BT-Drucksache 18/4969

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Nord, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/1093 - Die Verhandlungen zum EU-USA Freihandelsabkommen TTIP stoppen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/1457 - Für ein starkes Primat der Politik - Für fairen Handel ohne Demokratie-Outsourcing c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Drucksache 18/1964 - Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zum Investitionsschutzkapitel im geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP d) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/4090 - CETA-Verhandlungsergebnis ablehnen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2620 - Keine Klageprivilegien für Konzerne - CETA - Vertragsentwurf ablehnen

Vom 20. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4969
18. Wahlperiode 20.05.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Nord, Klaus Ernst, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1093 –

Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen TTIP stoppen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Britta
Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1457 –

Für ein starkes Primat der Politik – Für fairen Handel
ohne Demokratie-Outsourcing

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae,
Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1964 –

Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens der
Europäischen Kommission zum Investitionsschutzkapitel im
geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP

Drucksache 18/4969 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Wolfgang

Gehrke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4090 –

CETA-Verhandlungsergebnis ablehnen

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate
Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2620 –

Keine Klageprivilegien für Konzerne – CETA-Vertragsentwurf ablehnen

A. Problem
Zu Buchstabe a
Aufhebung des Verhandlungsmandats der EU-Kommission und Stopp der Verhand-
lungen zu den Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada, nachhaltige Verän-
derung der Außenhandels- und Investitionsschutzpolitik der EU betreffend Öffent-
lichkeits- und Parlamentsbeteiligungen.
Zu Buchstabe b
Erhalt von Gestaltungsspielräumen der demokratisch legitimierten Gesetzgeber, Ge-
meinwohlinteressen und nationalen Rechtssystemen, von Umwelt-, Verbraucher-,
Datenschutz- und Sozialstandards sowie des Vorsorgeprinzips in den geplanten Frei-
handelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP); keine außergerichtli-
chen Investor-Staat-Schiedsverfahren, Positivlisten für Dienstleistungen bei Aus-
schluss der kommunalen Daseinsvorsorge, Ausgestaltung als gemischte Abkommen.
Zu Buchstabe c
Abgabe einer Stellungnahme des Deutschen Bundestages im Rahmen des Konsulta-
tionsverfahrens der EU-Kommission zur Notwendigkeit des außergerichtlichen In-
vestor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens (ISDS) in TTIP und CETA sowie zu mate-
riell-rechtlichen Fragen: weiterhin bestehende grundsätzliche Bedenken und Kritik
betr. Interessenskonflikte der Schiedsrichter, Intransparenz der Verfahren, unbe-
stimmte Rechtsbegriffe und sehr weit gefasste Investitionsbegriffe mit möglicher-
weise hohen Schadensersatzforderungen wegen staatlicher Regulierungsmaßnah-
men; keine Zustimmung zu derartigen Abkommen mit Kanada oder den USA durch
den Deutschen Bundestag.
Zu Buchstabe d
Ablehnung von Investor-Staat-Schiedsverfahren in den Freihandelsabkommen der
EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) gegenüber EU-Kommission und EU-
Mitgliedstaaten, Bewertung von TTIP und CETA als gemischte Abkommen, Ableh-
nung einer vorläufigen Anwendung von CETA gegenüber dem Rat, Zuleitung der
deutschen Übersetzung des Vertragstextes an Bundestag und Bundesländer, Ermög-
lichung qualifizierter Stellungnahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4969
Zu Buchstabe e
Keine Zustimmung des Bundestages zum vorgelegten Entwurf eines Freihandelsab-
kommens zwischen EU und Kanada in der aktuellen Form; Entfernung des Mecha-
nismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit aus dem
CETA-Abkommen.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/1093 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/1457 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/1964 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe d
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4090 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe e
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/2620 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Zu Buchstaben a bis e
Keine.

D. Kosten
Zu Buchstaben a bis e
Keine.
Drucksache 18/4969 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 18/1093 abzulehnen,
b) den Antrag auf Drucksache 18/1457 abzulehnen,
c) den Antrag auf Drucksache 18/1964 abzulehnen,
d) den Antrag auf Drucksache 18/4090 abzulehnen,
e) den Antrag auf Drucksache 18/2620 abzulehnen.

Berlin, den 6. Mai 2015

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Dr. Peter Ramsauer
Vorsitzender
Klaus Barthel
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4969
Bericht des Abgeordneten Klaus Barthel

I. Überweisung

Zu Buchstabe a
Der Antrag auf Drucksache 18/1093 wurde in der 36. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Mai 2014
an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Ernährung und Land-
wirtschaft, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
und den Ausschuss für Kultur und Medien und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Antrag auf Drucksache 18/1457 wurde in der 36. Sitzung am 22. Mai 2014 an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss
für Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur
Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe c
Der Antrag auf Drucksache 18/1964 wurde in der 46. Sitzung am 3. Juli 2014 an den Ausschuss für Wirtschaft
und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur
Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe d
Der Antrag auf Drucksache 18/1490 wurde in der 89. Sitzung am 27. Februar 2015 an den Ausschuss für
Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Finanzausschuss und den Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe e
Der Antrag auf Drucksache 18/2620 wurde in der 54. Sitzung am 25. September 2014 an den Ausschuss für
Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Fi-
nanzausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a
Die Antrag stellende Fraktion DIE LINKE. verlangt, die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union
und den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) zu stoppen. Dazu soll sich die Bundesregierung im Rat
der Europäischen Union dafür einsetzen, das Verhandlungsmandat der EU-Kommission zum TTIP aufzuheben
und die laufenden Verhandlungen unverzüglich zu stoppen. Außerdem sollen die weit fortgeschrittenen und
fast identischen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) ebenfalls ausge-
setzt werden.
Die Antragsteller begründen ihren Antrag damit, dass zahlreiche offizielle Positionen von Bundesregierung
und EU-Kommission erhebliche Zweifel aufwerfen würden: Die Bundesregierung behaupte stets in Anlehnung
an die EU-Kommission, über TTIP würden keine Standards, Normen und Regeln gesenkt und es gebe keine
qualitativen Verschlechterungen unter anderem im Verbraucher- und Umweltschutz, bei Arbeitnehmerrechten
und beim Datenschutz. Dazu verweist die Fraktion auf Veröffentlichungen, nach denen insbesondere das für
den europäischen Verbraucher- und Umweltschutz essentielle Vorsorgeprinzip nur sehr halbherzig verteidigt
worden sei. Bei der öffentlichen Beschaffung etwa wolle die EU eine weitgehende Liberalisierung, während
die USA dies für die Bundesstaaten schon aus Verfassungsgründen nicht anbieten könnten.

Drucksache 18/4969 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Außerdem sei der Einfluss von Unternehmensvertretern und Lobbyisten zu beklagen, denen durch ihre Ver-
bindungen ermöglicht werde, was demokratisch gewählten Parlamentariern und der Öffentlichkeit verwehrt
sei: Einblick in relevante Dokumente, exklusiver Zugang zu den Delegationen und zeitnahe Information über
den Verhandlungsstand. Daher müsse die Außenhandels- und Investitionsschutzpolitik der EU nachhaltig ver-
ändert werden, damit Verhandlungen mit so weitreichenden regionalen, nationalen und europäischen Wirkun-
gen nie wieder unter Ausschluss der breiten Öffentlichkeit und ohne inhaltliche Mitentscheidungsrechte des
EU-Parlaments und der gewählten Parlamentarier der Mitgliedstaaten stattfänden.
Zu Buchstabe b
Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Antrag stellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Europäischen Union (EU) dafür einsetzen, dass weder die Freihandelsabkommen mit Kanada noch
mit den USA Regelungen beinhalten, die die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der demokratisch legiti-
mierten Gesetzgeber einschränken. Gemeinwohlinteressen dürften nicht hinter den Partikularinteressen großer
Konzerne zurücktreten oder nationale Rechtssysteme unterlaufen. Die Bundesregierung soll sich außerdem
dafür einsetzen, dass weder in das mit den USA geplante „Transatlantic Trade and Investment Partnership“
(TTIP) noch in das mit Kanada geplante „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA) ein Me-
chanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird. Au-
ßerdem verlangt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Bundesregierung, gegen ein Abkommen
zu stimmen, wenn darin Regelungen zur regulatorischen Kooperation getroffen werden, die kurz- oder lang-
fristig zu einer Absenkung von Umwelt-, Verbraucher und Datenschutz- oder Sozialstandards führen könnten,
die das Vorsorgeprinzip in Frage stellen oder in Zukunft gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten, beispiels-
weise im Urheberrecht, einschränken könnten. Im Bereich der Dienstleistungen soll es Positivlisten geben, die
zunächst nur den Marktzugang für wenige, auch unter kommunalen Akteuren unstrittige Bereiche schaffen und
explizit nicht für die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und
Abwasserentsorgung, Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Da-
seinsvorsorge im Kulturbereich.
Die Antragsteller begründen ihren Antrag damit, dass es bei den Abkommen in erster Linie nicht um die Sen-
kung von Zöllen gehe. Der Schwerpunkt liege eindeutig bei der Schaffung eines umfassenden Investitions-
schutzes und der Angleichung regulatorischer Standards. Die Probleme mit bestehenden Investitionsschutzbe-
stimmungen resultierten insbesondere aus der Verwendung unklar definierter Rechtsbegriffe, die eine weite
und oft widersprüchliche Auslegung der Abkommen ermöglichen würden. Bei diesen Verfahren gebe es zu
wenig Transparenz. Verhandlungen seien für die Öffentlichkeit im Regelfall nicht nachvollziehbar, und die
Option einer Berufung sei auch nicht vorgesehen. Zunehmend würden Konzerne solche Bestimmungen nutzen,
um unliebsame Regulierungen zu Fall zu bringen oder hohe Schadenersatzforderungen, teilweise in Milliar-
denhöhe, geltend zu machen, für die dann die Steuerzahler in Haftung genommen würden. Die Klage Vattenfall
gegen Deutschland, bei der 3,7 Milliarden Euro aufgrund des demokratisch beschlossenen Atomausstiegs ein-
gefordert würden, sei eines von vielen Beispielen.
Zu Buchstabe c
Die Antrag stellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag, dass das geplante euro-
päisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und das
Freihandelsabkommen mit Kanada keinen privaten, außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus enthal-
ten sollten. Ein solcher Mechanismus sei weder notwendig noch zielführend. Investor-Staat-Streitbeilegungs-
mechanismen stellten eine außergerichtliche Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Staaten und Investoren
aus einem anderen Staat dar, ohne dass der Kläger zunächst den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten haben
müsse. Die EU-Kommission wolle diesen Weg auch für das TTIP einführen. Investitionsschutzverträge seien
in den letzten Jahren zunehmend als Instrument eingesetzt worden, um staatliche Regelungen zum Umwelt-
und Verbraucherschutz anzugreifen beziehungsweise um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zu
stellen. Sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die USA und Kanada verfügten über hochentwickelte stabile
Rechtssysteme.
Zu Buchstabe d
Die Antrag stellende Linksfraktion fordert, das CETA-Verhandlungsergebnis abzulehnen. Die Bundesregie-
rung wird aufgefordert, unverzüglich eine deutsche Übersetzung des Textes des europäisch-kanadischen Frei-
handelsabkommens vorzulegen. Die Bundesregierung soll der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten
mitteilen, dass Deutschland weder beim CETA-Abkommen noch beim Freihandelsabkommen mit den USA

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4969
(TTIP) Investor-Staat-Schiedsverfahren akzeptieren werde. Auch eine vorläufige Anwendung des CETA-Ver-
tragstextes wird strikt abgelehnt. Außerdem sollen beide Freihandelsabkommen als sogenannte gemischte Ab-
kommen angesehen werden.
Zu Buchstabe e
Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Antragsteller unverzüglich dafür einsetzen, dass der Me-
chanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit auf dem geplanten Freihandelsabkom-
men der Europäischen Union mit Kanada („Comprehensive Economic and Trade Agreement“ – CETA) ent-
fernt wird. Es handele sich bei dem außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsmechanismus um ein zwischen
funktionierenden Rechtsstaaten unnötiges Instrument. Unternehmen hätten sowohl in der EU wie in Kanada
die Möglichkeit, gegen die Verletzung von berechtigten Interessen vor den nationalen (im Fall der EU auch
europäischen) Gerichten zu klagen. Das hohe Maß an Rechtsstaatlichkeit mache eine Aufnahme von Investor-
Staat-Schiedsmechanismen in den CETA-Vertrag überflüssig. Es würden auch Belege dafür fehlen, dass die
Existenz solcher Bestimmungen den zwischenstaatlichen Handel fördere.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1093 in seiner 29. Sitzung am 12. November
2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/1093 in seiner 52. Sit-
zung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1093 in seiner 41. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag auf Drucksache 18/1093 in seiner 34.
Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/1093 in seiner 42. Sitzung am 6.
Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Gesundheit hat den Antrag auf Drucksache 18/1093 in seiner 40. Sitzung am 6. Mai 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache
18/1093 in seiner 45. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/1093 in seiner 34. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag auf Drucksache 18/1093 in seiner 32. Sitzung am
6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/1093
in seiner 34. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU

Drucksache 18/4969 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/1457 in seiner 52. Sit-
zung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag auf Drucksache 18/1457 in seiner 34.
Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/1457 in seiner 42. Sitzung am 6.
Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache
18/1457 in seiner 45. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/1457
in seiner 34. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.
Zu Buchstabe c
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/1964 in seiner 52. Sit-
zung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag auf Drucksache 18/1964 in seiner 34.
Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/1964 in seiner 42. Sitzung am 6.
Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache
18/1964 in seiner 45. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/1964
in seiner 34. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.
Zu Buchstabe d
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1490 in seiner 41. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/1490
in seiner 34. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.
Zu Buchstabe e
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/2620 in seiner 52. Sit-
zung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4969
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/2620 in seiner 41. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/2620
in seiner 34. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.

IV. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

Zu den Buchstaben a bis c
Zu der öffentlichen Anhörung, die in der 35. Sitzung am 16. März 2015 stattfand, haben die Anhörungsteilneh-
mer schriftliche Stellungnahmen abgegeben, die in der Zusammenstellung auf Ausschussdrucksache 18(9)395
enthalten sind.
Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teilgenommen:
Prof. Dr. Gabriel Felbermayr (ifo-Institut)
Lutz Güllner (EU-Kommission)
Bertram Kawlath (Schubert & Salzer GmbH)
Prof. Dr. Sebastian Dullien (HTW Berlin)
Stefan Körzell (DGB)
Thomas Fritz (PowerShift e.V.)
Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung)
Klaus Müller (vzbv)
Prof. Dr. Markus Krajewski (FAU Erlangen-Nürnberg)
Detlef Raphael (Deutscher Städtetag).
Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatung eingegangen. Das Protokoll sowie die
eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zu Buchstabe e
Zu der öffentlichen Anhörung, die in der 25. Sitzung am 15. Dezember 2014 stattfand, haben die Anhörungs-
teilnehmer schriftliche Stellungnahmen abgegeben, die in der Zusammenstellung auf Ausschussdrucksache
18(9)300 enthalten sind.
Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teilgenommen:
Felix Neugart (DIHK)
Tomas Nieber (IG BCE)
Rupert Schlegelmilch (EU-Kommission)
Prof. Dr. Gabriel Felbermayr (ifo-Institut)
Prof. Dr. Franz Mayer (Universität Bielefeld
Thomas Fritz (PowerShift e.V.)
Prof. Dr. Rainhard Quick (VCI)
Prof. Dr. Steffen Hindelang (FU Berlin)
Prof. Dr. Ursula Kriebaum (Universität Wien)
Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory (CEO))
Dr. Stephan Schill (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht)
Maritta Strasser (Campact e.V.)
Dr. Nils Meyer-Ohlendorf (Ecologic Institute).
Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatung eingegangen. Das Protokoll sowie die
eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Drucksache 18/4969 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
V. Petitionen

Dem Ausschuss lagen vier Petitionen zur Drucksache 18/1093 vor, zu denen der Petitionsausschuss jeweils
eine Stellungnahme nach § 109 Absatz 1 Satz 2 GO-BT angefordert hat.
Mit einer Petition wird gefordert, dass die Bundesregierung sich für eine umfassende Transparenz sämtlicher
Verhandlungsinhalte beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA und anderer Abkommen
ausspricht.
Mit einer weiteren Petition wird gefordert, dass die Bundesregierung sich für die Aufnahme des Bildungssek-
tors in das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ausspricht.
Weiterhin wird mit einer Petition gefordert, dass die Bundesregierung sich gegen das Freihandelsabkommen
zwischen der EU und den USA ausspricht. Bei dieser Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition, die
innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 68.332 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurde.
Des Weiteren wird mit einer Petition gefordert, dass die Bundesregierung sich für das Freihandelsabkommen
zwischen der EU und den USA ausspricht. Bei dieser Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition, die
innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 201 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurde.
Den Anliegen der Petenten konnte mit der Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/1093 nicht entsprochen
werden.

VI. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstaben a bis e
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Anträge auf Drucksachen 18/1093, 18/1457, 18/1964,
18/4090 und 18/2620 in seiner 39. Sitzung am 6. Mai 2015 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Auffassung, dass die Oppositionsanträge inhaltlich überholt und schon
mehrfach beraten worden seien. Es lägen noch keine neuen entscheidungsfähigen Unterlagen vor, die es recht-
fertigten, sich zum jetzigen Zeitpunkt ein abschließendes Urteil über die Verhandlungen zu bilden. Die Fraktion
der CDU/CSU habe bereits im November 2014 zum Thema Investor-Staat-Schiedsverfahren eigene Vor-
schläge unterbreitet, die sie auf verschiedenen Ebenen, unter anderem über das Europäische Parlament in die
Diskussion eingebracht habe. Im Übrigen erweckten die Oppositionsfraktionen den falschen Eindruck, dass
die Bundesrepublik die Verhandlungen federführend betreibe. Letztendlich sitze die EU-Kommission am Ver-
handlungstisch. Wenn das Ergebnis vorliege, könne man darüber beraten. Es stehe dem Deutschen Bundestag
dann frei, dem ausgehandelten Abkommen seine Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern.
Die Fraktion der SPD kritisierte, dass die Oppositionsanträge nicht auf dem neuesten Stand seien. Es reiche
nicht aus, wie die Fraktion DIE LINKE. dies tue, alles, was mit TTIP und CETA im Zusammenhang stehe,
rundweg abzulehnen. Es stünden im Hinblick auf die Implementierung eines internationalen Handelsgerichts-
hofes bzw – im Falle von TTIP – eines bilateralen staatlichen Gerichtshofes wichtige Weichenstellungen an,
die in die richtige Richtung gingen. In der laufenden Woche werde Frau Kommissarin Malmström den INTA-
Ausschuss des Europäischen Parlaments und den Handelsministerrat über die Reformvorschläge der Europäi-
schen Kommission für das Investor-Staat-Schiedsverfahren bei TTIP unterrichten. Das Europäische Parlament
werde am 9. Juni über eine eigene Positionierung zu den Verhandlungen über die Handelsabkommen mit den
USA und Kanada beschließen.
Die Fraktion DIE LINKE. betonte, ihre Grundkritik richte sich gegen das Investor-Staat-Schiedsverfahren.
Diese Kritik sei auch durch die gegenwärtigen Reformbemühungen nicht ausgeräumt. Die Kommissionsvor-
schläge zielten nur auf zukünftige Handelsabkommen und nicht auf das verhandelte CETA-Abkommen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte daran, dass der Ausschuss zu den Vorlagen Anhörungen
durchgeführt habe. Es sei ein normales parlamentarisches Verfahren, diese Vorlagen dann auch zeitnah nach
Durchführung der Anhörung und im Lichte der dort gefundenen Erkenntnisse abschließend zu beraten. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehne die Handelsabkommen CETA und TTIP nicht rundweg ab, sie
halte sie nur in der jetzigen Form – insb. im Hinblick auf die bisher geplanten Regeln zum Investor-Staat-
Schiedsverfahren – nicht für zustimmungsfähig. Im Übrigen habe die Koalition bisher nicht verdeutlicht, ob
die von Bundesminister Gabriel jetzt gemachten Vorschläge von beiden Koalitionsfraktionen und der Bundes-
regierung geteilt würden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4969
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/1093 zu empfehlen.
Zu den Buchstaben b bis e
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bun-
destag die Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 18/1457, 18/1964, 18/4090 und 18/2620 zu empfehlen.

Berlin, den 6. Mai 2015

Klaus Barthel
Berichterstatter

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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