BT-Drucksache 18/5288

Prüfung der Ortsumfahrung Much für den neuen Bundesverkehrswegeplan

Vom 17. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5288
18. Wahlperiode 17.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Prüfung der Ortsumfahrung Much für den neuen Bundesverkehrswegeplan

Im Zuge des Anmeldeprozesses für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
2015 haben die Bundesländer Maßnahmen an Bundesfernstraßen gemeldet, für
die nach ihrer fachlichen Einschätzung ein Bedarf geprüft werden soll. Der An-
meldeprozess durch die Länder wurde im Februar 2014 abgeschlossen. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Bun-
desländer zudem aufgefordert, Unterlagen zu weiteren Straßenprojekten zwecks
Prüfung im Rahmen der Aufstellung für den BVWP 2015 nach Berlin zu senden
(Bundestagsdrucksache 18/4313). Dadurch handelt das BMVI in diesen Fällen
entgegen den fachlichen Einschätzungen der Bundesländer.
Das Land Nordrhein-Westfalen meldete unter anderem das 2-streifige Neubau-
vorhaben Ortsumfahrung (OU) Much im Zuge der Bundesstraße (B) 56 im
Rhein-Sieg-Kreis nicht zur Überprüfung für den neuen BVWP. In der „Priorisie-
rungsliste Planung NRW“ wurde das Vorhaben im Jahr 2011 der Kategorie
„nachrangig planen“ zugeteilt. Die B 56 weist im Abschnitt zwischen Seelscheid
und Drabenderhöhe eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV)
von ca. 3 500 Kfz auf (Verkehrszählung der Bundesanstalt für Straßenwesen,
2010). Aus einer Vorlage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-
lung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2014 geht
hervor, dass sich das Vorhaben OU Much bis dahin nicht unter den Projekten
befand, für die das BMVI Unterlagen angefordert hatte (Landtag NRW, Vorlage
16/1719). Auch in der vom BMVI veröffentlichten „Übersicht über die laufen-
den und die für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben der
Bundesfernstraßen“ (Stand: 5. September 2014) ist das Vorhaben nicht aufgelis-
tet. Das BMVI scheint jedoch ein Interesse an dem Projekt zu haben: Wie aus
der Antwort der Bundesregierung vom 16. März 2015 auf die Kleine Anfrage
der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 18/4313 hervorgeht, prüft das BMVI
entgegen der Prioritäten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und trotz einer
relativ geringen erwarteten Verkehrsbelastung für das Jahr 2030 (5 000 Kfz pro
Tag) das Neubauvorhaben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Inwiefern lässt sich die Überprüfung der durch das Bundesland Nord-

rhein-Westfalen nicht angemeldeten OU Much mit der Bedeutung des
Vorhabens für „die Funktionsfähigkeit des Fernstraßennetzes im Lichte

Drucksache 18/5288 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
einer Gesamtnetzbetrachtung“ begründen (vgl. Antwort der Bundesregie-
rung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdruck-
sache 18/4313)?

b) Bewertet die Bundesregierung das Projekt OU Much nach bisherigem
Kenntnisstand als bedeutsam für „die Funktionsfähigkeit des Bundesfern-
straßennetzes im Lichte einer Gesamtnetzbetrachtung“?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht, und wie ist die Überprüfung im Rahmen der
Aufstellung des BVWP 2015 in diesem Falle zu begründen?

c) Welche anderen Beweggründe haben die Bundesregierung, insbesondere
vor dem Hintergrund einer prognostizierten Verkehrsbelastung von ca.
5 000 Kfz pro Tag, dazu veranlasst, die OU Much (B 56) für eine Auf-
nahme in den BVWP 2015 zu überprüfen?

2. a) Wann hat sich das BMVI entschieden, die B 56 OU Much bei der Neuauf-
stellung des Bundesverkehrswegeplanes zu prüfen (bitte Datum ange-
ben)?

b) Wann hat das BMVI das Bundesland Nordrhein-Westfalen zur Übermitt-
lung von Unterlagen zur OU Much aufgefordert (bitte Datum angeben)?

c) Warum ist die Entscheidung zur Überprüfung ohne Ländervotum erst zu
einem fortgeschrittenen Zeitpunkt im Aufstellungsprozess des BVWP
2015 erfolgt?

3. a) Warum ist das Vorhaben bisher nicht in der aktuell auf der Internetseite
des BMVI verfügbaren „Übersicht über die laufenden und die für den
BVWP vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstraßen“ angegeben
(www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/bundesverkehrswegeplan-2015-
projektanmeldungen.html?nn=121406)?

b) Welche weiteren angemeldeten Straßenprojekte fehlen auf der aktuell
öffentlich verfügbaren Übersicht?

c) Wird es weitere Änderungen oder Ergänzungen geben?
Wenn ja, welche, und wann wird eine Aktualisierung der Übersicht erfol-
gen?

4. Haben seitens des BMVI Gespräche bezüglich des Straßenvorhabens OU
Much mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalens stattgefunden?
Wenn ja, wann, und welche Position hat die Landesregierung vertreten?
Wenn nein, warum nicht?

5. Hat es bezüglich des Straßenvorhabens OU Much seit der offiziellen Mel-
dung des Landes Nordrhein-Westfalen zum BVWP 2015 Gespräche zwischen
dem BMVI und Interessenvertretern mit Versuchen einer Einflussnahme ge-
geben?
Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?

6. Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung auf der
OU Much im Zuge der B 56 (bitte Lkw-Anteil gesondert angeben)?

7. a) Mit welcher durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung rechnet die
Bundesregierung nach Fertigstellung der OU auf der Neubaustrecke (bitte
Lkw-Anteil gesondert angeben)?

b) Mit welcher durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung rechnet die
Bundesregierung nach Fertigstellung der OU für die bisherige Ortsdurch-
fahrt (bitte Lkw-Anteil gesondert angeben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5288
8. a) Wann wurde die letzte Aktualisierung der Kosten für den 2-streifigen
Neubau durchgeführt?

b) Von welchen Kosten geht die Bundesregierung zurzeit aus?
9. a) Wann wurde die letzte Aktualisierung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses

für das Vorhaben OU Much (B 56) durchgeführt?
b) Von welchem Nutzen-Kosten-Verhältnis geht die Bundesregierung zur-

zeit aus?
10. Werden seitens der Bundesregierung Alternativen zum Neubau der OU

Much geprüft, um die Anwohnerinnen und Anwohner der OU im Zuge der
B 56 unmittelbar zu entlasten, insbesondere in Bezug auf Lärm und Ver-
kehrssicherheit?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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