BT-Drucksache 18/5163

zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/4813 - Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention zügig umsetzen

Vom 12. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5163
18. Wahlperiode 12.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Maria Klein-Schmeink, Markus
Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4813 –

Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention
zügig umsetzen

A. Problem
Behinderte Menschen können in Deutschland nach Auffassung der einbringenden
Fraktion ihre Menschenrechte nicht im vollen Umfang wahrnehmen. Die Expertin-
nen und Experten der Vereinten Nationen sähen erheblichen Handlungsbedarf und
bewerteten besonders kritisch, dass in Deutschland sehr viele behinderte Menschen
in Förderschulen lernten oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ar-
beiteten.

B. Lösung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, der Empfehlung der Vereinten
Nationen folgend den Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht gemäß § 13
Nummer 2 und 3 BWahlG sowie gemäß § 6a EuWG noch vor der nächsten Bundes-
tagswahl zu beenden. Darüber hinaus seien die weiteren Empfehlungen des UN-
Fachausschusses zügig umzusetzen und dabei sei insbesondere die systematische
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht voranzutreiben.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 18/5163 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/4813 abzulehnen.

Berlin, den 10. Juni 2015

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Kerstin Tack
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5163
Bericht der Abgeordneten Kerstin Tack

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/4813 ist in der 103. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2015 an
den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss, den Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Aus-
schuss für Gesundheit und den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwie-
sen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Für Menschen mit Behinderungen ist nach Analyse der Initiatoren in Deutschland die selbstbestimmte Teilhabe
an allen Lebensbereichen nicht selbstverständlich. Trotz jahrelanger, intensiver politischer Diskussion gebe es
noch immer Menschen mit Behinderungen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen seien, z. B. wenn für sie eine
Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet worden sei. Auch die Barrierefreiheit werde nicht systematisch
gesteigert. Bei der Bahn gehe es nur langsam voran, und vor allem im privatwirtschaftlichen Bereich – also bei
Hotels, Kinos, Restaurants etc. – habe es in den letzten Jahren kaum Fortschritte gegeben, wie das Deutsche
Institut für Menschenrechte kürzlich berichtet habe. Es gebe keine umfassende, wirksame und auf Dauer ange-
legte Strategie, um Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowohl in Einrichtungen als auch in der eigenen
Wohnung vor Gewalt zu schützen. Und noch immer bestünden viele Vorurteile gegenüber Menschen mit Be-
hinderungen, insbesondere gegenüber Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychiatrischen Diagnosen.

III. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Familie, Seni-
oren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Gesundheit und der Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe haben den Antrag auf Drucksache 18/4813 in ihren Sitzungen am 10. Juni 2015 beraten und
dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/4813 in seiner 45. Sitzung am
10. Juni 2015 abschließend beraten. Dabei hat der Ausschuss dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte daran, dass Deutschland bei der Förderung behinderter Menschen ein
hohes Niveau erreicht habe. Daher würden die weiteren Anforderungen hoch gesteckt. Deutschland sei auf
einem guten Weg, müsse aber bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein Tempo beschleu-
nigen. Man habe auch bereits mit umfangreichen Aktivitäten zur Verbesserung begonnen, beispielsweise in
den Bereichen Wohnen, Betreuung, Bildung u. v. a. m.
Die Fraktion der SPD bekannte sich zu den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Die
Bundesregierung arbeite an der Umsetzung. Diese stelle allerdings eine Mammutaufgabe dar und sei nicht von
heute auf morgen leistbar. Man sei allerdings schon gut vorangekommen. Beachtlich sei auch, dass beispiels-
weise Schweden von UN-Seite Umsetzungshinweise in ähnlichen Bereichen bekommen habe wie die Bundes-
republik. Deutschland habe lange Zeit auf eine separate Förderung behinderter Menschen beispielsweise in
Sonderschulen gesetzt. Dies habe sich geändert, gestalte deshalb aber die Umstellung auf eine inklusive För-
derung schwieriger. Die Koalition nehme die Herausforderungen an und stelle das Wunsch- und Wahlrecht
behinderter Menschen in den Mittelpunkt.
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Drucksache 18/5163 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass der Antrag im Prinzip eine knappe Zusammenfassung des Prüfbe-
richts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention darstelle. In etlichen Punkten falle er nicht konkret
genug aus. Die Fraktion werde aber wegen der überwiegenden inhaltlichen Übereinstimmung zustimmen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass Deutschland von einer Umsetzung der UN-Be-
hindertenrechtskonvention weit entfernt sei. Jetzt müsse nachgearbeitet werden, auch weil man wegen der gu-
ten wirtschaftlichen Situation international Vorbild sein müsse. Noch immer gelte beispielsweise: Wer unter
Betreuung stehe, bleibe in seiner Lebensführung vom Wunsch- und Wahlrecht ausgeschlossen. Diese Regelung
könne vom Deutschen Bundestag einfach abgeschafft werden und das sollte sie auch. Insgesamt stehe eine
systematische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht aus.

Berlin, den 10. Juni 2015

Kerstin Tack
Berichterstatterin

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