BT-Drucksache 18/5012

Förderung der privaten Sango Wildlife Conservancy in Simbabwe durch Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Vom 12. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5012
18. Wahlperiode 12.05.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko
und der Fraktion DIE LINKE.

Förderung der privaten Sango Wildlife Conservancy in Simbabwe durch Mittel
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der deutschen bilateralen Ent-
wicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe. Als zu 100 Prozent bundes-
eigene Durchführungsorganisation setzt die GIZ dabei insbesondere Mittel (Ein-
zelplan 23 des Bundeshaushalts) des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Bereich der technischen Zusam-
menarbeit um. Als öffentliches Unternehmen kommt ihr dabei eine besondere
Verantwortung zu, die ihr anvertrauten öffentlichen Mittel effektiv, sparsam und
transparent umzusetzen.
Im Jahr 2012 sind durch die GIZ BMZ-Mittel für das Projekt „Förderung des
Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im Gonarezhou National-
park“ in Simbabwe („Promotion of tourism through rehabilitation of game in the
Gonarezhou National Park“) in Zusammenarbeit mit der in der südafrikanischen
Stadt Stellenbosch ansässigen „Peace Parks Foundation“ genehmigt worden.
Nach Auffassung der Fragesteller begünstigte dieses Projekt in auffälligem Maß
insbesondere den deutschen Unternehmer Wilfried Pabst, der mit seiner Firma
„Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH“ zwei von 23 Privat-Conservancy-Parzellen
des 600 Quadratkilometer großen Naturschutzparks „Save Valley Conservancy“
in Simbabwe (www.savevalleyconservancy.org/) unter dem Namen „Sango
Wildlife – Save Valley Conservancy“ besitzt und bewirtschaftet (s. Antwort auf
die Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 18/4993 vom 30. April
2015; www.sango-wildlife.com/). Dieser ist auch ein beliebter Anlaufpunkt für
westliche Safari-Touristen, Jäger, Botschafter und Politiker.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer hat den Projektantrag für das BMZ-geförderte Projekt „Förderung des

Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im Gonarezhou Natio-
nalpark“ (Projektbeginn 2012) zu welchem Zeitpunkt gestellt?

2. Wurde der ursprüngliche Projektantrag für dieses Projekt an die Deutsche
Botschaft in Harare, die Deutsche Botschaft in Pretoria, direkt an das BMZ,
an die GIZ in Eschborn oder an die GIZ in Harare eingereicht?

3. Wer war zu dem Zeitpunkt der Projektantragstellung und des Projektbeginns
deutscher Botschafter in Harare?

4. Hat der damalige deutsche Botschafter in Harare und bzw. oder der erste
Sekretär den Projektantrag kommentiert und dem BMZ empfohlen?

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5. Sind der Projektantrag und der Antragsteller durch das BMZ oder die GIZ
überprüft und die Ergebnisse in einem Prüfbericht festgehalten worden?
a) Zu welchen Ergebnissen kommt der Prüfbericht hinsichtlich des Projekt-

antrags?
b) Was sagt der Prüfbericht über den Antragsteller?
c) Was sagt der Prüfbericht über die projektdurchführende Organisation?
d) Was sagt der Prüfbericht über die „Sango Wildlife – Save Valley Conser-

vancy“ als eine Privatconservancy der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH
aus?

6. Mit welcher Begründung wurde dieses Projekt von GIZ und BMZ geneh-
migt und durchgeführt, obwohl es mit Simbabwe zum damaligen Zeitpunkt
(und bis heute) kein Regierungsabkommen über die Entwicklungszusam-
menarbeit gibt und daher ausschließlich Nothilfeprojekte und Projekte mit
der simbabwischen Zivilgesellschaft gefördert werden sollten?

7. Wurde die Peace Parks Foundation über eine offene oder halboffene Aus-
schreibung als geeignetster Partner für die Durchführung des Projekts
„Förderung des Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im
Gonarezhou Nationalpark“ (Projektbeginn im Jahr 2012) im Wettbewerbs-
verfahren gewonnen?
a) Wenn ja, welche Nichtregierungsorganisationen (NRO) haben sich eben-

falls an der Ausschreibung beteiligt, und nach welchen Kriterien wurde
die südafrikanische Peace Parks Foundation ausgwählt?

b) Wenn nein, warum nicht?
8. Warum wurde mit der Peace Parks Foundation eine südafrikanische Orga-

nisation für die Durchführung eines Projekts in Simbabwe ausgewählt?
9. Falls die Peace Parks Foundation den Projektantrag gestellt haben sollte,

warum sieht das Projekt die Förderung der „Sango Wildlife – Save Valley
Conservancy“ innerhalb der Savé Valley Conservancy in Simbabwe vor?

10. Warum wurde dieses Projekt durch den Partner Peace Parks Foundation und
nicht direkt mit der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH als Inhaber der geför-
derten privaten „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ und bzw. oder
der Regierung Simbabwes oder einer Organisation oder Consultancy aus
Simbabwe als Partner durchgeführt?

11. Inwiefern wurden die zuständige Naturparksverwaltung Simbabwes, das
Ministerium für Tourismus und bzw. oder das in Simbabwe zuständige Mi-
nisterium für „Transfrontalier Conservancy Areas“ (TFCA) in die Projekt-
planung, -durchführung und als Vertragspartner mit eingebunden?
Wenn keine dieser Institutionen als Vertragspartner eingebunden wurde,
warum nicht?

12. Gibt es mit allen Beteiligten ein Memorandom of Understanding (MoU)
und bzw. oder eine Durchführungsvereinbarung bzw. einen „Plan of Ope-
rations“?
a) Wenn ja, welches ist ihr Inhalt, und welches Datum trägt es (bitte Ziele,

geplante Aktivitäten und Maßnahmen, Zeitplan, und Kosten für das Ge-
samtprojekt angeben)?

b) Wenn nein, warum nicht?
13. Ist es richtig, dass als Projektland auf der Zuwendungserklärung zwischen

der GIZ und der Peace Parks Foundation Südafrika vermerkt wurde?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5012
Wenn ja, warum wurde Südafrika vermerkt, wenn doch die Projektmaßnah-
men allesamt in der Save Conservancy in Simbabwe durchgeführt wurden?

14. Wann genau wurde die Zuwendungserklärung zwischen der GIZ mit der
südafrikanischen Peace Parks Foundation abgeschlossen?
a) An welchen Daten leisteten die Vertreter von GIZ und Peace Parks Foun-

dation jeweils ihre Unterschrift unter der Zuwendungserklärung?
b) Welches Datum trägt der Eingangsstempel in der GIZ-Zentrale in

Eschborn (v. a. im Sekretariat für Verträge)?
c) Warum wurde der Vertrag ausschließlich mit der Peace Parks Foundation

und nicht auch mit anderen Projektbeteiligten geschlossen?
15. Welcher genaue Vertragszeitraum (Startdatum und Enddatum) wurde in der

Zuwendungserklärung vertraglich festgelegt?
Sollte das Startdatum vor dem Datum der Vertragsunterzeichnung liegen,
warum wurde dies so festgelegt?

16. Wurde der Vertragszeitraum über das ursprünglich festgelegte Vertragende
hinaus verlängert?
a) Wenn ja, bis wann genau wurde die Projektphase verlängert?
b) Wenn ja, warum wurde die Projektphase verlängert (bitte auch etwaige

während des Projekts aufgetretene Probleme detailliert auflisten)?
17. Welche genaue Summe (in Euro) wurde dem Zuwendungsempfänger ur-

sprünglich zugesagt?
a) Wurde die Summe bis zum tatsächlichen Abschluss des Projekts noch

einmal erhöht?
b) Wurden alle zugesagten Mittel vom Vertragspartner abgerufen oder flos-

sen Mittel zurück an die GIZ?
18. Welche Eigenmittel (Bar- oder Sachmittel und Dienstleistungen) haben die

beteiligten Projektpartner für die Finanzierung der Maßnahmen und Aktivi-
täten in das Projekt eingebracht, wo wurden diese Eigenmittel dokumen-
tiert, und welches sind die genauen Inhalte dieser Dokumentation?
a) Wurden Eigenmittel seitens der Savé Valley Conservancy, der „Sango

Wildlife – Save Valley Conservancy“ und seines Vorsitzenden bzw. In-
habers Wilfried Pabst in das Projekt eingebracht?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wo wurde dies dokumentiert?
Wenn nein, warum nicht?

b) Wurden Eigenmittel seitens der Peace Parks Foundation in das Projekt
eingebracht?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wo wurde dies dokumentiert?
Wenn nein, warum nicht?

c) Wurden Eigenmittel seitens der geförderten Anrainergemeinden in das
Projekt eingebracht?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wo wurde dies dokumentiert?
Wenn nein, warum nicht?

19. Warum wurde das Projekt nicht über das Instrument der öffentlich-privaten
Partnerschaft (ÖPP bzw. PPP) durchgeführt, bei dem zumindest mindestens
50 Prozent der Projektmittel vonseiten des beteiligten Unternehmens bei-
gesteuert werden müssen?

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20. Ist es nach dem GIZ-internen Regelwerk zulässig, dass Barmittel schon vor
Vertragsunterzeichnung eines Projekts intern bereitgestellt bzw. sogar schon
an den künftigen Zuwendungsempfänger fließen?
Welche genaue Auszahlungsregelung sieht die Zuwendungserklärung zwi-
schen GIZ und der Peace Parks Foundation für dieses Projekt vor?

21. Wann genau und in welcher genauen Höhe (in Euro) und unter Angabe wel-
chen Zwecks wurden das erste Mal Barmittel für dieses Projekt seitens der
GIZ in ihr laufendes Planbudget bzw. die Projektausgabenübersicht und die
Bilanzdarstellung eingestellt?
a) Liegt das Datum der erstmaligen Einstellung von Barmitteln vor dem

Eingangsdatum des von beiden Seiten unterschriebenen Zuwendungs-
vertrags?

b) Wenn ja, warum?
c) Erscheinen die eingestellten Finanzmittel für dieses Projekt in der Pro-

jektausgabenübersicht und Bilanzdarstellung für Südafrika und bzw.
oder Simbabwe, und warum wurde die Zuordnung so vorgenommen?
Sind die Zuwendungserklärung und die Vergabekarte hier eindeutig?

22. Wer hat die eingesetzten Projektmittel abgerechnet?
23. Wer hatte für dieses Projekt innerhalb der GIZ in Eschborn und auch in

Simbabwe und bzw. oder Südafrika die Auftragsverantwortung (AV) und
die Koordination inne,
a) ein fachlich kompetenter GIZ-Mitarbeiter in Simbabwe,
b) der Fach- und Methodenbereich (FMB) in Eschborn,
c) die Länderkoordination in Eschborn?
Wie kam es zu der Entscheidung für diese Zuordnung?
Gibt es zur Entscheidungsfindung für die Übertragung der AV eine Korres-
pondenz?
Was ist ihr Inhalt?

24. Zu welchem genauen Zeitpunkt wurde die GIZ-interne Vergabekarte für
dieses Projekt ausgestellt?
a) Welches Partnerland wurde vermerkt?
b) Welches Einsatzland und welcher Vertragsinhalt wurden vermerkt?
c) Welchen maximalen Vertragswert sieht diese Vergabekarte vor?
d) Welcher voraussichtliche Angebotsbeginn für dieses Projekt wurde ver-

merkt?
25. Wann genau wurden das erste Mal Mittel für dieses Projekt seitens der GIZ

tatsächlich zum Abruf seitens des Zuwendungsempfängers bereitgestellt
und freigegeben, und wann genau hat die Peace Parks Foundation die ersten
Geldmittel für dieses Projekt und in welcher genauen Höhe abgerufen?
a) Gab es eine Sofortauszahlung zu Projektbeginn (wenn ja, bitte Höhe in

Euro angeben)?
b) Liegt das Datum der erstmaligen tatsächlichen Bereitstellung bzw. des

erstmaligen Abrufs von Projektmitteln vor dem Eingangsdatum des von
beiden Seiten unterschriebenen Zuwendungsvertrags?

c) Wenn ja, warum, und inwiefern ist dies möglich?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5012
26. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Wilfried Pabst Zimbabwe
GmbH im Herbst 2012 einen Zaun für die „Sango Wildlife – Save Valley
Conservancy“ errichten lassen?
Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zweck, zu welchen
Kosten, aus welchen Finanzmitteln und durch wen dieser Zaun errichtet
wurde?

27. Trifft es zu, dass die Savé Valley Conservancy im Projekt als ein Teil der
„Great Limpopo Transfrontier Conservation Area“ ausgegeben wurde, und
wenn ja, warum, und auf welcher Grundlage?
a) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Savé Valley Conservancy ein

seitens der Regierung Simbabwes dokumentierter Teil der „Great Lim-
popo Transfrontier Conservation Area“ oder liegt diese Conservancy und
damit auch die „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ außerhalb
dieses grenzüberschreitenden Naturschutzgebiets?

b) Falls die Savé Valley Conservancy formal zur „Great Limpopo Trans-
frontier Conservation Area“ gehört, seit wann ist dies so?

c) Ist es richtig, dass die Peace Parks Foundation als Projektpartner nur in
Betracht kam, weil die Savé Valley Conservancy im Projekt als ein Teil
der „Great Limpopo Transfrontier Conservation Area“ ausgegeben und
damit ein Bezug zu Südafrika und zum sonstigen herkömmlichen Ein-
satzgebiet der Peace Parks Foundation hergestellt wurde?

28. Ist es richtig, dass die Projektmittel ausschließlich oder zu einem überwie-
genden Teil für Maßnahmen in und für die private „Sango Wildlife – Save
Valley Conservancy“ innerhalb der Savé Valley Conservancy verwendet
wurde und dies auch schon in der Zuwendungserklärung und vor Projektbe-
ginn so vorgesehen war?
a) Wenn ja, warum, und in welcher genauen Höhe?
b) Wofür genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung die „Sango Wild-

life – Save Valley Conservancy“ verwendet?
Inwiefern geht es bei diesem Teil der größeren Savé Valley Conservancy
in erster Linie um die Nutzung des Gebiets für Jagdzwecke?

c) Falls noch andere Teile der größeren Savé Valley Conservancy oder an-
dere private Conservancies im Projekt eine Rolle spielten und in ihnen
Maßnahmen durchgeführt wurden, welche waren dies?

d) Falls innerhalb der Savé Valley Conservancy allein die „Sango Wild-
life – Save Valley Conservancy“, sein Inhaber und die von dieser Privat-
conservancy betroffenen Menschen durch das Projekt finanziell über-
wiegend gefördert wurden, wie begründet und rechtfertigt sich diese
Unterstützung aus deutschen Entwicklungsgeldern?

29. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des Projekts, wäh-
rend des Projekts oder nach dem Projekt Versuche seitens der „Sango Wild-
life – Save Valley Conservancy“ gegeben, die Regierung Simbabwes dazu
zu bewegen, mit der Armee gegen Wilderer und bzw. oder illegale Siedlun-
gen („Sqatter“) auf dem Farm-Gelände bzw. in der Savé Valley Conser-
vancy als Ganzes und dessen Umfeld vorzugehen?
a) Wenn ja, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Armeeeinsatz in

diesem Sinne gekommen?
b) Falls die Regierung Simbabwes solch einen Armeeeinsatz verweigerte,

aus welchen Gründen geschah dies nach Kenntnis der Bundesregierung?

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30. Hat es innerhalb der GIZ Bedenken von Mitarbeitern des Fach- und Metho-
denbereichs (FMB) und insbesondere dem zuständigen Senior Fachplaner
gegen dieses Projekt gegeben?
a) Wenn ja, welche Bedenken wurden wann geäußert?
b) Hat es zwischen dem FMB und einem Vertreter der GIZ-Geschäftsfüh-

rung Widersprüche und eine Auseinandersetzung über das Projekt gege-
ben?
Wenn ja, was war ihr Inhalt, und wer hat sich letztlich aus welchen Grün-
den durchgesetzt?

c) Wenn ja, warum wurde das Projekt dennoch unterschrieben und durch-
geführt?

31. Welches BMZ-Referat war zuständig für dieses Projekt, und inwiefern war
das zuständige BMZ-Referat über die Auftragsvergabe und die genauen
Vertrags- und Projektinhalte informiert, eingebunden und bzw. oder aktiv
involviert (bitte Datum und Umfang und Detailkenntnisse im BMZ über
Projektinhalte, Projektbudget, Vergabeverfahren und erstmalige Auszah-
lung nennen)?

32. Hat es seitens des BMZ, insbesondere auf Ebene des zuständigen Referats-
leiters, den Versuch gegeben, Druck auf zuständige Mitarbeiter der GIZ
(beispielsweise den Senior Fachplaner im FMB) auszuüben, mit dem Ziel,
dieses Projekt mit der Peace Parks Foundation abzuschließen und umzuset-
zen?
Wenn ja, warum, und gegen welche Bedenken von wem wurde das Projekt
dann eben doch umgesetzt?

33. Wie wurde die nach Information der Fragesteller erfolgte Beförderung und
Versetzung des ehemaligen Referatsleiters im BMZ, I. D., zum Ende der
Amtszeit des damaligen Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung, Dirk Niebel, begründet?

34. War die politische Führung des BMZ über die Auftragsvergabe und die ge-
nauen Vertrags- und Projektinhalte informiert, eingebunden und bzw. oder
aktiv involviert (bitte Datum und Umfang und Detailkenntnisse über Pro-
jektinhalte, Projektbudget, Vergabeverfahren und erstmalige Auszahlung
nennen)?
Gab es Beschlüsse und bzw. oder Anweisungen im Hinblick auf das Projekt,
seiner Inhalte, des Projektpartners etc. seitens der BMZ-Führung?

35. War der GIZ-Vorstand bzw. mindestens eines seiner Mitglieder über die
Auftragsvergabe und die genauen Vertrags- und Projektinhalte informiert,
eingebunden und bzw. oder aktiv involviert (bitte Datum und Umfang und
Detailkenntnisse über Projektinhalte, Projektbudget, Vergabeverfahren und
erstmalige Auszahlung nennen)?
Gab es Beschlüsse und bzw. oder Anweisungen im Hinblick auf das Projekt,
seiner Inhalte, des Projektpartners etc. seitens der GIZ-Führung (Gesamt-
vorstand und bzw. oder mindestens eines seiner Mitglieder)?

36. Hat es Überlegungen und aktive Versuche gegeben, noch weitere Projekt-
partner sowohl aufseiten der Durchführungsorganisationen, wie die KfW
Bankengruppe, wie auch aufseiten der Partnerorganisationen (bspw. weitere
nationale, regionale wie internationale NRO) mit in die Durchführung die-
ses Projekts einzubinden?
a) Welche weiteren Partner konnten wann und für welche Projektphasen

und -inhalte gewonnen werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5012
b) Wurde die KfW Bankengruppe, die in der „Greater Limpopo Transfron-
talier Conservancy Area“ (speziell bei Maßnahmen in Mozambique) mit
der Peace Parks Foundation zusammenarbeitet (www.kfw.de, Magazin
„Chancen“, 2/2011), für eine Beteiligung an diesem Projekt in der Savé
Valley Conservancy angefragt?
Wie hat diese das Projekt beurteilt, zu welcher Entscheidung ist die KfW
Bankengruppe gekommen, und wie hat sie ihre Entscheidung begründet?

c) Welche Organisationen wurden zwar angefragt, haben es aber abgelehnt,
an dem Projekt teilzunehmen (bitte auch Ablehnungsgründe benennen)?

37. Welche Maßnahmen zur Durchführung des Projekts wurden vertraglich
zwischen der GIZ und der Peace Parks Foundation festgehalten?
Wo gab es in der Durchführung Abweichungen von den ursprünglich vor-
gesehen Maßnahmen, und warum?

38. Welche weiteren Consultancies, Regierungs- oder Kommunalbehörden und
NRO kamen nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe des Projekts
durch Beauftragung seitens der Peace Parks Foundation oder der GIZ zur
Projektumsetzung zum Einsatz, und für welche Projektabschnitte und -maß-
nahmen?

39. Hat es während der Projektdurchführung Kooperationen mit der Regierung
Simbabwes bzw. mit einer ihrer Organisationen (wie der national für den
Natur- und Wildschutz zuständigen Organisation, der Armee, den Förstern
etc.) gegeben, und bzw. oder inwiefern und über welche Sachverhalte kam
es im Projektverlauf zu Problemen mit der Regierung Simbabwes?

40. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der Wilfried Pabst
Zimbabwe GmbH die Lizenzen zur Nutzung seiner „Sango Wildlife – Save
Valley Conservancy“ für Jagdzwecke vor, während oder nach dem Projekt
seitens der Regierung Simbabwes dauerhaft oder zeitweilig entzogen, bzw.
inwiefern hat es solche Pläne zum Jagdlizenzentzug seitens der simbabwi-
schen Regierung gegeben?

41. Inwiefern haben sich andere deutsche und internationale Instanzen, wie bei-
spielsweise der damalige deutsche Botschafter in Simbabwe, Vertreter des
BMZ und bzw. oder nach Kenntnis der Bundesregierung der damalige EU-
Botschafter an die Regierung Simbabwes und bzw. oder ihre Behörden ge-
wandt, um sich für die Interessen des Unternehmers Wilfried Pabst und des-
sen Nutzungslizenzen der „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ (für
Jagdzwecke oder andere Zwecke) einzusetzen?
a) Welche Gespräche fanden hierzu statt (bitte um Auflistung mit Datum

und Teilnehmern)?
b) Wurde hierbei der Regierung Simbabwes und bzw. oder Oppositions-

politikern des Landes etwas „angeboten“, und wenn ja, was?
c) Inwiefern wurde in dem Rahmen Druck auf die Regierung Simbabwes

ausgeübt?
d) Stimmt es, dass u. a. gegenüber dem Minister für Tourismus geäußert

wurde, die Bundesregierung würde die Viktoria-Falls-Global-Touris-
mus-Konferenz nicht mitfinanzieren, sollte der Save (oder Sango) Con-
servancy die Jagdlizenzen entzogen werden?

e) Wie hat die Regierung Simbabwes reagiert?
42. Welche größeren Sachwerte wurden während der Projektdurchführung an-

geschafft, und in wessen Eigentum sind Sachwerte im Laufe des Projekts
oder nach Projektende übertragen worden?

Drucksache 18/5012 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
43. Welche Projektmaßnahmen für die örtliche Bevölkerung im Umfeld der
„Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ (Community Projects) wur-
den über das Projekt finanziert und durchgeführt?

44. Inwiefern und mittels welcher Instrumente wurden die im Projekt vorgese-
henen Maßnahmen für die Anrainergemeinden (beispielsweise Brunnen-,
Schulbau-, -renovierung und -ausstattung etc.) partizipativ unter Einbindung
der betroffenen Bevölkerung und Gemeinden durchgeführt?
a) Gab es mit den Anrainergemeinden und bzw. oder einer Gemeinde-

vereinigung ein MoU bezüglich der Durchführung der Gemeindemaß-
nahmen?

b) Inwiefern gibt es einen detaillierten Umsetzungsplan und ein Budget für
diese Gemeindemaßnahmen (bitte Inhalte und Maßnahmen angeben und
Budget in Euro)?

c) Falls die Gemeinden und die Bevölkerung nicht oder nur punktuell ein-
gebunden wurden, warum?

d) Inwiefern nutzen die Gemeinden die erbrachten Sachleistungen, wie
Brunnen, Schulen etc., nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch?

45. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Projekts Leistungen erbracht (beispielsweise für die Anrainerkommunen),
die die Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH oder ihr Eigentümer als staatliche
oder kommunale Auflage für die rechtmäßige Nutzung seiner „Sango Wild-
life – Save Valley Conservancy“ ohnehin hat erbringen müssen?

46. Inwiefern, in welcher Höhe und mit welcher Begründung im Rahmen der
angestrebten Entwicklungswirkungen wurden im Rahmen des Projekts
nach Kenntnis der Bundesregierung Personalkosten von Mitarbeitern der
Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH oder ihres Eigentümers in seiner „Sango
Wildlife – Save Valley Conservancy“ über Projektmittel finanziert?

47. Ist es richtig, dass im Rahmen dieses Projekts, entgegen der ursprünglichen
Projektvereinbarung, ein Teil der Tiere nicht in den Gonarezhou National-
park verbracht wurde, sondern in den sehr viel weiter entfernten Zambezi
National Park?
a) Wenn ja, warum (bitte genaue Probleme und Entscheidungskriterien auf-

listen)?
b) Wurde diese Projektänderung mit der GIZ und dem BMZ abgestimmt?

Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Zustimmung erteilt?
c) Wenn ja, ist es durch diese Projektänderung zu Mehrkosten und bzw.

oder einer Einschränkung der ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen
(wie bspw. geringere transportierte Tierzahlen) gekommen (bitte kon-
krete Änderungen auflisten)?

48. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens A. H., der privat eine
kleine Conservancy im Norden Simbabwes aufbaut und dort noch einen ge-
ringen Tierbestand hatte, eine Anfrage im Laufe der Projektzeit gegenüber
der GIZ, der Peace Parks Foundation und bzw. oder der Wilfried Pabst
Zimbabwe GmbH oder ihres Eigentümers gegeben, in der dieser um eine
Überführung von überschüssigen Tieren in seine Conservancy bat?
a) Wenn ja, wurde er nach Kenntnis der Bundesregierung durch die

Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH oder ihren Eigentümer für eine solche
Dienstleistung um Bezahlung derselben gebeten?

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b) Wenn ja, warum wurden nach den den Fragestellern vorliegenden Infor-
mationen letztlich keine überschüssigen Tiere an A. H. geliefert und
stattdessen in den weit entfernten Zambezi National Park?

49. Wer hat zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen die Durch-
führung des Projekts kontrolliert (auch anhand eines entsprechenden MoUs
oder „Plan of Operations“ – s. Frage 12) und ein Audit der Mittelverwen-
dung durchgeführt?

50. Was sagen die Aufzeichnungen des laufenden Monitorings (z. B. Fort-
schrittsberichte etc.) und der Evaluierung des Projekts aus?
a) Wer hat die Fortschrittsberichte und den Abschlussbericht zu welchen

Zeitpunkten verfasst?
b) Welche Probleme haben sich wann und warum ergeben?
c) Welche Abhilfemaßnahmen wurden zur Behebung der Probleme ent-

schieden und durchgeführt?
d) Welche Erfolge und entwicklungsrelevanten Wirkungen sind durch das

Projekt in welchen Gebieten (Naturschutz, Tier- und Wildschutz, Ar-
beitsplätze, Armutsreduzierung etc.) zu verzeichnen?

51. Wie viele Arbeitsplätze für die örtliche Bevölkerung sowie für internationa-
les Personal (bitte getrennt benennen) sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung durch das Projekt, wo und bei welchem Arbeitgeber genau entstanden?

52. Inwiefern hat das Projekt nach Einschätzung der Bundesregierung zur Ar-
mutsreduzierung in Simbabwe beigetragen?

Berlin, den 12. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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