BT-Drucksache 18/5198

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Arnold Vaatz, Erika Steinbach, Elisabeth Winkelmeier-Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Frank Schwabe, Dr. Johannes Fechner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 18/4421 - Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/4893 - Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. sowie der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/4798 - Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Bearbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/4089 - Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) e) zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2618 - Menschenrechtsförderung stärken - Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen

Vom 16. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5198
18. Wahlperiode 16.06.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Arnold Vaatz, Erika Steinbach,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Frank Schwabe,
Dr. Johannes Fechner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
– Drucksache 18/4421 –

Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des
Deutschen Instituts für Menschenrechte
(DIMRG)

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/4893 –

Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des
Deutschen Instituts für Menschenrechte
(DIMRG)

c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
sowie der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise
Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 18/4798 –

Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des
Deutschen Instituts für Menschenrechte
(DIMRG)

Drucksache 18/5198 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena
Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4089 –

Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des
Deutschen Instituts für Menschenrechte
(DIMRG)

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2618 –

Menschenrechtsförderung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches
Institut für Menschenrechte schaffen

A. Problem
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. wurde aufgrund eines einstimmi-
gen Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 (Bundes-
tagsdrucksache 14/4801) am 8. März 2001 gegründet. Es basiert auf den Pariser
Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993 (Anlage der Entschließung
der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993,
U.N.Doc. A/RES/48/134), die den Staaten die Errichtung einer nationalen Men-
schenrechtsorganisation empfehlen. Danach sollen diese ein möglichst breites, in
einem Dokument mit Verfassungs- oder Gesetzesrang klar festgelegtes Mandat,
in dem ihre Zusammensetzung und ihr Zuständigkeitsbereich im Einzelnen be-
schrieben sind, erhalten.
Im Rahmen der Pariser Prinzipien wurden durch die Vereinten Nationen verschie-
dene Kriterien für nationale Menschenrechtsorganisationen aufgestellt. Die Ein-
haltung dieser Kriterien überwacht das International Coordinating Committee
(ICC). Zu diesem Zweck wurde ein Akkreditierungsverfahren eingeführt, als des-
sen Ergebnis der A-, B- oder C-Status zuerkannt wird. Alle fünf Jahre erfolgt eine
neue Akkreditierung.
Dem Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. ist der A-Status und damit die
höchste Stufe der Akkreditierung zuerkannt worden. Mit diesem Status sind wich-
tige Rechte auf internationaler Ebene verbunden. Nur mit diesem Status kann das
Institut als offizieller Beobachter bei den Vereinten Nationen agieren, was insbe-
sondere vor den Fachausschüssen und dem Menschenrechtsrat von großer prakti-
scher Bedeutung ist.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5198
Im Jahr 2015 steht eine erneute Überprüfung durch das ICC für die Bundesrepub-
lik Deutschland an. Die erneute Erteilung des A-Status hängt in erster Linie davon
ab, ob die Institution die Pariser Prinzipien im Wesentlichen erfüllt.

B. Lösung

Zu den Buchstaben a und b
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschen-
rechte e. V. im Sinne der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen.
Einstimmige Annahme der zusammengeführten Gesetzentwürfe auf den
Drucksachen 18/4421 und 18/4893 in geänderter Fassung.

Zu Buchstabe c
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4798 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung
aus der Fraktion der CDU/CSU.

Zu Buchstabe d
Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
18/4089.

Zu Buchstabe e
Einvernehmliche Erledigterklärung des Antrags auf Drucksache 18/2618.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Durch die vorgeschlagenen Regelungen entstehen keine zusätzlichen Kosten für
die öffentlichen Haushalte.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Keiner.

Drucksache 18/5198 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

F. Weitere Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5198
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/4421 und 18/4893 zusammen-

zuführen und mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzuneh-
men:
1. § 1 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Für die Finanzierung der Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2, 4 und 5 stehen
dem Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. Mittel zur Verfügung,
soweit sie im Haushaltsplan des Deutschen Bundestages etatisiert sind
und die in den §§ 2 bis 7 genannten Mindestvoraussetzungen in der je-
weiligen Satzung des Instituts erfüllt sind.“

2. § 8 wird wie folgt gefasst:

㤠8
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Ver-
kündung in Kraft. § 1 Absatz 1 Satz 2 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.“;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4798 abzulehnen;
c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4089 für erledigt zu erklären;
d) den Antrag auf Drucksache 18/2618 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 10. Juni 2015

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Drucksache 18/5198 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Frank Schwabe, Annette Groth und Tom
Koenigs

I. Überweisung

Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4421 in seiner 98. Sitzung am 27. März 2015
erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, den
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b
Den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4893 hat der Deutsche Bundestag in seiner 106. Sitzung am 21. Mai 2015
erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, den
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und an den Ausschuss für Kultur und Medien
zur Mitberatung überwiesen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung beteiligte sich gutachtlich.

Zu Buchstabe c
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4798 wurde vom Deutschen Bundestag in seiner 103. Sitzung am 7. Mai
2015 erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Bera-
tung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz,
den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe d
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4089 wurde vom Deutschen Bundestag in seiner 89. Sitzung am 27. Feb-
ruar 2015 erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden
Beratung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss und den Ausschuss für Recht und Verbrau-
cherschutz zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe e
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/2618 in seiner 54. Sitzung am 25. September 2014
erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu den Buchstaben a und b
Die textgleichen Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/4421 und 18/4893 zielen auf die Schaffung einer ge-
setzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. im Sinne der Pariser Prinzipien der Ver-
einten Nationen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5198
Die Vorlagen beinhalten zunächst Regelungen zur Rechtsstellung und Finanzierung (§ 1) und zu den Aufgaben
(§ 2).
§ 1 Absatz 1 Satz 1 klärt die Rechtsstellung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. als nationale unab-
hängige Institution der Bundesrepublik Deutschland, die dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte
dient. Es ist, wie es der Gründungsbeschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 vorsieht, als
eingetragener Verein organisiert. Es unterliegt zwei Rechtsordnungen:
– dem Völkerrecht, insbesondere den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen von 1993 (UN-Resolutionen

1992/54 of 1992 und 48/134 of 1993), die die wesentlichen Grundprinzipien für nationale Menschenrechts-
institutionen festlegen, insbesondere hinsichtlich der Gründung, des Mandats, der Aufgaben und des Grund-
satzes der Unabhängigkeit, sowie

– dem nationalen Recht, wie z. B. dem Vereinsrecht.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. wird derzeit überwiegend aus Bundesmitteln finanziert, die aus
den Haushalten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Auswärtigen Amtes, des Bun-
desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales stammen. Künftig soll das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. stattdessen Zuwendungen aus
dem Haushalt des Deutschen Bundestages erhalten (§ 1 Abs. 1 Satz 2).
§ 2 betrifft die Aufgaben des Instituts. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. soll die Öffentlichkeit über
die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzun-
gen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen. Das Deutsche Institut für Menschen-
rechte e. V. handelt unabhängig von Vorgaben und Weisungen der Bundesregierung oder anderen öffentlichen
und privaten Stellen in eigener Initiative oder auf Ersuchen der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages
unter eigenverantwortlichem Einsatz seiner Ressourcen.
§ 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 werden die zentralen Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V.
aufgeführt.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere folgende:
1. Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland, in geeigneten Fällen

in vergleichender Perspektive, sowie Einrichten und Betreiben einer fachspezifischen Bibliothek,
2. wissenschaftliche Forschung und Publikation,
3. Politikberatung,
4. Bildungsarbeit im Inland,
5. Förderung des Dialogs und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevan-

ten Stellen und
6. Erstellen von Analysen zu weiterwirkenden menschenrechtlichen Folgen totalitärer Diktaturen sowie von

Kriegs- und Nachkriegsgeschehen in Ergänzung der Arbeit bestehender Institutionen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. nimmt daneben die folgenden Aufgaben wahr, wenn und soweit
zusätzliche Finanzmittel verfügbar sind:
1. Unterstützung der Bundesregierung bei der Erstellung von Berichten über die Menschenrechte in Drittstaa-

ten, bei der Erstellung von Länderanalysen und Fragekatalogen zu menschenrechtlichen Defiziten in Dritt-
staaten,

2. Erstellen von Analysen der Wirkung von europäischer und deutscher Politik, insbesondere Entwicklungspo-
litik, auf die Lage der Menschenrechte in Adressatenländern.

Als unabhängiger Mechanismus gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom
13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll das Deutsche Institut für Menschen-
rechte e. V. auch die in dem Übereinkommen beschriebenen Aufgaben wahrnehmen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. legt weiterhin dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht
über die Arbeit der Institution sowie die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor, zu dem
der Deutsche Bundestag Stellung nehmen soll.
Darüber hinaus werden in den §§ 3 bis 7 Regelungen zu den Organen des Instituts getroffen.

Drucksache 18/5198 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zu Buchstabe c
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4798 ist textgleich mit den Gesetzentwürfen zu den Buchstaben a und b.

Zu Buchstabe d
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4089 will ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut
für Menschenrechte e. V. im Sinne der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen schaffen. Er beinhaltet Rege-
lungen zur Rechtsstellung (§ 1), zu den Aufgaben (§ 2), zu den Organen (§§ 3 bis 6) und zu den Zuwendungen
des Bundes (§ 7).

Zu Buchstabe e
Der Antrag auf Drucksache 18/2618 zielt darauf ab, das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte
gemäß den Pariser Prinzipien auszugestalten und auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu den Buchstaben a und b
Der Auswärtige Ausschuss hat die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/4421 und 18/4893 in seiner 42. Sit-
zung am 10. Juni 2015 beraten und empfiehlt einstimmig deren Annahme.
Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 49. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten und empfiehlt einstimmig
die Zusammenführung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/4421 und 18/4893 sowie die Annahme der
zusammengeführten Gesetzentwürfe.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlagen in seiner 57. Sitzung am 10. Juni 2015
beraten. Er empfiehlt einstimmig die Zusammenführung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/4421 und
18/4893 sowie die Annahme der zusammengeführten Gesetzentwürfe in der Fassung des Änderungsantrags der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(17)88.
Der Haushaltsausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 18/4421 und 18/4893 am 10. Juni 2015 bera-
ten. Er empfiehlt einvernehmliche Zustimmung zu den beiden inhaltsgleichen Gesetzentwürfen in der durch Aus-
schussdrucksache 18(8)2129 (textgleich mit Ausschussdrucksache 18(17)88 des Ausschusses für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe) geänderten Fassung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 18/4421 und 18/4893 in seiner
45. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten. Er empfiehlt einstimmig die Annahme in der Fassung des von den Koaliti-
onsfraktionen vorgelegten Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache 18(11)381 (textgleich mit Ausschuss-
drucksache 18(17)88 des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe).
Zu seinem mitberatenden Votum hat der Ausschuss weiterhin folgende Stellungnahme abgegeben:
In Anbetracht der dem Institut in § 2 Abs. 3 übertragenen wichtigen Aufgabe des unabhängigen Mechanismus
gemäß Artikel 33 Absatz 2 UN-Behindertenrechtskonvention regt der Ausschuss für Arbeit und Soziales an, im
Kuratorium einen Platz der unter § 6 Abs. 2 Nr. 3 dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zugestandenen zwei Plätze dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überlassen.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlagen in seiner 40. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten. Er empfiehlt ein-
stimmig die Zusammenführung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/4421 und 18/4893 sowie die An-
nahme der zusammengeführten Gesetzentwürfe in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlagen in seiner 38. Sitzung am
10. Juni 2015 beraten. Er empfiehlt einstimmig die Zusammenführung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen
18/4421 und 18/4893 sowie die Annahme der zusammengeführten Gesetzentwürfe in der Fassung des Änderungs-
antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(17)88.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner 36. Sitzung
am 10. Juni 2015 beraten. Er empfiehlt einstimmig die Annahme der Gesetzentwürfe auf Drucksachen 18/4421
und 18/4893 in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdruck-
sache 18(18)108 (textgleich mit Ausschussdrucksache 18(17)88 des Ausschusses für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5198
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlagen in seiner 36. Sitzung
am 10. Juni 2015 beraten. Er empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4221 in
der Fassung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 18(17)88. Er empfiehlt
weiterhin einstimmig, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4893 anzunehmen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(22)95 (textgleich mit
Ausschussdrucksache 18(17)88 des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe) wurde einstimmig
angenommen. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt einstimmig Zustimmung zu den zusammenge-
führten Gesetzentwürfen auf Drucksachen 18/4421 und 18/4893 in geänderter Fassung gemäß Ausschussdruck-
sache 18(22)95 (textgleich mit Ausschussdrucksache 18(17)88 des Ausschusses für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe).

Zu Buchstabe b
Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 18/599) am 23. April 2015 mit dem Entwurf eines Gesetzes
über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) auf Bundes-
ratsdrucksache 124/155 (Bundestagsdrucksache 18/4893) befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrele-
vanz des Gesetzes gegeben sei (Ausschussdrucksache 18(17)87). Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstra-
tegie ergebe sich hinsichtlich folgender Managementregel:
Managementregel (10)
Globales Handeln an Millennium Development Goals orientieren: Menschenrechte, wirtschaftliche Entwicklung,
Umweltschutz, verantwortungsvolles Regierungshandeln.
Es werden Aussagen aus der Begründung des Gesetzentwurfes zitiert:
„Durch die Regelungen wird die Bundesregierung ihrer internationalen Verantwortung gerecht. Es werden außer-
dem die Indikatorenbereiche der Bildung und der Integration betroffen. Der vorliegende Entwurf sichert mit dem
Deutschen Institut für Menschenrechte e.V. eine Institution, die im In- und Ausland, in geeigneten Fällen in ver-
gleichender Perspektive, wichtigen Fragestellungen nachgeht und Projektarbeit leistet. Der Entwurf entspricht der
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, da er sicherstellt, dass die nationale Menschenrechtsorganisation
der Bundesrepublik den internationalen Rahmenbedingungen entspricht.“
Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung sei plausibel.
Eine Prüfbitte sei daher nicht erforderlich.

Zu Buchstabe c
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4798 in seiner 42. Sitzung am
10. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 49. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten und empfiehlt, den Gesetz-
entwurf für erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 10. Juni 2015
beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 18(17)89 und den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 49. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage in seiner 45. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten. Der Ände-
rungsantrag der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 18(17)89

Drucksache 18/5198 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Verteidigungsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am
10. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage in seiner 36. Sitzung
am 10. Juni 2015 beraten. Der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 18(17)89 wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Ausschuss empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage in seiner 34. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten. Der
Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
18(22)96 (textgleich mit Ausschussdrucksache 18(17)89 des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe) wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Zu Buchstabe d
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4089 in seiner 36. Sitzung am
4. März 2015 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 4. März 2015 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 45. Sitzung am
18. März 2015 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Zu Buchstabe e
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/2618 in seiner 31. Sitzung am 17. Dezember 2014
beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 33. Sitzung am 17. Dezember 2014 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 33. Sitzung am 17. Dezember 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstaben a und b
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlagen auf den Drucksachen 18/4421 und
18/4893 in seiner 37. Sitzung am 10. Juni 2015 abschließend beraten.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe empfiehlt einstimmig die Zusammenführung der
Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/4421 und 18/4893 sowie die Annahme der zusammengeführten Gesetz-
entwürfe in geänderter Fassung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5198
Die Änderungen entsprechen dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache
18(17)88 in den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe eingebrachten Änderungsantrag, der ein-
stimmig angenommen wurde.
Zuvor wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Zusammenführung der Gesetzentwürfe
auf den Drucksachen 18/4421, 18/4893 und 18/4798 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Zu Buchstabe c
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4798 in
seiner 37. Sitzung am 10. Juni 2015 abschließend beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer
Stimmenthaltung aus der Fraktion der CDU/CSU, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 18(17)89
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Ausschussdrucksache 18(17)89 hat einschließlich Begründung folgenden Wortlaut:
1. § 1 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Für die Finanzierung der Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2, 4 und 5 stehen dem Deutschen Institut für Men-
schenrechte e. V. Mittel zur Verfügung, soweit sie im Haushaltsplan des Deutschen Bundestages etatisiert
sind und die in den §§ 2 bis 7 genannten Mindestvoraussetzungen in der jeweiligen Satzung des Instituts
erfüllt sind.“

2. § 8 wird wie folgt gefasst:

㤠8
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. §1 Absatz 1 Satz 2 tritt
am 1. Januar 2016 in Kraft.“

Begründung

Zu Nummer 1 (Änderung des § 1)
Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung.

Zu Nummer 2 (Neufassung des § 8)
Da die Finanzierung bisher aus den Einzeletats von vier Bundesministerien erfolgt ist, muss die Neuregelung in
§ 1 Absatz 1 Satz 2 auch haushaltstechnisch umgesetzt werden. In § 8 soll klargestellt werden, dass die Umsetzung
parallel zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Haushaltsaufstellung 2016 erfolgen soll.

Zu Buchstabe d
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4089 in
seinen Sitzungen am 4. und 18. März 2015 (30. und 32. Sitzung) vertagt und in seiner 37. Sitzung am 10. Juni 2015
abschließend beraten. Er empfiehlt einvernehmlich, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.

Zu Buchstabe e
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/2618 in seiner
20. Sitzung am 15. Oktober 2014, seiner 25. Sitzung am 17. Dezember 2014 sowie in seiner 26. Sitzung am
14. Januar 2015 anberaten. In seiner 27. Sitzung am 28. Januar 2015, seiner 28. Sitzung am 4. Februar 2015,
seiner 29. Sitzung am 25. Februar 2015, seiner 30. Sitzung am 4. März 2015 und seiner 32. Sitzung am 18. März
2015 hat der Ausschuss den Antrag ohne Beratung vertagt. In seiner 37. Sitzung am 10. Juni 2015 hat der Aus-
schuss den Antrag abschließend beraten. Er empfiehlt einvernehmlich, den Antrag für erledigt zu erklären.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/5198 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
V. Begründung der Beschlussempfehlung

Zur Begründung generell wird auf die Drucksachen 18/4421 und 18/4893 verwiesen. Die auf Grundlage des Än-
derungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 18(17)88 vom Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe vorgenommenen Änderungen begründen sich wie folgt:

Zu Nummer 1 (Änderung des § 1)
Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung.

Zu Nummer 2 (Neufassung des § 8)
Da die Finanzierung bisher aus den Einzeletats von vier Bundesministerien erfolgt ist, muss die Neuregelung in
§ 1 Absatz 1 Satz 2 auch haushaltstechnisch umgesetzt werden. In § 8 soll klargestellt werden, dass die Umsetzung
parallel zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Haushaltsaufstellung 2016 erfolgen soll.
In den Ausschussberatungen begrüßten die Fraktionen übereinstimmend die für das Deutsche Institut für Men-
schenrechte gefundene gesetzliche Regelung.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD führten weiter aus, die gemeinsame Position der im Bundes-
tag vertretenen Fraktionen werde durch die Zustimmung zu den zusammengeführten Gesetzentwürfen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/4421 und der Bundesregierung auf Drucksache 18/4893 deut-
lich. Das Deutsche Institut für Menschenrechte solle die aufgrund der gesetzlichen Regelung anstehenden Verän-
derungen zügig vornehmen. Die bestehenden Vereinsorgane sollten dafür an die nun gesetzlich vorgesehene Or-
ganisation angepasst und das Aufgabenspektrum erweitert werden. Beides solle bis spätestens 30. Juni 2016 um-
gesetzt werden.
Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädierten dafür, die gemeinsame Position
aller Fraktionen durch eine Zusammenführung der wortgleichen Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/4421,
18/4893 und 18/4798 zum Ausdruck zu bringen.

Berlin, den 10. Juni 2015

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

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