BT-Drucksache 18/5168

Analyse der Europäischen Kommission zur deutschen Energiepolitik

Vom 10. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5168
18. Wahlperiode 10.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden,
Manuel Sarrazin, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen),
Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Analyse der Europäischen Kommission zur deutschen Energiepolitik

Am 25. Februar 2015 wurde die Mitteilung zur Schaffung einer europäischen
Energieunion veröffentlicht. Damit nimmt eines der zentralen Projekte der
neuen Europäischen Kommission unter Jean-Claude Juncker Gestalt an.
Schwerpunkte der Energieunion sollen laut Mitteilung die europäische Energie-
versorgungssicherheit, die Vollendung des Energiebinnenmarkts, die Steigerung
der Energieeffizienz, die Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschungs-
und Entwicklungsförderung im Energiebereich darstellen. Nachdem sich der
Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2015 zur Energie-
union bekannte und auch das Europäische Parlament erste Debatten zum Thema
führte, hat der zuständige Vize-Kommissionspräsident für die Energieunion,
Maroš Šefčovič, Länderanalysen zur Energiepolitik der einzelnen Mitglied-
staaten anfertigen lassen und wird diese fortwährend mit den Regierungen der
Mitgliedstaaten diskutieren. In Deutschland wird der Vize-Kommissionspräsi-
dent für den 24. bzw. 25. Juni 2015 erwartet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann und welches Ressort der Bundesregierung erhielt die Landesanalyse

„Towards an Energy Union“ für Deutschland, und hat die Bundesregierung
Kenntnis darüber, warum die Landesanalyse nicht öffentlich einsehbar ist?

2. Welches Bundesministerium und Ressort bearbeitet die Landesanalyse feder-
führend, und mit welchen Bundesministerien bzw. Ressorts gibt bzw. gab es
Rücksprachen?

3. Hat sich die Bundesregierung, z. B. durch die Freigabe eigener Daten, an der
Erstellung der Landesanalyse für Deutschland beteiligt, und falls ja, was hat
sie konkret geliefert?

4. Was sind die zentralen Aussagen der Europäischen Kommission zur Energie-
politik der Bundesrepublik Deutschland, wird die Bundesregierung diese
Aussagen veröffentlichen, und plant sie hierzu einen Austausch mit den Län-
dern?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Europäische Kommission
über die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten hinaus ebenfalls in einen
Austausch mit den Ländern und den Regionen der EU in Dialog treten wird?

Drucksache 18/5168 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Ist es korrekt, dass die Europäische Kommission es als Schwäche identifi-
ziert, dass die deutsche Energiewende zu sehr von der CO2-intensiven
Kohleverstromung abhängt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung daraus für den fossilen Kraftwerkspark?

7. Ist es korrekt, dass die Europäische Kommission die ungenügenden natio-
nalen Netzübertragungskapazitäten Deutschlands als Schwäche identifiziert
hat, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus insbesondere
für das Suedlink-Stromnetzprojekt sowie weitere Netzausbauplanungen?

8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten durch so-
genannte Redispatches für deutsche Kraftwerksbetreiber aufgrund fehlen-
der Übertragungskapazitäten (bitte nach Jahr und Regelzone der Übertra-
gungsnetzbetreiber aufschlüsseln)?

9. Ist es korrekt, dass die Europäische Kommission das Verfehlen der Energie-
effizienz-Ziele für das Jahr 2020 als eine Bedrohung für die deutsche
Energiepolitik identifiziert hat, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese
Einschätzung, und welche zusätzlichen Maßnahmen unternimmt sie, um
das Ziel doch noch zu erreichen?

10. Ist es korrekt, dass die Europäische Kommission einen im europäischen
Vergleich überdurchschnittlichen Anteil an Kohleverstromung im deut-
schen Energiemix identifiziert hat?

11. Auf welchem Niveau befindet sich der deutsche Netzverbund mit den euro-
päischen Nachbarstaaten, und welche konkreten Projekte verfolgt die
Bundesregierung, um die europäischen Netzverbundsziele zu erfüllen?

12. Ist es korrekt, dass der Treibhausgasausstoß pro Kopf in Deutschland
27 Prozent über dem EU-Durchschnitt liegt, womit begründet die Bundes-
regierung dies, und wie will sie dies zukünftig ändern?

13. Welche eigenen Vorschläge für eine Governance der Energie- und Klima-
ziele für das Jahr 2030 sowie für die Energieunion hat die Bundesregierung,
und hat sie diese bereits vollständig an die Europäische Kommission über-
mittelt?

Berlin, den 9. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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