BT-Drucksache 18/5308

Finanzierung des Ausbaus der Bundesautobahn 6 vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim

Vom 17. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5308
18. Wahlperiode 17.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms,
Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung des Ausbaus der Bundesautobahn 6 vom Autobahnkreuz Weinsberg
bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim

Die Bundesautobahn 6 (A 6) ist eine der wichtigsten West-Ost-Verbindungen
in Süddeutschland. Sie führt von der französisch-deutschen bis zur deutsch-
tschechischen Staatsgrenze und durchquert dabei das Saarland, Rheinland-Pfalz,
Hessen, Baden-Württemberg und Bayern.
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt,
stellte im Mai 2015 eine Liste mit zehn Bundesfernstraßenprojekten vor, die mit-
tels einer sogenannten Neuen Generation von Öffentlich-Privaten-Partnerschaf-
ten (ÖPP) finanziert werden sollen. In Baden-Württemberg betrifft dies den ge-
planten Ausbau der A 6 im Abschnitt Autobahnkreuz Weinsberg bis zum Auto-
bahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim. Im Rahmen dieser Finanzierungsform
soll es erstmals institutionellen Anlegern, wie Pensionsfonds und Versicherern,
ermöglicht werden, den Ausbau von Bundesfernstraßen zu finanzieren. Be-
fürchtungen über bestehende Kostennachteile im Vergleich zu einer möglichen
konventionellen Finanzierung durch Zinsbelastungen und Renditeerwartungen
der potenziellen Anleger sowie der Mangel an Transparenz beim Vergabeverfah-
ren werden jedoch auch bei dieser „Neuen Generation“ von ÖPP nicht wider-
legt. Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt stellt sich hingegen mit
diesem Finanzierungsmodell gegen die Feststellungen des Bundesrechnungs-
hofes, welcher ÖPP-Projekte in der Vergangenheit für den Steuerzahler als deut-
lich teurer als herkömmliche Finanzierungen gerügt hatte. Der Präsident des
Bundesrechnungshofes kritisiert dabei insbesondere die Berechnungen des Bun-
desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als „methodisch
fehlerhaft“ und „regelmäßig zu positiv“ (die tageszeitung, taz, „Dobrindt igno-
riert Kritik und Fakten“ vom 27. Mai 2015).
Es müssen daher auch die für den Ausbau der A 6 vermeintlichen wirtschaft-
lichen Vorteile durch die Realisierung mithilfe einer ÖPP-Finanzierung der
„Neuen Generation“ hinterfragt werden. Die Bedeutung der Strecke im Rahmen
des europäischen Verkehrsnetzes und der Ausbaubedarf sind unstrittig. Offen
bleibt jedoch, warum der Ausbau der A 6 vor diesem Hintergrund und trotz des
hohen Anteils an Schwerlastverkehr und den damit einhergehenden Einnahmen
aus der Lkw-Maut aus Sicht des BMVI nicht konventionell finanziert werden
kann.

Drucksache 18/5308 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der gegenwärtige Planungsstand beim Ausbau der A 6 für den

Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zum Autobahnkreuz Feucht-
wangen/Crailsheim?

2. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Ausbau der A 6
zwischen dem Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zum Auto-
bahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim, und wann wurde die letzte Aktuali-
sierung der Gesamtkostenberechnung vorgenommen?

3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung
der Fratzscher-Kommission (www.bmwi.de „Stärkung von Investitionen in
Deutschland“), dass die Verkehrsinfrastruktur des Bundes, daher auch Bun-
desfernstraßen, nicht der öffentlichen Kontrolle durch eine Privatisierung
entzogen werden sollen, im Hinblick auf den von der Bundesregierung an-
gestrebten Ausbau der A 6 mittels einer Finanzierung über eine ÖPP?

4. Über welche konkreten Kenntnisse verfügt der Bundesverkehrsminister
Alexander Dobrindt, die ihn in der Frage der Bewertung der Kostenvorteile
im Bundesfernstraßenbau mithilfe von ÖPP zu einem anderen Ergebnis
kommen lassen, als den Bundesrechnungshof in seiner Bewertung (taz, die
tageszeitung, „Dobrindt ignoriert Kritik und Fakten“ vom 27. Mai 2015)?

5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Aussagen des Bundesrechnungshofes (www.spiegel.de vom
12. Juni 2014 „ÖPP-Projekte in Deutschland: Privat gebaute Autobahnen
sind teurer“), dass Projekte, die mithilfe von ÖPP finanziert wurden, in den
meisten Fällen für den Steuerzahler teurer sind, als konventionell finan-
zierte Straßenbauprojekte, und wie bewertet die Bundesregierung dieses
Kostenrisiko für den geplanten Ausbau der A 6?

6. Worin unterscheidet sich die Konzeption der sogenannten ÖPP-Projekte der
„Neuen Generation“ von den bisherigen ÖPP-Projekten, jenseits der Öff-
nung für institutionelle Anleger wie Rentenfonds und Versicherer, und sieht
das BMVI es als seine Aufgabe an, attraktive Anlagemöglichkeiten für
Rentenfonds und Versicherer zu entwickeln?

7. Inwiefern wurden die Kosten für den geplanten Ausbau der A 6 als ÖPP-
Projekt der „Neuen Generation“ mit denen einer konventionellen Finanzie-
rung verglichen?

8. Welche konkreten Kostenvorteile verspricht sich die Bundesregierung beim
Ausbau der A 6 zwischen dem Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg
bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim im Vergleich zu einer
möglichen konventionellen Finanzierung?

9. Wie hat sich die Verkehrsbelastung auf der A 6 zwischen dem Abschnitt
vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/
Crailsheim in den letzten fünf Jahren entwickelt, und inwieweit entspricht
die Entwicklung den prognostizierten Zahlen als Grundlage für den Bun-
desverkehrswegeplan 2015 (bitte tabellarisch aufführen)?

10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Verkehrspro-
gnose für die A 6 im Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zum
Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim für den Bundesverkehrswege-
plan 2015?

11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen zwei
Jahren ergriffen, um die Verkehrssicherheit auf der A 6 zu erhöhen bzw. die
bestehenden Engpässe zu beseitigen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5308
12. Wie viele zusätzliche Lkw-Rastplätze plant die Bundesregierung entlang
der A 6 in den kommenden zwei Jahren?

13. Trifft es zu, dass sich der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt be-
reits für einen Ausbau der A 6 zwischen dem Weinsberger Kreuz und dem
Feuchtwangener Kreuz im Rahmen einer ÖPP entschieden hat, oder wie
sind seine Aussagen in der Broschüre des BMVI „Öffentlich-Private-Part-
nerschaften im Bundesfernstraßenbau – die ,Neue Generation‘ “, und die
darin enthaltene Projektliste zu bewerten?

14. Bis wann rechnet das BMVI mit dem Ergebnis der angekündigten Wirt-
schaftlichkeitsprüfung (DIE WELT, „Dobrindts Win-win-Plan für das
Straßennetz“ vom 26. Mai 2015) für den geplanten Ausbau der A 6 im
Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zum Autobahnkreuz Feucht-
wangen/Crailsheim, was sind gegebenenfalls die Ergebnisse, und wann
werden diese veröffentlicht?

15. Welchen neuen Kenntnisstand (seit November 2014; siehe Schriftliche
Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 18/3215), hat die Bundesregierung
über die Planungen, den Ausbau der A 6 zwischen dem Autobahnkreuz
Weinsberg bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim mithilfe
einer neu zu gründenden Bürgergenossenschaft zu finanzieren, erlangt?

16. In welcher Höhe wurden jährlich seit dem 1. Januar 2005 bis heute Investi-
tionen in Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg vorgenommen (bitte
tabellarisch nach Jahren ausweisen)?

17. In welcher Höhe sind seit dem 1. Januar 2005 Erhaltungsmittel des Bundes
für Bundesfernstraßenprojekte nach Baden-Württemberg geflossen (bitte
tabellarisch nach Jahren ausweisen)?

Berlin, den 17. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.