BT-Drucksache 18/5289

Zum aktuellen Stand der internationalen Kohlefinanzierung

Vom 17. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5289
18. Wahlperiode 17.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Bärbel Höhn,
Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen),
Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zum aktuellen Stand der internationalen Kohlefinanzierung

Im Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung, der mit
einiger Verzögerung am 22. Dezember 2014 dem Ausschuss für Wirtschaft und
Energie des Deutschen Bundestages überstellt wurde, wird die zentrale Bedeu-
tung einer ambitionierten Klimapolitik und der Einhaltung des 2-Grad-Limits
ebenso betont wie die Rolle der KfW Bankengruppe beim Vorantreiben einer
globalen Energiewende. Zwischen den Jahren 2006 und 2013 habe die KfW
Bankengruppe demnach weltweit Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in ei-
ner Höhe von rund 173 Mrd. Euro finanziert. Darunter fiele unter anderem auch
die Unterstützung von emissionsarmen Technologien bei der Kohleverstro-
mung, beispielsweise in Serbien.
Die Finanzierungskriterien haben sich laut Verfasser an die energie-, klima- und
entwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst. So soll es nun weitere
Einschränkungen geben bei der zukünftigen Förderung von Kohleprojekten. Die
Neuformulierung hat jedoch nicht dazu geführt, die internationale Förderung
von Kohlekraftwerken und Kohlekraftprojekten komplett auszuschließen. Mit
Blick auf die neuen Finanzierungskriterien der KfW Bankengruppe bleiben da-
her noch Fragen offen, auch nach einer ersten Kleinen Anfrage zu diesem
Thema (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4526).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für welche Länder und Projekte liegen dem Interministeriellen Ausschuss für

Exportkreditgarantien des Bundes Anfragen, Voranfragen oder Anträge für
Bürgschaften vor, die Kohlekraftwerke, Kohleminen oder Kohleinfrastruktur
betreffen, und welche davon sind bereits positiv beschieden worden?

2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierungen der
KfW Bankengruppe im Bereich fossile Brennstoffe im Jahr 2014 (inklusive
Kredite an Unternehmen, deren Portfolio mehr als 50 Prozent fossiler Ener-
gien ausmacht, und nach Art der Finanzierung und finanziertem Brennstoff)?

3. Wie viele der seit dem Jahr 2006 von der KfW Bankengruppe finanzierten
Energieprojekte waren zusätzlich über Hermes-Bürgschaften abgesichert
(bitte einzeln nach Energieträger aufschlüsseln sowie unter Angabe der Höhe
der jeweiligen Bürgschaft)?

Drucksache 18/5289 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Aus welchem Grund fand nach Kenntnis der Bundesregierung auf der
Sitzung des Risiko- und Kreditausschusses der KfW Bankengruppe vom
14. April 2015 keine Förderentscheidung im Bereich Kohleinfrastruktur
statt (Bundestagsdrucksache 18/4526), und ist geplant, eine entsprechende
Entscheidung auf der kommenden Sitzung zu treffen?
Wenn nein, warum nicht?

5. Warum investiert die KfW Bankengruppe nach Kenntnis der Bundesregie-
rung weiterhin in Projekte im fossilen Sektor, obwohl die Frage der Gefähr-
dung durch eine „Carbon Bubble“ derzeit noch nicht abschließend von der
Bundesregierung geklärt ist (Bundestagsdrucksache 18/5056)?

6. Welchen Verfahrensstand haben die jüngsten Beratungen der OECD-Ex-
portkreditarbeitsgruppe (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung) bezüglich der Handhabung von Exportkredit-
garantien hervorgebracht?

7. Ergibt sich für die Bundesregierung aus dem Bekenntnis der G7 zur soge-
nannten Dekarbonisierung und zum 2-Grad-Limit eine Änderung für die
deutsche Position innerhalb der OECD, und falls ja, wie will sie darauf hin-
wirken, dass sich die europäischen Kreditagenturen diesem Ziel nähern?
Falls nein, warum nicht?

8. Welche Rückschlüsse im Hinblick auf die deutsche Kohleinfrastruktur-
förderung im Ausland zieht die Bundesregierung aus der G7-Gipfel-Erklä-
rung „Wir bleiben der Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile
Brennstoffe verpflichtet und laden alle Länder ein, es uns gleichzutun, und
bleiben weiteren Fortschritten innerhalb der OECD-Diskussionen bezüglich
der Thematik verpflichtet, wie durch Ausfuhrkredite zu unserem gemein-
samen Ziel der Bekämpfung des Klimawandels beigetragen werden kann.“
(www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/G8_G20/2015-06-08-
g7-abschluss-deu.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?

9. Kann die Bundesregierung es ausschließen, dass – angesichts der Entschei-
dung der Europäischen Investitionsbank, bereits im Jahr 2011 alle neuen
Kredite an Glencore einzufrieren (www.urgewalt.org „Die Schattenseite der
KfW“, März 2015) – die KfW IPEX-Bank Gesellschaft mit beschränkter
Haftung weiterhin Kredite an Glencore vergeben wird, und wenn nein,
warum nicht?

10. Welche Szenerien zur Entwicklung des CO2-Preises im Zeitraum von
30 Jahren lagen dem Kohlekraftwerk Ptolemaida V zum Zeitpunkt der Fi-
nanzierungszusage der KfW Bankengruppe zugrunde, und wurde diese
Berechnung noch einmal unter Berücksichtigung der Entscheidung zur
Marktstabilitätsreserve korrigiert?

11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Berechnungen seitens der KfW
Bankengruppe, inwieweit sich die Laststundenzahl von Ptolemaida V durch
einen zunehmenden Anteil an erneuerbaren Energien im griechischen Ener-
giemix entwickeln wird, und inwieweit sich dies auf die Gewinnerwartung
und die Kreditrückzahlung auswirken wird?

Berlin, den 17. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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