BT-Drucksache 18/4988

zu dem Antrag der Abgeordneten Marcus Weinberg (Hamburg), Christina Schwarzer, Ursula Groden-Kranich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Sönke Rix, Susann Rüthrich, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 18/3833 - Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sicherstellen

Vom 21. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4988
18. Wahlperiode 21.05.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Marcus Weinberg (Hamburg), Christina
Schwarzer, Ursula Groden-Kranich, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Sönke Rix, Susann Rüthrich, Petra Crone, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 18/3833 –

Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sicherstellen

A. Problem
Im Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wird ausgeführt, dass in den letz-
ten Jahren bereits wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmiss-
brauchs realisiert worden seien, wie unter anderem das Bundeskinderschutzgesetz,
das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs und das Er-
gänzende Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs. Die Berichte Betroffe-
ner machten deutlich, welch schreckliche Wunden sexueller Missbrauch hinterlasse
und wie die Erfahrungen und Erlebnisse die Opfer manchmal ein Leben lang ver-
folgten. Es sei von großer Bedeutung, dass den Opfern, die berichten wollten, zuge-
hört werde.
Die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
beabsichtigte Einrichtung einer Aufarbeitungskommission werde begrüßt, da sie
hierfür einen wichtigen Beitrag leisten könne. Auch könnten dadurch Erkenntnisse
über die Strukturen und Bedingungen für sexuellen Kindesmissbrauch gewonnen
werden. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Rahmen der finanzi-
ellen Möglichkeiten zu unterstützen, eine unabhängige gesellschaftliche Aufarbei-
tung sexuellen Kindesmissbrauchs der Vergangenheit weiterzuführen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags.

Drucksache 18/4988 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
D. Kosten
Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4988
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/3833 anzunehmen.

Berlin, den 20. Mai 2015

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Paul Lehrieder
Vorsitzender

Christina Schwarzer
Berichterstatterin

Susann Rüthrich
Berichterstatterin

Norbert Müller (Potsdam)
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

Drucksache 18/4988 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Christina Schwarzer, Susann Rüthrich, Norbert
Müller (Potsdam) und Katja Dörner

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/3833 wurde in der 83. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. Januar 2015
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und dem Innenaus-
schuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit
und Soziales, dem Ausschuss für Gesundheit und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Im Antrag wird festgestellt, dass in den letzten Jahren bereits wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung des sexu-
ellen Kindesmissbrauchs realisiert worden seien, wie das Bundeskinderschutzgesetz, das Gesetz zur Stärkung
der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs, das Ergänzende Hilfesystem für Betroffene sexuellen Miss-
brauchs und die Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Kinderpornografie. Zu-
sätzlich habe der Bund insgesamt 50 Mio. Euro für den „Fonds sexueller Missbrauch“ zur Verfügung gestellt.
Durch den Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machverhältnissen in privaten
und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich, sei ein wichtiger Beitrag für den Beginn der Aufar-
beitung von Kindesmissbrauch geleistet worden, ebenso wie durch die Fortführung des Amtes des Unabhängi-
gen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Berichte von Betroffenen machten deutlich,
welch schreckliche Wunden sexueller Missbrauch hinterlasse, und wie die Erfahrungen und Erlebnisse die
Opfer manchmal ein Leben lang verfolgten. Es sei von großer Bedeutung, dass den Opfern, die berichten woll-
ten, zugehört werde. Einerseits könne damit Achtung für das ihnen angetane Leid zum Ausdruck gebracht
werden und andererseits könnten mehr Erkenntnisse über die Strukturen und Bedingungen für sexuellen Kin-
desmissbrauch gewonnen werden. Eine Aufarbeitungskommission könne hierzu einen wichtigen Beitrag leis-
ten. Dabei sollten auch der sexuelle Missbrauch in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen der DDR sowie der
sexuelle Missbrauch von Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in den Blick ge-
nommen werden. Ohne die Sensibilisierung der Gesellschaft, ohne das Ernstnehmen der Opfer und das Erken-
nen der Täterprofile werde sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht aufhören.
Nach dem Antrag wird begrüßt, dass der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
beabsichtige, eine bei ihm angesiedelte Aufarbeitungskommission für die Dauer seiner Amtszeit einzurichten.
Sie solle den Auftrag erhalten, bundesweit Betroffene anzuhören sowie deren Bericht und bereits erstellte und
künftige Aufarbeitungsberichte von Institutionen auszuwerten, zu dokumentieren und in geeigneter Weise zu
veröffentlichen. Doppelstrukturen bei der Aufarbeitung sollten nicht entstehen.
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kin-
desmissbrauchs im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen, eine unabhängige gesellschaftliche
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Vergangenheit weiterzuführen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Antrags
empfohlen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. die Annahme des Antrags empfohlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des An-
trags empfohlen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4988
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner Sitzung am
20. Mai 2015 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme des Antrags.
Der Ausschuss hat die Vorlage in seiner 37. Sitzung am 20. Mai 2015 beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU machte auf die Erste Beratung des Antrags im Plenum Ende Januar 2015 auf-
merksam, in der daran erinnert worden sei, dass vor genau fünf Jahren ehemalige Schüler des Canisius-Kollegs
Berlin erstmalig darüber gesprochen hätten, dass sie in ihrer Schulzeit sexuell missbraucht worden seien. Es
sei viel Mut erforderlich gewesen, um dieses Thema in die Öffentlichkeit zu bringen. Die Debatte dürfe nicht
verstummen und die Aufarbeitung müsse fortgeführt werden. Mit dem vorliegenden Antrag übernehme man
dafür Verantwortung. Es könne kaum gelingen, sich vorzustellen, was Menschen, die in ihrer Kindheit und
Jugend missbraucht worden seien, durchgemacht hätten und noch durchmachten. Bei den Opfern sei die Angst
vor Unverständnis, Bagatellisierung und Leugnung sehr groß. Deshalb hoffe man, dass der Antrag in deren
Interesse möglichst von allen Fraktionen unterstützt werde.
In den vergangenen fünf Jahren sei bereits viel getan worden. Es sei ein Runder Tisch „Sexueller Kindesmiss-
brauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären
Bereich“ eingerichtet worden, der zu guten Ergebnissen geführt habe. Mit dem Ende Januar 2015 in Kraft
getretenen „49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexu-
alstrafrecht“ sei unter anderem der Anwendungsbereich der §§ 184b und 184c des Strafgesetzbuchs beim „Kin-
der-Posing“ erweitert worden. Nachdem Anfang des Jahres 2010 die Vorwürfe bekanntgemacht worden seien,
seien über 16.000 Gespräche mit Betroffenen geführt worden und es seien knapp 5.000 Briefe geschrieben
worden.
In dem Antrag werde begrüßt, dass der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
beabsichtige, eine bei ihm angesiedelte Aufarbeitungskommission für die Dauer seiner Amtszeit einzurichten.
Diese solle Antworten finden für das, was damals geschehen sei und – vor allem – warum es geschehen sei.
Hierzu könnten Forschungsaufträge hilfreich sein. Die Arbeit einer solchen Kommission diene auch der Prä-
vention, denn man wisse leider, dass sexueller Missbrauch auch heute immer wieder verübt werde. Die Aufar-
beitung von Fällen aus der Vergangenheit trage dazu bei, zukünftiges Leid zu verhindern. Man müsse die rich-
tigen Schlüsse aus der Aufarbeitung ziehen, um präventiv zu wirken. Die CDU/CSU-Fraktion danke dem Un-
abhängigen Beauftragten, Johannes-Wilhelm Rörig, für seine engagierte Arbeit und für den konstruktiven Di-
alog, den man mit ihm führe.
Die Fraktion DIE LINKE. schloss sich dem Dank an Herrn Rörig an. Er mache als Unabhängiger Beauftragter
eine ausgezeichnete Arbeit. Bei seinem außergewöhnlichen Engagement hoffe man, dass er ausreichend Kraft
habe, seine erfolgreiche Arbeit in den kommenden Jahren – auch bei Rückschlägen – fortzusetzen. Aus Sicht
der Fraktion DIE LINKE. sei sexueller Missbrauch kein Problem der Vergangenheit. Vielmehr gehe es darum,
wie man in Zukunft präventive Instrumente schaffen könne, um ihn zu verhindern. Die Debatte über sexuellen
Missbrauch in den vergangenen 50 Jahren und der Dialog mit Betroffenen zeige, dass man Prävention gesetz-
lich vorschreiben und entsprechende institutionalisierte Möglichkeiten schaffen müsse, wie dies z. B. mit der
Einrichtung eines Betroffenenrats auch bereits geschehen sei. Allein durch die Aufarbeitung der Vergangenheit
könne allerdings nicht verhindert werden, dass es künftig sexuellen Missbrauch womöglich in noch größerem
Ausmaß geben werde.

Drucksache 18/4988 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Es sei ärgerlich, dass es bei dem Antrag kein gemeinsames Vorgehen aller Fraktionen des Deutschen Bundes-
tages gegeben habe. Entsprechende Signale, einen interfraktionellen Antrag einzubringen, seien von den Koa-
litionsfraktionen nicht aufgegriffen worden. In der Vergangenheit habe es Beispiele für eine deutlich bessere
Zusammenarbeit gegeben. Man werde zusammen mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag
einbringen, der einige Defizite des vorliegenden Koalitionsantrages aufzeigen werde. So fehle darin die For-
derung nach einer gesetzlichen Grundlage für die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten, was einen deutlichen
Schritt nach vorne bedeuten würde – auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Ebenso sei für die
Aufarbeitungskommission eine gesetzliche Regelung notwendig, in der ihr Auftrag und ihre Befugnisse um-
fassend festgelegt würden. Bezüglich der Finanzierung der Kommission sei kritikwürdig, dass es einen Haus-
haltsvorbehalt gebe. Dies sei dem Thema nicht angemessen. Die Koalition habe hier zu wenig Mut bewiesen,
zumal es um durchaus überschaubare Beträge gehe. Vor diesem Hintergrund werde sich die Fraktion
DIE LINKE. zu dem Koalitionsantrag der Stimme enthalten.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass nach den Ergebnissen, die der Runde Tisch vorgelegt habe, schon eine
Reihe von Maßnahmen ergriffen worden seien. Allerdings sei die Forderung nach Einsetzung einer Aufarbei-
tungskommission noch nicht umgesetzt worden. Man begrüße es, dass dies heute im Ausschuss behandelt und
auf den Weg gebracht werde. Es sei eine wichtige Aufgabe, dass den Opfern zugehört und das erlittene Leid
anerkannt werde. Weiter sei es von Bedeutung, aus den Erfahrungen der Opfer Erkenntnisse über die Strukturen
und Bedingungen für sexuellen Kindesmissbrauch zu gewinnen, um zukünftig verhindern zu können, dass in
denselben Strukturen und mit denselben Mechanismen jungen Menschen erneut Leid zugefügt werde.
Man müsse im Rahmen der Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Vergangenheit Präventions-
strategien für die Gegenwart und Zukunft entwickeln. Das sei allerdings eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
der sich nicht nur das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Familienausschuss
stellen müssten. Daher würde es die Fraktion der SPD begrüßen, wenn der Antrag auf eine breite parlamenta-
rische Zustimmung stoße und die Aufarbeitungskommission finanziell, organisatorisch, logistisch und perso-
nell von den anderen Bundesministerien volle Unterstützung erhalten würde. Mit den Erkenntnissen, die die
Aufarbeitungskommission gewinnen werde, würden sich alle auseinandersetzen müssen. Das zeigten allein
schon die tiefgreifenden Erkenntnisse, die man aus der Aufarbeitung einzelner Fälle in einigen Einrichtungen
gewonnen habe. Die grundlegende Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in privaten und öffentlichen Einrichtun-
gen werde voraussichtlich eine Debatte auslösen, in der gemeinsam Verantwortung übernommen werden
müsse und in der man sich auch den Präventionsstrategien widmen müsse. Dem Unabhängigen Beauftragten
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei für ihre enga-
gierte Arbeit zu danken. Man hoffe auf eine gute Zusammenarbeit mit der Aufarbeitungskommission. Die SPD-
Fraktion sei zuversichtlich, dass diese Kommission durch ihre Arbeit die Forderungen des Rundes Tisches gut
umsetzen werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass sie sich den Ausführungen der Koalitionsfraktionen
hinsichtlich der Bedeutung der notwendigen Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in öffentlichen
und privaten Einrichtungen und auch der Verantwortung des Parlaments anschließe. Vor diesem Hintergrund
wäre jedoch ein dezidierterer Antrag wünschenswert gewesen. Wie bereits in der Ersten Lesung des Antrags
in der 83. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. Januar 2015 ausgeführt, hätte man es begrüßt, wenn man
einen interfraktionellen Antrag hätte auf den Weg bringen können. Dies sei von den Koalitionsfraktionen leider
nicht gewünscht worden, was gegenüber der Öffentlichkeit ein falsches Signal sei, zumal man bereits bei ver-
gleichbaren Themen interfraktionell gut zusammengearbeitet habe. Es bleibe zu hoffen, dass eine entspre-
chende Zusammenarbeit zukünftig wieder möglich sein werde.
Obwohl man die inhaltlichen Forderungen des Antrags nicht für ausreichend halte, werde man ihm zustimmen,
weil die Einsetzung der Aufarbeitungskommission ein wichtiger Schritt sei. Es sei auch ein wichtiges Signal
für die Öffentlichkeit, wenn möglichst der gesamte Bundestag die Einsetzung der Aufarbeitungskommission
befürworte. In einem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion DIE LINKE. werde man jedoch auf die im Koali-
tionsantrag fehlenden Punkte hinweisen. Das sei zum einen die fehlende Verankerung in einem Gesetz, denn
dies begrenze die Möglichkeiten der Aufarbeitungskommission, beispielsweise im Hinblick auf eine Akten-
einsicht. Des Weiteren halte man die Befristung der Kommission für nicht richtig und wünsche daher, diese
Aufgabe als dauerhaft zu definieren. Ebenso sei es wichtig, dass die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftli-
chen Aufgabe nicht allein aus dem Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
bestritten werde. Den Äußerungen der Fraktion der SPD entnehme man, dass sich hierzu möglicherweise noch

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4988
eine andere Lösung finden lasse. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließe sich dem Dank der an-
deren Fraktionen an den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch, Herrn Jo-
hannes-Wilhelm Rörig, für seine engagierte Arbeit an.

Berlin, den 20. Mai 2015

Christina Schwarzer
Berichterstatterin

Susann Rüthrich
Berichterstatterin

Norbert Müller (Potsdam)
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.