BT-Drucksache 18/5368

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/4422 - Durch Stärkung der Digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden

Vom 30. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5368
18. Wahlperiode 30.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/4422 –

Durch Stärkung der Digitalen Bildung Medienkompetenz fördern
und digitale Spaltung überwinden

A. Problem
Digitale Technologien spielen seit Beginn der neunziger Jahre eine zunehmende
Rolle im Privat- und Alltagsleben der Menschen, in Wirtschaft, Dienstleistung und
Verwaltung. Mit der wachsenden Digitalisierung vieler Lebensbereiche steigen aber
auch die Anforderungen an die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger im
Lebenslauf sowohl im Hinblick auf die Nutzung von Informations- und Kommuni-
kationstechnologien als auch des Datenschutzes und der Datensicherheit. Nach Un-
tersuchungen der „International Association for the Evaluation of Educational
Achievement” (IEA) im Rahmen der ICILS-Studie (International Computer and In-
formation Literacy Study) belegen deutsche Schülerinnen und Schüler im Hinblick
auf ihre Medienkompetenzen lediglich mittlere Plätze. Zudem werden die Bildungs-
potentiale digitaler Technologien in der allgemeinen Bildung und beruflichen Aus-,
Fort- und Weiterbildung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, noch
nicht voll ausgeschöpft.

B. Lösung
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern und
Verantwortlichen auf allen Bildungsebenen mit der Umsetzung und Weiterentwick-
lung der Strategie „Digitales Lernen“ die Digitale Bildung in Deutschland zu stärken
und damit die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und eine
digitale Spaltung der Bevölkerung zu überwinden.
Die von den Antragstellern geforderten beiden Maßnahmenbündel sehen insbeson-
dere die Förderung der technischen Infrastruktur digitaler Bildung an Einrichtungen
der frühkindlichen Bildung, allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen vor.
Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie Ausbilderinnen und Aus-
bilder sollen auf der Grundlage verbindlicher fachspezifischer Curricula die Mög-
lichkeit der Verbesserung der eigenen Medienkompetenz erhalten und Kenntnisse
und Fähigkeiten in der Didaktik und Methodik der Digitalen Bildung erwerben kön-
nen.

Drucksache 18/5368 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4422.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5368
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/4422 anzunehmen.

Berlin, den 17. Juni 2015

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Patricia Lips
Vorsitzende

Sven Volmering
Berichterstatter

Saskia Esken
Berichterstatterin

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Özcan Mutlu
Berichterstatter

Drucksache 18/5368 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Sven Volmering, Saskia Esken, Dr. Rosemarie Hein und
Özcan Mutlu

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/4422 in seiner 97. Sitzung am 26.03.2015 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Haushaltsausschuss, Ausschuss für
Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend, Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Ausschuss für Kultur und Medien sowie an den Aus-
schuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD erklären, dass Digitale Technologien seit Beginn der neunziger Jahre
eine zunehmende Rolle im Privat- und Alltagsleben der Menschen, in Wirtschaft, Dienstleistung und Verwal-
tung spielen. Mit der wachsenden Digitalisierung vieler Lebensbereiche stiegen aber auch die Anforderungen
an die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger im Lebenslauf, sowohl im Hinblick auf die Nutzung von
Informations- und Kommunikationstechnologien, als auch des Datenschutzes und der Datensicherheit. Auf
allen Stufen Lebenslangen Lernens sei die Beherrschung digitaler Technologien sowohl Bildungsinstrument
als auch Bildungsziel.
Nach Auffassung der Antragsteller hätten Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Aus-
bilder und Fachkräfte in der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung eine Schlüsselrolle in der Vermittlung
von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien und Medien.
Nach Untersuchungen der „International Association for the Evaluation of Educational Achievement” (IEA)
im Rahmen der ICILS-Studie (International Computer and Information Literacy Study) belegten allerdings
deutsche Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihre Medienkompetenzen lediglich mittlere Plätze. Zudem
würden die Bildungspotentiale digitaler Technologien in der allgemeinen Bildung und beruflichen Aus-, Fort-
und Weiterbildung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, noch nicht voll ausgeschöpft.
Der Kompetenzerwerb hinsichtlich eines qualifizierten und kritischen Umgangs mit digitalen Technologien
müsse integraler Bestandteil aktueller und zukünftiger Bildungsziele sein. Damit könne einer digitalen Spal-
tung entgegengewirkt werden.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD begrüßen die Ausarbeitung einer Digitalen Agenda der Bundesregie-
rung, die Verankerung der Förderung freier Lern- und Lehrmaterialen (Open Educational Resources, OER) im
Bundeshaushalt 2015, die Weiterentwicklung des Deutschen Computerspielpreises in der Kategorie „Best Se-
rious Game“ und die Initiative einzelner Länder zur technologieneutralen Förderung von Lehr- und Lernmate-
rialien.
Vor dem Hintergrund soll die Bundesregierung aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern und Verant-
wortlichen auf allen Bildungsebenen mit der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie „Digitales Ler-
nen“ die Digitale Bildung in Deutschland zu stärken und damit die Medienkompetenz der Bürgerinnen und
Bürger zu fördern und eine digitale Spaltung der Bevölkerung zu überwinden.
Die von den Antragstellern geforderten beiden Maßnahmenbündel basieren auf der Strategie „Digitales Ler-
nen“ der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Akteuren aus allen Bildungsbereichen im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Bundesregierung solle sich bei den Bundesländern und der Kul-
tusministerkonferenz dafür einsetzen, die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalen Bildung ver-
bindlich, beispielsweise in einem Länderstaatsvertrag, zu vereinbaren. Die Maßnahmenbündel sehen insbeson-
dere die Förderung der technischen Infrastruktur digitaler Bildung an Einrichtungen der frühkindlichen Bil-
dung, allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen vor. Eltern, die ihren Kindern kein digitales Endgerät
zur Verfügung stellen können, sollen im Rahmen des „Bring Your Own Device-Modells“ finanziell unterstützt
werden. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie Ausbilder sollen auf der Grundlage ver-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5368
bindlicher fachspezifischer Curricula die Möglichkeit des Aufbaus und der Verbesserung der eigenen Medien-
kompetenz erhalten und Kenntnisse und Fähigkeiten in der Didaktik und Methodik der Digitalen Bildung er-
werben können.
Die Antragsteller fordern darüber hinaus, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen durch zeitge-
mäßen und altersgerechten Informatikunterricht ab der Grundschule sowie die Einführung von Profilschulen
IT/Digital und außerschulische Angebote wie „Ein Netz für Kinder“ zu stärken.
Mit dem Aufbau eines Mentorinnen-Netzwerks sollen Mädchen und junge Frauen für IT-spezifische Berufs-
felder begeistert werden.
Schließlich soll die Bundesregierung aufgefordert werden, exzellente E-Learning-Angebote in der schulischen
sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung auszuzeichnen und einen Wettbewerb zur Überwindung der
digitalen Spaltung auszuloben.
Zur Koordinierung und Begleitung der schulischen und außerschulischen Medienbildung sollten ein spezielles
Gremium eingesetzt und die bestehenden Programme der frühkindlichen und schulischen Medienkompetenz
sowie der medienpädagogischen Eltern- und Familienprojekten auf der Grundlage von Evaluationen weiter
ausgebaut werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss
für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Ausschuss für
Kultur und Medien haben den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/4422 in
ihren Sitzungen am 17. Juni 2015 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags emp-
fohlen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend sowie der Ausschuss Digitale Agenda haben den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Drucksache 18/4422 in ihren Sitzungen am 17. Juni 2015 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

1. Öffentliches Fachgespräch
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat zu dem Antrag auf Drucksache
18/4422 sowie der Unterrichtung durch die Bundesregierung Forschungsrahmenprogramm der Bundesregie-
rung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015 – 2020“ auf Drucksache 18/4304
in seiner 30. Sitzung am 22. April 2015 ein öffentliches Fachgespräch durchgeführt. Zu dem Fachgespräch
wurden die nachfolgend aufgeführten Sachverständigen eingeladen:
Prof. Dr. phil. habil. Birgit Eickelmann, Universität Paderborn, Professur für Schulpädagogik
Richard Heinen, M.A., Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Bildungswissenschaft
Uwe Lübking, Beigeordneter, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin
Prof. Dr. Jörg-Müller-Lietzkow, Medienökonomie und Medienmanagement, Universität Paderborn
Daniel Seitz, Geschäftsführender Gesellschafter, mediale pfade.de –Agentur für Medienbildung GmbH, Berlin
Die Sachverständigen Prof. Dr. Birgit Eickelmann und Richard Heinen, M.A. haben zu dem Fachgespräch
jeweils eine schriftliche Stellungnahme eingereicht, die als Ausschussdrucksachen 18(18)91 a und 18(18)91 b
auf der Webseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht wurden.
Auf der Webseite kann ebenfalls das Wortprotokoll des Fachgespräches eingesehen bzw. heruntergeladen wer-
den.
2. Beratung im Ausschuss

Drucksache 18/5368 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/4422 in seiner 37. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten. Die Ergebnisse
des Fachgesprächs wurden in die Beratung einbezogen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt die Annahme des An-
trags auf Drucksache 18/4422 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Die Fraktion der CDU/CSU stellt fest, dass der Handlungsbedarf im Bereich der Digitalen Bildung unstrittig
sei. Dies sei durch mehrere Studien sowie durch das Fachgespräch im Ausschuss bestätigt worden. Man habe
auf die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und auch auf die Positionie-
rungen von CDU/CSU und SPD bei der Konzeption des Antrags zurückgreifen können. Der Antrag gehe mit
der Forderung eines Staatsvertrags zwischen den Ländern, der die Standards festlegen solle, noch über die
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus. Dies zeige, dass Politik durchaus auch in der Lage sei, flexibel
zu handeln. Die Äußerungen des bayerischen Staatsministers Dr. Spaenle und die Beschlüsse der KMK der
letzten Woche in Richtung eines Zentralabiturs zeigten, dass auch in der Kultusministerkonferenz Bewegung
in die Frage der Standards gekommen sei. Man hoffe, diesbezüglich auch im Bereich der digitalen Bildung
voranzukommen.
Die Fraktion der CDU/CSU betont, dass es insbesondere in der Lehreraus- und -fortbildung Handlungsbedarf
gebe. Die geforderten Maßnahmen beträfen alle Phasen des Lebenslangen Lernens von der frühkindlichen Bil-
dung bis zum Weiterbildungssektor. Man verweise auch auf die Koalitionsanträge zur Grundbildung und zur
Alphabetisierung, die auch Aspekte der Digitalen Bildung berücksichtigten.
Die Antragsteller zeigen sich erfreut, zu ihren Forderungen eines Paktes für digitale Bildung aus der Wirtschaft
nicht nur von den großen Unternehmen, sondern auch von Start-ups, ein sehr gutes Feedback wahrnehmen zu
können. Man nehme die Bereitschaft in der Wirtschaft wahr, analog zum Thema „Industrie 4.0“ eine gemein-
same Plattform zu schaffen.
Die Fraktion der CDU/CSU weist darauf hin, dass offensichtlich viele Unternehmen, insbesondere kleine und
mittlere, bisher die Haltung gehabt hätten, dass es jetzt eine junge Generation gebe, die von vornherein über
eine digitale Grundbildung verfüge. Studien belegten jedoch, dass dies oftmals nicht zutreffe. Deshalb müsse
man Anreize geben, digitale Bildung zu fördern und einen Mentalitätswandel in der breiten Bevölkerung und
insbesondere in den Lehrerkollegien zu erzeugen. In diesem Zusammenhang sollte auch noch einmal darüber
diskutiert werden, wie man es schaffen könne, die Frage der notwendigen technischen Ausstattung als Grund-
voraussetzung Digitaler Bildung in den Kommunen zu verankern.
Die Antragsteller zeigen sich sehr optimistisch, dass mit der Strategie „Digitales Lernen“ bald ein gutes Kon-
zept gemeinsam mit den Ländern vorgelegt werde. Die Bereitschaft dazu werde wahrgenommen. Es sei Auf-
gabe aller Fraktionen, die über die Regierungsbeteiligungen in den Ländern flächendeckend Einfluss hätten,
Digitales Lernen zu fördern und sich für die Entwicklung vernünftiger didaktischer Konzepte einzusetzen.
Schwarz-Weiß-Debatten über eine „Zwangsdigitalisierung“ seien kontraproduktiv.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird auch bei der Opposition um Zustimmung für das vorgelegte Kon-
zept geworben. Sie bedankt sich bei der Berichterstatterin der Fraktion der SPD für die gute Zusammenarbeit
beim gemeinsamen Entwurf des Antrags.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass sie dem Koalitionsantrag nicht zustimme, auch wenn man sich vor-
stellen könne, dass die Berichterstatter von CDU/CSU und SPD sehr lange gekämpft hätten, um den Antrag
auch in ihren Fraktionen durchzusetzen. Die Fraktion wolle einige Kritikpunkte vortragen und vorausschicken,
dass die Grundlage für den Antrag, die Ergebnisse und die Befunde der Enquete-Kommission auch von ihr
überwiegend geteilt würden. Jedoch sei die Umsetzung zu dürftig. Diesbezüglich wird auf einen Kommentar
auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom heutigen Tage verwiesen, der
bei der „Bildungsoffensive“ keine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern, keine konkreten Maßnahmen
und kein Schaffen von Rahmenbedingungen sehe. Die Digitalisierung sei in Deutschland faktisch Ländersache.
Die Fraktion DIE LINKE. verweist auf die Digitale Agenda der Bundesregierung. Beim Umfang von ungefähr
vierzig Seiten gebe es nur drei Anstriche zur Bildung.
Die Fraktion unterstütze die im Antrag geforderte Förderung von offenen Lehr- und Lernmitteln. Das System
„Bring Your Own Device“, teile man, es gebe aber Probleme, die auch Prof. Dr. André Bresges von der Uni-
versität Köln in seinem Schreiben an Mitglieder des Ausschusses deutlich gemacht habe.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5368
Sie unterstütze ebenfalls die Einbeziehung spezieller Dienstleister bei der Beschaffung einer einheitlichen IT-
Ausstattung. Gleichwohl sei damit das Problem der Mobilität zwischen den Bundesländern und die Frage der
Finanzierung nicht gelöst. Es gehe bei der Investition um hohe Summen.
Zur Strategie „Digitales Lernen“ wird ausgeführt, dass es sich dabei vor allem um eine Absichtserklärung
handle. Die Koalitionsfraktionen verwendeten den Ausdruck „Digitaler Bildungsbegriff“, und man würde
gerne wisse, was sie darunter verstünden. Die Forderung eines Paktes für Digitale Bildung halte die Fraktion
DIE LINKE. für bedenklich, denn das Schließen eines Paktes sei bisher immer das Anzeichen für eine gewisse
Ratlosigkeit gewesen.
Ein Länderstaatsvertrag werde abgelehnt, weil damit die Landesparlamente keinen Einfluss mehr auf die De-
batte hätten. Dass das Thema des Koalitionsvertrages „IT/Profilschulen“ zu einem Prüfauftrag reduziert wor-
den sei, bedaure die Fraktion DIE LINKE., weil es Schulen mit dem Wunsch dieser speziellen Ausrichtung
gebe, aber in der Mitte der Legislatur immer noch keine Möglichkeiten dazu eröffnet würden.
Das größte Manko des vorliegenden Antrags sei, dass er zwar einen umfangreichen Forderungskatalog auf-
weise, aber keine Aussagen zur Finanzierung enthalte. Der Hinweis auf einen Länderstaatsvertrag reiche in
diesem Zusammenhang nicht aus. Es müssten gemeinsame Verhandlungen geben, in denen der Bund Verant-
wortung trage und sich nicht auf vage Formulierungen zur gesellschaftlichen Verantwortung, Kooperation und
Vernetzung herausrede. Es müssten zum Beispiel Antworten auf die Frage gefunden werden, wie im Zusam-
menhang des Bildungs- und Teilhabepakets die Finanzierung von Laptops oder Tablets von Schülerinnen und
Schülern, die sich eine Anschaffung nicht leisten könnten, gesichert werden könne. Dies sei im Antrag unter-
blieben, und deshalb könne die Fraktion DIE LINKE. der Vorlage nicht zustimmen. Vor dem Hintergrund der
geäußerten Kritik könne der Antrag abgelehnt werden, da es aber in den Befunden durchaus Übereinstimmun-
gen gebe, werde sich die Fraktion „DIE LINKE.“ der Stimme enthalten.
Von Seiten der Fraktion der SPD wird der Dank für die gute Zusammenarbeit bei der Konzeption des Koali-
tionsantrags erwidert. Die Motivation für diesen Antrag basiere unter anderem auch auf der Erkenntnis, dass
sich die Gesellschaft und die Wirtschaft in einem umbruchartigen Wandel zur Digitalisierung befänden. Aber
auch die Digitale Agenda der Bundesregierung habe mit dem etwas kurz gefassten Absatz zum Thema „Digi-
tale Bildung - Strategie Digitales Lernen“ dazu beigetragen. Unterschiedliche Untersuchungen hätten ergeben,
dass sich im Hinblick auf digitale und Medienkompetenzen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Schü-
lerinnen und Schüler eine digitale Spaltung abzeichne. Aus Gerechtigkeitsgründen und vor dem Hintergrund
des Fachkräftemangels und der Entwicklung der Erwerbstätigkeit könne man es sich nicht erlauben, die Prob-
leme zu ignorieren. Die Fraktion der SPD weist diesbezüglich auf die Untersuchungen der Initiative D21 –
Netzwerk für die Digitale Gesellschaft und U25 des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Inter-
net „DIVSI“ hin. Es sei auch im Fachgespräch nochmal im Zusammenhang der ICILS-Studie von Frau Prof.
Eickelmann deutlich geworden, dass die deutschen 12- bis 13-Jährigen in ihrer computer- und informationsbe-
zogenen Kompetenz nur im Mittelfeld stünden. Beim Einsatz digitaler Medien im Unterricht sei Deutschland
sogar Schlusslicht. Prof. Eickelmann habe an anderer Stelle dazu angemerkt, dass die Gefahr bestünde, ein
Drittel der Schülerinnen und Schüler in diesen Kompetenzbereichen zu verlieren. Deshalb sei es wichtig, diesen
Wandel zu akzeptieren, aber auch zu gestalten. Die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler und üb-
rigens auch der Lehrkräfte außerhalb der Schulen müssten in die Schulen hereingeholt werden, um die digitale
Spaltung aktiv zu bekämpfen. Die Fraktion der SPD habe in dem Fachgespräch im Ausschuss eine große Zu-
stimmung zu den Anliegen des Koalitionsantrags wahrgenommen.
Den vorangegangenen Beitrag der Fraktion „DIE LINKE.“ habe man als „Fast-Zustimmung“ interpretiert, zu-
mindest in der Analyse und in der Forderung, dass die Länder tätig werden müssten. Beide Koalitionsfraktionen
hätten am vergangenen Montag unterschiedliche Veranstaltungen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung
zu dem Thema durchgeführt und durchweg positive Rückmeldungen zu dem Antrag erhalten.
Die Fraktion der SPD fasst die Ziele des Antrags zusammen: Es müssten alle zuständigen Ebenen an einen
Tisch gebracht werden, jedoch nicht nur die politischen, sondern auch die unterschiedlichen Akteure außerhalb
des Bildungssystems, die außerschulische Bildung und natürlich auch die Wirtschaft. In Bezug auf die Vorge-
hensweise hätten die Koalitionsfraktionen in den Reden im Plenum dargelegt, dass sie einen fächerübergrei-
fenden Einsatz digitaler Medien unterstützten, aber auch eine Stärkung der Informatik in den Schulen. Denn
nur auf diesen beiden Schienen könne Medienkompetenz in der Breite umgesetzt werden, die sowohl eine
digitale Souveränität der jungen Menschen als auch die Beachtung des Jugendmedienschutzes beinhalte und
auch den Fachkräftemangel in den IKT-Berufen und die Weiterentwicklung der digitalen Technik in den Be-
rufsfeldern mit berücksichtige.

Drucksache 18/5368 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion der SPD weist auf die Bedeutung der Maßnahmen hin, die von Bundesseite selbst getroffen wer-
den könnten, zum Beispiel mittels der Qualitätsoffensive Lehrerbildung. Den Lehreraus- und -fortbildungen
kämen eine besondere Bedeutung in der Digitalen Bildung zu. In der Ausbildung müssten über die Prüfungs-
ordnungen und über die Studienordnungen verpflichtende Elemente der Mediendidaktik eingeführt werden. Es
müsse auch auf der Ebene der Fortbildungsangebote darauf geachtet werden, dass es auch um Motivation,
Ermutigung und um die Entwicklung eigener Konzepte an den Schulen gehe.
Ein weiterer Bereich, in dem der Bund tätig werden könne und bereits auch schon tätig sei, seien die Open
Educational Resources. Im Koalitionsvertrag sei noch die Rede von freien digitalen Lernmaterialien. Die Frei-
heit beziehe sich auf den freien Zugang, den jeder zu diesen Materialien haben solle. Ergänzt werden solle aber
auch eine möglichst freie Lizensierung, so dass man die Materialien auch verändern, austauschen und weiter-
geben könne. Damit werde auch eine Qualitätsverbesserung erreicht, weil viele Lehrkräfte ihre eigene Lebens-
wirklichkeit in ihre besondere Unterrichtssituation und -position in der Schule einbringen könnten.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass im Haushalt 2015 bereits 2 Mio. Euro für diesen Komplex eingebracht
worden seien. Diese Mittel reichten aber noch nicht aus. Die SPD-Fraktion habe sich dazu schon erklärt. Der
stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Hubertus Heil, habe vor der ersten Debatte des Antrags im Plenum er-
klärt, dass die SPD-Fraktion einen Ausbau auf 60 Mio. Euro anstrebe.
Eine weitere notwendige Maßnahme sei die Überarbeitung des Urheberrechts. Es sollte bildungs- und for-
schungswissenschaftsfreundlich werden, und es müsse auch die modernen Anforderungen erfüllen, die die Di-
gitalisierung mit sich bringe. Es müsse derzeit insbesondere der bei den Lehrkräften vorhandenen Befürchtung
entgegengewirkt werden, dass der Umgang mit digitalen Materialien womöglich eine Abmahnung nach sich
ziehe. Darüber hinaus müsse auch der Breitbandausbau für Schulen Vorrang bekommen.
Die Fraktion der SPD geht auf die Verantwortung der Bundesländer und der weiteren Akteure des Bildungs-
systems ein. Es sei jetzt notwendig, diese Akteure an einen Tisch zusammenzubringen, eine gemeinsame
konzertierte Aktion zu initiieren, um insbesondere die Schnittstellen und Standards gemeinsam festzulegen.
Die Rolle des Bundes sei auf die Moderation eines Dialogs beschränkt, auf das „Bauen von Brücken“, wie es
bei diversen Veranstaltungen deutlich gemacht worden sei. Das Bild von der Zwangscomputerisierung in Bil-
dung und Gesellschaft sei einer differenzierteren Betrachtungsweise gewichen. Für die Länderebene werde ein
Staatsvertrag vorgeschlagen, um flächendeckend mehr verpflichtende Elemente einzuführen. Wenn man sich
die Historie der Mediendidaktik und der Medienpädagogik in den letzten 15 bis 20 Jahren anschaue, dann seien
in diesem Bereich oft schon Vereinbarungen getroffen worden, die aber nicht zu gewünschten Ergebnissen
geführt hätten, was Curricula und Studienordnungen anbelangten.
Die Fraktion der SPD führt abschließend aus, dass sie es sehr begrüßen würde, wenn es eine breite Zustimmung
zu dem Koalitionsantrag gebe. Man freue sich auf die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium
in der Umsetzung der Strategie „Digitales Lernen“ und dass das Parlament eng in die Planungen und Abstim-
mungen einbezogen werde.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird festgestellt, dass den Koalitionsfraktionen allem
Anschein nach das Anliegen der Förderung der Digitalen Bildung wichtig sei. Allerdings beschränke sich der
Antrag auf Absichtserklärungen, Prüfungen und der Empfehlung eines Staatsvertrags unter den Ländern an der
Stelle, wo man konkrete Vorschläge erwartet hätte. Mit der Fortdauer des Kooperationsverbots im Grundgesetz
habe sich die Koalition selbst an der erfolgreichen Umsetzung ihrer gut gemeinten Absichten gehindert.
Darüber hinaus kritisiert die Fraktion, dass der Antrag zu stark auf die schulische Bildung fokussiere und die
frühkindliche Bildung, Hochschule und Weiterbildung ausblende. Ein wesentlicher Mangel sei, dass die Koa-
litionsfraktionen nicht die einstimmig beschlossenen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission der
17. Wahlperiode „Internet und digitale Gesellschaft“ in ihren Antrag übernommen hätten. Ebenso falle der
Antrag hinter die Handlungsempfehlungen der ICILS-Studie zurück. Die im Haushalt 2015 vorgesehenen 2
Mio. Euro werden als nicht ausreichend betrachtet.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass der Antrag keine wirksamen Maßnahmen zur
Überwindung der digitalen Spaltung fordere. Daher werde sie zur Beratung der Vorlage im Plenum einen ei-
genen Antrag zur Beratung und Abstimmung mit dem Ziel einbringen, die Handlungsempfehlungen der En-
quete-Kommission umzusetzen. Digitale Bildung und Inklusion seien die aktuellen großen Herausforderungen.
Diesen sei aber nur mit einem Ende des Kooperationsverbots zu begegnen.
Die Fraktion der CDU/CSU erwidert auf die Ausführungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sie
wolle den Inhalt der Ausführungen von Prof. Bresges richtigstellen. Dieser habe zum „Bring Your Own De-
vice-Ansatz“ erklärt, dass er letztendlich die einzig mögliche und sinnvolle Lösung sei. Bei dessen Umsetzung

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5368
benötige man auf Dauer ein homogenes System. Entscheidend sei, dass man zunächst den Mentalitätswandel
erreichen müsse, „Bring Your Own Device“ in den Schulen einzuführen.
Die Fraktion kritisiert, dass sich die Oppositionsfraktionen nur auf Fragen beschränkt hätten, die erst mit dem
Vorliegen aller Ergebnisse der Strategie „Digitales Lernen“ gestellt werden könnten. Mit dem vorliegenden
Antrag der Koalitionsfraktionen sei Bewegung in die Debatte um die Förderung der Digitalen Bildung gekom-
men. Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe es nur Kritik zum Antrag gegeben. Man hätte
sich gewünscht, dass nicht erst zur abschließenden Sitzung im Plenum ein eigener Antrag vorgelegen hätte,
mit dem man sich auch inhaltlich hätte auseinandersetzen können.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass sie erst nach dem Vorliegen einer Untersuchung des Büros für Tech-
nikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) mit dem Titel „Digitale Medien in der Bildung“ einen
eigenen Antrag vorlegen werde.
Von Seiten der Fraktion der SPD wird zu den Ausführungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stel-
lung genommen. Der Koalitionsantrag beschäftige sich mit Absicht hauptsächlich mit dem Thema „Schule“,
weil die Fraktion den Antrag nicht thematisch überfrachten wolle und weitere Anträge zu den Bereichen „au-
ßerschulische Bildung“ und Hochschullehre“ vorlegen werde.
Zum Thema „Kooperationsverbot“ wird erklärt, dass die SPD-Fraktion nach wie vor für eine Aufhebung des
Kooperationsverbots sei. Als Koalitionspartner sei sie aber gehalten, Anträge zu stellen, die sich auch umsetzen
ließen.

Berlin, den 17. Juni 2015

Sven Volmering
Berichterstatter

Saskia Esken
Berichterstatterin

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Özcan Mutlu
Berichterstatter

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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