saudi-Arabien umgehend zu stoppen, Export-
genehmigungen aus der Vergangenheit neu zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen, Transparenz darüber
herzustellen, ob ein Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien im Bundessicherheitsrat beschlossen wurde und
welche Geschäfte davon erfasst sind sowie das Sicherheitsabkommen mit Saudi-Arabien aufzukündigen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3832 in seiner 46. Sitzung am 17. Juni 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 47. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD die Ableh-
nung.

Drucksache 18/5450 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Zu Buchstabe b
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3835 in seiner 44. Sitzung am 17. Juni 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 47. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD die Ableh-
nung.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstabe a und b
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Anträge auf Drucksachen 18/3832 und
18/3835 in seiner 39. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten.
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag auf Drucksache 18/3832 abzulehnen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag auf Drucksache 18/3835 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2015

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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