BT-Drucksache 18/5387

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 18/1930 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2013 - Vorlage der Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2013 - 2. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 18/1809 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2013 - Vorlage der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2013 - 3. zu dem Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksache 18/3300, 18/3617 Nr. 1 - Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2013) 4. zu dem Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksache 18/4650, 18/4865 Nr. 1 - Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Weitere Prüfungsergebnisse -

Vom 1. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5387
18. Wahlperiode 01.07.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
– Drucksache 18/1930 –

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2013
– Vorlage der Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2013 –

2. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
– Drucksache 18/1809 –

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2013
– Vorlage der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2013 –

3. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksachen 18/3300, 18/3617 Nr. 1 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2014
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
(einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2013)

4. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksachen 18/4650, 18/4865 Nr. 1 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2014
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
– Weitere Prüfungsergebnisse –

A. Problem
1. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß Artikel 114 Abs. 1 des Grund-

gesetzes und § 114 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung die Haushalts- und Ver-
mögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2013 dem Deutschen Bun-
destag und dem Bundesrat vorgelegt und gebeten, eine Entscheidung über die
Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.

– Drucksachen 18/1809 und 18/1930 –
2. Der Bundesrechnungshof hat die vorgelegten Rechnungen sowie die Wirtschaft-

lichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bun-
desregierung gemäß Artikel 114 Abs. 2 des Grundgesetzes und § 97 Abs. 1 der

Drucksache 18/5387 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bundeshaushaltsordnung geprüft und seine Bemerkungen 2014 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

– Drucksachen 18/3300 und 18/4650 –
3. Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015

die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.

B. Lösung
Der Deutsche Bundestag erteilt der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 1 des
Grundgesetzes in Verbindung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung für das Haus-
haltsjahr 2013 die Entlastung.

Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, den Feststellungen des Haushalts-
ausschusses Rechnung zu tragen und unter Berücksichtigung seiner Entscheidungen
Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu leiten oder fort-
zuführen.

Weiter wird die Erwartung ausgesprochen, dass die Bundesregierung alle Berichts-
pflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den
Haushaltsberatungen zu ermöglichen.

Bundesregierung und Bundesrechnungshof werden gebeten, den Haushaltsaus-
schuss laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu gesetzgeberi-
schen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhaben von Bedeu-
tung sind.
Zustimmung zu der Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2014 zur Haus-
halts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen
zur Jahresrechnung 2013).
Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2014 zur Haus-
halts- und Wirtschaftsführung des Bundes (Weitere Prüfungsergebnisse).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5387
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Bundesregierung wird gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbindung

mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrund
a) der Anträge des Bundesministeriums der Finanzen auf den Drucksachen 18/1809 und 18/1930 und
b) der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2014 auf den Drucksachen 18/3300 und 18/4650
die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.
Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes, für die kein abweichendes
Entlastungsverfahren vorgesehen ist.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsaus-

schusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen,
b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des

Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen und
c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den

Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Berlin, den 1. Juli 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Drucksache 18/5387 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Die Anträge des Bundesministeriums der Finanzen auf den Drucksachen 18/1809 und 18/1930 wurden in der
51. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages am 11. September 2014 dem Haushaltsausschuss überwiesen.
Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes auf Drucksache 18/3300 hat der Präsident des Deutschen Bun-
destages am 19. Dezember 2014 gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 18/3617 lfd. Nr. 1)
federführend dem Haushaltsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Sportausschuss, dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Ernährung und Land-
wirtschaft, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung überwiesen.
Die ergänzenden Bemerkungen des Bundesrechnungshofes auf Drucksache 18/4650 hat der Präsident des
Deutschen Bundestages am 8. Mai 2015 gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 18/4865 lfd.
Nr. 1) federführend dem Haushaltsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Finanzaus-
schuss, dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 18/3300) in seiner 51. Sit-
zung am 17. Juni 2015, der Sportausschuss in seiner 30. Sitzung am 10. Juni 2015, der Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz in seiner 58. Sitzung am 17. Juni 2015, der Finanzausschuss in seiner 45. Sitzung
am 17. Juni 2015, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2015,
der Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner 46. Sitzung am 17. Juni 2015, der Verteidigungsausschuss
in seiner 42. Sitzung am 17. Juni 2015, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner
38. Sitzung am 10. Juni 2015, der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur in seiner 40. Sitzung
am 6. Mai 2015, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in seiner 37. Sit-
zung am 17. Juni 2015 sowie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner
37. Sitzung am 17. Juni 2015 zur Kenntnis genommen.
Der Innenausschuss hat die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 18/4650) in seiner 51. Sit-
zung am 17. Juni 2015, der Finanzausschuss in seiner 45. Sitzung am 17. Juni 2015, der Ausschuss für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur in seiner 44. Sitzung am 17. Juni 2015 sowie der Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner 37. Sitzung am 17. Juni 2015 zur Kenntnis genommen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen 18/1809, 18/1930, 18/3300 und 18/4650 zur Vor-
beratung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Anträge
des Bundesministeriums der Finanzen und die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes in seinen Sitzungen
am 30. Januar 2015, 27. Februar 2015, 27. März 2015 sowie 22. Mai 2015 und 19. Juni 2015 beraten. Unter
Nr. 1 des Beschlusses hat der Rechnungsprüfungsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Haushalts-
ausschuss die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2013 vorgeschlagen. Unter Nr. 2 des Be-
schlusses hat er dem Haushaltsausschuss einvernehmlich vorgeschlagen, die Bundesregierung aufzufordern, a)
bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die anliegenden Feststellungen des Haushalts-
ausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen, b) Maßnahmen zur Steigerung der
Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5387
und c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den
Haushaltsberatungen gewährleistet ist.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 52. Sitzung am 1. Juli 2015 unter Nr. 1 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2013 zu
empfehlen. Unter Nr. 2 seines Beschlusses hat er dem Deutschen Bundestag einvernehmlich vorgeschlagen die
Bundesregierung aufzufordern, a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die anliegen-
den Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen, b)
Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Ausschus-
ses einzuleiten oder fortzuführen und c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Ver-
wertung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.
Einvernehmen herrschte über die Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes.

Berlin, den 1. Juli 2015

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin
Drucksache 18/5387 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Besonderer Teil

Feststellungen des Haushaltsausschusses

Inhal tsübersicht
Nummer
A – Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (BT-Drs. 18/3300)
Teil I Allgemeiner Teil
Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das
Haushaltsjahr 2013
1

Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes – Haushaltsausgleich
ohne Neuverschuldung absichern
2

Teil II Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse
Risiken beim Betrieb zahlungsrelevanter IT-Systeme
3

Angemessene Vergütung erfordert Klarheit über Leistungen und Kosten
4

Bundesministerium des Innern muss den Einzug gesetzlich vorgesehener Arzneimittelrabatte
sicherstellen
5

Bundesministerium des Innern muss einheitliche Rechtsanwendung bei der ersten Besol-
dungsfestsetzung sicherstellen
6

Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse
Bundesministerium des Innern
Bundesverwaltungsamt erbringt Dienstleistungen für andere Behörden vielfach ohne perso-
nelle oder finanzielle Kompensation
15

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesamt für Justiz muss Gebühren für Führungszeugnisse rechtzeitig und vollständig er-
heben
18

Bundesministerium der Finanzen
Sondervermögen Restrukturierungsfonds – Bankenabgabe zu gering
20

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Zuwendungen beim Fördermodul „go-effizient“ in jetziger Form unwirtschaftlich
24

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5387

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Für den Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung müssen die gleichen sozialge-
setzlichen Regelungen gelten wie für alle seine Mitglieder
30

Gesundheitswochen – unerlaubte Leistungen eines Rentenversicherungsträgers
31

Bundesagentur für Arbeit
Wirtschaftlichkeit der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit noch nicht sichergestellt
33

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Einsparungspotential von mehr als 35 Mio. Euro nicht genutzt
37

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bewilligte 54 Mio. Euro für neuar-
tige Signaltechnik ohne erforderliches Betriebsprogramm
38

Förderung des Güterverkehrsgewerbes überarbeiten
39

Bund kann durch Verzicht auf einen Tunnel 10 Mio. Euro sparen
40

Bundesministerium der Verteidigung
Bundeswehr hielt Zusage nicht ein: Abgegebene Betriebsstoffe wurden über Jahre hinweg zu
spät und unvollständig in Rechnung gestellt
48

Ausgaben von 11,2 Mio. Euro für unnötigen Triebwerkteststand vermeiden
49

Übertragung der Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz auf den Bund ohne Aus-
gleich durch die Länder
50

Bundesministerium für Gesundheit
Unwirtschaftlicher Ankauf von Kunst im Wert von 200.000 Euro durch Landesverband der
Betriebskrankenkassen ohne Folgen
54

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Konsequente Überwachung der Mittelverwendung bei Bildungs- und Forschungsprojekten
noch nicht sichergestellt
63

Allgemeine Finanzverwaltung
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen vereinfachen
68

Ergebnisse von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen richtig ermitteln
69

Zentrales Informationssystem zur Umsatzsteuerkontrolle endlich erneuern
70

Drucksache 18/5387 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B – Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes – Weitere Prüfungsergebnisse –
(BT-Drs. 18/4650)
Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse
Sozialversicherungsträger streiten seit Jahren über die jährliche Beitragseinzugsvergütung
von 863 Mio. Euro
1 W

Einzelplanbezogene Prüfungsergebnisse
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Kostenteilung bei Verkehrsbeeinflussungsanlagen nicht beachtet: Bund muss bei zwei Län-
dern Rückforderung von 9 Mio. Euro durchsetzen
2 W

Bundesverkehrsministerium will für 106 Mio. Euro unnötige zweite Rheinbrücke bei Karls-
ruhe bauen
3 W

Umbau einer Bundesstraße zweckmäßiger und kostengünstiger als Neubau
4 W

Bundesministerium der Verteidigung
Unnötige Ausgaben von 50 Mio. Euro für eigenen Fernsehsender der Bundeswehr
5 W

Allgemeine Finanzverwaltung
Bund muss endlich die Versicherungssteuer zeitgemäß verwalten
6 W

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5387
Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I Allgemeiner Teil

Bemerkung Nr. 1

Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das
Haushaltsjahr 2013

1. Der Bundesrechnungshof hat gemäß Artikel 114 Absatz 2 Grundgesetz die Ordnungsmäßigkeit der Haus-
haltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes geprüft. Er hat keine für die Entlastung der Bun-
desregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und den in den Büchern auf-
geführten Beträgen festgestellt. Dies gilt auch für die Sondervermögen.

Um zu prüfen, inwieweit die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts ordnungsgemäß belegt
waren, setzte der Bundesrechnungshof ein mathematisch-statistisches Verfahren ein. Danach lag der
Anteil der Buchungen mit wesentlichen Fehlern bei 3,48 Prozent. Die festgestellten Fehler betrafen, wie
schon in den Vorjahren, insbesondere unvollständige begründende Unterlagen, Buchungen beim fal-
schen Haushaltstitel und zu hohe oder zu frühe Auszahlungen.

Zur Beseitigung der Schäden des Frühjahrshochwassers im Jahr 2013 war ein Nachtrag für den Bun-
deshaushalt erforderlich. Der Bund stattete damit den hierfür eingerichteten Fonds Aufbauhilfe mit 8
Mrd. Euro aus.

Die Gesamtausgaben des Bundes stiegen gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent. Sie lagen im Haus-
haltsjahr 2013 mit 307,8 Mrd. Euro um 2,2 Mrd. Euro unter dem Sollansatz des Nachtragshaushalts von
310,0 Mrd. Euro. Insbesondere waren die Verteidigungs- und Zinsausgaben sowie die Leistungen für
Entwicklungshilfe niedriger als veranschlagt und der Bund wurde in geringerem Umfang für übernom-
mene Gewährleistungen in Anspruch genommen.

Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) waren 0,9 Mrd. Euro höher als ver-
anschlagt. Der Anstieg war im Wesentlichen auf Einnahmen aus großen EU-Programmen zurückzufüh-
ren. Erlasse, Niederschlagungen, Vergleiche u. ä. führten zu Einnahmeausfällen des Bundes in Höhe
von 973,8 Mio. Euro.

Die Nettokreditaufnahme blieb mit 22,1 Mrd. Euro um 3,0 Mrd. Euro unter dem Soll. Die seit dem Jahr
2011 geltende neue verfassungsrechtliche Schuldengrenze wurde sowohl bei der ursprünglichen Haus-
haltsaufstellung und dem Nachtragshaushalt als auch im Haushaltsvollzug eingehalten. Die strukturelle
Nettokreditaufnahme des Haushaltsjahres 2013 lag bei 3,6 Mrd. Euro. Dies waren 0,14 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben lagen mit 1,9 Mrd. Euro erheblich über dem Vorjahreser-
gebnis von 0,1 Mrd. Euro. Sämtliche Haushaltsüberschreitungen wurden durch Minderausgaben an an-
derer Stelle des Bundeshaushalts ausgeglichen. In vier Fällen haben Ressorts ohne Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen die bewilligten Ansätze um insgesamt 10,0 Mio. Euro überschritten.
Der Bundesrechnungshof erwartet von allen Beauftragten für den Haushalt in den Ressorts, künftig
keine Haushaltsüberschreitungen ohne Einwilligung mehr zuzulassen.

Im Haushaltsjahr 2013 flossen 13,4 Mrd. Euro an übertragbaren Ausgaben nicht ab. Dieser Betrag war
um 1,1 Mrd. Euro höher als im Vorjahr. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist vor allem durch höhere
übertragbare Mittel bei Bürgschaften und bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bedingt. Von den
in das Haushaltsjahr 2013 übertragbaren Ausgaben im flexibilisierten Bereich von 1,467 Mrd. Euro
bildeten die Ressorts 1,443 Mrd. Euro Ausgabereste. Sie wollen demnach in künftigen Jahren über mehr
als 98 Prozent der nicht abgeflossenen flexibilisierten Mittel weiter verfügen. Im Hinblick auf die
Budgethoheit des Parlaments erwartet der Bundesrechnungshof von allen Ressorts, dass sie die Vorga-
ben des Bundesministeriums der Finanzen bei ihrer Bedarfsprüfung beachten und einen strengen Maß-
stab bei der Restebildung anlegen.

Drucksache 18/5387 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Im Haushalt 2013 waren Verpflichtungsermächtigungen von 53,2 Mrd. Euro vorgesehen. Tatsächlich
durch Verpflichtungen in Anspruch genommen wurden 31,5 Mrd. Euro. Der Ausnutzungsgrad von 59
Prozent war erheblich geringer als im Vorjahr. Aus eingegangenen Verpflichtungen sind in den kom-
menden Haushaltsjahren Ausgaben von 133,4 Mrd. Euro zu leisten (Stand: 31. Dezember 2013). Hier-
durch wird der künftige Handlungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers begrenzt.

Durch das Haushaltsgesetz 2013 war das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Gewährleistun-
gen bis zu 449,4 Mrd. Euro zu übernehmen. Ende 2013 hatte der Bund hieraus Gewährleistungen von
342,1 Mrd. Euro übernommen. Der Gesamtbestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln stieg im Jahr 2013
gegenüber dem Vorjahr um 105 Mio. Euro an. Er lag am Ende des Jahres 2013 bei 1,0 Mrd. Euro –
verteilt auf neun Einzelpläne.

Ende des Jahres 2013 betrug das erfasste Vermögen nach der Vermögensrechnung des Bundes ein-
schließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen 231 Mrd. Euro. In der Vermögensrechnung noch
nicht wertmäßig erfasst sind insbesondere das Immobilien- und Infrastrukturvermögen. Die Schulden
(einschließlich der Versorgungs- und Beihilferückstellungen) lagen bei 1.731 Mrd. Euro. Die Kredit-
marktverbindlichkeiten einschließlich der Kassenverstärkungskredite betrugen 1.135 Mrd. Euro.

Als wesentliche Voraussetzung für eine vollständige Vermögensrechnung empfiehlt der Bundesrech-
nungshof dem Bundesministerium der Finanzen, eine flächendeckende IT-gestützte integrierte Finanz-
buchhaltung im Sinne des § 73 Absatz 2 BHO aufzubauen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ressorts die Beachtung

der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 2

Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes – Haushaltsausgleich
ohne Neuverschuldung absichern

1. Die Eckwerte des Haushaltsentwurfs 2015 und des Finanzplans bis zum Jahr 2018 spiegeln die Einschätzung
der Bundesregierung wider, dass sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin günstig
entwickeln. Im Haushaltsentwurf 2015 ist erstmals seit dem Jahr 1969 keine Nettokreditaufnahme mehr
vorgesehen. In den Jahren 2016 bis 2018 sollen die Haushalte ebenfalls ohne neue Schulden ausgeglichen
werden. Allerdings sind die im bisherigen Finanzplan vorgesehenen Haushaltsüberschüsse von 15 Mrd.
Euro nicht mehr in der Planung enthalten. Sie werden zur teilweisen Deckung zusätzlicher Ausgaben ein-
gesetzt. Die günstigen Haushaltseckwerte beruhen im Wesentlichen auf der Erwartung eines weiteren Rück-
gangs bei den Zinsausgaben und höherer Steuereinnahmen sowie auf einer Absenkung des Bundeszuschus-
ses an den Gesundheitsfonds in den Haushalten 2014 und 2015. Weitere Maßnahmen zur dauerhaften Haus-
haltsentlastung sind nicht vorgesehen.

Der Bundeshaushalt ist zusätzlichen Belastungen und Risiken ausgesetzt, die die derzeit günstige Haus-
haltslage beeinträchtigen könnten. Dies betrifft insbesondere die Folgen der Leistungsausweitungen in
der Rentenversicherung sowie die gewährten, in Aussicht gestellten oder geforderten finanziellen Zu-
geständnisse des Bundes an Länder und Gemeinden. Überdies bestehen längerfristige Risiken im Zu-
sammenhang mit der noch nicht überwundenen europäischen Staatsschuldenkrise.

Die Obergrenzen des verfassungsrechtlich vorgegebenen Abbaupfads für die strukturelle Nettokredit-
aufnahme werden im Finanzplan deutlich unterschritten. Dies gilt auch, wenn bei der Berechnung des
Abbaupfads entsprechend der Empfehlung des Bundesrechnungshofes auf das tatsächliche Haushalts-
ergebnis 2010 abgestellt würde. Ein möglichst hoher Sicherheitsabstand zur zulässigen Neuverschul-
dungsgrenze ist finanzwirtschaftlich sinnvoll, um unvorhergesehene negative Haushaltsentwicklungen
im Einklang mit der Schuldenregel auffangen zu können. Die Einrichtung eines Konjunkturausgleichs-
kontos könnte dazu beitragen, die Symmetrieeigenschaft der Schuldenregel zu stärken.

Die Ausgabenseite des Bundeshaushalts wird nach wie vor durch die Sozialausgaben bestimmt. Auf sie
entfällt nach dem Haushaltsentwurf 2015 mit 152 Mrd. Euro die Hälfte des Haushaltsvolumens. Vor
allem infolge der geplanten Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes und der damit einhergehenden
Entlastung der Kommunen von Ausgaben aus dem Bereich der Sozialhilfe werden die Sozialausgaben
bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums überproportional auf fast 170 Mrd. Euro steigen. Der Anteil
der Investitionsausgaben am Haushaltsvolumen wird demgegenüber sinken. Die Ausgaben des Bundes
für die Alterssicherungssysteme belaufen sich auf knapp 109 Mrd. Euro. Darin enthalten sind die Aus-
gaben für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Bundesverwaltung sowie der ehemali-
gen Sondervermögen Bahn und Post. Der Hauptteil entfällt auf die Leistungen des Bundes an die Ren-
tenversicherung. Vor allem angesichts der umfänglichen Leistungsverbesserungen werden auch die
Rentenausgaben im Bundeshaushalt im Finanzplanungszeitraum steigen.

Die weiterhin stabile Lage auf dem Arbeitsmarkt entlastet sowohl den Bundeshaushalt als auch den
Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Diese kann nach ihren Prognosen im Finanzplanungszeitraum
Überschüsse erzielen. Die Arbeitsmarktausgaben des Bundes sollen im Finanzplanungszeitraum unter
jährlich 33 Mrd. Euro verharren.

Aus dem Bundeshaushalt fließen in erheblichem Umfang Zuschüsse an die Gesetzliche Krankenversi-
cherung. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2014 wird der Bundeszuschuss in den Haushalten 2014 und
2015 um insgesamt 6 Mrd. Euro gekürzt. Der Finanzbedarf der Gesetzlichen Krankenversicherung und
damit der Finanzierungsdruck auf den Bundeshaushalt dürften mittelfristig wieder steigen.

Die Zinsausgaben sollen sich nach dem Haushaltsentwurf 2015 und dem Finanzplan bis zum Jahr 2018
nochmals gegenüber der bisherigen Finanzplanung verringern. Der Bund profitiert weiterhin von den
historisch günstigen Refinanzierungsbedingungen. Höhere Zinssätze an den Kreditmärkten würden bei
jährlichen Bruttokreditaufnahmen von rund 200 Mrd. Euro deutlich auf die Zinslast im Bundeshaushalt
durchschlagen.

Drucksache 18/5387 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2014 weisen der Haushaltsentwurf 2015 und der Finanz-
plan bis zum Jahr 2018 steigende Steuereinnahmen aus. Da der Zeitpunkt der Einführung einer Finanz-
transaktionssteuer noch unsicher ist, sind Mehreinnahmen hierfür nicht mehr im Finanzplan veran-
schlagt.

Im vertikalen Finanzausgleich leistet der Bund aus seinem Steueraufkommen hohe Zuweisungen vor
allem als Aufbauhilfen an die neuen Länder und das Land Berlin. Diese bis zum Jahr 2019 vorgesehenen
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen sind degressiv ausgestaltet. Die insoweit frei werdenden
Mittel sind im Finanzplan berücksichtigt.

Die Verschuldung des Bundes einschließlich seiner Extrahaushalte wird zum Jahresende 2014 voraus-
sichtlich bei 1,25 Billionen Euro liegen. Überwiegend verantwortlich für den Anstieg seit dem Jahr 2010
sind die Schulden, die der Bund im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Finanzmarktkrise über-
nommen hat. In welcher Größenordnung diese Krise den Schuldenstand dauerhaft erhöhen wird, wird
sich erst feststellen lassen, wenn alle Unterstützungsmaßnahmen abgewickelt sind.

Außer den im Haushaltsgesetz enthaltenen Gewährleistungsermächtigungen stellt der Bund Garantien
für Hilfsmaßnahmen zugunsten einiger Länder des Euroraums durch seine Beteiligung an dem europä-
ischen Rettungsschirm zur Verfügung. Abhängig von der weiteren Entwicklung der europäischen
Staatsschuldenkrise können für die Zukunft Belastungen im Bundeshaushalt nicht ausgeschlossen wer-
den.

Die Schuldenstandsquote wird in den nächsten Jahren zwar rückläufig sein, sich aber noch über dem
Referenzwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bewegen. Die im Stabilitätsprogramm vom
April 2014 vorgesehene Verringerung dieser Quote sollte konsequent umgesetzt werden, um die öffent-
lichen Haushalte auch für schwierigere finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen zu wappnen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Die europäische Staatsschuldenkrise hat verdeutlicht, dass stabile Staatsfinanzen dazu beitragen, auch

in wirtschaftlich schwierigen Zeiten finanzwirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben. Der Ausschuss un-
terstützt daher den im Bundeshaushalt 2015 und im Finanzplan bis 2018 vorgesehenen jährlichen Haus-
haltsausgleich ohne Neuverschuldung. Der Bundeshaushalt leistet damit einen substantiellen Beitrag
zum Abbau der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote.

c) Der Ausschuss hält es für wichtig, die im Haushalts- und Finanzplan ausgewiesenen Haushaltsziele bei
der Haushaltsdurchführung tatsächlich umzusetzen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5387
Teil II Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse

Bemerkung Nr. 3

Risiken beim Betrieb zahlungsrelevanter IT-Systeme

1. Das Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) ist das zent-
rale Buchführungssystem, mit dem insbesondere der Haushalt des Bundes operativ vollzogen wird. Im
HKR-Verfahren verwalten über 11.000 bewirtschaftende Stellen ihre Einnahmen und Ausgaben. Mehr als
95 Prozent der Bewirtschafter nutzen die Möglichkeit, die in ihren Fachverfahren ermittelten Zahlungsdaten
elektronisch über Eingangsschnittstellen an das HKR-System zu liefern.

Der Bundesrechnungshof hat den Einsatz verschiedener, zahlungsrelevanter IT-Systeme geprüft. Er hat
festgestellt, dass die Bewirtschafter oft die Vorschriften für den Betrieb von automatisierten Verfahren
nicht einhielten. So verstießen sie beispielweise gegen das Vier-Augen-Prinzip oder hatten zu weitge-
hende Benutzerrechte vergeben. Zudem mangelte es an Sicherheits-, Datenschutz-, Datensicherungs-
und Notfallkonzepten. Dadurch nahmen sie erhebliche Risiken für die Informationssicherheit in Kauf
und gefährdeten die Integrität und die Verlässlichkeit der elektronischen Buchungsdaten.

2. 2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er begrüßt, dass das Bundesministerium der Finanzen den vom Bundesrechnungshof aufgezeigten

Handlungsbedarf anerkannt und erste Maßnahmen im Rahmen der letzten Novellierung der „Bestim-
mungen über die Mindestanforderungen für den Einsatz automatisierter Verfahren im Haushalts-, Kas-
sen- und Rechnungswesen des Bundes“ (Mindestbestimmungen) im April 2014 eingeleitet hat.

c) Er erwartet, dass die obersten Bundesbehörden ihrer Verantwortung zur Einhaltung der Mindestbestim-
mungen gerecht werden, um Risiken aus dem Betrieb unsicherer IT-Systeme zu minimieren und beste-
hende Schwachstellen umgehend zu beseitigen. Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, die Ressorts unverzüglich und nachdrücklich hierzu anzuhalten sowie den notwendigen Prozess
einer verbesserten Normbefolgung in diesem Bereich im Rahmen seiner Zuständigkeiten aktiv zu be-
gleiten.

d) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 31. März 2016 über das Ver-
anlasste zu berichten.

Drucksache 18/5387 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 4

Angemessene Vergütung erfordert Klarheit über Leistungen und Kosten

1. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie das Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
mit Aufgaben der internationalen Zusammenarbeit beauftragt. Im Wesentlichen gewährt die KfW dabei aus
Haushaltsmitteln des Bundes Darlehen und Zuschüsse zu Projekten der Entwicklungszusammenarbeit und
des Klimaschutzes im Ausland. Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass die beiden Bundesministe-
rien die Leistungen der KfW pauschal vergüten, ohne die Angemessenheit der Höhe der Vergütung über-
prüfen zu können. Zum einen seien nicht alle Leistungen hinreichend detailliert festgelegt worden, zum
anderen konnte die KfW ihre jährlichen Kosten nicht den einzelnen Projekten und damit den einzelnen
Auftraggebern zuordnen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-

lung und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Kosten der KfW für ihre Leistungen
nachvollziehen und damit die Angemessenheit der zu zahlenden Vergütungen überprüfen können.

c) Er erwartet jeweils einen Bericht der beiden Bundesministerien an den Bundesrechnungshof bis zum 1.
September 2015, in dem sie das Ergebnis der Verhandlungen mit der KfW und ihr künftiges Vorgehen
darlegen.

d) Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung für die projektunabhängigen fachlichen Unterstützungsleistungen der Kreditanstalt für
Wiederaufbau ein Verfahren entwickeln wird, damit es diese Leistungen und ihre Kosten wirtschaftlich
und ordnungsgemäß steuern kann. Er erwartet dazu einen Bericht an den Bundesrechnungshof bis zum
1. März 2016, der auch darstellt, welche projektunabhängigen Leistungen das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2015 erhalten hat.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 5

Bundesministerium des Innern muss den Einzug gesetzlich vorgesehener Arzneimittelra-
batte sicherstellen

1. Der Bund beteiligt sich an Aufwendungen im Krankheitsfall, indem er Beamtinnen und Beamten, Richte-
rinnen und Richtern sowie Soldatinnen und Soldaten eine Beihilfe gewährt. Gemäß Arzneimittelrabattgesetz
gewähren pharmazeutische Unternehmen dem Bund für erstattete Arzneimittel auf Antrag Rabatte. Das
Bundesministerium des Innern hatte im Jahr 2011 in einem Rundschreiben an alle Ressorts gebeten, Arz-
neimittelrabatte anzufordern. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass Bundesbehörden diese Rabatte
nur zum Teil geltend machen. Würden alle Rabatte in Anspruch genommen, könnte der Bund jährlich rund
12 Mio. Euro Beihilfeausgaben sparen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf darauf hinzuwirken, dass in der Bundesverwaltung

Arzneimittelrabatte ordnungsgemäß geltend gemacht werden.
c) Der Ausschuss erwartet bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht der Bundesregierung unter Feder-

führung des Bundesministeriums des Innern, wie der vollständige Einzug der Arzneimittelrabatte durch
die Beihilfefestsetzungsstellen sichergestellt werden kann und welche Möglichkeiten bestehen, die er-
zielten Rabatte statistisch mit vertretbarem Aufwand zu erfassen.

Drucksache 18/5387 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 6

Bundesministerium des Innern muss einheitliche Rechtsanwendung bei der ersten Besol-
dungsfestsetzung sicherstellen

1. Nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz orientiert sich die Grundgehaltstabelle nicht mehr am Lebensal-
ter, sondern an beruflichen Erfahrungszeiten. Neu eingestellte Beamtinnen und Beamte können eine höhere
Besoldung erhalten, wenn sie bereits über berufliche Erfahrungen verfügen, die für die neue Verwendung
förderlich sind. Die Bundesbehörden berücksichtigen vergleichbare berufliche Erfahrungszeiten uneinheit-
lich. Das Bundesministerium des Innern muss sicherstellen, dass gleiche Sachverhalte gleich behandelt wer-
den.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf, die Gesetzesanwendung bei der Anerkennung förder-

licher Zeiten zu evaluieren.
c) Er erwartet bis zum 31. März 2016 einen Bericht des Bundesministeriums des Innern über das Ergebnis

der Evaluierung sowie Vorschläge, wie die Anerkennung förderlicher Zeiten stärker vereinheitlicht und
eine gleichmäßige Anerkennung förderlicher Zeiten künftig mit geringerem Verwaltungsaufwand er-
reicht werden kann.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5387
Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse

Bemerkung Nr. 15

Bundesverwaltungsamt erbringt Dienstleistungen für andere Behörden vielfach ohne perso-
nelle oder finanzielle Kompensation

1. Das Bundesverwaltungsamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern erbringt für viele Bun-
desbehörden Dienstleistungen, z. B. Beihilfe- und Reisekostenabrechnungen. Nicht immer erhält es für seine
dabei entstehenden Aufwendungen die in der Bundeshaushaltsordnung vorgesehene personelle oder finan-
zielle Kompensation. Einsparpotenziale aus der Verlagerung der Aufgaben bei den auftraggebenden Behör-
den bleiben zudem ungenutzt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf,

– entsprechend seiner Zusage sicherzustellen, dass das Bundesverwaltungsamt in den vorgeschriebe-
nen Fällen Aufgaben künftig nur noch gegen Kompensation übernimmt,

– dazu beizutragen, dass Fälle bestmöglich aufgearbeitet werden können, bei denen eine ausgleichs-
pflichtige Behörde Aufgaben ohne Kompensation an das Bundesverwaltungsamt übertragen hat
und dies bislang im Haushalt der abgebenden Behörde nicht nachvollzogen ist.

c) Das Bundesministerium des Innern wird gebeten, dem Rechnungsprüfungsausschuss über die dazu un-
ternommenen Schritte (einschließlich einer Liste mit den maßgeblichen Daten zu 2.b)) bis zum 30. Sep-
tember 2015 zu berichten.

Drucksache 18/5387 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 18

Bundesamt für Justiz muss Gebühren für Führungszeugnisse rechtzeitig und vollständig er-
heben

1. Führungszeugnisse können bei den Meldebehörden gegen eine Gebühr beantragt werden. Die Kommunen
leiten die Anträge an das Bundesamt für Justiz, das die Führungszeugnisse erteilt. Drei Fünftel der Gebühren
müssen die Meldebehörden in eigener Verantwortung an den Bund abführen. Im Jahr 2012 nahm der Bund
22,8 Mio. Euro Gebühren für Führungszeugnisse ein. Ob die Gebühren ordnungsgemäß abgeführt wurden,
prüfte das Bundesamt für Justiz regelmäßig nur bei 2 Prozent aller Kommunen. Die Ermittlungen des Bun-
desrechnungshofes ergaben, dass etwa die Hälfte der geprüften Kommunen Gebühren nicht ordnungsgemäß
an den Bund abgeführt hatte. Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass das Bundesamt für Justiz nicht
sicherstellt, dass die Einnahmen des Bundes entsprechend der Bundeshaushaltsordnung rechtzeitig und in
voller Höhe erhoben werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf sicherzustellen, dass das

Bundesamt für Justiz
– den vollständigen und rechtzeitigen Eingang der Gebührenanteile des Bundes gewährleistet, vor-

rangig, indem das Bundesamt für Justiz von den Kommunen die Gebühren für Führungszeugnisse
erhebt,

– bis dahin alle wirtschaftlichen Möglichkeiten ausschöpft, um den aufwendigen, manuellen Ab-
gleich durch ein IT-gestütztes Verfahren mit vollständiger Kontrolle der Zahlungseingänge zu er-
setzen,

– alle wirtschaftlichen Möglichkeiten nutzt, um die große Zahl bislang ungeprüfter Altfälle aufzuar-
beiten.

3. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird gebeten, dem Bundesrechnungshof über
die dazu unternommenen Schritte bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 20

Sondervermögen Restrukturierungsfonds – Bankenabgabe zu gering

1. Der im Jahr 2011 errichtete Restrukturierungsfonds dient dazu, in finanzielle Schieflage geratene Kreditin-
stitute neu auszurichten oder abzuwickeln. Seine finanziellen Mittel sollen vorrangig aus den jährlichen
Beiträgen von Kreditinstituten (Bankenabgabe) kommen. Die Bankenabgabe erfüllt die in sie gesetzte Er-
wartung bisher nicht. Das Beitragsaufkommen ist zu gering, um größere Stabilisierungsmaßnahmen aus
dem Fonds zu leisten. Bei größeren Stabilisierungsmaßnahmen wäre der Restrukturierungsfonds nach wie
vor auf öffentliche Gelder angewiesen. Das Ziel, dass das Kreditgewerbe in diesen Fällen die Unterstützung
von in finanzielle Schieflage geratenen Instituten selbst trägt, kann damit nicht erreicht werden. Ein Euro-
päischer Abwicklungsfonds wird künftig den deutschen Restrukturierungsfonds ersetzen. Der Bundesrech-
nungshof hat dem Bundesministerium der Finanzen empfohlen, bei der europäischen Bankenabgabe auf ein
ausreichendes Mittelaufkommen durch die beitragszahlenden Kreditinstitute hinzuwirken.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, dem Deutschen Bundestag über den Stand der bis

2015 eingezahlten Beiträge der deutschen Kreditinstitute bis März 2016 zu berichten. Zudem wird das
Bundesministerium der Finanzen gebeten, auf Grundlage der Daten des Single Resolution Fund über
die ab 2016 von Kreditinstituten aus allen Euro-Staaten eingezahlten Beiträge einschließlich der unwi-
derruflichen Zahlungsverpflichtungen jährlich zu berichten.

In diesem Zusammenhang wird das Bundesministerium der Finanzen auch gebeten mitzuteilen, welche
Maßnahmen der Single Resolution Fund und die nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten ergriffen
haben oder ergreifen werden, wenn das Beitragsaufkommen nicht oder nicht zeitgerecht erreicht wurde.

Drucksache 18/5387 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 24

Zuwendungen beim Fördermodul „go-effizient“ in jetziger Form unwirtschaftlich

1. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert bundesweit externe fachliche Bera-
tungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen, um die Effizienz beim Umgang mit Rohstoffen und
Material zu erhöhen. Dabei reicht es seine Fördermittel beim Fördermodul „go-effizient“ über „BMWi-
Innovationsgutscheine“ als nicht rückzahlbare Zuwendung (verlorene Zuschüsse) aus. Nach den Feststel-
lungen des Bundesrechnungshofes war die Förderung als verlorener Zuschuss nicht notwendig und nicht
wirtschaftlich, da die von den Unternehmen erzielbaren Kostenvorteile in nahezu allen Fällen das Bera-
tungshonorar überstiegen. Der Bund könnte jährlich 2,8 Mio. Euro einsparen, wenn das Bundesministerium
die Fördermittel als rückzahlbare Zuwendungen gewähren würde.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf, das Programm zu prüfen

und umzustellen, zum Beispiel in der Weise, dass ein Jahr nach Leistungserbringung die Zuwendungen
bedingungslos von den Zuwendungsempfängern zurückgefordert werden.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf, ihm bis zum 30. Sep-
tember 2015 einen Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen vorzulegen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 30

Für den Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung müssen die gleichen sozialge-
setzlichen Regelungen gelten wie für alle seine Mitglieder

1. Der Spitzenverband der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Deutsche Gesetzliche Unfallversi-
cherung e. V., hat sich, anders als die anderen Spitzenverbände der Sozialversicherung, nicht in der Rechts-
form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Selbstverwaltung, sondern als eingetragener Verein or-
ganisiert. Diese Organisationsform darf nicht dazu führen, dass er die Vorschriften des Sozialrechts umgeht,
die alle Sozialversicherungsträger binden. Der Bundesrechnungshof hat z. B. bei einem Neubau zur Erwei-
terung des Verwaltungssitzes oder beim Angebot von Bildungsmaßnahmen unwirtschaftliches Verhalten
festgestellt. Er hat daraufhin gefordert, dass sich der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung
über seine Satzung selbst an die sozialgesetzlichen Regelungen zum Haushalts- und Rechnungswesen bin-
det. Er wäre damit insbesondere verpflichtet, die Grundsätze für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu be-
achten, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzufüh-
ren und in geeigneten Bereichen eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert den Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. auf, eine Beschlussfas-

sung der Mitgliederversammlung herbeizuführen, in der sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversiche-
rung e. V. durch eine Ergänzung ihrer Satzung selbst verpflichtet, die Vorschriften zum Haushalts- und
Rechnungswesen des SGB IV einzuhalten.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. über das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales an den Bundesrechnungshof bis zum 31. März 2016.

Drucksache 18/5387 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 31

Gesundheitswochen – unerlaubte Leistungen eines Rentenversicherungsträgers

1. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat zu Unrecht in ihren Kliniken Leistungen ge-
gen Bezahlung für jedermann angeboten. Sie darf allein Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorge-
schriebenen oder zugelassenen Aufgaben wahrnehmen. Hierzu gehören Leistungen zur medizinischen Re-
habilitation für bereits behinderte oder von Behinderung bedrohte Versicherte sowie medizinisch präventive
Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten, wenn diese besonders gesundheitsge-
fährdende Beschäftigungen ausüben. Eine erwerbswirtschaftliche Betätigung ist nur in engen Ausnahmefäl-
len zulässig (Randnutzung). Das umfassende Leistungsangebot sogenannter Gesundheitswochen für jeder-
mann außerhalb der medizinischen Rehabilitation oder Prävention gehört nicht dazu. Das Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales hat sicherzustellen, dass die Sozialversicherungsträger sich nur im zulässigen
Rahmen erwerbswirtschaftlich betätigen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf,

– durch die Deutsche Rentenversicherung KBS die Wirtschaftlichkeit der Randnutzung nachweisen
und dazu die Kosten der Gesundheitswochen durch einen aussagekräftigen Wirtschaftlichkeitsnach-
weis darlegen zu lassen,

– sicherzustellen, dass die Gesundheitswochen in den Kliniken der DRV KBS, soweit sie eine unzu-
lässige und unvertretbare Nutzung darstellen, beendet werden.

c) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird gebeten, dem Ausschuss über die dazu unternom-
menen Schritte bis zum 30. September 2015 zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 33

Wirtschaftlichkeit der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit noch nicht sichergestellt

1. Die Bundesagentur für Arbeit betreibt eine eigene Hochschule in Mannheim mit einer Dependance in
Schwerin. Der Bundesrechnungshof hat die Bundesagentur aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit ihrer Hoch-
schule zu verbessern. Die Bundesagentur für Arbeit hat daraufhin zugesagt, den Verwaltungsaufwand für
ihre Hochschule zu reduzieren und weitere Möglichkeiten für einen wirtschaftlichen Betrieb zu nutzen.
Noch nicht nachgewiesen hat sie, dass der Hochschulbetrieb an zwei getrennten Standorten wirtschaftlich
ist, zumal sie Gebäudeflächen in erheblichem Umfang für hochschulfremde Aufgaben nutzt. Der Bundes-
rechnungshof erwartet, dass Bundesagentur für Arbeit hierzu eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung durchführt und auf dieser Grundlage über den Fortbestand der Standorte entscheidet.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesagentur für Arbeit sparsam und wirtschaftlich handelt. Hierfür

sollte sie die Wirtschaftlichkeit von zwei Hochschulstandorten angemessen untersuchen und dem Be-
trieb der Hochschule an nur einem Standort gegenüberstellen.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit
auf, ihm über die Maßnahmen einen abgestimmten Bericht über den Bundesrechnungshof bis zum
31. Mai 2015 vorzulegen.

Drucksache 18/5387 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 37

Einsparungspotential von mehr als 35 Mio. Euro nicht genutzt

1. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewährt den bundeseigenen Eisenbahninfra-
strukturunternehmen Zuwendungen für den Neu- und Ausbau der Schienenwege des Bundes. Es begleitet,
in Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt die Planungen für die Neu- und Ausbaustrecken. Der Bun-
desrechnungshof hat festgestellt, dass bei einer Eisenbahn-Neubaustrecke, die durch Thüringen und Bayern
führt, unterschiedliche Gleisabstände und Bauwerksabmessungen finanziert wurden. Es wurde versäumt,
das Eisenbahninfrastrukturunternehmen aufzufordern, in beiden Ländern die technischen Vorschriften
gleich anzuwenden. Dadurch ist ein Einsparpotenzial von mehr als 35 Mio. Euro nicht genutzt worden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf,

– im Rahmen seiner Fachaufsicht dafür zu sorgen, dass die Infrastruktur- und die Finanzierungsab-
teilung des Eisenbahn-Bundesamtes sich wirksamer abstimmen mit dem Ziel, wirtschaftlicher zu
planen und zu bauen,

– aufzuzeigen, wie es künftig Einsparpotenziale aus Änderungen von technischen Verfahren während
der Planungs- und Genehmigungsphase nutzen will, um bundesweit wirtschaftlich zu bauen.

c) Er bittet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur um einen Bericht bis zum 30.
September 2015.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 38

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bewilligte 54 Mio. Euro für neuar-
tige Signaltechnik ohne erforderliches Betriebsprogramm

1. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Neubau einer Eisenbahnstrecke nicht
in gebotenem Maß projektbegleitend kontrolliert und gesteuert. Seit Planungsbeginn haben sich die techni-
schen und betrieblichen Anforderungen mehrfach geändert. Das Bundesministerium hat die Bundesmittel
für die neuartige, europaweit einheitliche Signaltechnik bewilligt, ohne diese Änderungen angemessen zu
berücksichtigen. Für die haushaltsrechtlich erforderliche Erfolgskontrolle hätte es technische und betriebli-
che Anforderungen für die signaltechnische Ausrüstung der Eisenbahnstrecke vorgeben müssen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, bei der Neubaustrecke

Nürnberg–Erfurt sicherzustellen, dass
– das Begegnungsverbot in den zweigleisigen Eisenbahntunneln signaltechnisch abgesichert wird,
– die erforderliche Leistungsfähigkeit ermittelt wird,
– die DB Netz AG diese Leistungsfähigkeit zur Grundlage für die signaltechnische Ausrüstung der

Strecke mit der neuartigen europaweit einheitlichen Signaltechnik macht.
c) Er bittet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur um einen Bericht bis zum

30. Juni 2015.

Drucksache 18/5387 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 39

Förderung des Güterverkehrsgewerbes überarbeiten

1. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat aus Mauteinnahmen Programme zur För-
derung von Beschäftigung, Qualifizierung, Umweltschutz und Sicherheit in Unternehmen des Güterver-
kehrsgewerbes finanziert. Hierzu gehörten ein Programm zur Förderung der Sicherheit und der Umwelt
(sog. De-minimis-Programm) sowie ein Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in Unterneh-
men. In den Jahren 2009 bis 2012 gab es für diese beiden Programme 919 Mio. Euro aus. Das Bundesmi-
nisterium hatte die Förderbedingungen vorwiegend daran ausgerichtet, möglichst vielen Unternehmen eine
Kompensation für die Mehrbelastung aus der Lkw-Maut zu ermöglichen. Einen Zusammenhang zwischen
Förderzielen und den erreichten Fortschritten, welchen Beitrag die geförderten Maßnahmen dazu geleistet
haben und ob die damit verbundenen Ausgaben angemessen waren, untersuchte das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur nicht. Auch über fünf Jahre nach Beginn der Förderung hat es keine ver-
lässlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Programme. Um die Mittel wirk-
samer einzusetzen, muss es die Programme überarbeiten, konsequent an den gesetzlichen Förderzielen aus-
richten und Mitnahmeeffekte ausschließen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf,

– die Fördermodalitäten des De-minimis-Programms und des Aus- und Weiterbildungsprogramms zu
überarbeiten und alle Maßnahmen von der Förderung auszuschließen, die auch ohne eine Zuwen-
dung des Bundes durchgeführt würden,

– die Programmziele zu konkretisieren und
– eine begleitende Erfolgskontrolle als Grundlage für eine zielorientierte Steuerung der Programme

durchzuführen.
c) Über das Veranlasste erwartet der Ausschuss einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und

digitale Infrastruktur an den Rechnungsprüfungsausschuss bis zum 1. Juni 2015.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 40

Bund kann durch Verzicht auf einen Tunnel 10 Mio. Euro sparen

1. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur planen die Straßenbauverwaltun-
gen der Länder Brandenburg und Berlin einen innerörtlichen Tunnel, den sie überwiegend mit städtebauli-
chen Erwägungen begründen. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes bringt ein Tunnel an dieser
Stelle jedoch keine Verbesserung des Wohnumfeldes. Eher entfalte der vier Meter über das Umfeld hinaus-
ragende Tunnel sowohl optisch als auch physisch eine Trennungswirkung. Zudem sei er auch aus Gründen
des Lärmschutzes nicht notwendig. Der Bund sollte auf den Tunnel verzichten. Er könnte damit 10 Mio.
Euro sparen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf,

– auf den Tunnel zu verzichten und eine ebenerdige Lösung mit Lärmschutzwänden zu planen,
– den Bedarf an Lärmschutz unter Verwendung der Werte der Verkehrsprognose neu zu berechnen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
an den Bundesrechnungshof bis zum 30. September 2015 über das von ihm Veranlasste.

Drucksache 18/5387 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 48

Bundeswehr hielt Zusage nicht ein: Abgegebene Betriebsstoffe wurden über Jahre hinweg
zu spät und unvollständig in Rechnung gestellt

1. Das Bundesministerium der Verteidigung hat seit dem Jahr 2007 wiederholt zugesagt, die Bundeswehr
werde die an ausländische Truppenteile, Behörden und zivile Empfänger abgegebenen Betriebsstoffe wie
Benzin und Diesel nur gegen kostendeckendes Entgelt weitergeben und diese Betriebsstoffabgaben voll-
ständig und zügig abrechnen. Die Bundeswehr blieb jedoch untätig. Sie traf notwendige Regelungen erst,
als der Bundesrechnungshof die Angelegenheit im Jahr 2013 erneut prüfte. Damit hat sie Einnahmeausfälle
in Kauf genommen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Verteidigung darauf hinwirkt, dass die Abrechnung von

Betriebsstoffabgaben bei allen betroffenen Dienststellen der Bundeswehr überprüft und optimiert wird.
c) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, sicherzustellen, dass die Bundeswehr Zusagen

aus Prüfungsverfahren umsetzt.
d) Er erwartet dazu einen Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung an den Bundesrechnungshof

bis zum 30. Dezember 2015.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 49

Ausgaben von 11,2 Mio. Euro für unnötigen Triebwerkteststand vermeiden

1. Die Marine plant, für acht Seefernaufklärungsflugzeuge einen witterungsunabhängigen Teststand für deren
Triebwerke zu errichten. Damit soll die unzureichende Verfügbarkeit dieser Flugzeuge verbessert werden
Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass die Bundeswehr die von der Bauverwaltung aufgezeigten
baulichen und finanziellen Risiken nicht zum Anlass genommen hat, die Anforderungen an den Teststand
zu überprüfen und das Projekt neu zu bewerten. Zudem bezweifelt der Bundesrechnungshof, dass mit dem
Teststand die unzureichende Verfügbarkeit der Flugzeuge erheblich verbessert werden kann. Weder die
Notwendigkeit noch die Wirtschaftlichkeit des Teststandes seien nachgewiesen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf,

– die Anforderungen an den Triebwerkteststand zu überprüfen,
– das Vorhaben anhand der Risiken neu zu bewerten sowie
– in einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu prüfen, ob es wirtschaftlich vorteilhaftere Alternativen

zu dem von der Marine geforderten witterungsunabhängigen Triebwerkteststand gibt.
3. Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung bis zum 31. März 2016.

Drucksache 18/5387 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 50

Übertragung der Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz auf den Bund ohne Aus-
gleich durch die Länder

1. Das Unterhaltssicherungsgesetz gewährt Wehrdienstleistenden und ihren Angehörigen Leistungen zur Si-
cherung ihres Lebensbedarfs, z. B. Mietbeihilfen oder Verdienstausfallentschädigungen. Die Länder führen
das Unterhaltssicherungsgesetz im Auftrag des Bundes aus und tragen die bei ihren Behörden entstehenden
Verwaltungskosten. Die Ausgaben für die Leistungen finanziert der Bund allein. Die unterschiedliche Be-
arbeitung in den Ländern sowie eingeschränkte Steuerungsmöglichkeiten des Bundes begünstigen hohe Feh-
lerquoten und vermeidbare Überzahlungen. Ein Drittel der vom Bundesrechnungshof stichprobenhaft ge-
prüften Bewilligungen wies Bearbeitungsfehler auf. Zur Lösung der Vollzugsdefizite sollte die Aufgaben-
und Finanzierungsverantwortung beim Bund zusammengeführt und die Unterhaltssicherung in die Bundes-
wehrverwaltung eingefügt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der
Verteidigung vorgelegt. Der Bundesrechnungshof regt an zu prüfen, wie der Bund für seine zusätzlichen
Verwaltungsausgaben eine Kompensation mit den Ländern erreichen kann.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundesrechnungshofes zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium der Verteidigung, bei der Übertragung der Aufgaben nach

dem Unterhaltssicherungsgesetz für die zusätzlichen Verwaltungsausgaben des Bundes eine Kompen-
sation mit den Ländern im Zuge der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einzubeziehen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 54

Unwirtschaftlicher Ankauf von Kunst im Wert von 200.000 Euro durch Landesverband der
Betriebskrankenkassen ohne Folgen

1. Der Rechtsvorgänger eines Landesverbandes der Betriebskrankenkassen hat für sein Verwaltungsgebäude
86 Original-Kunstwerke für 200.000 Euro gekauft. Der Bundesrechnungshof hält den Kauf der Original-
Kunstwerke für einen Verstoß gegen die Pflicht des Vorstandes, wirtschaftlich und sparsam zu handeln. Er
hat damit die ihm treuhänderisch anvertrauten Beiträge, die als Umlage von den dem Verband angehörenden
Betriebskrankenkassen erhoben wurden, unzulässig verwendet. Der Bundesrechnungshof hat den Landes-
verband mit Blick auf die Verjährungsfristen aufgefordert, die Inanspruchnahme des früheren Vorstands-
vorsitzenden auf Schadenersatz sicherzustellen. Der Landesverband hat daraufhin Schadensersatzansprüche
gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden gerichtlich geltend gemacht.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
c) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
d) Der Ausschuss missbilligt den Ankauf von 86 Original-Kunstwerken durch den Landesverband der Be-

triebskrankenkassen.
e) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, weiterhin zusammen mit der zustän-

digen Landesaufsichtsbehörde den Fortgang des Rechtsstreits zu begleiten.
f) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit bis zum 30. September

2015.

Drucksache 18/5387 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 63

Konsequente Überwachung der Mittelverwendung bei Bildungs- und Forschungsprojekten
noch nicht sichergestellt

1. Der Bundesrechnungshof hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung wiederholt aufgefordert,
seine Zuwendungen für Bildungs- und Forschungsprojekte besser zu überwachen. Es hat daraufhin in den
letzten Jahren deutliche Anstrengungen unternommen, um interne Abläufe zu verbessern und Bearbeitungs-
rückstände abzubauen. Aktuelle Prüfungserkenntnisse zeigen jedoch weiterhin bestehende Defizite bei der
Qualität und der Wirksamkeit der Überwachung. Der Bundesrechnungshof kritisiert dabei u. a. Lücken und
Widersprüche in der für die Steuerung und Überwachung des Projektfördermittelmanagements eingerichte-
ten Datenbank „profi“, Fristüberschreitungen bei Mahnverfahren sowie Rückstände bei Prüfungen der Ver-
wendungsnachweise. Er erwartet, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung seiner Verant-
wortung für die sachgerechte Verwendung von Fördermitteln gerecht wird und die aufgezeigten Defizite
abstellt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, die bestehenden Defizite in der För-

dermittelüberwachung nachhaltig zu beseitigen. Er erwartet, dass es kurzfristig umzusetzende konkrete
Schritte für eine verbesserte Überwachung von Projektfördermitteln festlegt. Dabei sollten folgende
Ziele im Vordergrund stehen:
– Weiterentwicklung des Datenbanksystems „profi“, insbesondere in Richtung automatischer Ver-

fahrensschritte.
– Rascher Abbau von Bearbeitungsrückständen, insbesondere mit Blick auf den Modellversuch bei

Fällen der Kostenförderung.
– Überarbeitung des Handbuchs der Projektförderung mit dem Ziel eines aktuellen, umfassenden und

für Anwender handhabbaren Regelwerks.
– In diesem Zusammenhang Fortentwicklung einer systematischen und aktuellen IT-gestützten Über-

sicht relevanter Nebenbestimmungen als Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung der Be-
scheidqualität.

– Intensive Information und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderreferate im
Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Projektträger sowie wirksame interne Kon-
trollen, um eine konsequente Überwachung von Zuwendungen und Geltendmachung von Rückfor-
derungsansprüchen sicherzustellen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht über die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
verbindlich festgelegten Schritte, die eingeleiteten Maßnahmen und ihre Ergebnisse bis zum 30. Sep-
tember 2015.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 68

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen vereinfachen

1. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine vereinfachte
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nutzen können. Entfallen die Voraussetzungen für diese Art
der Gewinnermittlung, muss das Finanzamt den Steuerpflichtigen durch Verwaltungsakt hierauf hinweisen.
Erst nach dieser sogenannten Wegfallmitteilung dürfen Land- und Forstwirte ihre Gewinne grundsätzlich
nicht mehr pauschal ermitteln. Der Bundesrechnungshof hält dieses Verfahren für verwaltungsaufwendig
und missbrauchsanfällig. Zudem führe es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Der Verzicht auf das for-
melle Verwaltungsverfahren zur Wegfallmitteilung wäre daher auch ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, zügig auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken

und die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen einzuleiten. Über das Veranlasste ist dem Ausschuss
bis 30. Dezember 2015 zu berichten.

Drucksache 18/5387 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 69

Ergebnisse von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen richtig ermitteln

1. Um Betrug entgegenzuwirken, überprüfen die Finanzämter Umsatzsteuer-Erklärungen oder -Voranmeldun-
gen mit Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. Über die Ergebnisse führen die Länder Statistiken. Der Bundes-
rechnungshof hat festgestellt, dass die Finanzämter für die Statistik oft höhere Ergebnisse erfasst haben, als
sie tatsächlich an zusätzlichen Steuern durch Umsatzsteuer-Sonderprüfungen festgestellt hatten. Die Ge-
samtstatistik spiegelt damit nicht die wirklichen Prüfungserfolge wider. Das verzerrt den Vergleich zwi-
schen den Ländern und kann zu einem falschen Einsatz von Prüfungspersonal führen. Das Bundesministe-
rium der Finanzen muss deshalb für eine einheitliche und zutreffende Berechnung sorgen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, die Grundsätze für die Statistik über Umsatzsteuer-

Sonderprüfungen zu überarbeiten und gemeinsam mit den Ländern eine einheitliche sowie zutreffende
Berechnung der Mehrergebnisse sicherzustellen.

c) Er bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 31. Dezember 2015 über das Veranlasste
zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/5387
Bemerkung Nr. 70

Zentrales Informationssystem zur Umsatzsteuerkontrolle endlich erneuern

1. Beim Warenverkehr zwischen Unternehmern innerhalb der Europäischen Union sind die grenzüberschrei-
tenden Lieferungen des veräußernden Unternehmers umsatzsteuerfrei. Der Erwerber muss den Warenbezug
im Bestimmungsland versteuern. Um zu kontrollieren, ob er das tatsächlich macht, tauschen die Finanzver-
waltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über grenzüberschreitende Lieferungen und Erwerbsvor-
gänge aus. Für diesen Datenaustausch wurde in den 1990er-Jahren das VAT-Information Exchange System
(VIES) eingerichtet.

Der deutsche Teil dieses Informationssystems zur Umsatzsteuerkontrolle in der Europäischen Union ist
veraltet. Ein gut funktionierender Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden ist jedoch ein
Kernelement der Kontrolle. Er wirkt Steuerausfällen und Betrug entgegen. Der Bundesrechnungshof
hat dem Bundesministerium der Finanzen deshalb empfohlen, nunmehr für eine unverzügliche Moder-
nisierung des Informationssystems zu sorgen, nachdem es diese bereits seit acht Jahren plane und
frühere Zusagen zur Fertigstellung, mit der Begründung der Priorisierung anderer Projekte, nicht einge-
halten habe.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, VIES-neu unverzüglich fertigzustellen. Hierzu hält

er eine verbindliche Gesamtplanung mit zeitlichen Vorgaben und Meilensteinen für erforderlich.
c) Er bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 30. September 2015 über das Veranlasste

zu berichten.
Drucksache 18/5387 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 1 W

Sozialversicherungsträger streiten seit Jahren über die jährliche Beitragseinzugsvergütung
von 863 Mio. Euro

1. Für ihren Aufwand beim Einzug der Sozialversicherungsbeiträge erhalten die beteiligten Sozialversiche-
rungsträger eine Vergütung von derzeit 863 Mio. Euro pro Jahr. Der überwiegende Anteil der Vergütung
entfällt auf die Krankenkassen. Diese können jedoch nicht nachweisen, welche Kosten ihnen tatsächlich
entstehen. Deshalb streiten Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger seit Jahren über die Höhe
der Vergütung. Der Bundesrechnungshof hat die fehlende Kostentransparenz kritisiert und den zügigen Ab-
schluss einer neuen Vergütungsvereinbarung auf Basis einer Kostenrechnung angemahnt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit

auf, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für den Beitragseinzug transparent ermittelt werden und dass
zügig eine neue Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird.

Dafür sollten sie auch die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen bitten, die Herstellung der Kosten-
transparenz für den Beitragseinzug zu überwachen.

Einigen sich die Beteiligten weiterhin nicht über die Höhe der Vergütung, hält der Ausschuss gesetzge-
berische Maßnahmen für erforderlich.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum 31. Dezember 2015.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/5387
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 2 W

Kostenteilung bei Verkehrsbeeinflussungsanlagen nicht beachtet: Bund muss bei zwei Län-
dern Rückforderung von 9 Mio. Euro durchsetzen

1. Die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg beachteten die Vereinbarung zur Kostenaufteilung
bei Verkehrsbeeinflussungsanlagen nicht. Sie zahlten die Personalkosten für die Überwachung der techni-
schen Anlagen und die Verkehrssteuerung seit Jahren aus Mitteln des Bundes, obwohl sie diese hätten selbst
übernehmen müssen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat bislang erfolglos 9
Mio. Euro von den beiden Ländern zurückgefordert. Dies entspricht den geschätzten Personalkosten der
letzten zehn Jahre. Der Bundesrechnungshof hat dem Bund empfohlen, seine Rückforderung durchzusetzen,
indem er diese mit Zahlungen an die Länder verrechnet.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, die Rückforderung durch-

zusetzen.
c) Er erwartet, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur darauf hinwirkt, dass

die Personalkosten der Operatoren künftig aus dem Landeshaushalt gezahlt werden.
d) Er bittet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesrechnungshof bis

zum 31. Dezember 2015 über das Veranlasste zu berichten.

Drucksache 18/5387 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 3 W

Bundesverkehrsministerium will für 106 Mio. Euro unnötige zweite Rheinbrücke bei Karls-
ruhe bauen

1. In den morgendlichen Spitzenzeiten treten auf der Bundesstraße 10 vor Karlsruhe Staus auf, die bis auf die
Rheinbrücke Maxau zurückreichen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den
Bau einer zweiten Rheinbrücke nördlich der Rheinbrücke Maxau geplant. Damit soll die bestehende Brücke
entlastet werden. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, auf den Bau dieser Brücke zu verzichten, da die
vorhandene Brücke ausreichend leistungsfähig ist. Die geplante Anbindung der zweiten Brücke würde die
Stausituation sogar weiter verschärfen. Die Verkehrssituation könnte hingegen deutlich verbessert werden,
wenn ein Engpass kurz nach der Rheinbrücke Maxau vor Karlsruhe beseitigt würde. Da eine zweite Rhein-
brücke überwiegend von regionalem Verkehr genutzt würde, sieht der Bundesrechnungshof zudem keine
Finanzierungszuständigkeit des Bundes.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf,

– zeitnah die Anbindung der geplanten B 293 an die B 36 unter Zugrundelegung des Baus einer zwei-
ten Rheinbrücke zu planen und dabei die verkehrlichen Auswirkungen zu untersuchen,

– die Beseitigung der Engstelle „Knielinger Pförtner“ zu prüfen.
c) Der Ausschuss erwartet bis zum 30. September 2015 einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr

und digitale Infrastruktur über die veranlassten Maßnahmen.
d) Der Bundesrechnungshof wird die Maßnahme weiter begleiten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/5387
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 4 W

Umbau einer Bundesstraße zweckmäßiger und kostengünstiger als Neubau

1. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur lässt auf Rügen die Bundesstraße B 96n
bauen. Die Strecke verläuft parallel zur bestehenden Bundesstraße. Der erste von zwei Bauabschnitten wird
im Jahr 2015 fertiggestellt. Er alleine kostet so viel, wie ursprünglich für das gesamte Projekt eingeplant
war. Dies liegt u. a. an einer Änderung des Streckenverlaufs. Da die gesamten Haushaltsmittel bereits im
ersten Abschnitt verbraucht werden, hat das Bundesministerium den Bau des zweiten Abschnitts bis min-
destens zum Jahr 2020 verschoben. Der Bundesrechnungshof hält die Trassenverschiebung, dessen Not-
wendigkeit das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit naturschutzfachlichen Aspek-
ten begründet hat, für nicht plausibel. Er hat vorgeschlagen, auf den weiteren Neubau zu verzichten und
stattdessen die bestehende Straße umzubauen. Ein Umbau würde erheblich weniger kosten und könnte frü-
her realisiert werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.
2. Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf,

– den bereits planfestgestellten Abschnitt der B 96 zwischen AS Samtens-Ost bis zur AS Bergen
schnellstmöglich zu bauen, damit der Südabschnitt seine verkehrliche Wirkung möglichst frühzeitig
entfalten kann,

– künftig naturschutzfachliche und wirtschaftliche Aspekte bei der Planung ausgewogener zu beur-
teilen und dies zu dokumentieren.

Drucksache 18/5387 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 5 W

Unnötige Ausgaben von 50 Mio. Euro für eigenen Fernsehsender der Bundeswehr

1. Das Bundesministerium der Verteidigung hat seit dem Jahr 2002 mindestens 50 Mio. Euro für einen eigenen
Fernsehsender ausgegeben, ohne den Bedarf für den Sender nachzuweisen. Es betreibt das Bundeswehrfern-
sehen für den Auslandseinsatz, obwohl fast alle Soldatinnen und Soldaten in den Einsatzgebieten deutsch-
sprachige öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender empfangen können. Der Bundesrechnungshof
hatte dem Bundesministerium bereits im Juni 2014 empfohlen, solange keine neue Technik für den Fern-
sehsender anzuschaffen, wie dessen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht belegt seien. Entgegen die-
ser Empfehlung unterzeichnete das Bundesministerium der Verteidigung im August 2014 einen Vertrag
über neue Sendetechnik für 1,3 Mio. Euro.

Der Bundesrechnungshof hat erneut empfohlen, dass das Bundesministerium der Verteidigung keine
neuen Ausgabeverpflichtungen für das Bundeswehrfernsehen eingehen solle, weil es den Bedarf für
diese Versorgung in Einsatzgebieten nicht nachgewiesen habe.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, keine neuen Ausgabeverpflichtungen über das

Jahr 2016 hinaus für das Bundeswehrfernsehen einzugehen.
c) Er erwartet über das Veranlasste einen Bericht an den Ausschuss bis zum 31. März 2016.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/5387
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 6 W

Bund muss endlich die Versicherungsteuer zeitgemäß verwalten

1. Der Bund hat mit der Föderalismusreform 2009 die Verwaltung der Versicherungssteuer übernommen. Seit-
dem ist es ihm nicht gelungen, die notwendigen IT-Verfahren für eine zeitgemäße Steuerverwaltung einzu-
führen. Deshalb ist ein hoher manueller Arbeitsaufwand erforderlich. Zudem ist der Bund bei der Erhebung
der festgesetzten Versicherungsteuer auf die kostenpflichtige Hilfe Bayerns angewiesen. Der Bundesrech-
nungshof hat gefordert, dass das Bundesministerium der Finanzen zügig für Abhilfe sorgen müsse und ein
funktionsgerechtes IT-Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Versicherungsteuer angemahnt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet vom Bundesministerium der Finanzen, dass dieses umgehend für eine IT-Unterstützung bei

der Festsetzung und Erhebung der Versicherungsteuer sorgt, die dem Stand der Technik entspricht.
Zielvorgabe sollte dabei sein, dass der Bund spätestens im Jahr 2017 nicht mehr auf die Hilfe eines
Landes angewiesen ist.

c) Er bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 30. September 2015 über die erzielten Fort-
schritte zu berichten.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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