BT-Drucksache 18/4985

Alternativenprüfungen für den Bundesverkehrswegeplan

Vom 20. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4985
18. Wahlperiode 20.05.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Alternativenprüfungen für den Bundesverkehrswegeplan

Im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) haben die
Bundesländer für den Bereich Bundesfernstraße jene Maßnahmen gemeldet, für
die nach der fachlichen Einschätzung der Auftragsverwaltungen ein Bedarf
geprüft werden sollte. Verbände, Bürgerinnen und Bürger sowie andere Gebiets-
körperschaften mussten ihre Bedarfsanmeldungen und Alternativvorschläge da-
her den Straßenbauverwaltungen der Länder übermitteln. Der Anmeldevorgang
wurde im Februar 2014 abgeschlossen (Grundkonzeption für den BVWP 2015,
S. 53). Insgesamt wurden über 1 800 Straßenvorhaben angemeldet (Bundes-
ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI: Übersicht über die
laufenden und für den BVWP vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstra-
ßen).
„Jede Planung ist zwangsläufig mit einem Denken in Alternativen verbunden“
(Grundkonzeption für den BVWP 2015, S. 58). Gemäß der Vorstellung des
BMVI soll die Prüfung von Alternativen daher in der Strategischen Umweltprü-
fung (SUP) ein deutlich höheres Gewicht erhalten, als bei vorherigen BVWP.
Aufgrund der vorrangigen Planungskompetenzen bei den Bundesländern und
der Vielzahl der Projekte sollte eine strukturierte Alternativenprüfung auf Pro-
jektebene bereits bei der Projektanmeldung durch die Länder erfolgen. Diese
waren darüber hinaus verpflichtet, bei der Anmeldung von Straßenprojekten
darzulegen, inwieweit eine intensive Auseinandersetzung mit alternativen Lö-
sungsmöglichkeiten erfolgt ist. „Insbesondere bei Umweltkonflikten ist darzu-
stellen, ob Alternativprüfungen, vor allem der Ausbau des vorhandenen Straßen-
netzes, erwogen worden sind, und warum eine solche Lösung nicht angemeldet
wird“. Auch verkehrsträgerübergreifende Lösungen können einbezogen werden
(Grundkonzeption für den BVWP 2015, S. 58 bis 59).
Einige Länder haben im Sinne der Grundkonzeption Alternativen angemeldet
und sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Verbände frühzeitig eingebunden.
Nach Kenntnis der Fragesteller weigerte sich das Bundesland Sachsen-Anhalt
jedoch, einen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.
(BUND) und einigen Bürgerinitiativen vorgelegten alternativen Ausbauvor-
schlag für den geplanten Neubau der A 14 von Magdeburg bis Ludwigslust an-
zumelden. Der geplante Neubau der noch ausstehenden Abschnitte beeinträch-
tigt 18 Schutzgebiete. Um die Umweltbetroffenheit und die Flächenzerschnei-
dung zu begrenzen, schlägt die Alternativlösung den Ausbau der B 189 sowie
der B 5, inklusive notwendiger Lärmschutzmaßnahmen, und den Bau von fünf
Ortsumfahrungen vor. Im Bereich der Elbquerung soll mit Rücksicht auf sen-
sible Schutzgebiete auf einen Ausbau verzichtet werden.

Drucksache 18/4985 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Inwiefern wurde und wird auf Bundesebene systematisch geprüft, ob die

Bundesländer sich im Sinne der Grundkonzeption intensiv mit Alternativ-
vorschlägen und -lösungen auseinandergesetzt haben?
Wenn ja, von wem?
Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wann erfolgt diese Prüfung, und wann werden die Ergebnisse
veröffentlicht?

c) Wenn ja, welches Vorgehen erwägt die Bundesregierung für den Fall einer
unzureichenden Alternativenprüfung auf Landesebene, um diese im Sinne
der Grundkonzeption, insbesondere bei Umweltkonflikten, zu gewähr-
leisten?

d) Wenn ja, plant die Bundesregierung die Forderung von weiteren Nach-
meldungen im Falle einer unzureichenden Alternativenprüfung auf Lan-
desebene?

2. Liegt nach Auffassung der Bundesregierung im Zuge der Planung der Neu-
bauabschnitte der A 14 ein – wie in der Grundkonzeption im Zusammenhang
mit der Alternativenprüfung genannter – „Umweltkonflikt“ vor?
Wenn ja, hält die Bundesregierung eine Alternativenprüfung in diesem Zu-
sammenhang für notwendig?
Wenn nein, warum nicht?

3. a) Inwiefern werden die Bundesländer mit Fortschreiten des Bewertungs-
prozesses zu weiteren Nachmeldungen aufgefordert?

b) Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger und Verbände, im
Zuge der Aufstellung des BVWP eine Alternativenprüfung auf Bundes-
ebene einzufordern?

4. Liegt die Deutungshoheit für die Definition einer „vernünftige[n] Alterna-
tive“ (Grundkonzeption für den BVWP 2015, S. 58) allein bei der Straßen-
verwaltung eines Bundeslandes?

5. Inwiefern werden die Ergebnisse der Alternativenprüfung aus den einzelnen
Bewertungsmodulen auch im Rahmen des für Herbst 2015 angekündigten
Projektinformationssystems PRINS öffentlich zugänglich gemacht?

6. Inwiefern wird die Umsetzung der Vorgaben „Vermeidung von weiterem Ver-
lust unzerschnittener Räume“ (Grundkonzeption für den BVWP 2015, S. 27)
beim Neubau der A 14 zwischen Magdeburg und Ludwigslust berücksichtigt,
und inwiefern fließt diese in die Bewertung möglicher Alternativen ein?

7. a) Inwiefern ist die Meldung von Alternativen auch im Rahmen der geplan-
ten Öffentlichkeitsbeteiligung möglich?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

b) Inwiefern sollen Alternativen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili-
gung eingehen werden, einer vergleichbaren gutachterlichen Bewertung
unterzogen werden?

8. a) Plant die Bundesregierung, die Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung
über den im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestimmten
Mindestzeitraum hinaus auszudehnen?

b) Welche Frist hält die Bundesregierung für die Äußerungen der Öffentlich-
keit zum ersten Referentenentwurf für angemessen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4985
c) Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass eine wirksame Betei-
ligung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürgern möglich ist?

9. Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung der Modalitäten für
die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der SUP?

10. Inwiefern wird der Umweltbericht auch auf im Rahmen der Öffentlichkeits-
beteiligung eingebrachte Alternativen eingehen und deren Verfolgung bzw.
Nichtverfolgung begründen?

11. Auf welche Weise wird der Deutsche Bundestag über angemeldete und
eventuell nicht weiter verfolgte Alternativen informiert, die bei seiner Ent-
scheidung über Projekte im Rahmen der Änderung der Ausbaugesetze und
der Erstellung der zugehörigen Bedarfspläne von Bedeutung sein können?

Berlin, den 20. Mai 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.