BT-Drucksache 18/5315

Beschaffungsentscheidungen zu Handfeuerwaffen der Bundeswehr

Vom 22. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5315
18. Wahlperiode 22.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Niema Movassat und
der Fraktion DIE LINKE.

Beschaffungsentscheidungen zu Handfeuerwaffen der Bundeswehr

Diese Kleine Anfrage findet nicht im Rahmen der gegenwärtigen Debatte und
Aufklärungsbemühungen rund um das Sturmgewehr G36 statt, sondern betrifft
die jüngsten Beschaffungsentscheidungen im Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Verteidigung, die andere Handfeuerwaffen betreffen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Beschaffungsentscheidungen für neue, bis dahin nicht bzw. nicht

unter dieser Bezeichnung oder Konfiguration bei der Bundeswehr eingeführ-
ten Handfeuerwaffen (Pistolen und Gewehre einschließlich Maschinenpisto-
len, Sturmgewehre, Scharfschützengewehre, Zielfernrohrgewehre, DMR,
Granatwerfer u. Ä.) sind seit dem Jahr 2005 gefallen (bitte nach Datum der
Entscheidung, Art, Anzahl und Wert der Waffen, Lieferant und Lieferzeit-
raum, voraussichtliches Gesamtvolumen der Beschaffung aufschlüsseln)?

2. Für welche dieser Entscheidungen gab es vorab Ausschreibungen (bitte je-
weils Ausschreibungs-Kenndaten auflisten, darunter insbesondere solche
Kriterien, die mögliche Mitbewerber von vornherein von einer Berücksichti-
gung ausgeschlossen haben)?

3. Wer hat jeweils die genauen Ausschreibungstexte formuliert bzw. wer war
daran beteiligt, und wer hat den letztendlichen Text jeweils verantwortlich
entschieden?

4. In welchem Fall hat es vor der Finalisierung des Ausschreibungstextes münd-
lichen Kontakt mit welchen möglichen Bewerbern bzw. Lieferanten über
diese Ausschreibung gegeben?

5. In welchem Fall hat es vor der Finalisierung des Ausschreibungstextes
schriftlichen Kontakt mit welchen möglichen Bewerbern bzw. Lieferanten
über diese Ausschreibung gegeben?

6. In welchen Fällen beinhalteten die taktisch-technischen Forderungen bzw.
andere Anforderungsprofile die Marktverfügbarkeit der anzuschaffenden
Waffen, und in welchen nicht?

7. In welchen Fällen war ein möglicher Mitbewerber nicht in der Lage, die
erforderliche Anzahl an Erprobungsmustern auszuliefern?
Wenn ja, hatte dies ein Ausscheiden aus dem Wettbewerb zur Folge (bitte
unter Nennung der Ausschreibung, des Unternehmens und des jeweiligen
Waffenmodells)?

Drucksache 18/5315 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. In welchen Fällen fiel die Beschaffungsentscheidung für eine Waffe, deren
Marktverfügbarkeit ausschließlich durch die Lieferung von Prototypen si-
chergestellt wurde, d. h. zugunsten von Waffen, die bis zum Zeitpunkt des
Wettbewerbs nicht bereits durch andere Kunden gekauft worden sind (unter
Nennung der Ausschreibung, des Unternehmens und des jeweiligen Waf-
fenmodells)?

9. Für welches Beschaffungsprojekt kann die Bundesregierung sicher aus-
schließen, dass die Firma Heckler & Koch GmbH konkret Einfluss auf die
Formulierung der Ausschreibungstexte genommen hat?

10. Bei welchem Beschaffungsprojekt haben Mitglieder des Deutschen Bun-
destages schriftlich (außerhalb von Kleinen Anfragen oder Schriftlichen
Fragen) bei der Bundesregierung interveniert, um sich mit Bezug auf ein be-
stimmtes Produkt bzw. eine bestimmte Firma zu äußern?

11. Bei welchem Beschaffungsprojekt haben Mitglieder des Deutschen Bun-
destages schriftlich (außerhalb von Kleinen Anfragen oder Schriftlichen
Fragen) bei der Bundesregierung interveniert, um sich genauere Informa-
tionen über den aktuellen Stand des Verfahrens zu beschaffen?

12. Bei welchem Beschaffungsprojekt haben Mitglieder des Deutschen Bun-
destages schriftlich (außerhalb von Kleinen Anfragen oder Schriftlichen
Fragen) bei der Bundesregierung interveniert, um sich für die Verschiebung
von Entscheidungen einzusetzen?

13. Wie viele Angebote bzw. Bewerbungen gab es jeweils bei allen der in
Frage 1 genannten Beschaffungsentscheidungen, und wer hat am Ende die
Ausschreibung gewonnen?

14. Wer hat jeweils die Entscheidung getroffen?
15. Welche Art von technischen Prüfungen (zum Beispiel Güteprüfung, Trup-

penversuche, Vergleichsschießen, WTD-Tests oder anderes) wurden jeweils
durchgeführt (bitte für jede Beschaffungsentscheidung genau aufführen,
welche Tests durchgeführt wurden, und warum im Einzelfall auf bestimmte
Prüfungen verzichtet wurde)?

16. Wie viele der eingegangenen Angebote bzw. Bewerbungen wurden jeweils
in die technischen Prüfungen mit einbezogen, und nach welchen Kriterien
waren diese jeweils ausgewählt worden?

17. Ist es zutreffend, dass zum Beispiel bei der Ausschreibung für das G26
Techniker der Bundeswehr bzw. des Bundesamtes für Ausrüstung, Informa-
tionstechnik und Nutzung der Bundeswehr bzw. des Bundesamts für Wehr-
technik und Beschaffung Vergleichstests vorgeschlagen hatten, diese dann
aber nicht durchgeführt wurden?
Wenn ja, in welchen Fällen, und aus welchen Gründen wurde auf die Tests
jeweils verzichtet?

18. Bei welcher dieser Beschaffungsentscheidungen gab es Rechtstreitigkeiten
(zum Beispiel auf Betreiben eines Mitbewerbers), und wie sind diese am
Ende entschieden worden?

19. Sind aufgrund dieser Verfahren Belastungen des Bundeshaushalts entstan-
den (Strafen, Gerichtskosten, Abfindungen, Einigungen etc.)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5315
20. In welchen Fällen musste nach einer Entscheidung nachverhandelt oder neu
ausgeschrieben werden, und warum?
Wie ist in diesen Fällen der aktuelle Stand bzw. wie wurde später neu ent-
schieden?

Berlin, den 19. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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