BT-Drucksache 18/5101

Bevölkerung vor Krebsgefahr durch das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat schützen und EU-Neuzulassungsverfahren für Glyphosat stoppen

Vom 10. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5101
18. Wahlperiode 10.06.2015
Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Kordula Schulz-Asche, Uwe Kekeritz, Nicole
Maisch, Friedrich Ostendorff, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, Peter Meiwald,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Dr. Julia
Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bevölkerung vor Krebsgefahr durch das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat
schützen und EU-Neuzulassungsverfahren für Glyphosat stoppen

Der Bundestag stellt fest:

Die Arbeitsgruppe der Krebsforschungsagentur (International Agency for Research
on Cancer, IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als
„wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Damit wurde Glyphosat
in die zweithöchste Risikokategorie (2a) eingeordnet, zu der u. a. auch Acrylamid,
Blei und Nitrosamine gehören.1 Der Wirkstoff ist unter anderem in dem bekannten
Unkrautvernichtungsmittel „Roundup®“ von Monsanto enthalten.

Die Bundesregierung hat eine Prüfung „aller vorliegenden Erkenntnisse zu tumor-
bildenden Eigenschaften“ von Glyphosat zugesagt und betont, der IARC-Befund
werde von der Bundesregierung „sehr ernst genommen“. Bislang sieht sie aber kei-
nen akuten Handlungsbedarf.2

Ende 2015 steht auf EU-Ebene die Entscheidung über einer Zulassungserneuerung
für Glyphosat an. Deutschland steht hierbei als Bericht erstattender Mitgliedstaat in
besonderer Verantwortung. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Anfang Ap-
ril seinen Bewertungsbericht zu Glyphosat an die EU-Risikobewertungsbehörde
EFSA weitergeleitet, obwohl die Publizierung der ausführlichen Monographie zur
IARC-Einstufung und deren fundierte Prüfung im Rahmen der Risikobewertung
noch ausstehen, d. h. bislang keine Einarbeitung der Erkenntnisse in den Bewer-
tungsbericht vorgenommen wurde.

Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass angesichts des hohen Ranges der
IARC unter internationalen wissenschaftlichen Institutionen eine umfassende Be-
rücksichtigung der neuen Risikoeinstufung von Glyphosat durch deutsche und euro-
päische Risikobewertungsbehörden absolut unverzichtbar ist. Wie bereits in anderen
Fällen wie DDT und Atrazin wird auch am Beispiel Glyphosat deutlich, dass die
Zulassungsverfahren für Pestizide erhebliche Defizite und Mängel aufweisen, die
eine umfassende Reform notwendig machen. Das bisherige Verfahren ist anfällig für
eine ergebnisverzerrende Einflussnahme der Hersteller, da die staatliche Risikobe-
wertung weitgehend auf Studien basiert, die von der Industrie selbst beauftragt und
1 Vgl. http://monographs.iarc.fr/ENG/Classification/.
2 Vgl. Aussagen von Staatssekretärin Dr. Flachsbarth im Plenum des Deutschen Bundestages am 25. März 2015.

Drucksache 18/5101 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
finanziert wurden. Dagegen bleiben viele unabhängige Studien trotz hoher wissen-
schaftlicher Relevanz aus formalen Gründen unberücksichtigt. Auch Hinweise auf
verbreitete Interessenskonflikte bei Vertretern der Bewertungsbehörden BfR, BVL
und EFSA durch enge Verbindungen zur Industrie zeigen Änderungsbedarf auf. An-
gesichts der sehr ernstzunehmenden und besorgniserregenden toxikologischen Neu-
bewertung von Glyphosat durch die IARC hält der Deutsche Bundestag entspre-
chend dem Vorsorgeprinzip umgehende Maßnahmen zur Minimierung der Belas-
tung von Bevölkerung und Umwelt für dringend erforderlich.

Als weltweit meistverwendeter Herbizidwirkstoff wird Glyphosat auch in Deutsch-
land in großen Mengen (im Jahr 2012 ca. 6 Millionen Kilogramm reine Wirkstoff-
menge) in der Landwirtschaft, auf Gleisanlagen, im kommunalen Bereich wie öf-
fentlichen Grünanlagen und im Haus- und Kleingartenbereich eingesetzt (für letzte-
ren sind in Deutschland 51 Mittel zugelassen).

Bislang sind keine flächendeckenden Daten über die Glyphosatbelastung von
Mensch, Nutztieren und Umwelt in Deutschland bzw. genauere Informationen über
Expositionspfade verfügbar. Urin-Tests haben eine Glyphosatbelastung auch bei Be-
wohnerinnen und Bewohnern deutscher Großstädte aufgezeigt, wo im Gegensatz zur
Landwirtschaft kein unmittelbarer Kontakt zu dem Gift besteht. Dies deutet auf eine
generelle Hintergrundbelastung der Menschen in Deutschland über die Nahrung hin.

Es existieren vermehrt Hinweise, dass private Anwenderinnen und Anwender im
Haus- und Kleingartenbereich Glyphosat-Herbizide unsachgemäß, etwa auf befes-
tigten Flächen, anwenden. Zudem bestehen in diesem Zusammenhang besonders
hohe Risiken eines direkten Kontaktes mit dem Gift auf behandelten Flächen, etwa
für spielende Kinder und Haustiere. Letzteres gilt auch für Anwendungen in öffent-
lichen Grünanlagen sowie im Umfeld von Spielplätzen. Bereits 2013 hat sich der
Bundesrat daher für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Klein-
gartenbereich sowie ein grundsätzliches Verbot der Anwendung zur Vorerntebe-
handlung (Sikkation) ausgesprochen. Die Sikkation steht im Verdacht, einen we-
sentlichen Eintragspfad von Glyphosat in Lebensmittel darzustellen. Angesichts
vielfältiger Hinweise auf eine deutlich höhere Toxizität von Glyphosat und Zweifel
an der bisherigen Risikobewertung ist eine kritische Überprüfung der im Laufe der
letzten Jahre erhöhten Rückstandshöchstgehaltwerte in Lebens- und Futtermitteln
sowie des ADI-Wertes (akzeptable Tagesdosis im Verhältnis zum Körpergewicht)
für Glyphosat erforderlich.3

Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Re-
duktion des Glyphosateinsatzes auch aus ökologischen Gründen wichtig, um den
dramatischen Rückgang der Biodiversität in landwirtschaftlich genutzten Kultur-
landschaften zu stoppen. Bei einem verbreiteten Einsatz von Glyphosat steigt auch
die Wahrscheinlichkeit für weitere Resistenzen bei Beikräutern gegenüber dem
Wirkstoff. Daher sieht der Deutsche Bundestag es als erforderlich an, landwirtschaft-
liche Alternativmethoden, die einen weitgehenden Verzicht auf Glyphosat und wei-
tere Herbizidwirkstoffe ermöglichen, intensiv zu erforschen und praxistauglich zu
entwickeln. Wichtige Ansatzpunkte hierfür bietet der Ökolandbau, der seit jeher
ohne Herbizide auskommt.

Der Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

1. auf Grundlage des EU-Vorsorgeprinzips und des deutschen Pflanzenschutz-
rechts ein Moratorium für die nationale Zulassung von Herbiziden mit dem
Wirkstoff Glyphosat auszusprechen. Die befristete Aussetzung der Zulassung
3 Vgl. Kritik am ADI-Wert unter www.kritischer-agrarbericht.de/fileadmin/Daten-KAB/KAB-2015/KAB2015_142_148_Sievers-Langer.pdf

und im Bericht von PAN Germany/Agrarkoordination: Roundup & Co Unterschätzte Gefahren , 12/2014, S. 39 ff.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5101

soll solange gelten, bis auf EU-Ebene eine Entscheidung über die Erneuerung
der Zulassung unter Berücksichtigung der IARC-Monographie gefallen ist;

2. sich auf EU-Ebene für ein entsprechendes europaweites Moratorium für Gly-
phosat auszusprechen;

3. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die EFSA ausreichend Zeit erhält,
um die voraussichtlich im Juli erscheinende IARC-Monographie zu Glyphosat
in den laufenden Review-Prozess des EU-Bewertungsberichts zu Glyphosat
vollumfänglich einzubeziehen. Die gründliche Prüfung möglicher Gesundheits-
gefahren für die Bevölkerung muss Vorrang vor einer fristgerechten Weiterlei-
tung des EFSA-Berichts an die Europäische Kommission (Frist 13. August) ha-
ben;

4. sich für eine Herausnahme der Anwendungsbereiche Haus- und Kleingarten so-
wie alle weiteren nicht beruflichen Anwendungen, Sikkation, Grünanlagen und
andere Nutzungsbereiche auf kommunaler Ebene sowie Unkrautbeseitigung an
Verkehrswegen (Bahnstrecken und Autobahnen ) aus der EU-Zulassung einzu-
setzen, insbesondere für den Fall, dass eine EU-Neuzulassung von Glyphosat
erteilt wird;

5. aus Vorsorgegründen gegen eine Zulassungserneuerung auf EU-Ebene zu stim-
men, solange der wissenschaftliche Dissens zur Risikobewertung von Glyphosat
innerhalb der WHO bzw. zwischen den beteiligten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern sowie Behörden fortbesteht.

Unabhängig von Bewertungs- und Regulierungsprozessen auf EU-Ebene und der
damit zusammenhängenden Forderung nach Aussetzung nationaler Zulassungen von
glyphosathaltigen Produkten spricht sich der Deutsche Bundestag für folgende Maß-
nahmen mit dem Ziel einer vorsorglichen Senkung der Glyphosatbelastung von
Mensch und Umwelt aus und fordert die Bundesregierung auf:
1. alle nationalen Zulassungen von glyphosathaltigen Herbiziden für den Haus-

und Kleingartenbereich dauerhaft aufzuheben, um die Risiken eines direkten
Kontakts mit dem Wirkstoff und einer unsachgemäßen Anwendung glyphosat-
haltiger Mittel wirksam zu unterbinden. Die Zulassung und der Handel von gly-
phosathaltigen Formulierungen müssen auf berufliche Anwendergruppen mit
qualifiziertem Sachkundenachweis beschränkt werden, wie es der Forderung
des Bundesrates und der Bekräftigung durch die Verbraucherschutzministerkon-
ferenz der Länder am 08. Mai 2015 entspricht;

2. die nationalen Zulassungen für Anwendungen glyphosathaltiger Formulierun-
gen im kommunalen Bereich (Pflege von öffentlichen Grünanlagen etc.) dauer-
haft auszusetzen, um auch im öffentlichen Raum mögliche Kontakte der Bevöl-
kerung mit dem Wirkstoff zu vermeiden;

3. zur Senkung der Belastung von Nahrungsmitteln die Vorerntebehandlung (Sik-
kation) mit glyphosathaltigen Mitteln grundsätzlich und dauerhaft zu verbieten;

4. den Einsatz von Glyphosat an Bundesverkehrswegen (Bahnstrecken, Autobahn-
randstreifen) zu untersagen;

5. sich auf EU-Ebene für eine kritische Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte
und eine Senkung des ADI-Wertes (akzeptable Tagesdosis) für Glyphosat (von
aktuell 0,3 mg/kg Körpergewicht) in Lebensmitteln einzusetzen, um den bislang
unberücksichtigten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Toxizität von Gly-
phosat Rechnung zu tragen;

6. ein Human-Biomonitoring zur Belastung der Bevölkerung mit Glyphosat einzu-
richten, um eine bessere Datengrundlage zur Identifizierung und Vermeidung
wesentlicher Quellen für die Aufnahme von Glyphosat zu schaffen;

7. ein Ressortforschungsprogramm zu den gesundheitlichen Auswirkungen von
Glyphosat aufzulegen;

Drucksache 18/5101 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. in Kooperation mit den Bundesländern eine ausreichende Zahl an Probenahmen

zur Feststellung der Glyphosatbelastung sowohl bei Wasservorkommen zur
Trinkwassergewinnung (insbesondere in intensiven Ackerbauregionen) als auch
bei Lebens- und Futtermitteln sicherzustellen (mit Fokus auf Weintrauben, häu-
fig sikkierten Druschfrüchten wie Roggen, Weizen und Hafer sowie Glyphosat-
toleranter gentechnisch veränderter Soja);

9. schnellstmöglich auch tierische Lebensmittel von mit entsprechenden Futtermit-
teln gefütterten Tieren in das Monitoring einzubeziehen;

10. zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern landwirtschaftlicher Flächen
größere Schutzabstände zu Siedlungsbereichen festzulegen;

11. im Rahmen des sogenannten „Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz“ konkrete
Maßnahmen und Teilziele zur Reduktion des Einsatzes von Glyphosat und an-
deren Herbiziden festzulegen;

12. ausreichend Agrarforschungsmittel des Bundes bereitzustellen, um praxistaug-
liche Alternativmethoden zum Glyphosateinsatz weiterzuentwickeln, und die
Beratung bzw. Schulung der Landwirte in Kooperation mit den Bundesländern
entsprechend neu auszurichten;

13. auf EU-Ebene gegen die Zulassung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen mit
Unempfindlichkeit gegenüber Glyphosat oder anderen Herbizidwirkstoffen zu
votieren und sich für ein obligatorisches Risikobewertungs- und Zulassungsver-
fahren aller Herbizidtoleranz-Anbausysteme unabhängig von der verwendeten
Züchtungstechnologie einzusetzen;

14. sich international für ein Verbot der besonders toxischen POE-Tallowamine
(Beistoffe in einigen glyphosathaltigen Herbiziden) einzusetzen sowie in Ko-
operation mit den Bundesländern sicherzustellen, dass importierte Nahrungs-
und Futtermittel keine Tallowamin-Rückstände enthalten;

15. sich im Rahmen der internationalen (Entwicklungs-) Zusammenarbeit für einen
verbesserten Schutz von Menschen und Umwelt vor glyphosathaltigen Pestizi-
den einzusetzen, indem auch in Partnerländern auf Moratorien bzw. Anwen-
dungsbeschränkungen für glyphosathaltige Herbizide sowie auf wirksame
Schutzvorkehrungen für Mensch und Umwelt insbesondere in den Soja-Anbau-
regionen hingewirkt wird;

16. sich sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der EU für wirksame Maßnah-
men und verbindliche Regeln zur Verhinderung von Interessenskonflikten und
Einflussnahmen der Industrie auf die Ergebnisse der Risikobewertung von Pes-
tiziden einzusetzen;

17. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die für die Risikobewertung im Rah-
men des Zulassungsverfahrens von Pestiziden notwendigen Studien nicht mehr
von den antragstellenden Agrochemie-Unternehmen selbst durchgeführt oder
vergeben werden. Stattdessen ist ein Verfahren zu erarbeiten und gesetzlich fest-
zuschreiben, wonach mittels einer öffentlichen Institution eine unabhängige und
verblindete Vergabe bzw. Erarbeitung der Studien stattfindet, deren Finanzie-
rung durch die Antragsteller über kostendeckende Gebühren erfolgt. Für diese
Studien ist eine Veröffentlichungspflicht vorzuschreiben.

Berlin, den 9. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5101
Begründung

Die IARC-Arbeitsgruppe aus 17 internationalen hochrangigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat
am 20. März 2015 einen zusammenfassenden Artikel zur Neueinstufung von Glyphosat und anderen Pestizid-
wirkstoffen in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift „The Lancet Oncology“ veröffentlicht4; die entspre-
chende ausführliche Monographie wird zur Zeit erarbeitet.

Die IARC-Risikoeinstufung für Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ befindet sich im
Widerspruch zur bisherigen Risikoeinschätzung des WHO-Gremiums „Joint Meeting on Pesticide Residues“
(JMPR) und des deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR).5

Bislang beruht die Risikobewertung von BfR und EFSA hauptsächlich auf unveröffentlichten Industriestudien
ohne neutrale wissenschaftliche Evaluation (Peer Review), während die Ergebnisse vieler unabhängiger und
im Peer Review geprüfter Studien trotz hoher wissenschaftlicher Relevanz aufgrund pauschaler Ausschluss-
kriterien nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen führt zu einer massiven Übergewichtung von Indust-
riestudien, deren Ergebnisse in der Regel für den Antragsteller vorteilhafter sind als unabhängige Studien.

Die momentane Praxis der Risikobewertung ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar, weil Aus-
schlusskriterien wie die Anwendung des Standards Good Laboratory Practice (GLP) und des OECD-Testde-
signs weder eine Voraussetzung noch ein Beleg für wissenschaftliche Aussagekraft und Qualität von Studien
darstellen und (bezüglich der OECD-Testdesigns) sogar nach aktuellem Stand der Toxikologie teilweise frag-
würdig und wissenschaftlich überholt sind. Der GLP-Standard mit Vorgaben zur Durchführung und Dokumen-
tation von Experimenten bzw. Versuchsdesigns wurde von Regulierungsbehörden gezielt für den Bereich der
Herstellerstudien in den siebziger Jahren entwickelt, um die verbreitete Ergebnismanipulation in diesem Be-
reich besser aufdecken und verhindern zu können. Dagegen ist der hohe Aufwand zur Erfüllung des GLP-
Standards von öffentlichen bzw. unabhängigen Forschungseinrichtungen kaum zu leisten.6 Zudem wurde im
Fall von Glyphosat mindestens eine Industriestudie von deutschen Risikobewertungsbehörden als „verlässlich
mit Einschränkungen“ eingestuft, obwohl sie nicht dem GLP-Standards entspricht7 – hier besteht der Verdacht,
dass die Risikobewertungsbehörden mit zweierlei Maß zum Nachteil unabhängiger Studien messen.

Die Neueinstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere wissenschaftliche Hinweise (u. a. aus Ar-
gentinien und Frankreich) auf mutagene und krebserregende Wirkungen von Glyphosat sowie glyphosathalti-
gen Formulierungen. Auch erhärtet sich weiter der Verdacht, dass der massive Einsatz von Glyphosat in den
Sojaanbaugebieten Südamerikas im Zusammenhang steht mit extrem gestiegenen Fallzahlen an Krebserkran-
kungen und Missbildungen in der Bevölkerung solcher Regionen, wie es für Argentinien dokumentiert ist.

Die aktuelle Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ durch das IARC
bestätigt zahlreiche frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität und Genotoxizität des Wirkstoffs. So bringen
wissenschaftliche Studien Glyphosat mit Lymphdrüsenkrebs (Non-Hodgkin-Lymphom), östrogener Wirkung
und Stimulation von Brustkrebs sowie Knochenmarkskrebs in Verbindung.

Der Verdacht auf eine krebserregende Wirkung durch Glyphosat existiert bereits seit drei Jahrzehnten. Laut
Informationen der Nichtregierungsorganisation „Sustainable Pulse“ stufte bereits 1985 eine Arbeitsgruppe der
US-Risikobewertungsbehörde EPA (das Toxicology Branch Ad Hoc Committee) Glyphosat offiziell als „pos-
sible human carcinogen“ ein, also als möglicherweise krebserregend bei Menschen. Diese Einstufung wurde
erst sechs Jahre später widerrufen.

Wie eine aktuelle Recherche des Pestizid Aktions-Netzwerkes (PAN Germany) vom April 2015 ergab, exis-
tieren mindestens zehn wissenschaftliche Studien, welche belegen, dass Glyphosat in Zellen „oxidativen
Stress“ (u. a. die Bildung freier Radikaler) auslöst. Oxidativer Stress wird als ein Entstehungsfaktor von Krebs
angesehen, auch vom IARC.8 Offenbar hat dieser Zusammenhang in der Bewertung des Bundesinstitutes für
Risikobewertung (BfR) keine Rolle gespielt, da das BfR im Zusammenhang mit oxidativem Stress nicht auf
4 Vgl. www.thelancet.com/journals/lanonc/article/PIIS1470-2045%2815%2970134-8/abstract.
5 Vgl. www.bfr.bund.de/cm/343/loest-glyphosat-krebs-aus.pdf.
6 Vgl. Bericht von Corporate Europe Observatory/Earth Open Source: Conflicts on the menu. A Decade of Influence at the European Food

Safety Authority (EFSA), Februar 2012, S. 12 ff. sowie Offener Brief von Nichtregierungsorganisationen an EU-Kommisar Dalli vom 16.
Mai 2012 unter http://bit.ly/1M1bOYW.

7 Vgl. Bericht von PAN Germany/Agrarkoordination: Roundup & Co Unterschätzte Gefahren , 12/2014, S. 35/36.
8 Vgl. www.aerzteblatt.de/archiv/50481/Onkologie-Wie-chronische-Entzuendungen-zu-Krebserkrankungen fuehren.

Drucksache 18/5101 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
die genannten Studien eingeht.9 Bereits 2011 hat ein Report der Organisation Earth Open Source Hinweise auf
erhebliche Versäumnisse der deutschen Risikobewertungsbehörden bei Interpretation von Studien zu teratoge-
nen (embryonenschädigenden) Effekten durch Glyphosat wie Missbildungen und Entwicklungsstörungen bei
Föten aufgezeigt.10

Glyphosat steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit weiteren Gesundheitsstörungen. So ergaben neuere
Studien (u. a. der Universität Leipzig) konkrete Hinweise auf eine negative Beeinflussung der bakteriellen
Darmflora von Säugetieren, so dass insbesondere Krankheitserreger (mit einer größeren Unempfindlichkeit)
überhand nehmen können.11

Eine aktuelle Studie ergab zudem in einigen Fällen eine Hemmung der Wirkkraft von Antibiotika u. a. durch
Glyphosat, so dass eine drei- bis sechsfach höhere Dosis des Antibiotikums für einen ausreichenden Bekämp-
fungseffekt gegenüber Keimen erforderlich war.12

Laut EU-Kommission soll das EU-Vorsorgeprinzip angewandt werden in „Fällen, in denen aufgrund einer
objektiven wissenschaftlichen Bewertung berechtigter Grund für die Besorgnis besteht, dass die möglichen
Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen nicht hinnehmbar oder mit
dem hohen Schutzniveau der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten.“ Ein Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip
setze voraus, „dass bei einem Phänomen, Produkt oder Verfahren mit dem Eintritt gefährlicher Folgen gerech-
net werden muss und dass sich das Risiko durch eine wissenschaftliche Bewertung nicht mit hinreichender
Sicherheit bestimmen lässt.“13

Angesichts der offiziellen Einstufung durch eine wissenschaftlich hoch qualifizierte und breit anerkannte In-
stitution wie das IARC und der damit gegebenen hohen Wahrscheinlichkeit einer krebserregenden Wirkung
von Glyphosat kann davon ausgegangen werden, dass in diesem Fall die genannten zentralen Voraussetzungen
zur Anwendung des Vorsorgeprinzips erfüllt sind.

Diese Einschätzung wird zusätzlich durch das besondere Gefahrenpotenzial karzinogener Stoffe untermauert.
Nach aktuellem Stand der Wissenschaft können bei erbgutschädigenden und Krebs erregenden Substanzen
keine Schwellen- oder Grenzwerte definiert werden, deren Einhaltung ein Gesundheitsrisiko sicher ausschlie-
ßen würde. Damit kann jede noch so geringe Menge einer kanzerogenen Substanz Gesundheitsschäden zur
Folge haben.14 Bisherige Risikobewertungen, auf denen der bisherige ADI-Wert (akzeptable tägliche Aufnah-
memenge) für Glyphosat von 0,3 mg/kg beruht, sind damit durch die IARC-Einstufung nicht mehr wissen-
schaftlich adäquat und widersprechen dem Vorsorgegedanken. Dies gilt insbesondere für die Empfehlung des
BfR, den ADI-Wert auf 0,5 mg/kg sogar noch deutlich zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund hat die Politik die Verantwortung, die Expositionsrisiken der Bevölkerung gegenüber
Glyphosat bestmöglich zu minimieren, insbesondere in Bereichen, wo es zum unmittelbaren Kontakt mit dem
Wirkstoff kommen kann, wie im Haus- und Kleingartenbereich.

Das Einsatzverbot auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Garageneinfahrten oder Terrassen wird häufig nicht
beachtet. Ohne ausreichende Bodenbindung jedoch wird ein großer Teil der Wirkstoffmengen durch Nieder-
schläge in Gewässer gespült und kann dort Fische und Wasserorganismen schädigen.15

Offensichtlich verhindern das Selbstbedienungsverbot und die gesetzliche Beratungspflicht des Einzelhandels
nicht in ausreichendem Maße die missbräuchliche Verwendung von Glyphosat-Produkten. Hinzu kommt, dass
für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassene glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel zunehmend
über den Online-Handel bezogen werden, wo es keine persönliche Beratungsmöglichkeit im direkten Gespräch
mit den Kunden gibt und es zweifelhaft ist, ob die Existenz schriftlicher Anwendungsvorgaben von Käufern
überhaupt wahrgenommen wird.
9 Vgl. www.testbiotech.org/node/1201.
10 Vgl. http://earthopensource.org/wp-content/uploads/RoundupandBirthDefectsv5.pdf.
11 Vgl.www.netwerkvlv.nl/downloads/2012-Krueger,%20M-glyphosate%20effects.pdf und http://gentechnikfreies-hohenlohe.de/includes/me-

dia/pdf/Glyphosat-Wolpertshausen--Herbizid-mit-zahlreichen-Nebenwirkungen.pdf.
12 Vgl. http://mbio.asm.org/content/6/2/e00009-15.full.pdf+html.
13 Vgl. www.dfld.de/Downloads/EU_Vorsorgeprinzip.pdf S. 2-3.
14 Vgl. www.bfr.bund.de/de/toxikologische_beurteilung_von_chemischen_stoffen-70287.html sowie http://www.bfr.bund.de/cm/343/risikobe-

wertung_genotoxischer_und_kanzerogener_stoffe_soll_in_der_eu_harmonisiert_werden.pdf.
15 Vgl. u. a. Bericht Pan Germany/Agrarkoordination: „Roundup und Co – unterschätzte Gefahren“ S. 44ff. Dezember 2014; sowie Behördener-

kenntnisse in Rheinland-Pfalz zur unsachgemäßen Anwendung durch Privathaushalte unter www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/ar-
chive/2013/june/article/glyphosat-einsatz-reduzieren/.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5101
Eine sehr wahrscheinliche Ursache für die Glyphosatbelastung von Lebensmitteln ist die Sikkation (Vorernte-
behandlung zur Abreifebeschleunigung), die grundsätzlich in Deutschland nach wie vor gestattet ist. Unklar
ist, inwieweit die 2014 durch das BVL erlassenen Anwendungsbeschränkungen zur Senkung der Anwendungs-
mengen geführt haben und ausreichend eingehalten werden. Hinzu kommen indirekte Belastungen über tieri-
sche Lebensmittel, die durch teilweise hohe Rückstände in Futtermittelimporten (gentechnisch veränderte Soja)
entstehen können.16

Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass bestimmte Glyphosatprodukte auf Grund der enthaltenen
Beistoffe – insbesondere POE-Tallowamine – um ein Vielfaches toxischer sein können als der Wirkstoff Gly-
phosat allein17, reicht es nicht aus, dass nur in Deutschland bzw. Europa POE-Tallowamine nicht mehr in
Glyphosatformulierungen verwendet werden. Glyphosat- und Tallowamin-Rückstände in importierten Lebens-
und Futtermitteln stellen nach wie vor eine Gefahr für Verbraucher und Nutztiere in der EU dar, solange der
Einsatz von POE-Tallowaminen in anderen Ländern zugelassen bleibt. Da Tallowamin-Rückstände bei Rück-
standskontrollen nicht erfasst werden, kann das Ausmaß der Gefährdung derzeit nicht abgeschätzt werden.18

Aus entwicklungspolitischer Sicht besteht dringender Handlungsbedarf, um die besondere Gefährdung der Be-
völkerungen in Südamerika, Afrika und Asien durch glyphosathaltige Herbizide (und andere gefährliche Pes-
tizide) zu reduzieren. Besondere Gefährdungen bestehen dort auf Grund mangelnder Schutzvorkehrungen (u. a.
fehlende Schutzbekleidung bei Anwenderinnen und Anwendern, fehlende Schutzabstände zu Siedlungen, man-
gelhafte Entsorgungsvorkehrungen) und auf Grund des teilweise verbreiteten Spritzens per Flugzeug. Es ist
zudem davon auszugehen, dass in vielen Ländern nach wie vor besonders toxische Beistoffe (z. B. POE-Tallo-
wamine) in Glyphosat-Produkten eingesetzt werden.

Auch aus umweltpolitischer Sicht ist eine massive Reduktion des Herbizideinsatzes notwendig, da Anbausys-
teme auf Basis von Totalherbizidwirkstoffen wie Glyphosat sich negativ auf die Artenvielfalt auswirken.19 Wie
Erfahrungen u. a. in den USA und Brasilien zudem zeigen, sind solche Anbausysteme auch aus agronomischen
Gründen fragwürdig. Der sehr verbreitete Einsatz gentechnisch veränderter glyphosattoleranter Nutzpflanzen
hat in beiden Ländern zu einer steigenden Zahl an resistenten Beikräuterarten und in der Folge zu langfristig
stark steigenden Einsatzmengen von Glyphosat und weiteren Herbiziden geführt.20
16 Vgl. hwww.testbiotech.org/sites/default/files/TBT_Hintergrund_Glyphosat_Argentina.pdf
17 Vgl. www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23000283 und www.hindawi.com/journals/bmri/2014/179691/abs/ .
18 Vgl. Bericht von PAN Germany/Agrarkoordination: „Roundup & Co – Unterschätzte Gefahren“, 12/2014, S. 38 ff .
19Vgl. www.spiegel.de/wissenschaft/natur/pflanzenschutzmittel-umweltbundesamt-fordert-sparsamen-einsatz-von-glyphosat-a-944513.html und

http://bit.ly/1Fszil1 .
20 Vgl. www.bfn.de/fileadmin/BfN/agrogentechnik/Dokumente/HR-Papier-deutsche-Zusammenfassung_BfN.pdf und www.martin-haeus-

ling.eu/images/BroschureSuperWeeds_Web_.pdf .
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.