BT-Drucksache 18/5242

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/4895 - Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 1. April 2015 über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Vereinbarung zur gemeinsamen Kyoto-II-Erfüllung mit Island)

Vom 17. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5242
18. Wahlperiode 17.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/4895 –

Entwurf eines Gesetzes
zu der Vereinbarung vom 1. April 2015
über die Beteiligung Islands
an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen
der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands
im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto
zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
(Vereinbarung zur gemeinsamen Kyoto-II-Erfüllung mit Island)

A. Problem
Die Vereinbarung zur gemeinsamen Kyoto-II-Erfüllung mit Island bedarf nach Ar-
tikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung in Form eines Bundes-
gesetzes.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 18/5242 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4895 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Juni 2015

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Dr. Anja Weisgerber
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5242
Bericht der Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber, Frank Schwabe, Ralph Lenkert und
Peter Meiwald

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4895 wurde in der 106. Sitzung des Deutschen Bundestages am
21. Mai 2015 zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung wurde zudem gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die von Menschen verursachte Klimaänderung und ihre Folgen gefährden weltweit unsere natürlichen Lebens-
grundlagen. Es ist daher erforderlich, die Treibhausgasemissionen aus menschlichen Aktivitäten schnellstmög-
lich und nachhaltig zu verringern.
Mit der Annahme der Entscheidung 1/CMP.8 zur Änderung des Protokolls von Kyoto (BGBl. 2002 II S. 966,
967) (Kyoto-Protokoll) zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (BGBl.
1993 II S. 1783, 1784) am 8. Dezember 2012 in Doha hat die achte, als Tagung der Vertragsparteien des
Protokolls von Kyoto dienende Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen die verbindlichen, quantitativen Zielvorgaben sowie die flexiblen Umset-
zungsinstrumente des Protokolls von Kyoto für die Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen für den
Zeitraum ab dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2020 verlängert. Diese Entscheidung schafft die völkerrechtlichen
Voraussetzungen für die fortgesetzte weltweite Reduktion der Treibhausgasemissionen.
Auf die Vereinbarung zur gemeinsamen Kyoto-II-Erfüllung mit Island ist Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grund-
gesetzes anzuwenden, da sich die Erfüllung des Protokolls von Kyoto in seiner zweiten Verpflichtungsperiode,
soweit sie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union fällt, auf Gegenstände der Bundes-
gesetzgebung bezieht.
Die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der gemeinsamen Erfüllung in der Europäischen Union
gemäß Artikel 4 des Protokolls von Kyoto im zweiten Verpflichtungszeitraum zu übernehmende Reduktions-
verpflichtung für den Bereich außerhalb des Emissionshandelssektors entspricht grundsätzlich ihrer Emissi-
onsreduktionsverpflichtung nach europäischem Recht aufgrund der Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Re-
duktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur
Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 (sogenannte „Lastenteilungsentscheidung“) (ABl. L 140 vom
5.6.2009, S. 136). Diese Reduktionsverpflichtung wird aufgrund der Vereinbarung zur gemeinsamen Kyoto-
II-Erfüllung mit Island nicht verändert. Die Bundesrepublik Deutschland wird ihre Reduktionsverpflichtung
voraussichtlich erfüllen.
Die Vereinbarung zur gemeinsamen Kyoto-II-Erfüllung mit Island steht im engen Zusammenhang mit der
Doha-Änderung vom 8. Dezember 2012 des Protokolls von Kyoto und der Erfüllung darin festgelegter Emis-
sionsreduktionsziele. Sie dient damit einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere dem Klimaschutz.

III. Gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich in seiner 25. Sitzung am 6. Mai 2015
mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4895 befasst und gutachtlich festgestellt, dass die Darstellung der
Nachhaltigkeitsprüfung plausibel und eine Prüfbitte daher nicht erforderlich ist (Ausschussdrucksache
18(23)40-4).

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
18/4895 in seiner 54. Sitzung am 17. Juni 2015 abschließend ohne Debatte behandelt.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/5242 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. zu
empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4895 in unveränderter Fassung anzunehmen.

Berlin, den 17. Juni 2015

Dr. Anja Weisgerber
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

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