BT-Drucksache 18/5246

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/4186 - Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs

Vom 17. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5246
18. Wahlperiode 17.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4186 –

Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, in dem sie u. a. die Auffassung
vertreten, der Schienenpersonenfernverkehr (SPNV) habe sich seit der Bahnreform
1993/94 quantitativ und qualitativ verschlechtert. Seit 2001 seien rund 20 % der
Fernverkehrsleistungen weggefallen. Der Wegfall des Interregio-Netzes führe
ebenso zu einer Verschlechterung wie das reduzierte Angebot an Nacht- und Auto-
reisezügen. Die mit der Bahnreform eingeführte strikte Trennung zwischen eigen-
wirtschaftlichem Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und gemeinwirtschaftli-
chem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sei ein grundlegendes Problem. Sie for-
dern ein Gesetz zur Sicherstellung des SPFV, das die Vorgaben des Art. 87e Abs. 4
GG ausfülle. Der Bund solle gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit auf
dem Schienennetz des Bundes Rechnung getragen werde und hierfür notwendige
Verkehrsangebote durch Abschluss von Verkehrsdurchführungsverträgen erfolgen
sollen, deren Finanzierung aus dem Bundeshaushalt sichergestellt werden soll.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/5246 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/4186 abzulehnen.

Berlin, den 10. Juni 2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Dirk Fischer (Hamburg)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5246
Bericht des Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/4186 in seiner 92. Sitzung am 6. März 2015 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Auffassung der Antragsteller hat sich der Schienenpersonenfernverkehr (SPNV) seit der Bahnreform
1993/94 quantitativ und qualitativ verschlechtert. Seit 2001 seien rund 20 % der Fernverkehrsleistungen weg-
gefallen. Insbesondere der vollständige Wegfall des Interregio-Netzes führe zu einer Verschlechterung der
Verbindungen für Menschen in kleinen Städten. Die Deutsche Bahn AG konzentriere ihr Angebot zunehmend
auf die großen Hauptstrecken im ICE-Verkehr. Hinsichtlich der Qualität bemängeln die Antragsteller u.a. ein
rückläufiges Platzangebot, eine Reduzierung des Angebots an Nacht- und Autoreisezügen sowie Zugausfälle
und Verspätungen. Gleichzeitig seien die Fahrpreise beständig gestiegen. Sie kritisieren, die mit der Bahnre-
form eingeführte strikte Trennung zwischen eigenwirtschaftlichem Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und
gemeinwirtschaftlichem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sei ein grundlegendes Problem. Sie fordern ein
Gesetz zur Sicherstellung des SPFV, das die Vorgaben des Art. 87e Abs. 4 GG ausfülle. Der Bund solle ge-
währleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit auf dem Schienennetz des Bundes Rechnung getragen werde
und hierfür notwendige Verkehrsangebote durch den Abschluss von Verkehrsdurchführungsverträgen erfolgen
sollen, deren Finanzierung aus dem Bundeshaushalt sichergestellt werden soll. Der Bund soll auch einen Min-
destumfang an Zugkilometern pro Jahr für den Gewährleistungsauftrag festlegen. Die ordnungsgemäße Um-
setzung soll durch regelmäßige Berichte dokumentiert werden.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/4186 in seiner 52. Sit-
zung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am 10. Juni 2015
beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU bezeichnete einen möglichst flächendeckenden Schienenpersonenfernverkehr für
die Attraktivität des Standorts Deutschland und für den Klimaschutz als unverzichtbar. Die Nutzerzahlen der
Bahn seien trotz günstiger Reisealternativen angestiegen. Das Interregio-Netz sei in das Intercity-Netz inte-
griert bzw. mit dem Nahverkehr verbunden worden. Das geforderte Gesetz sei unnötig; die im Artikel 87e GG
postulierte Gewährleistungspflicht des Bundes werde bereits erfüllt. Weiterhin habe die Deutsche Bahn AG
einen erheblichen Ausbau des Angebots in Aussicht gestellt, der u.a. zahlreiche neue Direktverbindungen und
einen kürzeren Zeittakt der Züge beinhalte. Sie äußerte den Wunsch, das zugrundeliegende Fernverkehrskon-
zept schnellstens umzusetzen und den bis zum Jahr 2030 geplanten Abschluss der Umsetzung dieses Konzept
deutlich vorzuziehen.
Die Fraktion der SPD vertrat ebenfalls die Auffassung, die geforderte gesetzliche Regelung sei überflüssig.
Die Gestaltung des Nahverkehrs müsse sich in die Politikkonzepte der Länder einfügen. Unzweifelhaft sei ein
gutes Fernverkehrsangebot wichtig und entsprechend sei die Forderung nach einem Deutschlandtakt auch im
Koalitionsvertrag enthalten. Die Umsetzung des von der Deutsche Bahn AG angekündigten Fernverkehrskon-
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/5246 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
zeptes setzte voraus, dass bestimmte Bedingungen erfüllt seien, an denen auch die Politik mitwirke, insbeson-
dere im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans. Die Umsetzung des Konzepts
würde einen wichtigen Fortschritt bedeuten.
Die Fraktion DIE LINKE. schloss sich dem Wunsch der Fraktion der CDU/CSU nach einer schnelleren Um-
setzung des Fernverkehrskonzeptes der Deutschen Bahn AG an und forderte zudem dessen Konkretisierung.
Sie betonte, bislang seien seitens der Deutschen Bahn AG nur Versprechungen abgegeben worden. Weder gebe
es Bestellungen von Zügen noch Pläne für den Personalaufbau. Es sei widersprüchlich, erst Städte von Verbin-
dungen abzukoppeln und dann wieder Anbindungen in Aussicht zu stellen. Offenbar wolle die Deutsche Bahn
AG eine gesetzliche Regelung verhindern. Die Gesamtsituation habe sich verschlechtert; die gestiegene Zahl
der Fahrgäste zeige lediglich einen erhöhten Bedarf. Die Nutzerzahlen würden vielleicht auch noch weiter
steigen, wenn ein besseres Angebot vorläge. Generell sei es willkürlich, einen Teil des Schienenverkehrs öf-
fentlich zu organisieren und den anderen Teil nach sogenannten eigenwirtschaftlichen Regeln zu betreiben und
die Gestaltung dem privaten Anbieter zu überlassen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, sie stehe grundsätzlich einem Gesetz zur Gewährleistung
des Schienenpersonenfernverkehrs positiv gegenüber. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes zeige sich
auch daran, dass die Länder an ihrem Konzept festhielten und eine entsprechende Initiative im Bundesrat er-
griffen hätten. Allerdings betrachte man einige Aspekte des Antrags kritisch. Zentrale Fragen blieben offen.
Dies betreffe insbesondere die Art Vergabe der entsprechenden Leistungen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN könne nur eine wettbewerbliche Vergabe unterstützen. Offen bleibe in dem Antrag auch, wie die
Eigenwirtschaftlichkeit der Bahn insgesamt gefördert werden könne und wie ihre Konkurrenzfähigkeit gegen-
über anderen Verkehrsträgern, insbesondere der Straße, gesteigert werden könne.
Im Zusammenhang mit dem Antrag hat sich der Ausschuss mit einer ihm nach § 109 Absatz 1 Satz 2 GO-BT
vom Petitionsausschuss zur Stellungnahme übermittelten Petition befasst.
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4186.

Berlin, den 10. Juni 2015

Dirk Fischer (Hamburg)
Berichterstatter

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