BT-Drucksache 18/4855

Schiffsbrandbekämpfung bei komplexen Schadenslagen

Vom 6. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4855
18. Wahlperiode 06.05.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schiffsbrandbekämpfung bei komplexen Schadenslagen

Presseberichten (Brunsbütteler Zeitung, 14. März 2015) zufolge soll das Hava-
riekommando als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer
zur Planung und Vorbereitung des maritimen Unfallmanagements zurzeit an
einer Neukonzipierung der Schiffsbrandbekämpfung arbeiten. Zukünftig sollen
keine freiwilligen Feuerwehren, auch nicht mit hauptamtlicher Wachbereit-
schaft, mehr für den Einsatz auf See vorgesehen sein, sondern ausschließlich
Einsatzkräfte von Berufsfeuerwehren. Dieses Konzept wurde jedoch bisher
nicht mit den betroffenen Kommunen beraten.
Für ein modernes und effektives Unfallmanagement auf See ist die Beteiligung
von freiwilligen Feuerwehren, die dafür qualifiziert und ausgestattet sind, nach
Auffassung der Fragesteller erforderlich. Insbesondere in weniger dicht besie-
delten Küstenbereichen ist deren Beteiligung unverzichtbar. In Brunsbüttel
würde dies die Feuerwehr mit rund 60 Einsatzkräften besonders treffen, von de-
nen ein Großteil auch für die Schiffsbrandbekämpfung ausgebildet ist. Insge-
samt sind an der deutschen Nord- und Ostseeküste 13 Feuerwehren mit Schiffs-
brandbekämpfungsgruppen ausgestattet.
Ein geplanter Verzicht auf die Einbindung von Freiwilligen Feuerwehren birgt
die Gefahr, dass die bisher eingebundenen Freiwilligen Feuerwehren ihr Perso-
nal mit hauptamtlichen Feuerwehrkräften aufstocken müssten. Dies hätte deut-
liche finanzielle Folgen für die betreffenden Kommunen. Es besteht außerdem
die Sorge, dass die dann hauptamtlichen Kräfte auch an andere Standorte abge-
zogen werden könnten. Es stellt sich die Frage, ob die Schiffsbrandbekämpfung
an der deutschen Küste nicht durch das aktuelle Modell effektiver und effizien-
ter gesichert werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Über-

arbeitung des Fachkonzepts für die Schiffsbrandbekämpfung bzw. Ver-
letztenversorgung?

b) Seit wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung von wem unter Betei-
ligung welcher Bundes-, Landes- oder kommunaler Behörden, welcher
Fachberater und welcher anderen Einrichtungen und Verbände das derzei-
tige Fachkonzept zur Schiffsbrandbekämpfung neu konzipiert?

c) Seit wann besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das derzeitige
Fachkonzept zur Schiffsbrandbekämpfung bzw. Verletztenversorgung,
und bei welchen komplexen Schadenslagen wurde dieses Konzept mit
welchem Ergebnis angewandt?

Drucksache 18/4855 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Mit welchen Stellen beim Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den Ländern und auf kommunaler Ebene wurde diese Neukonzipierung mit
welchem Ergebnis abgestimmt (bitte sämtliche beteiligte Stellen nennen)?

3. An welchen Standorten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2003 bis heute für welchen Zeitraum wie viele Brandbekämpfungs-
einheiten (BBE) oder Verletztenversorgungsteams (VVT) für Einsätze bei
komplexen Schadenslagen zur Verfügung?

4. An welchen Standorten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2003 welche zusätzlichen Einsatzmittel für die Schiffsbrandbekämp-
fung bzw. die Verletztenversorgung bei komplexen Schadenslagen mit wel-
chem, aus welchen anteiligen Haushaltsmitteln (Bund, Land, Kommune,
andere) angeschafften und bereitgestellten finanziellen Aufwand zur Verfü-
gung?

5. a) Durch welche Feuerwehr welcher Art werden nach Kenntnis der Bun-
desregierung auf welcher rechtlichen Grundlage mit welchen anteiligen
Haushaltsmitteln (Bund, Land, Kommune, andere) diese BBE oder VVT
gestellt?

b) Welche Zuständigkeiten gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
die Stadt Brunsbüttel bzw. deren Feuerwehr(en) aktuell aufgrund wel-
cher Rechtsgrundlage für die Schiffsbrandbekämpfung auf der Nordsee,
der Unterelbe, für den Nord-Ostsee-Kanal sowie für die Hafengebiete
der Stadt?

6. Welche zusätzlichen Qualifikationen benötigen nach Kenntnis der Bundes-
regierung aus welchen Gründen welche Einsatzkräfte dieser BBE oder VVT
aus der Frage 5 für Einsätze auf See?

7. An welchen Einsätzen zur Schiffsbrandbekämpfung, Verletztenversorgung
oder anderen komplexen Schadenslagen waren nach Kenntnis der Bun-
desregierung seit dem Jahr 2003 BBE oder VVT welcher Feuerwehr in
welchem Umfang, mit welchen Aufgaben und welchem Ergebnis beteiligt?

8. Wie (ständig oder bei Bedarf, beratend oder mit Stimmrecht) ist nach Kennt-
nis der Bundesregierung die Beteiligung welcher Fachberater, welcher an-
deren Einrichtungen oder Verbände bei der Beratung von und Beschluss
über Fachkonzepte oder andere Angelegenheiten in welchen Koordinie-
rungsausschüssen des Havariekommandos aus welchem Grund seit wann
vorgesehen?

9. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Neukonzipierung der Schiffs-
brandbekämpfung bzw. Verletztenversorgung ausschließlich die Einbezie-
hung von BBE oder VVT vorgesehen, die von Berufsfeuerwehren gestellt
werden?
Wenn ja, warum?

10. Welche einsatztaktischen Vorteile sollen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung durch die Neukonzipierung der Schiffsbrandbekämpfung bzw. Verletz-
tenversorgung aufgrund welcher Veränderung erreicht werden?

11. Inwieweit und aus welchen Gründen verkürzen sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung durch die Neukonzipierung der Schiffsbrandbekämpfung bzw.
Verletztenversorgung die Reaktionszeiten und Hilfsfristen der Einsatz-
kräfte?

Berlin, den 6. Mai 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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