BT-Drucksache 18/5060

Beitrag der Energiewirtschaft zur Schließung der Klimalücke bis zum Jahr 2020

Vom 29. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5060
18. Wahlperiode 29.05.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Dr. Julia Verlinden, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn
(Dresden), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beitrag der Energiewirtschaft zur Schließung der Klimalücke bis zum Jahr 2020

Im Dezember 2014 verabschiedete die Bundesregierung das „Aktionsprogramm
Klimaschutz 2020“ mit einer Reihe von Maßnahmen, welche in der Summe zur
Schließung der Klimalücke beitragen sollen. Damit will sie die mehrfach be-
schlossene Reduktion von 40 Prozent der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 im
Vergleich zum Jahr 1990 absichern. Hierzu wurde festgehalten, dass die Ener-
giewirtschaft durch Maßnahmen insbesondere im Stromsektor zusätzlich 22 Mil-
lionen Tonnen CO2 erbringen muss. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) hat im März 2015 im Rahmen seines Eckpunktepapiers Strom-
markt die Funktion eines „Klimaschutzbeitrags“ skizziert. Seit dem ist dieses In-
strument Gegenstand intensiver politischer und gesellschaftlicher Diskussionen.
Im Mai 2015 folgte nun die IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
Energie, nach intensiver Kritik am Vorschlag der Bundesregierung, mit einem
eigenen Konzept. Eine endgültige Entscheidung über den genauen Beitrag der
Energiewirtschaft und insbesondere der CO2-intensiven Kohlenbranche zum
Schließen der Klimalücke steht somit noch aus.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Überkapazitäten aktuell sowie in

den Jahren 2018 und 2022 im deutschen Kraftwerkspark ein?
2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

vor diesem Hintergrund aus dem Gutachten im Auftrag von Greenpeace,
wonach Kohlekraftwerke mit einer Leistung von 15 Gigawatt kurzfristig
ohne negativen Einfluss auf die Versorgungssicherheit stillgelegt werden
könnten (www.greenpeace.de, „Auswirkungen eines partiellen Kohleaus-
stiegs“, April 2015)?

3. Welche Gespräche hat die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern
der Energiewirtschaft seit Vorstellung des „Aktionsprogramms Klimaschutz
2020“ geführt, und welche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der
anderen, einen Beitrag erbringenden Sektoren (bitte unter Angabe der Teil-
nehmenden und Anzahl der Gespräche)?

4. Auf welcher Grundlage wurde der Beitrag des Stromsektors von der Bundes-
regierung auf konkret 22 Millionen Tonnen CO2 festgelegt?

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5. Weshalb plant die Bundesregierung nun lediglich 16 Millionen Tonnen CO2
als Beitrag des Stromsektors, während nun allein 1 bis 2 Millionen Tonnen
aus dem Verkehrssektor kommen?

6. Warum wurde nicht der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als fairer Beitrag der Energiewirtschaft
errechnete Betrag von 40 bis 65 Millionen Tonnen CO2 auf Basis von ange-
nommenen Mit-Maßnahmen-Emissionen in Höhe von 306 Millionen Ton-
nen CO2 in 2020 (siehe z. B. Powerpoint-Präsentation des Bundesministe-
riums vom 6. Juni 2014) zur Grundlage des Klimabeitrags herangezogen?

7. Wie hoch müsste nach Kenntnis der Bundesregierung ein fairer Beitrag sein
angesichts der Tatsache, dass das Umweltbundesamt nun von 312 Millionen
Tonnen Mit-Maßnahmen-Emissionen von CO2 im Jahr 2020 ausgeht (Pro-
jektionsbericht 2015)?

8. Welchen Effekt wird nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit for-
cierte Reform des Europäischen Emissionshandels (mit Einführung einer
Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2019) bis zum Jahr 2020 entfalten?

9. Welche anderen Länder ergänzen den Emissionshandel nach Kenntnis der
Bundesregierung durch eigene nationale Maßnahmen (bitte Auflistung von
Ländern und Maßnahmen)?

10. Wie definiert die Bundesregierung einen „funktionierenden Emissionshan-
del“?

11. Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung beim Klimabeitrag
um eine Sonderabgabe „mit erdrosselnder Wirkung“, wie es die Sozietät
Bird & Bird behauptet (www.welt.de vom 3. Mai 2015, „Juristen zerpflü-
cken Gabriels Kohlepläne“)?

12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen einen Vorschlag mit
dem das Klimaziel bis zum Jahr 2020 ebenfalls erreicht werden kann und
dessen Wirkungen auf den Strompreis unter dem vorgeschlagenen Klima-
beitrag liegen, und wenn ja, welchen?

13. Wenn der Bundesregierung keine Vorschläge, die diesen Kriterien entspre-
chen, vorliegen, warum wird dann aktuell debattiert, den Klimabeitrag des
Kraftwerksektors auf 16 Millionen Tonnen CO2 zu senken und die fehlende
Einsparung von 6 Millionen Tonnen CO2 durch andere Maßnahmen zu
erbringen (www.fr-online.de vom 18. Mai 2015, „Gabriel kommt Kohle-
Lobby entgegen“)?

14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verringerung des Klimabei-
trags auf 16 Millionen Tonnen CO2-Reduktion und die Erbringung der rest-
lichen 6 Millionen Tonnen CO2 durch weitere Maßnahmen insgesamt
kostengünstiger für die Endverbraucher und im Hinblick auf die CO2-Re-
duktion effektiver ist, als der ursprünglich geplante Klimabeitrag?

15. Kann das Klimaziel der Bundesregierung auf andere Weise zu günstigeren
Kosten erreicht werden?

16. Wie realistisch ist es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass die Ein-
führung der Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2019 dazu führt, dass das
deutsche Klimaziel bis zum Jahr 2020 auch ohne die Einführung des Klima-
beitrags erreicht wird?

17. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Klima-
beitrag auf den Europäischen Emissionshandel mit Blick auf den dort
gezahlten Preis und die dort vorhandene Menge an Zertifikaten?

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18. Welche Auswirkung hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kopp-
lung des Klimabeitrags an den Strompreis („Indexierung“) auf die Summe
des eingesparten CO2 sowie auf die Kosten des Stromes für Endkunden?

19. Mit welchem Strompreis und CO2-Preis rechnet die Bundesregierung in den
Jahren 2016 bis 2020, und welchen maximalen Klimabeitrag hält sie dem-
entsprechend für am wahrscheinlichsten?

20. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin ein graduelles
Anwachsen des Klimabeitrags bis zum Jahr 2020 geben, oder führt die In-
dexierung zu einer sofortigen vollen Wirkung des Instruments?

21. Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine „Stilllegungsvermeidung“ von
Braunkohlekraftwerken als ein Ziel der Klimabeitrags ansieht, und wenn ja,
wäre nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der Überkapazitäten
sowie der schlechten Klimabilanz von Braunkohlekraftwerken nicht das
Gegenteil erforderlich?

22. Will die Bundesregierung einen Mindest-Deckungsbeitrag in Höhe von
85 Euro pro Kilowatt für Braunkohlekraftwerke sichern, und falls ja, ist
eine ähnliche Regelung auch für andere Kraftwerke vorgesehen, und ge-
gebenenfalls in welcher Höhe?

23. Welche weiteren Sonderregelungen für einzelne Braunkohlekraftwerke, wie
sie im öffentlich gewordenen Papier „Anpassungen des Klimabeitrags“
(www.bulling-schröter.de, „Non-paper: Weiterentwicklung des Klimabei-
trags“ vom 12. Mai 2015) angesprochen werden, sind von der Bundesregie-
rung geplant, und welche Kraftwerksbetreiber würden konkret von ihnen
profitieren?

24. Würde nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Klimabeitrag die
Wirtschaftlichkeit von Steinkohlekraftwerken in einer Art bedroht, dass
diese abgeschaltet werden müssen?

25. Welchen Effekt hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein Klimabeitrag
auf die Wirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken?

26. Welche Gaskraftwerke würden nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer
Wirtschaftlichkeit positiv durch einen Klimabeitrag beeinflusst, und in wel-
chem Maße?

27. Inwiefern verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Effekt
auf die Gaskraftwerke durch die Indexierung des Klimabeitrags und die
Einführung von Sonderregeln?

28. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der CO2-Ausstoß je
Megawattstunde von den über 40 Jahre alten Braunkohlekraftwerken?

29. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der CO2-Ausstoß je
Megawattstunde von modernen Gaskraftwerken, wie in Irsching?

30. Wie geht die Bundesregierung sicher, dass die Klimawirkung durch einen
Aufwuchs der erneuerbaren Energien nicht durch ein Absenken des Klima-
beitrags (aufgrund eines niedrigeren Börsenstrompreises) relativiert wird?

31. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die These, dass der Beitrag der
Stromerzeugung zur Erreichung der Klimaschutzziele bis zum Jahr 2020
allein durch einen verstärkten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung-Techno-
logie erreicht werden könne und der Klimabeitrag daher überflüssig sei?

32. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan zur weiteren
Umsetzung der energiepolitischen Vorschläge des BMWi mit Blick auf die
Erarbeitung eines Referentenentwurfs, die Einbringung gesetzlicher Initia-
tiven in den Deutschen Bundestag sowie das Inkrafttreten eines Klimabei-
trags?

Drucksache 18/5060 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
33. Welches Mandat hat die so genannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum
Klimabeitrag des Kraftwerksektors, und wie wurden die Mitglieder dieser
Arbeitsgruppe von der Bundesregierung bestimmt?

34. Wann hat sich diese Arbeitsgruppe bislang getroffen, wird es weitere Tref-
fen geben, und was wurde bei diesen Treffen besprochen bzw. soll noch
besprochen werden?

35. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche zwischen dem
BMWi, dem BMUB und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur über die Projekte „E-Highways“ und „Vergrünungsstrategie“
gegeben, und wenn ja, welcher Zeithorizont wurde für deren Umsetzung
bisher anberaten?

36. Welche alternativen Vorschläge hat die Bundesregierung aus der Energie-
wirtschaft erhalten, die das Einhalten des deutschen Klimaziels zu gleichen
oder geringeren Kosten sicherstellen?

37. Gab es Konsultationen mit der Europäischen Kommission und den europä-
ischen Nachbarländern über den Klimabeitrag, und falls ja, wann, und mit
welchem Ausgang?

38. Um welche Berechnungen und Details handelt es sich konkret, deren Fehlen
die Absage eines Abstimmungstreffens im Bundeskanzleramt am 20. Mai
2015 begründete (www.fazjob.net, „Koalition kommt in Kohlepolitik nicht
zusammen“), und liegen diese Berechnungen und Details mittlerweile vor?

39. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Klimaabgabe eine ein-
seitige Belastung des nationalen Strommarktes ist, und welche Schlussfol-
gerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 29. Mai 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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