BT-Drucksache 18/5306

Aktueller Stand der vom Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund

Vom 19. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5306
18. Wahlperiode 19.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau,
Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Aktueller Stand der vom Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt
geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten
Nationalsozialistischen Untergrund

Seit der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hat
der Generalbundesanwalt vor dem Oberlandesgericht (OLG) München Anklage
gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, A. E., C. S. und H. G. erhoben, über
die der 6. Strafsenat des OLG München seit dem 6. Mai 2013 in öffentlicher
Hauptverhandlung verhandelt. Darüber hinaus führt der Generalbundesanwalt
laut Medienberichten neun weitere Ermittlungsverfahren gegen neun
namentlich bekannte Beschuldigte, die zum engen Kreis des NSU-Unterstüt-
zerinnen- und -Unterstützer-Netzwerks gehören (vgl. Augsburger Allgemeine
vom 19. April 2015, „NSU-Prozess: Ermittlungen gegen neun weitere Ver-
dächtige“, www.augsburger-allgemeine.de/bayern/NSU-Prozess-Ermittlungen-
gegen-neun-weitere-Verdaechtige-id33760032.html) sowie ein zehntes Ermitt-
lungsverfahren gegen Unbekannt, das als so genanntes Strukturermittlungsver-
fahren geführt wird (vgl. „Der NSU-Prozess: Zwischenstand aus München,
Teil 2, Antifaschistisches Infoblatt, Ausgabe 4/2014, www.antifainfoblatt.de/
artikel/der-nsu-prozess-0 und Blog „Nebenklage NSU-Prozess“ vom 21. Okto-
ber 2014, „Generalbundesanwalt zaubert eine Vernehmung aus dem Nichts her-
vor“, www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/10/21/21-10-2014/). Zudem ermittelt
der Generalbundesanwalt wegen eines Sprengstoffdelikts, das nach Aussagen
von C. S. am 11. Juni 2013 in der Hauptverhandlung ebenfalls vom NSU verübt
wurde und bei dem ein Kellner türkischer Herkunft im Juni 1999 durch einen in
einer Taschenlampe versteckten Sprengsatz schwer verletzt wurde (vgl. u. a.
Blog „Nebenklage NSU-Prozess“ vom 11. Juni 2013, „Angeklagter Schultze gibt
Hinweis auf weiteren Bombenanschlag des NSU“, www.nsu-nebenklage.de/
blog/2013/06/11/11-06-2013/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern wird im Zusammen-

hang mit dem so genannten Strukturermittlungsverfahren, dem zehnten Er-
mittlungsverfahren, das der Generalbundesanwalt im NSU-Komplex führt,
ermittelt (unter Angabe der jeweiligen Personenanzahl, Bundesland, Stadt
bzw. Ort und Straftatbestand)?

2. Wie viele Durchsuchungen fanden im Zusammenhang mit dem so genannten
Strukturermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex
wann und in welchen Bundesländern statt (bitte nach Bundesländern, Stadt
bzw. Ort und Datum auflisten)?

Drucksache 18/5306 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie viele Zeuginnen und Zeugen wurden im Rahmen des so genannten
Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Kom-
plex bis jetzt vernommen?

4. Wie viele Zeuginnen und Zeugen wurden im Rahmen des so genannten
Strukturermittlungsverfahrens im Wege von Rechtshilfeersuchen in anderen
Ländern vernommen (bitte nach Anzahl und Ländern aufschlüsseln)?

5. Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen des Bundesamtes für Ver-
fassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungs-
verfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen
bzw. Zeugen vernommen?

6. Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen von welchen Landesämtern
für Verfassungsschutz (LfVs) wurden im Rahmen des so genannten Struk-
turermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als
Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern
bzw. LfVs aufschlüsseln)?

7. Wie viele V-Personen-Führer des Bundesamtes für Verfassungsschutz wur-
den im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Gene-
ralbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernom-
men?

8. Wie viele V-Personen-Führer von welchen Landesämtern für Verfassungs-
schutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens
des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen
vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)?

9. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiterinnen und Referatsleiter des
Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten
Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Kom-
plex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen?

10. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiterinnen und Referatsleiter von
LfVs wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens
des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen
vernommen (bitte nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)?

11. Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidentinnen bzw. Präsidenten oder
Behördenleiterinnen und Behördenleiter von LfVs wurden im Rahmen des
so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im
NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen (bitte nach Bundes-
ländern bzw. LfVs aufschlüsseln)?

12. Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidenten des Bundesamtes für Verfas-
sungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsver-
fahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeugen vernom-
men?

13. Gegen wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundesamtes für Verfas-
sungsschutz ermittelt das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbundes-
anwalt nach Kenntnis der Bundesregierung im NSU-Komplex (bitte gege-
benenfalls unter Angabe der Tatvorwürfe)?

14. Zu welchem Zeitpunkt fanden bei den neun Ermittlungsverfahren gegen
namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristi-
schen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils die letzten Ermittlungshandlungen statt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5306
15. Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte
Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach
§ 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Verjährung
der Tatvorwürfe im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen?

16. Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte
Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach
§ 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Verjährung
der Tatvorwürfe im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen?

17. Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte
Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach
§ 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Anklageerhe-
bung im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen?

18. Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte
Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach
§ 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Anklageerhe-
bung im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen?

19. Ist im Ermittlungsverfahren wegen des Sprengstoffanschlags in einer Gast-
stätte im Juni 1999 in Nürnberg, der nach Aussage von C. S. ebenfalls dem
NSU zugerechnet werden muss, nach Kenntnis der Bundesregierung mit
einer Anklageerhebung durch den Generalbundesanwalt zu rechnen?

Berlin, den 19. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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