BT-Drucksache 18/5297

Regionalentwicklung schrumpfender ländlicher Räume

Vom 17. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5297
18. Wahlperiode 17.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen),
Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald,
Friedrich Ostendorff, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Regionalentwicklung schrumpfender ländlicher Räume

Der demografische Wandel hinterlässt deutliche Spuren vor allem auf dem
Land. In vielen ländlich geprägten Regionen werden die Menschen nicht nur
älter, sondern vor allem weniger. Die Bevölkerungsabnahme verstärkt sich
durch die Abwanderung junger Menschen in die Ballungszentren. Gründe hier-
für sind meist die ökonomischen Strukturen auf dem Land, die im Gegensatz zur
Stadt weniger persönliche Entwicklungsoptionen bieten. Laut Prognose des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird die Bevölke-
rung in ländlichen Kreisen insgesamt um rund 4 Prozent im Vergleich zum Jahr
2005 zurückgehen. Im Osten Deutschlands und in peripher gelegenen Regionen
werden sogar Rückgänge von bis zu 30 Prozent erwartet.
Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge und die Wirt-
schaftskraft dieser Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Infrastrukturen,
wie Schulen, Kulturangebote, Wasser- oder Energieversorgung, sind nicht aus-
reichend ausgelastet. Die Wohnflächennachfrage sinkt, der Einzelhandel
schließt und Leerstände nehmen zu. Fehlende Verkehrsanbindungen an Bal-
lungsräume verstärken diese Tendenzen. Während als Folge der abnehmenden
Bevölkerung die kommunalen Einnahmen sinken, erhöhen sich die Kosten pro
Kopf für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur (Kostenremanenz), da die
Kosten für die Infrastruktur bei geringer Auslastung nicht in gleichem Maße mit
zurückgehen. Die Gemeinden geraten also ebenso wie die Bürgerinnen und Bür-
ger unter Druck. Regelmäßig kommt es zu Kürzungen in traditionellen Berei-
chen der Daseinsvorsorge und weiteren Wegen dorthin. Sie gehen einher mit
einem nur schleppenden Ausbau neuer Basisinfrastrukturen wie dem Breitband-
Internet. Die Attraktivität einer Region nimmt weiter ab. Für von Schrumpfung
betroffene Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger ist es nicht einfach, aus
dieser Spirale herauszukommen.
Der letzte Raumordnungsbericht aus dem Jahr 2011 kommt zu dem Schluss,
dass besonders die ländlichen Räume Ostdeutschlands, weite Teile Mecklen-
burg-Vorpommerns, der Nordwesten von Brandenburg und der Norden von
Sachsen-Anhalt weit unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse auf-
weisen. Es droht die Gefahr einer negativen Abwärtsspirale, bei der sich die un-
günstigen Verhältnisse gegenseitig verstärken.
Im Grundgesetz ist das Leitbild der gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen
Landesteilen festgeschrieben. Im Raumordnungsgesetz ist dieses Leitbild als

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„die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge,
insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grund-
versorgung für alle Bevölkerungsgruppen […] auch in dünn besiedelten Regio-
nen“ ausgeführt. Es verpflichtet den Bund einzugreifen, wenn „sich die Lebens-
verhältnisse in den Ländern […] in erheblicher, das bundesstaatliche Gefüge
beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige
Entwicklung konkret abzeichnet“ (Bundesverfassungsgericht – BVerfG –,
2002). Die Bundesregierung ist also aufgefordert zu handeln.
Um dem Grundsatz Rechnung zu tragen, stehen der deutschen Regionalpolitik
zwei Hebel zur Verfügung: die Raumordnung und die Strukturpolitik. Das Bun-
desraumordnungsgesetz aus dem Jahr 2008 legt Leitbilder und Handlungsstra-
tegien für die Landes- und Regionalplanungen fest, die von der europäischen
Regionalpolitik mit verbindlichen Vorgaben eingerahmt werden. Darüber hin-
aus kann der Bund im Bereich der Raumordnung Modellvorhaben fördern. Das
Hauptinstrument deutscher Strukturpolitik ist die Bund-Länder-Gemeinschafts-
aufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Um unvermeidbare regionale Schrumpfungsprozesse aktiv zu gestalten, müssen
Staat, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft neue Wege der Zusammen-
arbeit finden. Denn die raumpolitischen Herausforderungen in schrumpfenden
ländlichen Regionen sind groß: Es gilt, die Daseinsvorsorge zukunftsfähig zu
sichern, die natürlichen Ressourcen zu wahren und die Wettbewerbs- und Inno-
vationsfähigkeit der Regionen zu erhalten. Gleichzeitig muss sich die Regional-
politik auch einer Wertedebatte stellen und ihre raumprägenden Ziele, Normen
und Politikstrategien zwischen der ausgleichenden Wirkung der Raumordnung
und der wachstumsorientierten Wirkung der Strukturpolitik definieren.

Wir fragen die Bundesregierung:
Entwicklung von Schrumpfungsregionen
1. Welche Regionen gehören nach der Bevölkerungsprognose des BBSR bis

zum Jahr 2030 zu den schrumpfenden Regionen (bitte mit Angabe des er-
warteten Rückgangs der Bevölkerung bis zum Jahr 2030 in Prozent), und in
welchen Regionen nimmt die Anzahl der über 60-Jährigen bis zum Jahr 2030
besonders stark zu?

2. Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aus diesem Schrump-
fungsprozess und der Verschiebung der Altersstruktur für die Daseinsvor-
sorge und die Wirtschaftskraft der betroffenen Regionen, und sieht die
Bundesregierung hier Handlungsbedarf auf Bundesebene (bitte mit Begrün-
dung)?

Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
3. Wie definiert die Bundesregierung den grundgesetzlichen Auftrag, gleich-

wertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen herzustellen, insbesondere
vor dem Hintergrund von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Räumen,
welche Bereiche der Daseinsvorsorge fallen unter diesen Grundsatz, und wie
schlägt sich dieser Grundsatz in der Regional- und Strukturpolitik der Bun-
desregierung nieder?

4. Sieht die Bundesregierung Bedarf einer konzeptionellen und operationali-
sierbaren (Neu-)Definition des Grundsatzes der Gleichwertigkeit der Lebens-
verhältnisse im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Förderpolitik nach
dem Jahr 2020?

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5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Definition von Mindestanforderun-
gen an Daseinsvorsorge für vergleichbare Raumkonstellationen unter dem
Grundsatz der Gleichwertigkeit im Sinne einer „Sockelgleichwertigkeit“
(Raumordnungsbericht 2011), die erreicht werden muss, um gleichwertige
Lebensverhältnisse zu erreichen, und welche Kategorien erscheinen sinn-
voll?

6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Definition der Gleichwertigkeit als
Staatsziel in Bayern, die seit dem 1. Januar 2014 neben den Mindestvoraus-
setzungen zur Sicherstellung der Bedürfnisse der Menschen auch gleiche
Chancen für die Lebensentwicklung, also das Wohnen, die Bildung, die
Freizeit, die Erholung, die Daseinsvorsorge, soziale und kulturelle Leistun-
gen sowie die berufliche Entwicklung des Einzelnen umfasst (Drucksache
des Bayerischen Landtags 16/15140), und ist diese Definition nach Ein-
schätzung der Bundesregierung auf den Auftrag des Grundgesetzes über-
tragbar?

7. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Zielvorgabe der territorialen
Kohäsion der EU-Regionalpolitik, also einer regionalspezifischen Betrach-
tung der Gegebenheiten und Entwicklungspotenziale, im Verhältnis zur
deutschen Zielvorgabe der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im
Sinne einer Umverteilung, Standardisierung und Infrastrukturausstattung?

Indikatoren regionaler Lebensverhältnisse
8. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Definition der Gleichwertig-

keit im Raumordnungsbericht aus dem Jahr 2011, die sich aus Indikatoren
der wirtschaftlichen Situation, der Wohlstandsverteilung, der sozialen und
technischen Infrastrukturversorgung, des Wohnungsmarkts, der Erreichbar-
keits- und Mobilitätslage sowie der allgemeinen Umweltsituation ergibt?

9. Welche ersten Ergebnisse brachten die Bürgerdialoge zur Regierungsstrate-
gie „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ im Hinblick auf die
Vorstellungen von Lebensqualität, mit welcher Zielsetzung wird anhand der
Ergebnisse anschließend das Indikatoren- und Berichtssystem erarbeitet,
und werden die Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Grundsatzes der
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse einfließen?

10. Welchen Maßstab verfolgt die Bundesregierung bei der Regierungsstrategie
„gut leben“, um anhand der Indikatoren die regionalen Lebensverhältnisse:
a) eine teilräumliche Differenzierung,
b) das Verhältnis zum Bundesdurchschnitt,
c) regionalspezifische Soll-Werte,
d) eine Kompensation, beispielsweise durch niedrige Lebenshaltungskos-

ten zu ermitteln?
11. Wie wird der ressortübergreifende Aktionsplan „gut leben“ zur Verbesse-

rung der Lebensqualität in das konkrete Handeln der Bundesregierung Ein-
gang finden, welcher Zeitplan ist für die Maßnahmen vorgesehen, und
inwiefern werden hierbei räumliche und soziale Differenzierungen der
Lebens- und Arbeitsbedingungen berücksichtigt?

12. Wie finden die W3-Indikatoren der Enquete-Kommission „Wachstum,
Wohlstand, Lebensqualität“, also materieller Wohlstand (Bruttoinlandspro-
dukt – BIP), Teilhabe (Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Freiheit) und
Ökologie (Treibhausgase, Stickstoff, Artenvielfalt), Eingang in die Regie-
rungsstrategie „gut leben“, und inwieweit werden Schrumpfungsprozesse
in ländlichen Regionen berücksichtigt?

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13. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung einen Gesetzescheck auf Raum-
wirksamkeit ähnlich dem Demografie-Check, und inwiefern berücksichtigt
die Demografie-Strategie der Bundesregierung räumliche Schrumpfungs-
prozesse in ländlichen Regionen?

Grundsätze der Raumordnung
14. Wie beurteilt die Bundesregierung das Zentrale-Orte-Konzept vor dem Hin-

tergrund von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen (bitte mit
Begründung), und sieht die Bundesregierung Bedarf einer Anpassung des
Konzeptes, beispielsweise durch
a) eine Stärkung der Mittelzentren,
b) die Einführung einer Extrafunktionalität,
c) eine Ausdünnung des zentralörtlichen Netzes,
d) eine Funktionsteilung in Städteverbünden,
e) eine stärkere Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf Versorgungs-

zentren oder
f) einen stärkeren Fokus auf die Erreichbarkeit von Einrichtungen, statt auf

die Vor-Ort-Verfügbarkeit?
15. Sieht die Bundesregierung einen Konflikt zwischen einer zentralen Planung

(Zentrale-Orte-Konzept) und einer dezentralen Steuerung in Bereichen der
Daseinsvorsorge, beispielsweise beim Breitband-Ausbau, welche Bereiche
der Daseinsvorsorge sind betroffen, und sieht die Bundesregierung hier
Handlungsbedarf (bitte mit Begründung)?

16. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Ansatz der Standarderpro-
bungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, welche
Erfolge kann sie dabei erkennen, und sieht sie Bedarf für eine Standard-
öffnung über ein Erprobungsgesetz im Bund (bitte mit Begründung und
Bereich)?

Instrumente der Strukturpolitik
17. Welche Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in

ländlichen Regionen können beziehungsweise konnten in der Struktur- und
Regionalpolitik in der aktuellen und in der vergangenen Förderperiode über
a) den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländli-

chen Raums (ELER),
b) den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
c) den Europäischen Sozialfonds (ESF),
d) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des

Küstenschutzes“ (GAK),
e) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-

struktur“ (GRW) gefördert werden?
18. In welchen der Schrumpfungsregionen sind Maßnahmen zur aktiven Ge-

staltung von Schrumpfungsprozessen aus der Struktur- und Förderpolitik in
der Förderperiode der Jahre 2007 bis 2013 umgesetzt worden (bitte mit An-
gabe der Mittelhöhe, nach Region aufschlüsseln)?

19. In welcher Hinsicht setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei
den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die För-
derpolitik nach dem Jahr 2020 für schrumpfende Regionen in ländlichen
Räumen dafür ein, Anreize zu setzen, um

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a) Stadt-Land-Kooperationen und überregionale Partnerschaften mit Me-
tropolregionen zu stärken,

b) innovatives Zusammenwirken von Staat, Kommunen, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft und Raumpioniere zu unterstützen,

c) Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen und interkommunale
Kooperation zu stärken,

d) die Regionen als Ganzes in den Fokus zu nehmen, also Regionalent-
wicklung stärker zu berücksichtigen, beispielsweise durch Regional-
fonds und Regionalstrategien,

e) dezentrale, Bottom-up-Ansätze und die Bürgerbeteiligung zu stärken,
f) ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit auf kommunaler,

regionaler, Landes- und Bundesebene und integrierte Entwicklung zu
fördern,

g) die informelle Planung und den Erfahrungstransfer aus Modellprojekten
zu stärken und ihre politische Verbindlichkeit zu erhöhen,

h) die demografischen Entwicklungen in Planungsvorhaben stärker zu be-
rücksichtigen,

i) Jugend- und Frauenbeteiligung zu stärken?
20. In welcher Hinsicht setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei

den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die För-
derpolitik nach dem Jahr 2020 dafür ein,
a) neue Förderkriterien neben den Arbeitsmarktindikatoren („beyond

GDP“) zu entwickeln und beispielsweise die Auswirkungen des demo-
grafischen Wandels auf den Fachkräftenachwuchs als Kriterium aufzu-
nehmen,

b) den Bottom-up-Ansatz (CLLD) neben dem Leader-Ansatz in ELER
auch in den anderen europäischen Strukturfonds und in der nationalen
Kofinanzierung (GAK und GRW) obligatorisch zu machen,

c) den Multifonds-Ansatz zu stärken und die ressortübergreifenden Hürden
abzubauen,

d) durch die Definition der Förderschwerpunkte, der Förderart, der thema-
tischen Konzentrationen und der Konditionalitäten der Strukturförde-
rung den ländlichen Raum nicht zu benachteiligen,

e) durch Vereinfachung die Hürden und Absenkung der Kofinanzierungs-
rate zur Beantragung der Mittel die Projektdurchführung auch kleineren
Betrieben, Kommunen und Regionen zu erleichtern,

f) die Abgrenzung und Definition von förderwürdigen Regionen auf euro-
päischer Ebene vorzunehmen,

g) entwickelte Regionen in den EU-Strukturfonds von der Förderung, be-
ziehungsweise von weiteren Förderbereichen neben der Verkehrsinfra-
struktur auszunehmen,

h) Fördermaßnahmen einzuführen, die sich speziell an Schrumpfungsre-
gionen richten,

i) ELER, ESF und EFRE stärker miteinander zu verzahnen und dies auch
national durch eine engere Verzahnung der GAK und der GRW abzubil-
den?

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21. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Weiterentwicklung der GAK zu
einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung und einer besseren
Verzahnung mit der GRW gekommen, welcher weitere Zeitplan bis zur Vor-
stellung erster Ergebnisse ist vorgesehen, und wie werden Schrumpfungs-
prozesse in ländlichen Regionen in diesem Prozess berücksichtigt?

22. Wann hat die letzte Evaluation der Raumwirksamkeit der GAK und der
GRW stattgefunden, beziehungsweise für wann ist die nächste Evaluation
angesetzt, und welche Handlungsaufträge für die Weiterentwicklung der
Gemeinschaftsaufgaben ergeben sich hieraus für die Bundesregierung?

23. Welche Projekte hat die Bundesregierung für eine Finanzierung über den
neuen EFSI-Fonds (EFSI – Europäischer Fonds für strategische Investitio-
nen) eingereicht, die im ländlichen Raum, insbesondere in Schrumpfungs-
regionen, umgesetzt werden sollen, und in welcher Hinsicht ergibt sich da-
raus ein Mehrwert für die europäische Wirtschaft?

24. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, innerhalb der Trans-
europäischen Verkehrsnetze nicht nur Metropolregionen, sondern auch
ländliche Regionen anzubinden, und welche Maßnahmen ergreift die Bun-
desregierung auf nationaler Ebene zur besseren Anbindung ländlicher, dünn
besiedelter Räume sowie zur Verbesserung der Mobilität vor Ort?

25. Welche Erkenntnisse erbrachten die Modellvorhaben, Wettbewerbe und
Förderprojekte
a) Bundesprogramm Ländliche Räume,
b) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge,
c) Initiative Ländliche Infrastruktur (insbesondere des Wettbewerbs Men-

schen und Erfolge),
d) Modellförderung LandZukunft,
e) Modellförderung Land(auf)Schwung,
f) Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft,
g) Wettbewerb Kerniges Dorf! Ortsgestaltung durch Innenentwicklung
im Hinblick auf die Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in ländlichen
Regionen beziehungsweise wann ist mit Ergebnissen zu rechnen, und in-
wiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse in eine strukturelle Förderung
vorgesehen?

26. Welche weiteren Modellvorhaben sind, wie im Agrarpolitischen Bericht
2015 angekündigt, im Bereich der
a) Basisdienstleistungen,
b) Regionalität,
c) Innenentwicklung,
d) sozialen Dorferneuerung,
e) kleinen und mittelständischen Betriebe,
f) kulturellen Angebote in ländlichen Räumen
geplant, welcher Zeitplan ist hierfür jeweils vorgesehen, und inwiefern
adressieren die geplanten Vorhaben Schrumpfungsprozesse in ländlichen
Regionen?

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27. Welche Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in
ländlichen Regionen, beispielsweise Rückbau, generationengerechter Um-
bau oder Verdichtung des Ortskerns, können über die Programme
a) kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und

Netzwerke,
b) Aktive Zentren
gefördert werden, und wie hoch ist hier der Mittelabfluss in Schrumpfungs-
regionen?

28. Wie oft hat sich der Arbeitsstab Ländliche Räume unter Leitung des Bun-
desministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits getrof-
fen, wer gehört zu dieser Arbeitsgruppe, und welche Maßnahmen, Koordi-
nationsaufgaben oder Beschlüsse hat sie im Bereich der regionalen
Daseinsvorsorge, der regionalen Wirtschaft oder Fragen der Raumordnung
im Hinblick auf schrumpfende ländliche Räume ergriffen?

29. Wie weit sind die Planungen des Arbeitsstabs in den im Agrarpolitischen
Bericht 2015 angekündigten Schwerpunktthemen
a) Nahversorgung,
b) Wirtschaft und Infrastruktur,
c) Umwelt und Tourismus,
welche Maßnahmen sollen wann konkret umgesetzt werden, und wie kom-
men sie Schrumpfungsregionen zugute?

30. Wann soll das Kompetenzzentrums für Ländliche Entwicklung bei der Bun-
desanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) seine Arbeit auf-
nehmen, an welche Abteilung wird es angedockt, wie viele Stellen soll es
umfassen, und welchen thematischen Fokus soll es verfolgen?

31. Wann soll der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung seine Arbeit
aufnehmen, und wer wird ihm angehören?

Berlin, den 17. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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