BT-Drucksache 18/5338

Erfahrungen mit Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Vom 24. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5338
18. Wahlperiode 24.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert Behrens,
Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion
DIE LINKE.

Erfahrungen mit Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

In der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die am
15. April 2015 endete, bekam kein Bürgerenergieprojekt einen Zuschlag. Die
durchschnittliche ermittelte Förderhöhe liegt bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde
(kWh) und damit höher als die bisherige feste Einspeisevergütung von 9,02 Cent
pro kWh. Die drei Ziele von Ausschreibungen lauten Kosteneffizienz, Akteurs-
vielfalt und Ausbaumengenziele. Die zwei ersten Ziele sind mit der ersten Aus-
schreibungsrunde klar verfehlt, denn Akteursvielfalt meinte bislang, dass Bür-
gerenergieprojekte zum Zuge kommen, Kosteneffizienz meinte bislang, dass die
Förderhöhe geringer ausfallen würde – beides war nicht der Fall. Ob die Aus-
baumenge erreicht wird, kann man aktuell noch nicht beurteilen.
Trotzdem erklärte Staatssekretär Rainer Baake in einer gemeinsamen Pressemit-
teilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit der Bundesnetz-
agentur vom 21. April 2015: „Die hohe Beteiligung spricht dafür, dass die
Akteure das neue Instrument für Photovoltaik-Freiflächenanlagen annehmen
und es keine wesentlichen Hemmnisse im Verfahren gibt.“ Die Vielzahl und
Vielfalt der Teilnehmer seien ein gutes Zeichen dafür, dass die breite Akteurs-
struktur und die breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch die Um-
stellung auf Ausschreibungen erhalten bleiben können. In der gleichen Presse-
mitteilung erklärt auch Jochen Hohmann, Präsident der Bundesnetzagentur, die
erste Ausschreibungsrunde zum Erfolg.
Hingegen beklagt der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband e. V.
(RWGV), die Aktivitäten und damit die Attraktivität von Energiegenossen-
schaften seien derzeit deutlich eingeschränkt, es gebe eine tiefe Verunsiche-
rung und fehlende Planungssicherheit (vgl. www.rwgv.de/Startseiten-Artikel/
Pressekonferenz_Energie.php). Entsprechend seien Energiegenossenschaften
bei den Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht
zum Zuge gekommen. Die Vorgaben seien zu komplex und kostenträchtig.
Laut einem Beitrag auf der Webseite der Zeitschrift „pv magazine“ vom 6. Mai
2015 hat sich die Sybac Solar GmbH elf von 25 Zuschlägen und damit fast die
Hälfte der Zuschläge gesichert (vgl. www.pv-magazine.de/). Laut „pv magazine“
gehört Sybac Solar zu den größten Solarpark-Projektentwicklern weltweit mit
einer realisierten Gesamtleistung von 500 MWp bis zum Jahr 2012. In seiner
Selbstdarstellung betont der Projektierer seine erfolgreiche Strategie, auf die
Größe und nicht auf die Anzahl der Projekte zu setzen (www.sybac-solar.de/
unternehmen.htm).

Drucksache 18/5338 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass elf von 25 Zuschlägen der ersten

Ausschreibungsrunde der Sybac Solar Gruppe zugefallen sind, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dieser Konzen-
tration von Zuschlägen bei einem Unternehmen?

2. Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass die „breite Be-
teiligung der Bürgerinnen und Bürger“ bei der Umstellung auf Ausschrei-
bungen erhalten geblieben sei?

3. Wie wird die Bundesregierung Befürchtungen entgegentreten, die Bürger-
energie werde durch Ausschreibungen aus dem Markt gedrängt, und wann
und mit welchen Maßnahmen wird sie dies tun?

4. Beabsichtigt die Bundesregierung, von dem Spielraum bei den Bagatell-
grenzen, die die EU-Beihilfeleitlinien lassen (1 MW bzw. 6 MW bei Wind
bzw. sechs Windkraftanlagen), künftig Gebrauch zu machen?
Wenn nein, warum nicht?

5. Erwägt die Bundesregierung künftig ein modifiziertes Ausschreibungs-
design, das der spezifischen Akteursgruppe Bürgerenergie besondere Be-
dingungen einräumt oder sie von der Pflicht zur Teilnahme an Ausschrei-
bungen befreit?

6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
vor dem Hintergrund des Ziels der Kosteneffizienz aus dem Resultat der
ersten Ausschreibungsrunde und einem erzielten durchschnittlichen
Preis von 9,17 Cent pro kWh, der höher liegt, als die derzeit gültige feste
Einspeisevergütung von 9,02 Cent pro kWh (www.bundesnetzagentur.de
„Hintergrundpapier – Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom 15. April 2015“), für die zweite Aus-
schreibungsrunde?

7. Wie erklärt sich die Bundesregierung die hohe Anzahl an Zuschlägen in den
östlichen Bundesländern, insbesondere welche Faktoren waren dafür aus-
schlaggebend?

8. Wie hoch sind bei der Bundesnetzagentur derzeit die administrativen Kos-
ten für Ausschreibungen?

9. Ist es richtig, dass die Bundesregierung vor dem Evaluationsbericht, der für
den 30. Juni 2016 erwartet wird, keinerlei Konsequenzen aus den Erfahrun-
gen mit den Pilotausschreibungen ziehen wird, und falls ja, wird die Bun-
desregierung es hinnehmen, wenn auch in den bis dahin durchgeführten
Ausschreibungsrunden keine Bürgerenergie zum Zuge kommen wird?

10. Prüft die Bundesregierung derzeit, ob das niederländische Modell SDE+ ein
alternatives Modell für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien
darstellt?

Berlin, den 24. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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