BT-Drucksache 18/5344

Stand des energetischen Sanierungsfahrplans und Sanierungsquote bei Bundesliegenschaften

Vom 22. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5344
18. Wahlperiode 22.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Heidrun Bluhm, Caren Lay,
Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

Stand des energetischen Sanierungsfahrplans und Sanierungsquote
bei Bundesliegenschaften

Mit den „Eckpunkten Energieeffizienz“ hat die Bundesregierung im Jahr 2011
umfangreiche Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs beschlossen.
Die Bundesbauten sollen dabei eine Vorbildfunktion einnehmen. Ziel ist es, den
Wärmebedarf bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu vermindern. Darüber hinaus
strebt die Bundesregierung an, bis zum Jahr 2050 den Primärenergiebedarf um
80 Prozent (Bezugsjahr ist jeweils das Jahr 2010) zu reduzieren.
Bereits zuvor, am 6. Dezember 2010, hatte der Staatssekretärsausschuss für
nachhaltige Entwicklung ein umfangreiches Maßnahmenprogramm für öffent-
liche Gebäude beschlossen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Ent-
wicklung (PBnE) hat in einem Impulspapier vom 21. Januar 2015 den Beschluss
des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 6. Dezember
2010 als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Laut diesem
Beschluss, der das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit
konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ beinhaltet, soll die Umsetzung der
Maßnahmen nach vier Jahren überprüft werden.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin und Be-
treiberin von mehr als 4 700 zivilen und militärischen Bundesliegenschaften. Zu
den Gebäuden zählen beispielsweise die Bundesämter, Forschungseinrichtun-
gen und die Standorte der Bundespolizei. Die BImA schreibt im Jahr 2013 in
einer Broschüre: „Bei 95 Prozent der Liegenschaften muss die Anlagentechnik
wärmeseitig modernisiert werden.“ Die Erstellung von Sanierungsfahrplänen
wurde der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) übertragen. Laut dena
werden derzeit Sanierungsfahrpläne für 2 300 Liegenschaften der BImaA mit
23 Mio. m2 beheizter Nutzfläche erstellt. Bereits in einer Meldung vom 2. März
2012 stellte die dena in Aussicht: „Der Sanierungsfahrplan wird bis 2013 fertig-
gestellt. Ein Detailplan zeigt die bis 2015 umzusetzenden Maßnahmen, ein gro-
ber Übersichtsplan mit Meilensteinen und Zwischenzielen weist den Weg bis
2050.“ (www.kompetenzzentrum-contracting.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/
details/beitrag/dena-entwickelt-sanierungsfahrplan-fr-bundesgebude_
100000058/).
Am 18. September 2012 stellte die BImA in Aussicht, ein „Gesamt-Sanierungs-
fahrplan“ solle Ende der 17. Legislaturperiode fertiggestellt werden (www.
dena.de/fileadmin/user_upload/Presse/Kongress_2012/Statement_Kunze.pdf).
Laut dena solle „ein Detailplan“ die bis zum Jahr 2015 umzusetzenden Maßnah-
men beinhalten; ein grober Übersichtsplan mit Meilensteinen und Zwischenzie-

Drucksache 18/5344 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
len solle „den Weg bis 2050 [weisen] – damit der Bund seiner Vorbildfunktion
gerecht werden kann.“ (www.dena.de/aktuelles/newsletter/newsletterarchiv/
dena-aktuell-nr-2-2012/sanierungsfahrplan-fuer-bundesgebaeude.html). Bis heute
liegt dieser energetische Sanierungsfahrplan der Öffentlichkeit nicht vor.
Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung vom 3. Dezem-
ber 2014 enthält wiederum die Absichtserklärung: „Die Bundesregierung wird
[deshalb]: – einen Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften
(ESB) zur vorbildhaften Verbesserung des energetischen Zustands von Dienst-
liegenschaften des Bundes erstellen […]“. Eine Nachfrage bei der dena ergab,
dass der Sanierungsfahrplan in diesem Frühjahr in den Ressorts abgestimmt
würde.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt in § 12 die regelmäßige energe-
tische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW
vor. Hierbei handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Vorgabe, deren Nicht-
erfüllung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld belegt wird. Eine
vom Fachverband Gebäude-Klima e. V. in Auftrag gegebene und vom Institut
für Luft- und Kältetechnik Dresden durchgeführte Untersuchung kommt zu dem
Ergebnis, dass weniger als 3 Prozent der unter die Inspektionspflicht fallenden
Klimaanlagen tatsächlich energetisch inspiziert wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegt der Bundesregierung der Energetische Sanierungsfahrplan Bundeslie-

genschaften (ESB) vor, bzw. befindet sich dieser in der Abstimmung in den
zuständigen Ressorts?
Wenn ja, seit wann?
Wenn nein, welches ist der Stand des ESB, der ursprünglich bis zum Jahr
2013 erstellt werden sollte?

2. Welches genau ist der Stand der Erhebung von Gebäude-, Verbrauchs- und
Nutzerdaten von den zunächst vorgesehenen 2 010 Liegenschaften (1 890
Dienstliegenschaften im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA
und 120 militärische Bundesliegenschaften der BImA in ziviler Nutzung)?

3. Welches genau ist der Stand von der Überführung der erhobenen Daten in ein
Bewertungssystem (Scoring-Modell) unter Anwendung baulicher, energe-
tischer und immobilienwirtschaftlicher Kriterien und Prüfung von erforder-
lichen bzw. möglichen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Betriebstechnik, Hülle
etc.) im Bereich der Bundesliegenschaften?

4. Wie viele Liegenschaften aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung werden über die zunächst vorgesehenen 2 010 Liegenschaf-
ten hinaus zusätzlich in den Sanierungsfahrplan einbezogen, und wann wird
dies der Fall sein?

5. Welches sind die Gründe für den großen Zeitverzug für die Vorlage des ESB,
und wann ist damit zu rechnen, dass der ESB dem Parlament und der Öffent-
lichkeit zugänglich gemacht wird?

6. Ist die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude bei der Energieeffizienz noch
Ziel der Bundesregierung, und falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind
kurz-, mittel- und langfristig für die Energieeffizienz von Gebäuden in öffent-
licher Hand damit verbunden (bitte mit Zeitangabe, aufgeschlüsselt nach Ge-
bäudetypen)?

7. Wie hoch ist die energetische Sanierungsquote im öffentlichen Gebäude-
sektor des Bundes seit dem Jahr 2010 (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5344
8. Welchen Sanierungsstand bei der energetischen Sanierung für Gebäude in
öffentlicher Hand des Bundes kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt festge-
stellt werden, und wie hoch ist angesichts der Ziele der jährliche Sanie-
rungsbedarf?

9. Welche Sanierungsquote strebt die Bundesregierung im Bestand der BImA
bis zum Jahr 2020 jährlich an?

10. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aus dem notwendigen
Sanierungsaufkommen im energetischen Bereich der öffentlichen Gebäude
bis zum Jahr 2020, bis zum Jahr 2030, bis zum Jahr 2040 und bis zum Jahr
2050?

11. Welchen genauen Zeitplan gibt sich die Bundesregierung für die Umsetzung
der Maßnahmen, auch angesichts dessen, dass bis zum Jahr 2015 bereits
Maßnahmen umgesetzt hätten werden sollen (bitte nach Jahren und Zwi-
schenzielen aufschlüsseln)?

12. Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, den Wärmebedarf für Bundes-
gebäude bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent (Bezugsjahr 2010) zu reduzieren,
und inwiefern kann von einer Vorbildfunktion gesprochen werden?
Wenn ja, welche Anstrengungen sind konkret nötig, um dieses Ziel noch zu
erreichen?

13. Werden die Klimaanlagen in den Regierungsgebäuden gemäß § 12 EnEV
energetisch inspiziert?
Wenn ja, wie häufig wurden diese in den vergangenen fünf Jahren inspiziert
(bitte nach Regierungsgebäude und Datum der Inspektion auflisten)?

14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der tatsächlich nach § 12
EnEV energetisch inspizierten Anlagen in den öffentlichen Gebäuden der
Bundesrepublik Deutschland ein?

Berlin, den 19. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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