BT-Drucksache 18/5280

zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/5095 - In die Zukunft investieren - Asylsuchende auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung unterstützen

Vom 18. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5280
18. Wahlperiode 18.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Ekin Deligöz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5095 –

In die Zukunft investieren – Asylsuchende auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbil-
dung unterstützen

A. Problem
Der seit vergangenem Jahr erleichterte Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende läuft
nach Einschätzung der antragstellenden Fraktion ins Leere, weil es an Fördermitteln
etwa für Spracherwerb und Vermittlung durch die Jobcenter fehlt.

B. Lösung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert von der Bundesregierung ein
Konzept, um Flüchtlinge auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung zu unterstützen
und den erleichterten Zugang von Asylsuchenden und Geduldeten zum Arbeitsmarkt
zu gewährleisten. Darin müssen die folgenden Punkte enthalten sein. Das Konzept
müsse u. a. einen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen sowie zur Realisie-
rung von Nachqualifizierungen und Weiterbildungen den rechtlichen Zugang zu
Förderleistungen von Anfang an gewährleisten.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Der Bund soll nach der Forderung der Initiatoren für die Bereitstellung der Pro-
grammmittel sorgen.
Drucksache 18/5280 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/5095 abzulehnen.

Berlin, den 17. Juni 2015

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Jutta Eckenbach
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5280
Bericht der Abgeordneten Jutta Eckenbach

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/5095 ist in der 109. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Juni 2015 an
den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss, den Haus-
haltsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Immer mehr Menschen suchten in Deutschland Schutz und würden auf absehbare Zeit hier bleiben, begründen
die Antragsteller ihre Initiative. Von einer schnellen Integration profitierten Asylsuchende wie Gesellschaft.
Mit dem erleichterten Arbeitsmarktzugang würde eine wichtige Hürde dafür beseitigt. Doch alle Bemühungen
zur besseren Arbeitsmarktintegration setzten ausreichende Mittel für eine flächendeckende, grundlegende und
berufsbezogene Sprachförderung voraus. Denn ohne ausreichende Deutschkenntnisse könne der Sprung in
Ausbildung oder Beschäftigung kaum gelingen. Doch anstatt in die Zukunft der Asylsuchenden zu investieren,
werde ihnen diese Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration verwehrt. So hätten Asylsuchende und
Geduldete keinen Zugang zu Integrationskursen. Von der berufsbezogenen Deutschförderung, die das Bundes-
amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes
organisiert, seien Asylsuchende und Geduldete meist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme an ei-
nem solchen ESF-BAMF-Kurs sei der Nachweis bereits vorhandener einfacher Deutschkenntnisse auf dem
Niveau A 1. Den hätten Asylsuchende in der Regel nicht. Um diese Hürden für alle Asylsuchenden abzubauen,
müsste laut Bundesagentur für Arbeit aus Steuermitteln jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag zusätzlich für
die allgemeine und berufsbezogene Sprachförderung aufgewendet werden. Würden diese sinnvollen und not-
wendigen Grundinvestitionen nicht getätigt, drohe ein Vielfaches an Folgekosten, wenn die Integration in den
Arbeitsmarkt und die Gesellschaft nicht gelinge. Die ESF-BAMF Kurse müssten deshalb bedarfsgerecht aus-
gestattet und die dafür nötigen finanziellen Mittel aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Es müsse
sichergestellt werden, dass die Kurse entsprechend der Nachfrage bis mindestens 2020 fortgeführt werden. Die
berufsbezogene Sprachförderung der BA müsse ebenfalls ausgebaut werden. Auch dafür müssten ausreichend
finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

III. Stellungsnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben den Antrag auf Druck-
sache 18/5095 in seinen Sitzungen am 17. Juni 2015 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/5095 in seiner 46. Sitzung am 17. Juni
2015 abschließend beraten. Dabei hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab. Die Koalition wolle in erster Linie die Menschen mit
Bleibeperspektive fördern. Der Antrag dagegen sehe die Förderung für alle Asylsuchenden vor. Hauptsächlich
spreche aber gegen den Antrag, dass die Koalition ihn mit ihren Aktivitäten bereits weit überholt habe. So habe
man den Kommunen über die Länder bereits mehr Geld für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt; das Pro-
gramm für frühe Interventionen sei ebenfalls mit erheblichen zusätzlichen Mitteln ausgestattet und die Länder
stärker in die Sprachförderung einbezogen worden. Gleichzeitig müssten Menschen ohne Bleibeperspektive
künftig früher Klarheit bekommen.
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Drucksache 18/5280 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion der SPD betonte, man teile viele der Forderungen in dem Antrag. Da die Koalition aber bereits
mit deren Umsetzung begonnen habe, komme der Antrag zu spät. So habe Koalition die Mittel zur Flüchtlings-
hilfe für Länder und Kommunen für 2015 bereits von 500 Millionen auf eine Milliarde Euro verdoppelt. Tat-
sächlich sei mehr Unterstützung für die Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden nötig. Neben der allge-
meinen Sprachförderung habe die berufsbezogene Sprachförderung einen hohen Stellenwert für die Integration
in Arbeit. Man setze sich daher für die Aufstockung der Mittel zur Sprachförderung wie auch für eine Erhöhung
der finanziellen Mittel für die Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik ein. Vergessen werden dürfe aber
auch nicht, dass bereits „dicke Brocken“, wie die Abschaffung der Residenzpflicht und die Möglichkeit der
früheren Arbeitsaufnahme, umgesetzt seien.
Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass in diesem Jahr rund 400.000 Flüchtlinge in Deutschland
erwartet würden. Diese würden längere Zeit bleiben. Daher müsse man ihnen auch eine Perspektive geben. Das
gehe nur mit der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Fraktion kritisiere zwar, dass im Antrag der Grünen die
Forderung nach der vollständigen Abschaffung der Vorrangprüfung für die Aufnahme einer Berufstätigkeit
fehle. Man werde der Vorlage aber wegen der grundsätzlichen Übereinstimmung trotzdem zustimmen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN argumentierte, dass sich eine erfolgreiche Integration von Asyl-
suchenden in den Arbeitsmarkt nicht ohne zusätzliche Mittel machen lasse. Dieses Geld werde sowohl für
Personal als auch für Fördermittel gebraucht. Im Vordergrund stehe dabei der Spracherwerb; denn ohne
Deutschkenntnisse bleibe der Zugang zum Arbeitsmarkt verschlossen. Da die Forderung nach einem Bleibe-
recht für Asylsuchende nach erfolgreicher Ausbildung inzwischen auch von der zuständigen Bundesministerin
erhoben werde, hoffe man konsequenterweise auch auf Zustimmung der Koalition zu dem Antrag. Die Koali-
tion bleibe bisher mit ihren Vorstellungen von einer auf lediglich ein Jahr verlängerten Duldung nach abge-
schlossener Ausbildung weit hinter den Erfordernissen zurück und mache eher Rückschritte.

Berlin, den 17. Juni 2015

Jutta Eckenbach
Berichterstatterin

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