BT-Drucksache 18/5150

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/4896 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr

Vom 11. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5150
18. Wahlperiode 11.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/4896 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 17. September 2012
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania
über den Fluglinienverkehr

A. Problem
Das Abkommen bedarf der Zustimmung nach Artikel 59 Absatz 2 des Grundgeset-
zes in der Form eines Bundesgesetzes.

B. Lösung
Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes für das Eingehen einer völkervertraglichen Bindung geschaffen.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 18/5150 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4896 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 10. Juni 2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Herbert Behrens
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5150
Bericht des Abgeordneten Herbert Behrens

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4896 in seiner 106. Sitzung am 21. Mai
2015 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale
Infrastruktur überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Ausschuss für Tourismus überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz soll einem völkerrechtlichen Vertrag nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgeset-
zes zugestimmt werden. Mit seiner Hilfe werde der internationale Fluglinienverkehr für die deutschen Luft-
fahrtunternehmen und die des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine solide Rechtsgrundlage ge-
stellt, die im Gegensatz zur Gewährung vorläufiger Rechte – ohne Vertragsbasis – auch langfristigen Planungen
Rechnung trage und einer formalisierten Beendigung unterliege.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigte Republik Tansania gewähren sich gegenseitig die Rechte
des Überflugs (1. Freiheit), der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken (2. Freiheit), des Absetzens (3. Frei-
heit) und des Aufnehmens (4. Freiheit) von Fluggästen, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Flug-
linienverkehr. Darüber hinausgehende Verkehrsrechte bedürfen der gesonderten Vereinbarung zwischen den
Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien.

III. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses und des Parlamentarischen Beirates

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 33. Sitzung am 10. Juni 2015 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. beschlos-
sen zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt. Im Rahmen seines
Auftrages zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf Vereinbarkeit
mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat gemäß Einsetzungsantrag
(Drucksache 18/559) am 23. April 2015 mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Septem-
ber 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Repub-
lik Tansania über den Fluglinienverkehr (Bundesratsdrucksache 132/15) befasst und festgestellt: Eine Nach-
haltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben. Die in der Begründung des Gesetzentwurfs enthalte-
nen Aussagen zur Nachhaltigkeit sind akzeptabel.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat seine Beratungen über den Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf Drucksache 18/4896 in seiner 43. Sitzung am 10. Juni 2015 aufgenommen und abge-
schlossen. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf anzunehmen.

Berlin, den 10. Juni 2015

Herbert Behrens
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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