BT-Drucksache 18/5399

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. sowie der Abgeordneten Matthias Gastel, Cem Özdemir, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3647 - Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären

Vom 1. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5399
18. Wahlperiode 01.07.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
sowie der Abgeordneten Matthias Gastel, Cem Özdemir, Harald Ebner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3647 –

Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung unter anderem auffordern soll, dafür Sorge zu tragen, dass
die aktuelle Kostenentwicklung des Projekts Stuttgart 21 kurzfristig offengelegt und
eine neue Kosten-Nutzen-Berechnung durchgeführt wird; den aktuellen Bericht des
Bundesrechnungshofs zu Stuttgart 21 umgehend nach dessen Fertigstellung dem
Bundestag und der Öffentlichkeit vorzulegen; die unternehmerischen Risiken und
die Rechtslage für den Bahnkonzern und seinen Aufsichtsrat bei weiter steigenden
Kosten und nachweislicher Unwirtschaftlichkeit des Projekts darzustellen; auf die
Projektpartner dahingehend einzuwirken, auf den bisher geplanten Flughafenan-
schluss durch die Gäubahn zu verzichten und stattdessen die Anbindung vom Bahn-
hof Stuttgart-Vaihingen zum Flughafen durch eine vertaktete S-Bahn sicherzustel-
len; sich für eine neue Kapazitätsberechnung von Stuttgart 21 unter Berücksichti-
gung von u. a. dem Verzicht auf einen Linientausch bei den S-Bahnen und Umpla-
nungen im Planfeststellungsabschnitt 1.6b einzusetzen sowie den Bedenken des
Bundesrechnungshofs zu folgen und sicherzustellen, dass die Mittel des Bundes aus
der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II nicht zur Finanzierung von Mehr-
kosten bei Stuttgart 21 verwendet werden können.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Drucksache 18/5399 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5399
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/3647 abzulehnen.

Berlin, den 19. Juni 2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Annette Sawade
Berichterstatterin
Drucksache 18/5399 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Annette Sawade

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3647 in seiner 79. Sitzung am 15. Januar 2015
beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und an den Haushaltsausschuss zur Mitbe-
ratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll,
dafür Sorge zu tragen, dass die aktuelle Kostenentwicklung des Projekts Stuttgart 21 kurzfristig offengelegt
und eine neue Kosten-Nutzen-Berechnung durchgeführt wird; den aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs
zu Stuttgart 21 umgehend nach dessen Fertigstellung dem Bundestag und der Öffentlichkeit vorzulegen; die
unternehmerischen Risiken und die Rechtslage für den Bahnkonzern und seinen Aufsichtsrat bei weiter stei-
genden Kosten und nachweislicher Unwirtschaftlichkeit des Projekts darzustellen; auf die Projektpartner da-
hingehend einzuwirken, auf den bisher geplanten Flughafenanschluss durch die Gäubahn zu verzichten und
stattdessen die Anbindung vom Bahnhof Stuttgart-Vaihingen zum Flughafen durch eine vertaktete S-Bahn si-
cherzustellen; sich für eine neue Kapazitätsberechnung von Stuttgart 21 unter Berücksichtigung von u. a. dem
Verzicht auf einen Linientausch bei den S-Bahnen und Umplanungen im PFA 1.6b einzusetzen sowie den
Bedenken des Bundesrechnungshofs zu folgen und sicherzustellen, dass die Mittel des Bundes aus der Leis-
tungs- und Finanzierungsvereinbarung II nicht zur Finanzierung von Mehrkosten bei Stuttgart 21 verwendet
werden können.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Antrag auf Drucksache
18/3647 in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zu dem Antrag in seiner 28. Sitzung am 28. Ja-
nuar 2015 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen.
In seiner 41. Sitzung am 6. Mai 2015 hat er diese Anhörung durchgeführt. Als Sachverständige nahmen an der
Anhörung teil: Klaus-Jürgen Bieger, Deutsche Bahn AG; Dr. Florian Bitzer; DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH;
Dr. Volker Kefer, Deutsche Bahn AG; Matthias Lieb, Verkehrsclub Deutschland Baden-Württemberg e. V.;
Manfred Leger, DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH; Arno Luik, Journalist und Prof. Dr.-Ing. Ullrich Martin,
Institut für Eisenbahn- und Verkehrswesen. Wegen des Ergebnisses der Anhörung wird auf das (auch im In-
ternet veröffentlichte) Wortprotokoll der 41. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur
verwiesen.
In seiner 43. Sitzung am 10. Juni 2015 hat der Ausschuss den Antrag abschließend beraten. Er hat dabei auch
eine Petition einbezogen, welche ihm der Petitionsausschuss im Hinblick auf den Antrag auf Drucksache
18/3647 gemäß § 109 Absatz 1 Satz der Geschäftsordnung zur Stellungnahme übermittelt hat.
Die Fraktion der CDU/CSU wies auf einen gegenüber dem Zeitpunkt der Antragseinbringung geänderten
Sachverhalt bezüglich der Flughafenanbindung hin. Sie erklärte, sie lehne den Antrag ab.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5399
Die Fraktion der SPD stellte fest, in Bezug auf den Filderbahnhof sei jetzt ein drittes Gleis beschlossen wor-
den, so dass der Antrag insoweit überholt sei. Bezüglich der Forderung nach einer neuen Kosten-Nutzen-Be-
rechnung erklärte sie, zum Teil sei der Baubeginn bereits erfolgt, so dass eine erneute Kosten-Nutzen-Berech-
nung nicht sinnvoll sei, zum Teil werde noch einmal eine Nutzen-Kosten-Berechnung im Rahmen der Bundes-
verkehrswegeplanung erfolgen. Weiterhin führte sie an, die Berichterstattung des Bundesrechnungshofs, deren
Publikation der Antrag fordere, sei noch nicht abgeschlossen und zudem seien hier Vertraulichkeitsregeln zu
beachten. Die Kapazitätsberechnungen zu dem Bahnhof seien in der Anhörung von Prof. Martin bestätigt wor-
den. Zudem stellte sie fest, beim Brandschutz seien die Kostensteigerungen auf neue gesetzliche Regelungen
zurückzuführen. Hinsichtlich der Frage der Gleisneigung berief sie sich auf die Feststellung von Prof. Martin
in der Anhörung, dass die diesbezügliche Entscheidung des EBA plausibel und nachvollziehbar sei. Insgesamt
sprach sie sich dafür aus, das Projekt konstruktiv, kritisch und vertrauensvoll zu begleiten.
Die Fraktion DIE LINKE. bemerkte, als alleiniger Gesellschafter des DB-Konzerns könne sich der Bund
nicht auf den Standpunkt stellen, das Projekt betreffe ihn über den zugesagten Festbetrag hinaus nicht. Die
Tatsache, dass das Projekt Stuttgart 21 ganz erhebliche Mittel der DB binde, führe auch dazu, dass die DB
andere Projekte nicht finanzieren könne. Eine neue Bewertung von Kosten und Nutzen des Projektes sei erfor-
derlich; eine solche habe nicht stattgefunden, seit der Kostendeckel, der Grundlage aller Entscheidungen ge-
wesen sei, „gesprengt“ worden sei. Bedenklich sei auch, dass nicht gesichert sei, dass die Mittel, welche der
Bund über die LuFV II zur Verfügung stelle, nicht auch für das „Projekt Stuttgart 21“ eingesetzt würden. Sie
widersprach der Feststellung, die Anhörung habe ergeben, dass die vorgesehene Gleisneigung problemlos sei;
in Köln seien bei einer viel geringeren Gleisneigung bereits 17 Züge weggerollt. Sie stellte fest, das Projekt
Stuttgart 21 schade der Bahn betriebswirtschaftlich, es schade ihr aber auch, weil dadurch an anderen Stellen
Engpässe entstünden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, sie habe sich aufgrund des Ergebnisses der Volksab-
stimmung entschieden, das Projekt Stuttgart 21 kritisch zu begleiten. Der vorliegende Antrag sei dazu ein Bei-
trag. Sie wies auf die Verantwortung des Bundes als alleinigem Gesellschafter der DB AG für das Projekt hin.
Bei dem Projekt gebe es nach wie vor große und ungelöste Probleme. Das Projekt genüge nicht den zukunfts-
orientierten Anforderungen, welche an den Hauptbahnhof einer Landeshauptstadt zu stellen seien. Mit dem
Projekt würden keine verkehrspolitischen Ziele erreicht. Die Anhörung habe deutlich gemacht, dass es auch
Kapazitätsprobleme bei den Zulaufstrecken gebe; diese müssten gelöst werden. Da schon der Tiefbahnhof ei-
nen Engpass bilde, werde es sonst zwei Engpässe geben, die zusammen einen großen Engpass bildeten. Zudem
habe die Anhörung gezeigt, dass es in Bezug auf das Problem der Gleisneigung einen generellen Regelungs-
bedarf gebe. Sie stellte fest, jeder Euro, der zusätzlich für das Projekt aufgewendet werde, werde an anderer
Stelle fehlen.
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/3647.

Berlin, den 19. Juni 2015

Annette Sawade
Berichterstatterin
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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