BT-Drucksache 18/5108

Den deutschen Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa im Jahr 2016 für Frieden und Abrüstung nutzen

Vom 10. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5108
18. Wahlperiode 10.06.2015
Antrag
der Abgeordneten Katrin Kunert, Inge Höger, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,

, Dr. Diether Dehm, Annette
Groth, Heike Hänsel, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Den deutschen Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa im Jahr 2016 für Frieden und Abrüstung nutzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. 40 Jahre nach der Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki und 25 Jahre
nach der Verabschiedung der „Charta von Paris für ein neues Europa“ im Jahr
1990 hat sich in der Praxis eine weitgehende Abkehr von den Zielen der gemein-
samen Sicherheit, der solidarischen gesamteuropäischen Zusammenarbeit und
der Gewährleistung der Menschenrechte zugunsten des Vorrangs des Militäri-
schen und der Machtpolitik in den zwischenstaatlichen Beziehungen vollzogen.

2. Eine neue Friedens- und Sicherheitsarchitektur für Europa, die auf der Organi-
sation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aufbauen könnte,
ist in weite Ferne gerückt. Das Haupthindernis für eine zentrale Friedensfunk-
tion der OSZE ist der fehlende politische Wille, vor allem der USA und der
NATO-Staaten, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und die OSZE politisch, in-
stitutionell und materiell zu stärken. Ihre Beschlüsse sind zwar politisch bedeut-
sam, besitzen aber keine völkerrechtliche Verbindlichkeit. Der 1995 geschaf-
fene Vergleichs- und Schiedsgerichtshof, der Streitfälle unter den OSZE-Mit-
gliedern schlichten soll, hat bis heute seine Tätigkeit nicht aufgenommen. Bei
aktuellen Konflikten wie in der Ukraine fällt dieses wichtige Instrument aus.

3. Stattdessen wurden die noch aus der Zeit des Kalten Kriegs bestehenden militä-
rischen Strukturen, insbesondere die NATO, massiv ausgebaut und erneut gegen
Russland in Stellung gebracht. Im Rahmen von mehreren Erweiterungsrunden,
die mit den baltischen Ländern Litauen, Lettland und Estland auch Nachfolge-
staaten der UdSSR umfassten, hat sich die NATO bis unmittelbar an die Gren-
zen Russlands ausgedehnt. Die militärische Zusammenarbeit mit weiteren An-
rainern Russlands, insbesondere der Ukraine und Georgien, wurde vertieft und
auf dem Bukarester NATO-Gipfel 2008 die Perspektive einer NATO-Mitglied-
schaft beider Staaten ausdrücklich bestätigt. Mit der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (GSVP) wurden zusätzliche
Kapazitäten für militärische Interventionen in Konfliktregionen geschaffen, was
den notwendigen Paradigmenwechsel zugunsten ziviler Konfliktlösungsmecha-
nismen erschwert.

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4. Trotz ihrer eingeschränkten Möglichkeiten in der politischen Praxis ist die

OSZE von ihren grundlegenden Voraussetzungen am ehesten geeignet, die zent-
rale politische Struktur für eine gesamteuropäisch-transatlantische Friedens-
und Sicherheitsordnung zu bilden. Die besondere Bedeutung der OSZE ergibt
sich daraus, dass sie eine regionale Gliederung nach Kapitel VIII der UNO-
Charta darstellt, die Aufgaben der Friedenswahrung und internationalen Sicher-
heit in Europa übernimmt. Hinzu kommt, dass sie als einziges Sicherheitsforum
sämtliche europäische Staaten und die Nachfolgestaaten der UdSSR sowie die
USA und Kanada umfasst. Ein exklusives Vetorecht von einzelnen Mitgliedern
besteht innerhalb der OSZE nicht. In der OSZE gilt zudem eine erweiterte De-
finition von Sicherheit, die neben der traditionellen politisch-militärischen Di-
mension (Sicherheitskorb 1) auch die Bereiche Wirtschaft und Umwelt (Sicher-
heitskorb 2) sowie den Schutz der Menschenrechte und die humanitäre Sicher-
heit (Sicherheitskorb 3) beinhaltet.

5. Für die weitere Entwicklung der OSZE sollten folgende Prinzipien gelten:
a) Eine künftige europäische Friedensordnung muss Kriege unmöglich ma-

chen und nichtmilitärische Sicherheit für alle Mitglieder anstreben. Hierfür
muss gegenseitiges Vertrauen in Fragen militärischer Sicherheit wieder auf-
gebaut und perspektivisch möglichst bis zur strukturellen Nichtangriffsfä-
higkeit abgerüstet werden. Ziel soll ein Raum gemeinsamer Sicherheit von
Vancouver bis Wladiwostok sein. Innerhalb der OSZE ist die Bedeutung
der politisch-militärischen Sicherheitsdimension (Korb 1) wieder deutlich
zu stärken.

b) Der Prozess der Rüstungsbegrenzung ist wieder aufzunehmen und die mili-
tärischen Streitkräfte und konventionellen Waffensysteme müssen nachhal-
tig abgebaut werden. Die Konversion der Rüstungsindustrie und die Ent-
flechtung von militärisch-industriellen Komplexen sind vor allem in den
technologisch hochgerüsteten und Rüstungsgüter exportierenden Mitglied-
staaten USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und Deutschland not-
wendig. Die vorhandenen zusätzlichen Vertragsinstrumente wie das Wiener
Dokument und der Vertrag über den Offenen Himmel bedürfen der Moder-
nisierung und Ratifizierung durch alle OSZE-Mitglieder. Nach der Weige-
rung der USA und der NATO-Staaten, das Anpassungsübereinkommen
zum ursprünglichen KSE-Vertrag zu ratifizieren, und dem endgültigen Aus-
stieg Russlands aus dem KSE-Vertrag Anfang 2015 müssen Verhandlungen
für einen neuen Vertrag aller OSZE-Mitglieder über die Begrenzung von
konventionellen Waffensystemen in Europa mit nationalen Obergrenzen
oberste Priorität bekommen.

c) Eine europäische Friedensordnung ist auf der ABC-Waffenfreiheit aufzu-
bauen. Dazu muss der nukleare Abrüstungsprozess zwischen den USA und
der Russischen Föderation wieder aufgenommen werden. Die europäischen
Nuklearwaffenmächte Großbritannien und Frankreich sowie die anderen
atomar bewaffneten Staaten Volksrepublik China, Indien, Pakistan, Korea-
nische Demokratische Volksrepublik und Israel sollten in den Prozess mög-
lichst einbezogen werden. Die Proliferation von Nuklearwaffen durch wei-
tere Staaten bzw. durch bewaffnete Gruppierungen in asymmetrischen Kon-
flikten muss ausgeschlossen sein. Die in der Bundesrepublik Deutschland
noch stationierten US-Atomwaffen sind umgehend abzuziehen.

d) Zivile Konfliktprävention und zivile Konfliktbearbeitung sind vordringli-
che Aufgaben der OSZE, wofür die vorhandenen Konzepte und Instrumen-
tarien erweitert werden müssen. Die im OSZE-Vertragsraum bestehenden
bzw. ungelösten Konflikte wie der aktuelle Konflikt in der Donbass-Region
der Ukraine, die Sezessionskonflikte in Moldau und Georgien, der zwi-
schenstaatliche Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie die
Sicherheitsprobleme fragiler Balkanstaaten wie Bosnien-Herzegowina und

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5108

Mazedonien müssen ausschließlich friedlich, im Rahmen des Völkerrechts
und auf Basis der zu reaktivierenden OSZE-Streitschlichtungsmechanismen
gelöst werden.

e) Die Europäische Sicherheit und Zusammenarbeit bedürfen der gleichbe-
rechtigten Einbeziehung und Mitwirkung Russlands auf allen Ebenen und
seiner aktiven Einbindung in gemeinsame Sicherheitsstrukturen. Statt wei-
tere Staaten in konkurrierende Blöcke zu integrieren, sollte das Projekt eines
„Gemeinsamen Hauses Europa“ gefördert werden. Die NATO darf nicht
weiter nach Osten ausgedehnt werden. Auf die Entsendung von zusätzlichen
NATO-Truppenverbänden und die Aufstellung einer schnellen NATO-Ein-
greiftruppe („Very High Readiness Task Force“) in den osteuropäischen
Mitgliedstaaten ist zu verzichten. Beitrittsinteressierte Staaten wie die Uk-
raine und Georgien dürfen auch unterhalb der Schwelle eines NATO-Bei-
tritts nicht zu vorgelagerten Brückenköpfen gegen Russland aufgerüstet
werden. Im Umkehrzug muss Russland vorhandene Sicherheitsbedenken
seiner Anrainer durch geeignete vertrauensbildende Maßnahmen ausräu-
men und gegen die territoriale Integrität anderer Staaten gerichtete Aktivi-
täten unterlassen.

6. Die Bundesregierung muss den deutschen Vorsitz in der OSZE 2016 dafür nut-
zen, um mit geeigneten Initiativen die OSZE für zukünftige Herausforderungen
handlungsfähiger zu machen und der Gefahr eines neuen Wettrüstens in Europa
aktiv entgegenzuwirken. Deutschland, das mit der Wiedervereinigung am meis-
ten vom Ende des Kalten Kriegs profitiert hat, steht in der Verantwortung, sei-
nen gewachsenen Einfluss für Frieden und Sicherheit im Sinne der Pariser
Charta ausschließlich mit friedlichen Mitteln einzusetzen. Die Lehre aus zwei
Weltkriegen bleibt richtig: Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausge-
hen. Mehr Verantwortung für Deutschland bedeutet demnach keine Teilnahme
an Militärinterventionen, sondern das Eintreten für zivile Krisenprävention,
friedliche Konfliktbearbeitung, wirksame Krisendiplomatie, Einhaltung des
Völkerrechts, konkrete Abrüstungsschritte und Verzicht auf Waffen- und Rüs-
tungsexporte.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

sich im Rahmen des deutschen Vorsitzes 2016 für folgende Schritte zum Ausbau
und zur Stärkung der OSZE einzusetzen, damit diese zur zentralen politischen Struk-
tur für eine nachhaltige Friedens- und Sicherheitsordnung in Europa auf ziviler
Grundlage weiterentwickelt werden kann:
1. Den Grundgedanken „OSZE-first“ konsequent umzusetzen,

a) die Mittel aus der NATO-Finanzierung, die militärischen Ausgaben im
Bundeshaushalt 2016 und in den zukünftigen Bundeshaushalten zugunsten
der Aufgabenfinanzierung der OSZE zur zivilen Konfliktprävention und zi-
vilen Konfliktbearbeitung umzuwidmen;

b) aktiv für die Erweiterung der Aufgaben und Zuständigkeiten der OSZE im
Hinblick auf politische Konsultationen zu zentralen Fragen der europäi-
schen Sicherheit und Zusammenarbeit einzutreten, wobei aktuelle Entwick-
lungen wie zunehmende innerstaatliche asymmetrische Konflikte und hyb-
ride Kriegsführung zu berücksichtigen sind;

c) Alternativen zur NATO-Erweiterung und militärischen Sicherheitskoopera-
tion von Anrainerstaaten Russlands mit der NATO zu entwickeln. Die Be-
deutung der OSZE für eine gesamteuropäische Friedens- und Sicherheits-
ordnung unter Einbeziehung Russlands könnte durch den Aufbau von ge-
eigneten zivilen Sicherheitsstrukturen gestärkt werden. Hierfür bietet sich

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der „Korfu-Prozess“ an, der 2009 von der griechischen Präsidentschaft ini-
tiiert und 2012 in den Helsinki-40-Plus-Prozess aufgenommen wurde. Da-
bei geht es um erweiterte Möglichkeiten der OSZE bei der Frühwarnung
und Friedenskonsolidierung, die Modernisierung des Rüstungskontrollre-
gimes sowie um das Zusammenwirken mit anderen Organisationen und In-
stitutionen auf der Grundlage der Plattform für kooperative Sicherheit aus
dem Jahr 1999 mit einer integrativen Schlüsselrolle der OSZE;

d) sich für eine Stärkung der Rechte der Parlamentarischen Versammlung der
OSZE, insbesondere in Haushaltsfragen und bei Wahlen von OSZE-Gre-
mien, einzusetzen;

e) das politische Gewicht der OSZE-Politik Deutschlands zum Beispiel durch
regelmäßige Berichterstattung und anlassbezogene Debatten im Parlament
zu erhöhen, die OSZE-Politik stärker mit der Arbeit von Nichtregierungs-
organisationen zu vernetzen und die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zu
intensivieren.

2. Rüstungsbegrenzung und Abrüstung zu fördern,
a) das OSZE-Forum für Sicherheitskooperation möglichst zu einer Rüstungs-

begrenzungs- und Abrüstungsbehörde mit Zuständigkeiten für gesamteuro-
päische Maßnahmen und für einzelne Subregionen auszubauen. In diese zi-
vile Sicherheitsstruktur könnten prinzipiell auch militärische vertrauensbil-
dende Maßnahmen integriert werden, die bislang vom NATO-Russland-
Rat, dem Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) bzw. im Rahmen der
„NATO-Partnerschaft für den Frieden“ durchgeführt wurden bzw. werden;

b) innerhalb der OSZE unverzüglich Verhandlungen für einen neuen Vertrag
zur Begrenzung von konventionellen Waffensystemen (KSE II) aufzuneh-
men, der als Konsequenz aus der militärischen Überlegenheit des NATO-
Bündnisses auf angepasste nationale Obergrenzen für konventionelle Waf-
fensysteme ausgerichtet ist und demzufolge die NATO-Staaten zum stärke-
ren Abbau ihrer Waffenarsenale verpflichtet;

c) für eine Anpassung des Wiener Dokuments einzutreten, um innerhalb Eu-
ropas die Vertrauensbildung in Fragen der militärischen Sicherheit zu för-
dern. Dazu gehören die deutliche Absenkung der Schwellenwerte für die
Beobachtung von ungewöhnlichen militärischen Aktivitäten, Quotenerhö-
hungen für Gebietsinspektionen und Überprüfungsmöglichkeiten von mili-
tärischen Standorten zur Langzeitbeobachtung, Ausweitung der Informa-
tions- und Untersuchungsbefugnisse auf Führungs- und Logistiktruppen so-
wie Truppen für innere Sicherheit, irreguläre Milizen und paramilitärische
Verbände, um der Zunahme von innerstaatlichen Konflikten und neuen For-
men der bewaffneten Konfliktaustragung Rechnung zu tragen;

d) zur Vertrauensbildung in Fragen der militärischen Sicherheit dafür zu wer-
ben, dass möglichst alle OSZE-Mitglieder dem Vertrag über den Offenen
Himmel (OHV) beitreten, und sich für eine Ausweitung der Überwachungs-
flüge, die aus gemischt zusammengesetzten Beobachtungs- und Begleit-
teams bestehen, innerhalb des gemeinsamen Vertragsraums einzusetzen. Zu
diesem Zweck sollte die Bundesregierung die nationalen Kapazitäten durch
Erwerb eines technisch geeigneten, leistungsfähigen OH-Flugzeugs aus-
bauen.

3. Die Fähigkeiten der OSZE zur nichtmilitärischen Konfliktbearbeitung zu ver-
bessern, indem die Bedeutung der politisch-militärischen Sicherheitsdimension
(Korb 1) in der politischen Praxis deutlich aufgewertet wird,
a) die Kompetenzen und Aufgaben des OSZE-Konfliktverhütungszentrums

(Conflict Prevention Centre) zu erweitern. Dazu gehören das Recht auf un-
gehinderte Informationsbeschaffung, ein Initiativ- und Durchführungsrecht

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für Dringlichkeitsmaßnahmen zum Einsatz von zivilen Krisenpräventions-
mitteln, die Schaffung und finanzielle Ausstattung eines schnellen Krisen-
reaktionsfonds („Quick Crisis Reaction Funds“);

b) die personelle und finanzielle Ausstattung der aktuellen OSZE-Friedens-
missionen in der Ukraine (Sonderbeobachtungs- und Grenzbeobachtungs-
mission) und der Republik Moldau zu verbessern. Die bislang nur infor-
melle Minsker Gruppe der OSZE zur Beilegung des Konflikts zwischen Ar-
menien und Aserbaidschan muss institutionalisiert (inklusive Personal- und
Finanzausstattung) und ihr das Waffenstillstandskontrollregime übertragen
werden. Die Kapazitäten der OSZE-Missionen zur Krisenfrüherkennung
bzw. Konfliktnachsorge in Nachfolgestaaten Jugoslawiens (Bosnien-Herze-
gowina, Serbien, Montenegro, ehemalige Jugoslawische Republik Mazedo-
nien) und im Kosovo bedürfen langfristiger Finanzierungssicherheit und
Personalausstattung;

c) dafür zu werben, dass möglichst alle OSZE-Mitglieder das Übereinkommen
über Vergleichs- und Schiedsgerichtsverfahren innerhalb der OSZE ratifi-
zieren und der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof unverzüglich seine Tä-
tigkeit aufnimmt.

4. Die wirtschaftliche Dimension und Umweltsicherheit (Korb 2) auszubauen,
a) OSZE-Langzeit- oder Schwerpunktmissionen zur Untersuchung der Wirt-

schaftsentwicklung bzw. von einzelnen Wirtschaftssektoren durchzuführen;
b) sich für die Schaffung des Postens eines Hochkommissars für wirtschaftli-

che und ökologische Angelegenheiten einzusetzen;
c) dafür einzutreten, die Kompetenzen des OSZE-Wirtschaftsforums für

Schlüsselfragen wie nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, atomare Sicher-
heit und Entsorgung, Produktion und Transit fossiler Energieträger, Förde-
rung regenerativer Energien, Untersuchung von neuen Risikotechnologien
wie Fracking und Konversion der wehrtechnischen Produktion zu erwei-
tern.

5. Menschliche Sicherheit und den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten
(Korb 3),
a) für die Gleichrangigkeit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Men-

schenrechte mit den bürgerlichen und politischen Menschenrechten einzu-
treten;

b) für die Ratifizierung aller bestehenden internationalen Menschenrechtsver-
träge inklusive vorhandener Zusatzprotokolle durch alle OSZE-Mitglieder
einzutreten;

c) die Todesstrafe sowie Folter und andere Formen grausamer, erniedrigender
und unmenschlicher Behandlung durch alle OSZE-Mitglieder konsequent
zu ächten und sich für die Freilassung aller unrechtmäßig inhaftierten Per-
sonen einzusetzen;

d) sich für offene Grenzen für Menschen in Not und eine humane Flüchtlings-
politik in den OSZE-Mitgliedstaaten einzusetzen;

e) Wahlbeobachtungsmissionen grundsätzlich in allen OSZE-Mitgliedstaaten
durchzuführen und nicht auf einzelne postsowjetische Transformationslän-
der zu konzentrieren. Hierbei sind nicht nur die formale Wahldurchführung,
sondern auch der politische Prozess vor den Wahlterminen und der Wahl-
kampf zu beobachten;

f) OSZE-Langzeit- oder Schwerpunktmissionen zur Untersuchung der Situa-
tion der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in den
einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen;

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g) im eigenen Handeln zu gewährleisten, dass der notwendige Schutz der Men-
schenrechte nicht instrumentalisiert wird, und den politischen Menschen-
rechtsdialog auf Regierungsebene auszubauen;

h) die Menschenrechtsarbeit der OSZE enger mit der Arbeit des Europarats zu
koordinieren.

Berlin, den 10. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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