BT-Drucksache 18/5432

REDDplus-Mechanismus zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen aus Entwaldung und Waldschäden im globalen Süden - Ökologische Integrität

Vom 22. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5432
18. Wahlperiode 22.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Niema Movassat,
Caren Lay, Herbert Behrens, Annette Groth, Heike Hänsel, Ralph Lenkert,
Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

REDDplus-Mechanismus zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen
aus Entwaldung und Waldschäden im globalen Süden – Ökologische Integrität

Jährlich werden weltweit rund 13 Millionen Hektar Wald abgebrannt oder gero-
det. Diese Zerstörung trägt mit zirka 10 Prozent der globalen Treibhausgasemis-
sionen wesentlich zum Klimawandel bei. Im Kampf gegen die Erderwärmung
hat daher der Erhalt der Wälder große Bedeutung. Auch zum Schutz der Bio-
diversität und der lokalen Bevölkerung, die besonders in den Tropen von den
Wäldern als Lebensraum abhängig ist, muss die Entwaldung und Walddegradie-
rung (Verringerung der Baumbestände, die noch nicht den Status einer „Entwal-
dung“ erreicht hat) gestoppt werden.
Bislang haben offensichtlich die Instrumente des klassischen Tropenwaldschut-
zes nicht ausgereicht, um die Entwaldung zu verhindern. Dies ist ein Grund, wa-
rum seit einigen Jahren international neue Instrumente diskutiert und mit Pilot-
projekten vorangetrieben werden; einige davon sind höchst umstritten. Vor allen
geht es hier um Mechanismen, die ökonomische Anreize dafür schaffen sollen,
die Abholzung zu stoppen oder wenigstens das Tempo von Entwaldung und
Walddegradierung zu bremsen. Die Palette der Vorschläge reicht von Fondslö-
sungen zur Honorierung vermiedener Entwaldung bis zum Bestreben, den CO2-
Gehalt vermiedener Entwaldung bzw. Aufforstung zu bewerten und die daraus
generierten Emissionsgutschriften in globale Emissionshandelsmärkte einzu-
bringen.
Das wichtigste Instrument in diesem Kontext ist das REDD-Programm der Ver-
einten Nationen (REDD – Reducing Emissions from Deforestation and Forest
Degradation). Laut UNFCCC (United Nations Framework Convention on Cli-
mate Change) ist es ein Mechanismus zur Reduzierung von Emissionen aus Ent-
waldung und Waldschäden in Entwicklungsländern. Das Programm wurde im
Jahr 2007 auf der UN-Klimakonferenz in Bali ins Leben gerufen und später zu
„REDD+“ erweitert, indem der Erhalt und der Ausbau des Kohlenstoffvorrates
des Waldes sowie nachhaltige Waldbewirtschaftungsformen in den Mechanis-
mus einbezogen wurden.
REDD bzw. REDD+ waren von Beginn an heftig umstritten. Zum einen the-
matisierten Entwicklungsorganisationen sowie Verbände von indigenen Völ-
kern drohende oder erfolgte Vertreibungen und andere Menschenrechtsverlet-
zungen im Zuge der Vorbereitung oder der Umsetzung des Mechanismus (siehe
www.redd-monitor.org sowie die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„REDDplus-Mechanismus zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen aus

Drucksache 18/5432 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Entwaldung und Waldschäden im globalen Süden – Entwicklungspolitischer
Nutzen“, Bundestagsdrucksache 18/5433).
Zum anderen wurden in der politischen Debatte und fachlichen Diskussion er-
hebliche methodische Probleme bei der Honorierung vermiedener Entwaldung
bzw. des Waldschutzes auf Basis von Kohlenstoffbilanzen aufgezeigt (vgl.
„Tropenwaldschutz durch Emissionshandel?“, Grella/Witt, Bundestagsfraktion
DIE LINKE., 2008, www.nachhaltig-links.de). Diese sind unter anderem:
● Beständigkeit der Wälder – Permanenz

Für den Waldschutz ausgegebene Zertifikate würden (zumindest bei einem
Emissionsrechtemodell zur Finanzierung von REDD+) zeitnah zu entspre-
chend hohen CO2-Emissionen in den Industrieländern führen, welche in der
Atmosphäre eine Verweildauer von rund 100 Jahren haben. Brennt aber nun
beispielsweise nach zehn Jahren „die vermiedene Entwaldung“, also das ge-
schützte Waldgebiet, weitgehend ab, so geht die Emissionsbilanz nicht auf.
Netto-Mehremissionen zulasten des Klimaschutzes wären die Folge.

● Berechnung der gespeicherten THG-Mengen und Monitoring
Welche Art von Bewuchs vorherrscht, wie er sich im Zeitablauf geändert hat
und, noch schwerer, welcher Gehalt an CO2 das jeweilige Waldsystem spei-
chert, lässt sich derzeit nur äußerst aufwendig und vielfach nur ungenau er-
mitteln. Zudem ist die Datenlage für etliche Tropenländer weiterhin sehr lü-
ckenhaft. Ferner fehlen meist die finanziellen und technischen Mittel ge-
nauso wie die notwendige Expertise vor Ort, um die gebundenen oder ver-
miedenen Mengen Treibhausgase (THG) exakt zu berechnen.

● Verlagerungseffekte – Leakage
Es muss sichergestellt werden, dass die vertraglich festgelegte Reduzierung
der Entwaldung in einem Teil des Landes nicht durch vermehrten Einschlag
an einer anderen Stelle oder im Ausland wieder aufgehoben wird. Wie das be-
werkstelligt werden soll, ist unklar.

● Zusätzlichkeit, Berechnung der Baseline und der eingesparten THG-Menge
Als Baseline wird unter dem REDD-Modellen jene Entwicklung des jeweili-
gen Waldbestandes bezeichnet, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eingetreten
wäre, wenn es das Tropenwaldschutz-Instrument nicht gegeben hätte. Sie bil-
det das Referenzszenario für die spätere Erfolgsberechnung. Die Differenz
zwischen tatsächlicher Entwicklung und Baseline gilt zumindest in den ein-
schlägigen Modellen als die vermiedene Entwaldung, welche entsprechend
des dadurch nicht emittierten THG-Potenzials mit Geld oder Zertifikaten
honoriert wird. Da die Baseline notwendigerweise eine Hypothese ist, kann
sie aber schon aus methodischen Gründen sehr fehlerhaft sein. Insofern stellt
die Berechnung der Baseline eine besondere Herausforderung dar – auch weil
sie enormes Missbrauchspotenzial birgt und die zugrundeliegenden Annah-
men – da hypothetisch – nicht nachprüfbar sind.

● Honorierung frühen Waldschutzes – Early Action
Würde REDD ohne Maßnahmen starten, die die unterschiedlich starken Be-
mühungen der Länder um den Tropenwaldschutz in der Vergangenheit be-
rücksichtigen, würden jene Länder bzw. Regionen bevorteilt, die bislang
weitgehend untätig waren. Dies gilt insbesondere bei einer ausschließlich an
historischen Entwaldungsraten ausgerichteten Baseline. Aus diesem Grund
stellt sich die Frage, wie frühzeitige Bemühungen eines Landes, seine Ent-
waldung zu reduzieren (so genannte Early Action), honoriert werden sollen.
Dabei geht es auch darum, zu verhindern, dass in- und ausländischen Akteu-
ren in Tropenwaldländern ein Anreiz geliefert wird, vor der Einführung von

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5432
REDD+ Wälder zu roden, um die Baseline zu erhöhen und gleichzeitig noch
kurzfristig Profite aus dem Holzhandel zu erwirtschaften.

Obwohl all diese methodischen Probleme weitgehend ungelöst sind, wurden auf
der Frühjahrstagung der UN-Klimaverhandlungen im Juni 2015 in Bonn inner-
halb des 42. Treffens des Subsidiary Body for Scientific and Technological
Advice (SBSTA) die Verhandlungen zu methodischen Fragen eines möglichen
REDD+-Mechanismus abgeschlossen.
Ferner steht die Finanzierung des Mechanismus vor allem dahingehend in der
Kritik, dass neben Fondslösungen immer wieder auch die perspektivische Ver-
knüpfung von REDD+ mit Emissionshandelssystemen ins Spiel gebracht wird.
Dabei erhalten Eigentümer oder Nutzer der Waldflächen bzw. staatliche Stellen
oder private Investoren Zertifikate für jene Menge CO2, die durch vermiedene
Entwaldung innerhalb eines Zeitraums nicht emittiert wird. Entsprechend ließe
sich auch – ähnlich wie bereits unter dem Clean Development Mechanism
(CDM) möglich – Aufforstung belohnen.
Klimapolitisch wäre die Einbindung des Tropenwaldschutzes in Kohlestoff-
märkte im besten Fall ein Null-Summenspiel. Das, was etwa in Brasilien oder
Indien durch Aufforstung an CO2 gebunden würde, würde anschließend über
den Emissionsrechtehandel automatisch in Europa mehr ausgestoßen. Einige
Nichtregierungsorganisationen (NGO), etwa Germanwatch, verweisen jedoch
darauf, dass der Rückgang der Entwaldungsraten zusätzlich zu den Reduktions-
verpflichtungen der Industriestaaten erfolgen müsse. Würden die Waldzertifi-
kate beispielsweise im EU-Emissionshandelssystem zur Abrechnung von Min-
derungsverpflichtungen anerkannt, werde das Ziel verfehlt, den Anstieg der Erd-
temperatur auf zwei Grad über vorindustrielle Werte zu begrenzen. Zudem be-
stehen vielfach Bedenken dahingehend, dass die Einbeziehung von REDD+ in
den Emissionshandel den jeweiligen Carbon-Markt mit THG-Emissionsgut-
schriften überschwemmen könne, sofern die Einsparziele nicht adäquat angeho-
ben würden. Nach Auffassung der Umwelt- und Entwicklungs-NGO FERN sind
die existierenden Methoden und Technologien, um den Kohlenstoffgehalt zu
messen, nicht ausreichend genau, um ihn in ein Emissionshandelssystem inte-
grieren zu können. Für andere nicht marktabhängige Finanzierungsmöglichkei-
ten wären ungenauere (und daher auch kostengünstigere) Methoden zur Mes-
sung und Überwachung des CO2 jedoch ausreichend, um eine robuste Klima-
schutzstrategie zur Vermeidung der Emissionen aus Entwaldung zu sichern. Als
weiterer wunder Punkt des Zertifikatsmodells gilt der Umstand, dass einige
wertvolle Naturräume mit hoher Biodiversität nur geringe Mengen Kohlenstoff
speichern können. Bei der Einbindung in den Emissionsrechtehandel würden sie
dadurch erheblich benachteiligt werden. Als Chancen eines Fondsansatzes zur
Finanzierung wird wiederum gesehen, dass die Finanzierung kalkulierbarer sei
als bei Marktmechanismen, da sie nicht von dem jeweils aktuellen Marktwert
der Zertifikate abhängt. Insbesondere bei der Einrichtung dauerhafter Schutzge-
biete lassen sich die notwendigen Beträge relativ präzise errechnen. Kritiker
wenden ein, dass zweckgebundene Fonds in der Regel chronisch unterfinanziert
sind.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) schreibt auf seiner Webseite: „Insgesamt zählt die Bundesregierung bei
REDD+ zu den wichtigsten Gebern weltweit und hat dafür bisher bereits eine
halbe Milliarde Euro investiert.“ Entsprechend hoch dürfte das Engagement der
Bundesregierung in den internationalen Gremien sein, die Regeln von REDD+
zu beeinflussen. Wenige Monate vor dem möglichen Abschluss eines künftigen
internationalen Klimaabkommens, wie es auf der UN-Klimakonferenz in Paris
(COP 21) im Jahr 2015 verabschiedet werden könnte, ist darum der Entwick-
lungsstand von REDD+, der Stand der diesbezüglichen Verhandlungen in den

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entsprechenden Gremien sowie die Haltung der Bundesregierung zu REDD+
von Interesse.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von welchen Organisationen der Vereinten Nationen bzw. Fonds oder multi-

lateralen Fazilitäten wird REDD+ gegenwärtig getragen?
2. Wie ist die Architektur des REDD+-Mechanismus zum gegenwärtigen Zeit-

punkt gestaltet, was wurde in Bezug auf REDD+ auf der Frühjahrstagung der
UN-Klimakonferenz innerhalb des 42. Treffens des SBSTA in Bonn Anfang
Juni 2015 beschlossen, was ist das Verhandlungsziel der Europäischen Union
bezüglich REDD+ für COP 21, und welche Haltung hat die Bundesregierung
dazu?

3. Welche Staaten beteiligen sich gegenwärtig am REDD+-Mechanismus einer-
seits aufseiten der Geberländer und andererseits aufseiten der Tropenwald-
länder?

4. Sieht die Bundesregierung beim REDD+-Mechanismus das aus Sicht der
Fragesteller bestehende methodische Problem „Beständigkeit der Wälder –
Permanenz“ im Sinne ihrer Vorbemerkung gelöst?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, welche Probleme erwachsen daraus aus Sicht der Bundesregie-
rung für den Mechanismus und seine ökologische Integrität?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung hier in den von ihr geförderten
Projekten gemacht?

5. Sieht die Bundesregierung beim REDD+-Mechanismus das aus Sicht der
Fragesteller bestehende methodische Problem „Berechnung der gespeicher-
ten THG-Mengen und Monitoring“ im Sinne ihrer Vorbemerkung gelöst?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, welche Probleme erwachsen daraus aus Sicht der Bundesregie-
rung für den Mechanismus und seine ökologische Integrität?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung hier in den von ihr geförderten
Projekten gemacht?

6. Sieht die Bundesregierung beim REDD+-Mechanismus das aus Sicht der
Fragesteller bestehende methodische Problem „Verlagerungseffekte –
Leakage“ im Sinne ihrer Vorbemerkung gelöst?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, welche Probleme erwachsen daraus aus Sicht der Bundesregie-
rung für den Mechanismus und seine ökologische Integrität?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung hier in den von ihr geförderten
Projekten gemacht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch REDD+-Maß-
nahmen Waldzerstörung nur in Nachbarländer oder in Waldregionen außer-
halb der REDD+-Programme verschoben wird?
Welche Strategie verfolgt sie, um diese zu verhindern?

7. Sieht die Bundesregierung beim REDD+-Mechanismus das aus Sicht der
Fragesteller bestehende methodische Problem „Zusätzlichkeit, Berechnung
der Baseline und der eingesparten THG-Menge“ im Sinne ihrer Vorbemer-
kung gelöst?
Wenn ja, wie?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5432
Wenn nein, welche Probleme erwachsen daraus aus Sicht der Bundesregie-
rung für den Mechanismus und seine ökologische Integrität?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung hier in den von ihr geförder-
ten Projekten gemacht?

8. Sieht die Bundesregierung beim REDD+-Mechanismus das aus Sicht der
Fragesteller bestehende methodische Problem „Honorierung frühen Wald-
schutzes – Early Action“ im Sinne ihrer Vorbemerkung gelöst?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, welche Probleme erwachsen daraus aus Sicht der Bundesregie-
rung für den Mechanismus und seine ökologische Integrität?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung hier in den von ihr geförder-
ten Projekten gemacht?

9. Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass erwartete Einnahmen
aus dem REDD+-Mechanismus möglicherweise tendenziell dazu führen
können, dass im Vorfeld des Mechanismus Schutzgebiete nicht ausgewiesen
werden oder existierende weniger starken Schutz genießen, um eine „güns-
tigere“ Baseline für den Mechanismus auszuweisen und somit später ten-
denziell höhere Einnahmen erzielen zu können?
Ist der Bundesregierung solches taktische Verhalten bekannt?
Wenn ja, wo?

10. Welche Instrumente im Wald- und Biodiversitätsschutz hat die Bundesre-
gierung vor RED, REDD oder REDD+ in der Entwicklungszusammenarbeit
genutzt bzw. gefördert, und wie schätzt sie deren Erfolg ein?
Wie wurden diese Instrumente evaluiert, und welche Berichte liegen darü-
ber vor?

11. Inwiefern ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass andere
und bisherige Ansätze der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Wald-
und Biodiversitätsschutz nicht ausreichen und es deshalb der Entwicklung
des REDD+-Mechanismus bedarf?

12. Welche detaillierten Bewertungen des BMZ, des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der Deutschen Gesell-
schaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH oder der KfW zu Erfah-
rungen in der Umsetzung, etwaigen Zielkonflikten oder Wirksamkeit der
geförderten Maßnahmen zur Vorbereitung oder Umsetzung des REDD+-
Mechanismus existieren gegenwärtig (bitte auflisten)?
Sind sie öffentlich verfügbar?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?

13. Welche Ex-post-Projektevaluierungen hat die Bundesregierung zu den von
ihr geförderten Maßnahmen zur Vorbereitung oder Umsetzung des REDD+-
Mechanismus durchgeführt?

14. Auf welche Summen schätzt die Bundesregierung die Kosten von REDD+
bis zu den Jahren 2020, 2030 und 2050 insgesamt, und welchen Anteil wird
davon die Bundesrepublik Deutschland übernehmen?

15. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der langfristigen Fi-
nanzierung des REED+-Mechanismus?
Wie erfolgt sie momentan?

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Welche Bedeutung misst die Bundesregierung bestehenden Finanzierungs-
modellen im Rahmen eines zukünftigen VN-Klimaabkommens bei?
Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Finanzierung
von REDD+ über den Handel mit Emissionsgutschriften bzw. die Verknüp-
fung von REDD+ mit Emissionshandelssystemen?
Was ist hier die Verhandlungsposition der Europäischen Union?

16. Sieht die Bundesregierung klimapolitische Risiken bei der Verknüpfung des
REDD+-Mechanismus mit Emissionshandelssystemen?
Wenn ja, wie sollen diese verhindert werden?
Wenn nein, für welchen Zeitraum müsste die Kohlenstoff-Speicherung im
Wald mindestens garantiert sein, um eine Verrechnung mit Emissionen aus
fossilen Brennstoffen aus klimapolitischen Gesichtspunkten zu rechtferti-
gen?

17. Lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung mit einem Preis von
5 US-Dollar pro Tonne CO2 (Preis, den die Weltbank Forest Carbon Part-
nership Facility und auch das REDD Early Movers Programm der KfW als
Richtwert zugrunde legen) lukrative Einnahmequellen, wie z. B. Soja-Plan-
tagen, Palmölplantagen oder (illegaler) Holzschlag, die zu Waldzerstörung
führen, verhindern?
Wenn nicht, welche Rolle spielt REDD+ bei der Bekämpfung dieser Ursa-
chen von Waldverlust?

18. Welche Ursachen von Waldzerstörung lassen sich nach Einschätzung der
Bundesregierung mit einem Preissignal von 5 US-Dollar pro Tonne CO2
reduzieren, und welchen Stellenwert haben diese Ursachen im Zusammen-
spiel der unterschiedlichen Faktoren, die zu Waldverlust in Tropenländern
führen?

19. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Anrechnung
einer Reduktion von Emissionen aus Waldverlust in einem künftigen Kli-
maabkommen, wie es in Paris im Rahmen der COP 21 im Jahr 2015 verab-
schiedet werden könnte?
Sollen Reduktionen auf jeden Fall dem Land angerechnet werden, in dem
sie erzielt werden?
Wenn nicht, wie soll bei Anrechnung der Reduktion bei anderen Staaten die
doppelte Anrechnung von Emissionsreduktionen aus REDD+ durch das
Land, in dem die Reduktion erbracht wurde, und den Käufer einer Emis-
sionsgutschrift verhindert werden?
Wie ist hier der Verhandlungsstand im Vorfeld von COP 21?

20. Wer sollte sich künftig nach Ansicht der Bundesregierung die Reduktion
von Waldverlust gutschreiben, wenn REDD+ über marktbasierte Instru-
mente finanziert würde?
Strebt die Bundesregierung eine (Möglichkeit der) Anrechnung von Emis-
sionsreduktionen aus REDD+-Aktivitäten, die sie (mit-)finanziert, auf die
eigenen Emissionsziele nach dem Jahr 2020 an?
Welche Position vertritt die Bundesregierung diesbezüglich in der Vorberei-
tung von COP 21?

Berlin, den 19. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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