BT-Drucksache 18/5408

zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/5206 - Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit

Vom 1. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5408
18. Wahlperiode 01.07.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5206 –

Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und
Glaubensfreiheit

A. Problem
Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist
darauf hin, dass die Religions- und Glaubensfreiheit ein elementares Menschenrecht
ist, welches sich in allen internationalen Menschenrechtsvereinbarungen auf Ebene
der Europäischen Union, des Europarats und der Vereinten Nationen findet.
In der Bundesrepublik Deutschland schützt – eingebettet in den Grundrechtekanon
– in Artikel 4 des Grundgesetzes die Glaubens- und Gewissensfreiheit als Gut von
höchstem Verfassungsrang und stellt zugleich die religiös-weltanschauliche Neutra-
lität des Staates sicher.
Die Religions- und Glaubensfreiheit umfasst verschiedene Dimensionen. Die indi-
viduelle Religions- und Glaubensfreiheit schützt die Freiheit des Einzelnen, einen
Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern, entsprechend zu
handeln oder die Religion zu wechseln.
Geschützt sind in diesem Zusammenhang – innerhalb des Rahmens der internatio-
nalen Menschenrechtsvereinbarungen – nicht nur klassische Riten, sondern insge-
samt das Recht des Einzelnen, sein Verhalten an den Lehren seines Glaubens zu
orientieren und sich seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu verhalten.
Ferner ist die kollektive Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit, also die
Freiheit einer religiösen oder weltanschaulichen Vereinigung, geschützt. Dies um-
fasst die Vereinigungsfreiheit, Organisation und Verwaltung sowie nach außen ge-
richtete Tätigkeiten wie etwa den Bau von Gotteshäusern oder die religiöse Bil-
dungsarbeit.
Zudem ist auch die Freiheit geschützt, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu be-
kennen oder danach zu leben. Diese negative Religionsfreiheit ist ebenfalls Teil der
menschenrechtlich und grundgesetzlich geschützten Religions- und Glaubensfrei-
heit.
Drucksache 18/5408 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
B. Lösung
Der Antrag zielt neben einer Feststellung zum Stellenwert der Religions- und Glau-
bensfreiheit als elementares Menschenrecht auf die Aufforderung an die Bundesre-
gierung, bis zum 30. Juni 2016 einen Bericht zu erstellen, in dem der Stand der Re-
ligions- und Glaubensfreiheit in den Staaten weltweit beschrieben wird.
Einstimmige Annahme des Antrags.

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5408
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/5206 anzunehmen.

Berlin, den 1. Juli 2015

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/5408 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Frank Schwabe, Annette Groth und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/5206 in seiner 112. Sitzung am 18. Juni 2015 an
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung sowie an den Auswär-
tigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und an den Ausschuss für Kultur und Medien
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag zielt neben einer Feststellung zum Stellenwert der Religions- und Glaubensfreiheit als elementares
Menschenrecht, welches sich in allen internationalen Menschenrechtsvereinbarungen auf Ebene der Europäi-
schen Union, des Europarats und der Vereinten Nationen findet, auf die Erstellung eines Berichts durch die
Bundesregierung ab.
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, bis zum 30. Juni 2016 einen Bericht vorzulegen, in dem der
Stand der Religions- und Glaubensfreiheit in den Staaten weltweit beschrieben wird.
Dargestellt werden sollen die Situation der Religions- und Glaubensfreiheit sowie die politischen Bemühungen
der Bundesrepublik Deutschland zur Verhinderung von Verletzungen dieses Menschenrechts.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

In ihren Sitzungen am 1. Juli 2015 haben der Auswärtige Ausschuss, der Innenausschuss, der Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union und der Ausschuss für Kultur und Medien den Antrag auf Drucksache 18/5206 beraten und
empfehlen jeweils einstimmig, den Antrag anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/5206 in seiner
39. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten und empfiehlt einstimmig, den Antrag anzunehmen.

Berlin, den 1. Juli 2015

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

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