BT-Drucksache 18/4906

Vectoring, Investitionszusagen und Netzinfrastruktur beim Breitbandausbau

Vom 12. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4906
18. Wahlperiode 12.05.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Jan Korte, Ulla Jelpke,
Katrin Kunert, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Frank Tempel, Dr. Petra Sitte,
Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Vectoring, Investitionszusagen und Netzinfrastruktur beim Breitbandausbau

Der Antrag der Telekom Deutschland GmbH an die Bundesnetzagentur zum
Zwecke der Einführung von Vectoring im Nahbereich vom 23. Februar 2015
(Aktenzeichen BK3g-15-004) wirft verschiedene Fragen auf. So wird der Tele-
kom u. a. von Konkurrenten vorgeworfen, sie mache weitere Investitionen in
den Breitbandausbau abhängig von der Entscheidung des Antrags (beispiels-
weise Stellungnahme des BUGLAS e. V. zum Verfahren BK3g-15/0004, Bun-
desverband Glasfaseranschluss e. V., 8. April 2015, öffentlich abrufbar unter
http://goo.gl/aRgO5w, oder „Überprüfung von Regulierungsverpflichtungen auf
dem Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereit-
gestellten Zugang zu Teilnehmeranschlüssen“, 9. März 2015, Bundesverband
Breitbandkommunikation e. V., öffentlich abrufbar unter http://goo.gl/HJolKL).
Ebenso ist es unklar, wie viele Haushalte heute schon schnelles Internet im Nah-
bereich mittels Vectoring haben und wie viele zusätzlich angeschlossen werden
können (vgl. „VDSL: 443 Telekom-Vermittlungsstellen haben kein VDSL“,
4. März 2015, teltarif.de, online verfügbar unter http://goo.gl/fdvJK2).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung verbindliche oder in Aussicht gestellte Investi-

tionszusagen von Telekommunikationsunternehmen für den Breitbandaus-
bau bekannt?
Wenn ja, welches Unternehmen hat solche Zusagen gemacht, und um welche
finanziellen Volumen und welchen Zeitraum handelt es sich dabei?
Wurden von den Unternehmen indirekt Gegenleistungen gefordert?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Telekom den Ausbau aller Nah-
bereichskabelverzweiger (KVz) mit VDSL2-Vectoring bis zum Jahr 2018 in
Aussicht gestellt hat (vgl. beispielsweise www.teltarif.de vom 1. April 2015
„VDSL: Auch NetCologne will Nahbereich garantiert ausbauen“), und in-
wieweit unterstützt die Bundesregierung dies?

3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung,
wenn Investitionszusagen von Telekommunikationsunternehmen indirekt
oder direkt an Bedingungen geknüpft werden?

Drucksache 18/4906 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung geschaffen
werden, damit die Telekom den Ausbau aller Nahbereichs-KVz mit VDSL2-
Vectoring bis zum Jahr 2018 bewerkstelligen kann?

5. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung geschaffen
werden, damit andere Unternehmen statt der Telekom den Ausbau aller
Nahbereichs-KVz mit VDSL2-Vectoring bis zum Jahr 2018 bewerkstelligen
können?

6. Inwieweit kann die Bundesregierung Auskunft über die Breitband-Netzinfra-
struktur in Deutschland geben?
Welche Infrastrukturen (beispielsweise Kabel, FTTB/H usw.) sind in wel-
chen Gebieten vorhanden?
Welche Unterschiede in der Infrastruktur gibt es in den Ost- und den West-
bundesländern?
Welche Unterschiede gibt es zwischen städtischen und ländlichen Gebieten?

7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie viele Haushalte zu-
sätzlich im Falle einer antragsgemäßen Entscheidung mit Vectoring versorgt
werden können, wie viele sind bereits versorgt, und inwieweit hält die Bun-
desregierung diese Versorgung für ausreichend?
Wie viele dieser Haushalte sind im ländlichen, und wie viele im städtischen
Raum entsprechend versorgt?

8. Auf welcher Grundlage wurden die Teilnehmer in der Netzallianz Digitales
Deutschland ausgewählt, und wer entscheidet über einen möglichen Wechsel
in der Zusammensetzung?

Berlin, den 12. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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