BT-Drucksache 18/5149

zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Norbert Müller (Potsdam), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/4418 - Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe jetzt

Vom 11. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5149
18. Wahlperiode 11.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Norbert Müller (Potsdam),
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4418 –

Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe jetzt

A. Problem
Beschäftigte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe, der früh-
kindlichen Bildung und Betreuung und in anderen sozialen Berufen arbeiten nach
den Worten der antragstellenden Fraktion unter schwierigen Beschäftigungsbedin-
gungen und oft mit niedrigem Einkommen. Diese Arbeit wird zudem vermehrt in
Teilzeit und Befristungen organisiert, zusehends aber auch über Minijobs, Leiharbeit
und Werkverträge.

B. Lösung
Die Initiatoren fordern Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung einer
Aufwertung der Berufe in den Sozial- und Erziehungsdiensten. Dazu sollten u. a.
Rahmenbedingungen für gute Arbeit geschaffen werden, wie das Prinzip „Gleicher
Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Einsatztag ohne Ausnahme bei der Leiharbeit
gesetzlich festzuschreiben.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.
Drucksache 18/5149 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/4418 abzulehnen.

Berlin, den 10. Juni 2015

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5149
Bericht der Abgeordneten Gabriele Schmidt (Ühlingen)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/4418 ist in der 97. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. März 2015 an
den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Familie, Seni-
oren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Verbesserte Arbeitsbedingungen in den sozialen Berufen sind nach den Ausführungen der Initiatoren die
Grundlage für eine qualitativ hochwertige soziale Infrastruktur und gute Kinderbetreuung. Seit Beginn des
Kitaausbaus warnten Akteure und Experten vor einem Fachkräftemangel und einer zunehmenden Belastung
der Beschäftigten und mahnten einen Qualitätsausbau in der Kinderbetreuung an. Obwohl in den vergangenen
Jahren vermehrt junge Menschen eine Erzieher- bzw. und Erzieherinnenausbildung absolviert hätten, steige
das Durchschnittsalter des Betreuungspersonals. Arbeitsunfälle und psychische Erkrankungen nähmen zu. Ei-
nen Baustein zur Verbesserung der Situation böten die anstehenden Tarifverhandlungen.

III. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 18/4418 in seiner
Sitzung am 10. Juni 2015 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/4418 in seiner 45. Sitzung am
10. Juni 2015 abschließend beraten. Dabei hat der Ausschuss dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass sie sehr wohl an der Seite der Beschäftigten stehe. Eine Aufwertung
der Berufe im sozialen und im Erziehungsbereich sei auch in finanzieller Hinsicht notwendig. Das Bundesmi-
nisterium für Arbeit und Soziales habe darüber hinaus bereits eine Offensive zur Qualitätsverbesserung in den
sozialen Berufen in Gang gesetzt. Der Antrag sei also überflüssig. Überdies müsse man zur Kenntnis nehmen,
dass Teilzeitarbeit – anders als von den Antragstellern behauptet – keineswegs eine Schikane der Arbeitgeber
gegenüber den Beschäftigten sei. Vielmehr wünschten sich viele ausdrücklich Teilzeitarbeit. Zudem müsse der
Bedarf in den Kitas berücksichtigt werden.
Die Fraktion der SPD unterstützte die Forderung nach Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe. Mit
dem widersprüchlichen Antrag aus der Opposition komme man diesem Ziel aber kein Stück näher. Leiharbeit
stelle, anders als in dem Antrag behauptet, in der Praxis nicht das Hauptproblem in diesem Bereich dar. Ein
Entgeltgleichheitsgesetz dagegen, das wegen der großen Entlohnungsunterschiede zwischen Männern und
Frauen ein sinnvoller Beitrag von Bundesseite wäre und von SPD und Union im Koalitionsvertrag vereinbart
worden sei, werde in dem Antrag dagegen schlicht ausgespart. Die SPD setze u. a. auf die Einführung eines
Rückkehrrechts aus Teilzeit- in Vollzeitarbeit. Dies würde spürbare Verbesserungen beispielsweise für viele
Erzieherinnen bringen. Bei den im Antrag erhobenen Vorwürfen sei zu bedenken, dass der Bund bereits mit
Umschichtungen in Höhe von vielen Milliarden Euro die Weichen für eine bessere Finanzausstattung der Kom-
munen gestellt habe.
Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsberufen trotz ihrer
gesellschaftlich wichtigen Aufgaben nicht angemessen bezahlt würden. Die derzeitige tarifliche Eingruppie-
rung trage den Anforderungen nicht Rechnung. Die Arbeit sei vermehrt in Teilzeit und Befristung organisiert.
Die Beschäftigten müssten in der Folge – und wegen teils erzwungener Teilzeitarbeit - oft noch Zweit- oder
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/5149 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
gar Drittjobs wahrnehmen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. An anderer Stelle würden aber beispiels-
weise Erzieherinnen vergeblich gesucht. Die aktuelle Tarifrunde biete nun die Möglichkeit, eine Aufwertung
der Berufsgruppe umzusetzen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungs-
berufen sich besonders für die Gesellschaft engagierten. Die Anforderungen dabei hätten in den vergangenen
Jahren deutlich zugenommen. Die Bezahlung trage dem aber nicht Rechnung. Der Deutsche Bundestag sei in
der Lage, hilfreiche Rahmenbedingungen für Qualitätsverbesserungen zu schaffen. Dazu gehöre es beispiels-
weise, die sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen abzuschaffen. Eine Anti-Stress-Verord-
nung wäre ebenfalls sinnvoll. Die Fraktion fordere – wie die Linke – eine Qualitätsoffensive in den Kitas. Auch
wenn man Bedenken gegen Details im Antrag der Linken habe, werde man wegen der überwiegenden Über-
einstimmung zustimmen.

Berlin, den 10. Juni 2015

Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.