BT-Drucksache 18/5039

Satellitenaufklärung der Europäischen Union zur Grenzüberwachung

Vom 27. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5039
18. Wahlperiode 27.05.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte,
Jan van Aken, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Satellitenaufklärung der Europäischen Union zur Grenzüberwachung

Zum Empfang und zur Verarbeitung von Daten aus der Satellitenaufklärung be-
treibt die Europäische Union (EU) ein Satellitenzentrum (EUSC) im spanischen
Torrejón. Aufbereitete Informationen des EUSC werden dem Europäischen Rat,
den Geheimdienstzentren IntCen und EUMS INT sowie den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union geliefert. Sofern dies im Interesse der Gemeinsamen Si-
cherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) liegt, können auch internationale
Organisationen, wie die Vereinten Nationen, die OSZE oder die NATO mit Pro-
dukten versorgt werden.
Offizieller Ansprechpartner für das EUSC in Deutschland ist das Auswärtige
Amt (Bundestagsdrucksache 17/7806). Von dort werden etwaige Daten oder
Analysen „an weitere Nutzer im Kreise der Bundesregierung“ weitergeleitet.
Die Bundesregierung beeinflusst das EUSC zusammen mit den anderen Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union über den Verwaltungsrat. Dort werden das
Arbeitsprogramm, der Haushalt sowie Fragen betreffend des Personals, der Aus-
rüstung und des generellen Betriebes des EUSC entschieden. Die technische Ab-
wicklung entsprechender Dienste wird vor allem vom Fernerkundungsdatenzen-
trum des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) übernom-
men. Laut der italienischen Firma Earth Observation Satellite Services Com-
pany (e-GEOS), die zum italienischen Rüstungskonzern FINMECCANICA
gehört, hat das DLR in Neustrelitz bereits im Jahr 2011 Aufklärungsdaten auch
für militärische Intervention in Libyen geliefert (www.e-geos.it/news/11-03-09-
libya/index.html, Zugriff am 18. Mai 2015). Die Firma nutzte hierfür zudem
Produkte eines EU-Forschungsprojekts, an dem auch das DLR und der damalige
EADS-Ableger Astrium beteiligt war. In einem anderen EU-Projekt hatte auch
das Bundeskriminalamt Bilder zu Testzwecken über das DLR Neustrelitz ange-
fordert.
Auch die Bundeswehr stellt Personal für das EUSC und nimmt an Ausbildungen
zur Satellitenbildauswertung teil. Das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Si-
cherheitspolitik haben hierfür im Jahr 2010 eine Absprache zur Bereitstellung
von SAR-Lupe-Bildmaterial geschlossen. Laut der Europäischen Kommission
liefert das EUSC „weltraumgestützte geografische Daten“ auch für NATO-Ope-
rationen (Parlamentarische Anfrage, Aktenzeichen E-003943/2011).
Im Rahmen der Bekämpfung unerwünschter Migration im Mittelmeer und der
dahinter stehenden Netzwerke von Fluchthelfern soll die Europäische Union auf
Drängen mehrerer Mitgliedstaaten nun ebenfalls Daten aus der Satellitenauf-

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klärung bereitstellen (www.statewatch.org/news/2015/may/eu-med-military-
op.pdf). Dies beträfe die Küste Tunesiens, Ägyptens und Libyens. Auch die Tür-
kei fordert die Überlassung von Satellitendaten, um damit das Ablegen von aus-
gemusterten Frachtschiffen mit Migranten zu verhindern (Fox News Online
vom 4. März 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Abteilung des Auswärtigen Amts ist für den Empfang und die Ver-

arbeitung von Daten aus der Satellitenaufklärung EUSC zuständig, und wel-
che technischen Anlagen existieren hierfür?

2. In welchem Umfang hat das Auswärtige Amt in den Jahren 2014 und 2015
Daten des EUSC erhalten?

3. An welche Bedarfsträger oder sonstige Einrichtungen wurden die Daten je-
weils weitergeleitet?

4. Auf welche Weise ist das deutsche Maritime Sicherheitszentrum mit den
dort angeschlossenen Bundesministerium des Innern, Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium der Finanzen und
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an das EUSC an-
gebunden bzw. erhält von dort entsprechende Daten?

5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Daten welcher deut-
schen Satelliten an das EUSC geliefert werden?
a) Aus welchen Kapazitäten stammen nach Kenntnis der Bundesregierung

die Bilder optischer und bzw. oder hochauflösender Radarsatelliten, die
das DLR oder Airbus an das EUSC sowie EU-Forschungsprogramme
liefern?

b) Welche Einnahmen wurden hierfür in den Jahren 2013, 2014 und 2015
erzielt?

6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von welchen kommerziellen
Anbietern das EUSC derzeit Rohdaten für Aufklärungszwecke ankauft?

7. Auf welche Weise und unter welcher Maßgabe kann das EUSC nach Kennt-
nis der Bundesregierung Echtzeit-Daten und Archivmaterial deutscher Sa-
telliten anfordern?

8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die EU-
Agenturen FRONTEX und Europol sowie die Geheimdienstzentren IntCen
und EUMS INT in den letzten fünf Jahren Produkte des EUSC anforderten
und erhielten (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/146 beantworten und
soweit möglich tabellarisch darstellen)?

9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang und für
welche Zwecke internationale Organisationen, wie die Vereinten Nationen,
die OSZE oder die NATO, in den letzten fünf Jahren Produkte des EUSC an-
forderten und erhielten (bitte soweit möglich tabellarisch darstellen)?

10. Wie häufig und für welche Zwecke haben das Fernerkundungsdatenzentrum
des DLR, die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt (auch zu Test-
zwecken) Produkte aus der Satellitenaufklärung des EUSC angefordert?

11. Wie häufig und für welche Zwecke hat die Bundeswehr (auch zu Test-
zwecken) Produkte aus der Satellitenaufklärung des EUSC angefordert?

12. In welchem Umfang und in welcher Häufigkeit nutzen der Geoinforma-
tionsdienst der Bundeswehr bzw. die Bundesmarine Produkte aus der EU-
Satellitenaufklärung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5039
13. An welchen Ausbildungen zur Satellitenbildauswertung des EUSC haben
welche Bundesbehörden seit dem Jahr 2013 teilgenommen?

14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Einschränkun-
gen Produkte und Daten aus der europäischen Satellitenaufklärung frei ver-
fügbar im Internet bereitstehen?

15. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse der Definitionsphase einer öf-
fentlich-privaten Partnerschaft für ein unabhängiges „Europäisches Daten-
relaissatellitensystem“ (EDRS) zur schnelleren Übertragung großer Daten-
mengen bekannt?
a) Welche Beiträge haben die Firmen Airbus, OHB System GmbH, Tesat

Spacecom GmbH und das Deutsche Raumfahrtkontrollzentrum des DLR
nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür erbracht?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der Kostenrah-
men für das Gesamtprojekt (Gesamtvolumen 400 Mio. Euro, ESA-Be-
teiligung 275 Mio. Euro) eingehalten wurde?

16. Was ist der Bundesregierung über Fortschritte oder Defizite beim Aufbau
des Copernicus-Dienstes für Sicherheitsanwendungen bekannt (www.d-
gmes.de/sicherheit)?
a) Auf welche Weise könnte der Dienst aus Sicht der Bundesregierung für

die Anwendungen „natürliche Ressourcen und Konflikte“, „Migration
und Grenzüberwachung“, „Überwachung von Abkommen (auch Nu-
klear-)“, „Überwachen kritischer Infrastruktur“ sowie „Krisenmanage-
ment und -bewertung“ genutzt werden?

b) Welche deutschen nationalen Projekte werden in den Copernicus-Dienst
für Sicherheitsanwendungen integriert?

c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn Coper-
nicus in Deutschland davon spricht, dass „Schnittstellen zwischen den
deutschen Datenquellen (TerraSAR-X, RapidEye) und Dienstleistern für
die Auswertung verbessert“ worden seien?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnis-
sen des Projekts „DeMARINE Sicherheit“ hinsichtlich der Möglichkei-
ten zur „robusten Erfassung und Erkennung von Schiffen und Objekten
auf hoher See“?

e) Auf welche Weise und von welchen Satelliten werden bzw. wurden hier-
für entsprechende Daten verarbeitet?

17. Was ist der Bundesregierung über Folgeprojekte der EU-Vorhaben G-MO-
SAIC, G-NEXT und G-SEXTANT bekannt, und wer ist daran beteiligt?

18. Welche Anwendungen zur Unterstützung des EU-Katastrophen- und Kri-
senmanagements bzw. sonstiger Sicherheitsanwendungen mithilfe von Fer-
nerkundungstechnik werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im
Forschungsprogramm Horizon 2020 beforscht?

19. An welchen nationalen oder internationalen Forschungsprojekten zur satel-
litengestützten Steuerung oder Navigation von Drohnen bzw. zur Übermitt-
lung von Aufklärungsdaten sind deutsche Behörden derzeit beteiligt?

20. Welche deutschen Behörden und Institutionen waren und sind in welcher
Form an europäischen Programmen zur Satellitenaufklärung (z. B. GMES
oder Copernicus-Programm) beteiligt (bitte nach Zeitraum, Behörden,
Institutionen, EU-Programmen, Art der Beteiligung, wie z. B. Kosten, Per-
sonalaufwand, Konferenzbeteiligung, Publikationen, Datennutzung etc.
aufschlüsseln)?

Drucksache 18/5039 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
a) Welche konkreten Beiträge werden von den teilnehmenden Institutionen
und Firmen erbracht?

b) Welche weiteren Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu
Zwecken der inneren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit,
und worum handelt es sich dabei?

21. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Produkte
des EUSC aus der Satellitenaufklärung im Rahmen der Bekämpfung un-
erwünschter Migration im Mittelmeer bzw. dahinterstehenden Netzwerke
von Fluchthelfern genutzt werden sollen?

22. Welche weiteren Daten aus der Satellitenaufklärung sollen nach Kenntnis
der Bundesregierung hierfür genutzt werden?

23. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Forderungen der Türkei
bekannt, Daten aus der europäischen Satellitenaufklärung zu erhalten, bzw.
inwieweit wird dies inzwischen sogar praktiziert (Plenarprotokoll 18/93)?

24. Im Rahmen welcher EU-Forschungsprogramme wird nach Kenntnis der
Bundesregierung der Ansatz verfolgt, mittels Fernerkundungstechnik
Schiffe und deren Bewegungen zu detektieren?
a) Welche Bundesbehörden oder sonstigen Einrichtungen aus Deutschland

nehmen aktiv oder reaktiv an den Forschungen teil?
b) Inwiefern fördert die Bundesregierung ähnliche Forschungen in

Deutschland?
25. Inwiefern hat das Bundeskriminalamt mittlerweile konkrete Nutzungs-

möglichkeiten von Produkten der EU-Satellitenaufklärung für die deutsche
Polizei erkannt (Bundestagsdrucksache 17/7806)?

26. In wie vielen bzw. in welchen Fällen hat das Bundeskriminalamt Amtshilfe-
ersuchen an die Bundeswehr zur Überlassung von Daten der SAR-Satelliten
gestellt, und wie wurden diese jeweils beschieden?

27. Welche jährlichen Kosten fallen durch den Betrieb und die Führung des
Satellitensystems SAR-Lupe an?

28. Welche Bundesbehörden haben in welchem Umfang von welchen Firmen
in den letzten fünf Jahren kommerzielle Satellitendaten für Aufklärungs-
zwecke hinzugekauft?

29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das NATO-Haupt-
quartier Maritime Command Neapel Produkte aus der Satellitenaufklärung
nutzt?

30. Welche weiteren Sensoren werden nach Kenntnis der Bundesregierung hier-
für im Maritime Command Neapel genutzt?

31. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
„nationale Koordinierungszentren“ für das EU-Grenzüberwachungssystem
EUROSUR eingerichtet?

32. Welche IT-Infrastrukturen wurden für die Anbindung des deutschen natio-
nalen Koordinierungszentrums im Lage- und Führungsdienst des Bundes-
polizeipräsidiums in Potsdam, der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
und dem Gemeinsamen Lagezentrum See an EUROSUR eingerichtet oder
modernisiert?

33. Welche Mittel wurden hierfür von der EU übernommen bzw. wurden ergän-
zend durch Mittel aus dem Fonds für Innere Sicherheit finanziert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5039
34. Welche Beiträge hat das DLR im Rahmen des EU-Projekts Services Acti-
vations For Growing Eurosur’s Success (SAGRES) erbracht (Bundestags-
drucksache 18/254)?
a) Auf welche technische Weise wurden bzw. werden dabei „Schiffsdetek-

tionen auf hoher See“ erkannt und verarbeitet?
b) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, das

DLR habe „Algorithmen entwickelt, optimiert und prä-operationelle
Systemketten entwickelt“?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die vom
DLR entwickelten Anwendungen für die Seenotrettung im Mittelmeer
eignen würden?

d) Welche technischen oder organisatorischen Hindernisse müssten aus
Sicht der Bundesregierung überwunden werden, um die Anwendungen
für die Seenotrettung im Mittelmeer nutzen zu können?

35. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der deutsch-fran-
zösische Airbus-Konzern in den Aufbau eines satellitengestützten Grenz-
überwachungssystems in Algerien eingebunden ist (www.space-airbusds.
com/en/news2/alsat-2a-1-year-old-k8w.html), und welche Exportgenehmi-
gungen wurden hierfür angefragt und erteilt?

36. Mit welchen nordafrikanischen Ländern arbeiten welche Bundesbehörden
hinsichtlich der Besorgung, des Austauschs oder der Verarbeitung von Pro-
dukten satellitengestützter Aufklärung bzw. der Errichtung entsprechender
Infrastrukturen zusammen?

37. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die verstärkte Zu-
sammenarbeit der EU mit Tunesien im Sicherheitsbereich „einschließlich
im Bereich des integrierten Grenzmanagements“ auch die technische Unter-
stützung von Grenzanlagen betrifft (Ratsdok. 6926/15)?

38. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern auch
Algerien, Tunesien und Ägypten die Teilnahme am Überwachungsnetzwerk
„Seepferdchen Mittelmeer“ planen (Bundestagsdrucksache 18/254)?
a) Welche „Bestrebungen der Europäischen Kommission und einzelner

Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Initiierung einer Koopera-
tion“ mit den drei Ländern sind der Bundesregierung bekannt?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern libysche Be-
hörden mittlerweile in italienischen Lagezentren zur Überwachung des
Mittelmeers angesiedelt sind?

39. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch Algerien,
Tunesien und Marokko von der Europäischen Kommission oder dem Rat
der Europäischen Union dazu bewegt werden sollen oder sollten, ihre
Küsten mit Drohnen zu überwachen (Anadolu Agency, 24. Mai 2015 und
Onlineausgabe www.le360.ma vom 25. Mai 2015)?
a) Welche Küsten hätten dabei zu welchen Zeiten aufgeklärt werden sollen?
b) Inwiefern hätte es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung um

Drohnen im Rahmen von EU-Vorhaben oder um solche der Regierungen
von Algerien, Tunesien und Marokko gehandelt?

c) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder nicht zu,
dass die drei befragten Regierungen die EU-Aufforderung ablehnten?

40. Was ist der Bundesregierung über das Projekt „Suspected targets satellite
surveillance“ bekannt, innerhalb dessen die EU-Grenzagentur FRONTEX

Drucksache 18/5039 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
nach Kenntnis der Fragesteller im Rahmen von EUROSUR Schiffe im Mit-
telmeer auf ihre Nutzung zur Fluchthilfe überwacht?
a) Wo wird das System nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und

welche Gewässer werden hiervon adressiert?
b) Welche Länder sind an dem Projekt beteiligt?
c) Auf welche Weise sind welche Bundesbehörden an dem Projekt betei-

ligt?
d) Wie viele Schiffe werden mit dem System derzeit überwacht?

Berlin, den 27. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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