BT-Drucksache 18/5278

zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/3170 - Keine Anrechnung von NVA-Verletztenrente auf Grundsicherung im Alter

Vom 18. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5278
18. Wahlperiode 18.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3170 –

Keine Anrechnung von NVA-Verletztenrente auf Grundsicherung im Alter

A. Problem
Wehrpflichtigen der DDR, die wegen Unfalls oder erlittener Schädigung bei der Na-
tionalen Volksarmee (NVA) eine Verletztenrente nach dem Siebten Buch Sozialge-
setzbuch (SGB VII) erhalten, wird diese Rente bei der Gewährung von Grundsiche-
rung im Alter angerechnet, stellt die antragstellende Fraktion fest.

B. Lösung
Die Initiatoren fordern eine gesetzliche Regelung, wonach Verletztenrente nach dem
SGB VII für Beschädigungen beim Wehrdienst der NVA bei der Grundsicherung im
Alter anrechnungsfrei gestellt werden soll.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.
Drucksache 18/5278 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/3170 abzulehnen.

Berlin, den 17. Juni 2015

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Daniela Kolbe
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5278
Bericht der Abgeordneten Daniela Kolbe

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/3170 ist in der 70. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. November 2014
an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss, den Haus-
haltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung
überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Unfallteilrenten, die Wehrpflichtige wegen eines Unfalls oder einer erlittenen Schädigung bei der NVA erhal-
ten hätten, seien nach den Ausführungen der Antragsteller mit der deutschen Einheit in die gesetzliche Unfall-
versicherung (SGB VII) überführt (Verletztenrente) worden. Für Dienstbeschädigte, die ihre Versehrtheit im
Dienst der Bundeswehr erfahren hätten, werde die Beschädigtenrente entsprechend dem Bundesversorgungs-
gesetz bzw. dem Soldatenversorgungsgesetz geregelt. Diese Unterscheidung habe sich bislang beim gleichzei-
tigen Bezug von Arbeitslosengeld II oder beim Bezug von Grundsicherung im Alter zu Ungunsten derer aus-
gewirkt, die sich ihre Schädigung bei der NVA zugezogen hätten. Insofern sei im Falle der Bundeswehrange-
hörigen ein vom Einzelnen im Militärdienst für die staatliche Gemeinschaft erbrachtes gesundheitliches Son-
deropfer respektiert worden, im Falle der NVA-Angehörigen aber negiert.
Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 21. Juni 2011
durch die Anfügung folgenden Absatzes (§ 1 Absatz 6) zum 1. Juli 2011 sei eine Gleichbehandlung erreicht
worden: „Die Verletztenrente nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch ist teilweise nicht als Einkommen zu
berücksichtigen, wenn sie auf Grund eines in Ausübung der Wehrpflicht bei der Nationalen Volksarmee der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlittenen Gesundheitsschadens erbracht wird.“ Es sei uner-
lässlich, auch beim Bezug einer Altersrente unterhalb der Grundsicherungshöhe nicht die Verletztenrente der
Unfallversicherung voll als Einkommen heranzuziehen, sondern zumindest die Teile, die Ersatz für den imma-
teriellen Schaden und den unfallbedingten Mehraufwand seien, nicht auf die Grundsicherung im Alter anzu-
rechnen.

III. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3170 in seiner Sitzung am 4. Februar 2015 beraten
und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.
Der Innenausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie der Verteidigungsausschuss haben
den Antrag auf Drucksache 18/3170 in ihren Sitzungen am 17. Juni 2015 beraten und dem Deutschen Bundes-
tag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/3170 in seiner 46. Sitzung am
17. Juni 2015 abschließend beraten. Dabei hat der Ausschuss dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab. Für die Schwierigkeit, unterschiedliche Rechtssysteme zu
überführen, habe man eine Lösung gefunden. Alle betroffenen ehemaligen NVA-Soldaten seien im Zuge der
Einheit in die Unfallversicherung aufgenommen worden. Insofern habe man eine eindeutige Rechtslage. Ins-
gesamt gehe es bei dem Antrag zudem nur um sehr wenige Betroffene. Insgesamt bezögen nur 2,1 Prozent der
Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland Grundsicherung im Alter. Davon stelle die vorgesehene Antrags-
gruppe einen Bruchteil dar.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/5278 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion der SPD stellte fest, dass der Sachverhalt nachvollziehbar dargestellt sei. Im SGB II habe man
für die beschriebenen Fälle bereits eine Lösung geschaffen, damit die Verletztenrente in bestimmten Fällen
nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden müsse. Für das SGB XII sei die Bedeutung des
Themas vergleichsweise niedrig, da es nur wenige Fälle in der Praxis betreffe. All dies müsse bei der Frage
nach einer Gesetzesänderung Berücksichtigung finden.
Die Fraktion DIE LINKE. argumentierte, dass verletzte Angehörige der Bundeswehr Versorgung nach dem
Soldatengesetz erhielten. Die ehemaligen Soldaten der NVA seien in dessen Wirkungsbereich aber nicht auf-
genommen. Das bedeute eine offensichtliche Ungleichbehandlung. Erinnert sei zudem daran, dass es in dem
Antrag ausschließlich um ehemalige Wehrpflichtige gehe, also um Menschen, die sich den Militärdienst nicht
hätten selbst aussuchen können. Nachdem die Verletztenrenten für ehemalige NVA-Soldaten seit 2011 nicht
mehr auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet würden, müssten diese Regelungen auf die Grundsicherung
im Alter ausgeweitet werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah die Fakten in dem Antrag richtig wiedergegebenen. In diesen
Fällen liege eine echte Ungleichbehandlung vor. Für die Grundsicherung im Alter müsse jetzt eine Regelung
analog zu den Änderungen im SGB II gefunden werden.

Berlin, den 17. Juni 2015

Daniela Kolbe
Berichterstatterin

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