BT-Drucksache 18/4850

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 18/3020 - Baukulturbericht 2014/15 der Bundesstiftung Baukultur und Stellungnahme der Bundesregierung

Vom 7. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4850
18. Wahlperiode 07.05.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 18/3020 –

Baukulturbericht 2014/15 der Bundesstiftung Baukultur
und
Stellungnahme der Bundesregierung

A. Problem
Die Bundesstiftung Baukultur hat im aktuellen Baukulturbericht 2014/15 die Wech-
selwirkung unterschiedlicher Einflussfaktoren auf die heutige und zukünftige Bau-
kultur thematisiert. Der Bericht skizziert die Grundzüge einer zukunftsorientierten
Weiterentwicklung der Baukultur in Deutschland und leitet daraus allgemeine und
an einzelne Akteure der Baukultur gerichtete Handlungsempfehlungen ab.
Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD soll die Bun-
desregierung aufgefordert werden,
darauf hinzuwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur im Baukulturbericht

2016/17 die Fokusthemen „Grün in der Stadt“, „Baukultur und Tourismus“,
„Bezahlbares Wohnen“ und „Ländliche Räume“ aufgreift;

die Bundesstiftung Baukultur bei der Planung von Bundesbauvorhaben ange-
messen einzubeziehen. Bei Großprojekten des Bundes, die teils erhebliche Aus-
wirkungen auf städtebauliche Strukturen haben, solle frühzeitig die öffentliche
Meinung vor Ort ermittelt werden;

sich mit den Handlungsempfehlungen konstruktiv auseinanderzusetzen und
diese in eine Baukulturpolitik des Bundes angemessen einzubeziehen;

der Bauministerkonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zum Baukulturbe-
richt zu geben;

das Entstehen von Baukultur im öffentlichen und privaten Bereich gezielt zu
fördern – u. a. durch unterstützende Rahmenbedingungen in den Bereichen Bau-
leitplanung, Raumordnung, Städtebauförderung sowie der nationalen Stadtent-
wicklungspolitik;

insbesondere bei eigenen Bauvorhaben eine durchgängige Gestalt-, Verfahrens-
und städtebauliche Qualität sicherzustellen;

Drucksache 18/4850 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
sich auch im internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architektur-

und Weltausstellungen verstärkt für die Vermittlung deutscher Bau- und Pla-
nungskultur einzusetzen und die internationale Kooperation voranzubringen;

die Bundesstiftung Baukultur darin zu unterstützen, verstärkt auf nationaler und
internationaler Ebene, z. B. bei Messen und Ausstellungen, für das hohe Leis-
tungsniveau deutscher Bau- und Planungsleistungen zu werben;

den Nachhaltigkeitsaspekt im Baubereich weiter zu konkretisieren und zu stär-
ken.

B. Lösung
Kenntnisnahme und Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Entschließungsantrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4850
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/3020 folgende Entschließung an-
zunehmen:
„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Baukultur beschreibt die Herstellung und den Umgang mit der gebauten Umwelt.
Die Qualität der gebauten Umwelt ist wesentlich für die Identität unserer Städte und
Gemeinden. Baukultur weist neben ästhetischen und emotionalen Dimensionen auch
starke soziale, ökologische und ökonomische Bezüge auf. Im Zuge der Globalisie-
rung und der Flexibilisierung individueller Lebensläufe ist die Gestaltung der gebau-
ten Umwelt ein wichtiger Aspekt für die Lebensqualität in Städten und Regionen,
denn: Das gesellschaftliche Zusammenleben wird nicht zuletzt durch die gebaute
Umwelt beeinflusst.

Als qualitativ gewachsene Strukturentwicklung ist die Baukultur auf vielfältige Art
und Weise mit weiteren gesellschaftlichen Bereichen verzahnt. Der interdisziplinäre
und interaktive Charakter der Baukultur zeigt sich im urbanen, aber auch im ländli-
chen Raum. In der Stadt treffen unterschiedliche Nutzungsinteressen auf begrenztem
Raum zusammen. Soziale, wirtschaftliche und ökologische Belange müssen vor al-
lem in den urbanen Zentren in Einklang gebracht werden und stellen hohe Anforde-
rungen an Stadtplaner, Bauherren und Architekten.

Die Bundesstiftung Baukultur hat im aktuellen Baukulturbericht 2014/15 die Wech-
selwirkung unterschiedlicher Einflussfaktoren auf die heutige und zukünftige Bau-
kultur thematisiert. Der Bericht skizziert die Grundzüge einer zukunftsorientierten
Weiterentwicklung der Baukultur in Deutschland und leitet daraus allgemeine und
an einzelne Akteure der Baukultur gerichtete Handlungsempfehlungen ab. Die im
Baukulturbericht 2014/15 erörterten Fokusthemen „Wohnen und gemischte Quar-
tiere“, „Öffentlicher Raum und Infrastruktur“ sowie „Planungskultur und Prozess-
qualität“ reflektieren die Diskussionsschwerpunkte der vergangenen Jahre und be-
schreiben in geeigneter Weise Ansatzpunkte für die Fortsetzung des baukulturellen
Diskurses.

Insbesondere für die vorgeschlagene Aufwertung der Vorbereitungsphase vor dem
konkreten Beginn der Planung von Bauvorhaben hat der Deutsche Bundestag bereits
die Rolle der Stiftung Baukultur gestärkt.

Im Rahmen des Fokusthemas „Öffentlicher Raum und Infrastruktur“ werden u. a.
der Status und die Bedeutung von Grünräumen angesprochen. Städtisches Grün ist
von übergeordneter Bedeutung für lebenswerte urbane Räume. Neben der reinen Er-
holungsfunktion erfüllt „Grün in der Stadt“ vor allem eine ökologische Ausgleichs-
funktion. Dabei ist die innerstädtische Freiraumplanung auch immer integraler Be-
standteil baukultureller Traditionen. Gebäude und Freiflächen müssen eine harmo-
nische Einheit bilden. Nicht nur das Stadtbild wird maßgeblich von dieser Symbiose
geprägt. Daher sollte das Thema „Grün in der Stadt“ vertieft werden.

Gut geplante und gebaute Räume und Gebäude können starke, positive Impulse für
die touristische und somit auch wirtschaftliche Entwicklung einer Stadt oder Region
auslösen. Das baukulturelle Potenzial vieler Kommunen und Regionen in Deutsch-
land muss daher stärker als bisher vermittelt und über die Region hinaus vermarktet
werden.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass

Drucksache 18/4850 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
die Bundesregierung gezielt auf die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbe-

dingungen von Baukultur hinwirkt und ihre Vorbildrolle als öffentlicher Bau-
herr aktiv wahrnimmt. Hierzu gehört auch die Qualität der Kommunikation und
der Auseinandersetzung über Baukultur;

mit der Bundesstiftung eine Institution existiert, die als Politikberater und Ide-
engeber sich der Themen der Baukultur annimmt und für eine Stärkung des öf-
fentlichen Bewusstseins ebenso eintritt wie für ein besseres Marketing von Bau-
und Planungsleistungen;

die Bundesregierung u. a. durch die Förderung konkreter Projekte sowie bei-
spielgebender Vorhaben zur Stärkung der Baukultur in Deutschland beiträgt;

die Bundesstiftung Baukultur erstmals einen Bericht zur Lage der Baukultur in
Deutschland vorgelegt und bei dessen Erstellung unterschiedliche gesellschaft-
liche Gruppen und baukulturelle Akteure eingebunden hat;

sich die Bundesstiftung Baukultur neben den zentralen Themen Stadtentwick-
lung und -gestaltung verstärkt den Themen des ländlichen Raums widmen wird;

die Bundesstiftung Baukultur mit den von ihr gewählten Fokusthemen, Veran-
staltungsformaten und Publikationen zunehmend die breite Öffentlichkeit er-
reicht;

die finanzielle Ausstattung der Bundesstiftung Baukultur im Bundeshaushalt
2015 verbessert wurde.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
darauf hinzuwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur im Baukulturbericht

2016/17 die Fokusthemen „Grün in der Stadt“, „Baukultur und Tourismus“,
„Bezahlbares Wohnen“ und „Ländliche Räume“ aufgreift;

die Bundesstiftung Baukultur bei der Planung von Bundesbauvorhaben ange-
messen einzubeziehen. Bei Großprojekten des Bundes, die teils erhebliche Aus-
wirkungen auf städtebauliche Strukturen haben, sollte frühzeitig die öffentliche
Meinung vor Ort ermittelt werden;

sich mit den Handlungsempfehlungen konstruktiv auseinanderzusetzen und
diese in eine Baukulturpolitik des Bundes angemessen einzubeziehen;

der Bauministerkonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zum Baukulturbe-
richt zu geben;

das Entstehen von Baukultur im öffentlichen und privaten Bereich gezielt zu
fördern – u. a. durch unterstützende Rahmenbedingungen in den Bereichen Bau-
leitplanung, Raumordnung, Städtebauförderung sowie der nationalen Stadtent-
wicklungspolitik;

insbesondere bei eigenen Bauvorhaben eine durchgängige Gestalt-, Verfahrens-
und städtebauliche Qualität sicherzustellen;

sich auch im internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architektur-
und Weltausstellungen, verstärkt für die Vermittlung deutscher Bau- und Pla-
nungskultur einzusetzen und internationale Kooperation voranzubringen;

die Bundesstiftung Baukultur darin zu unterstützen, verstärkt auf nationaler und
internationaler Ebene, z. B. bei Messen und Ausstellungen, für das hohe Leis-
tungsniveau deutscher Bau- und Planungsleistungen zu werben;

den Nachhaltigkeitsaspekt im Baubereich weiter zu konkretisieren und zu stär-
ken.“

Berlin, den 6. Mai 2015

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4850

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Berichterstatter

Ulrich Hampel
Berichterstatter

Heidrun Bluhm
Berichterstatterin

Steffi Lemke
Berichterstatterin

Drucksache 18/4850 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Volkmar Vogel (Kleinsaara), Ulrich Hampel, Heidrun
Bluhm und Steffi Lemke

I. Überweisung

Die Unterrichtung auf Drucksache 18/3020 wurde in der 85. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Feb-
ruar 2015 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
und zur Mitberatung an den Ausschuss für Tourismus sowie den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Baukulturbericht 2014/15 legt die Bundesstiftung Baukultur erstmals einen Bericht zur Lage der Bau-
kultur in Deutschland vor, der dem Bundeskabinett und dem Deutschen Bundestag Anregungen und Hand-
lungsempfehlungen für die Förderung der Baukultur in Deutschland geben soll. Der Bericht ist in Zusammen-
arbeit mit dem Deutschen Institut für Urbanistik und der Technischen Universität Berlin entstanden und wurde
vom Beirat der Stiftung sowie einem fachübergreifenden Begleitkreis beraten. Der vorgelegte Entschließungs-
antrag greift die Anregungen und Empfehlungen des Baukulturberichts auf und stellt konkrete Forderungen an
die Bundesregierung.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 27. Sitzung am 18. März 2015 Kenntnisnahme der Unterrichtung
auf Drucksache 18/3020 empfohlen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 27. Sitzung am 18. März 2015 Kenntnisnahme der Un-
terrichtung auf Drucksache 18/3020 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat zu der Unterrichtung auf Drucksache
18/3020 in seiner 43. Sitzung am 25. März 2015 ein öffentliches Fachgespräch zur Vorstellung des Baukultur-
berichts durch den Vorstandsvorsitzenden der Bundesstiftung Baukultur, Reiner Nagel, durchgeführt. Die ab-
schließende Beratung der Unterrichtung erfolgte in der 45. Sitzung am 6. Mai 2015. Die Fraktionen der
CDU/CSU und SPD haben dazu einen Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 18(16)212 eingebracht,
dessen Inhalt in der Beschlussempfehlung wiedergegeben ist.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass das Thema Baukultur in den letzten Wochen sowohl im Aus-
schuss als auch im Plenum zu Recht eine große Rolle gespielt habe. Mit dem Entschließungsantrag wolle man
auch die Vorbildfunktion des Bundes deutlich machen, der dieser nachkommen müsse. Gleichzeitig solle in
die gesamte Branche der Impuls gegeben werden, dass Baukultur eine wichtigere Rolle spielen müsse, als ihr
in der Vergangenheit in der öffentlichen Diskussion eingeräumt worden sei.
Der vorliegende Baukulturbericht bringe zum Ausdruck, dass die Bundesstiftung Baukultur funktioniere und
die Geschäftsführung ihre Aufgaben gut erledige. Man werde sich dafür einsetzen, dass in den nächsten Jahren
im Rahmen der Arbeit der Stiftung weitere Themen in den Fokus gerückt würden, so beispielsweise „Grün in
der Stadt“, „Bezahlbares Wohnen“ sowie die „Verbindung zwischen Stadt und Land“. Bei der Planung und
dem Bau von Großprojekten sei festzustellen, dass die Einbindung der Bevölkerung sehr wichtig sei, um die
notwendige Akzeptanz für derartige Bauvorhaben zu erreichen, wozu die Stiftung einen entscheidenden Bei-
trag leiste. Daher wolle man die Arbeit der Stiftung weiter unterstützen und bitte dafür um Zustimmung.
Die Fraktion der SPD erläuterte, der Entschließungsantrag stelle die Bedeutung der Baukultur sowie die Ak-
tivitäten und die diesbezüglichen Erfolge der Bundesregierung dar. Die Bundesstiftung Baukultur habe mit
dem vorgelegten Bericht einen fundierten Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in
Deutschland geleistet. Die im Baukulturbericht erörterten Fokusthemen „Wohnen und gemischte Quartiere“,
„Öffentlicher Raum und Infrastruktur“ sowie „Planungskultur und Prozessqualität“ reflektierten die Diskussi-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4850
onsschwerpunkte der vergangenen Jahre und beschrieben in geeigneter Weise die Ansatzpunkte für die Fort-
setzung des baukulturellen Diskurses. Im Rahmen des Fokusthemas „Öffentlicher Raum und Infrastruktur“
werde u. a. der Status von Grünräumen angesprochen. Diese seien von besonderer Bedeutung für lebenswerte
urbane Räume. Soziale und wirtschaftliche Belange müssten vor allem in urbanen Zentren in Einklang gebracht
werden und stellten hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Im nächsten Baukulturbericht sollten insbesondere
die Themen „Bezahlbares Wohnen“ und „Ländliche Räume“ aufgegriffen werden. Die Bundesstiftung Bau-
kultur sollte bei der Planung von Bundesvorhaben angemessen einbezogen werden.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, es handele sich bei dem Entschließungsantrag um einen reinen „Schau-
fensterantrag“, in dem nur Selbstverständlichkeiten aufgeführt seien. Die Forderungen im Antrag seien iden-
tisch mit den Handlungsempfehlungen und Forderungen im Baukulturbericht, es fehle jedoch eine kritische
Würdigung. Die Bundesregierung werde aufgefordert, diese Empfehlungen umzusetzen, was jedoch eine
Selbstverständlichkeit sei. Wenn Mittel für eine Bundesstiftung bereitgestellt würden, müssten deren Empfeh-
lungen auch den Handlungsrahmen für die Bundesregierung darstellen. Da die „abgeschriebenen“ Passagen
aus dem Baukulturbericht inhaltlich aber richtig seien, werde man dem Antrag dennoch zustimmen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, die Koalition habe mit dem Baukulturbericht eine
Vorlage bekommen, die „Goldstaub“ sei, habe daraus jedoch nichts Substantielles gemacht. Es bestehe über-
fraktionell Einigkeit darüber, dass der Baukulturbericht eine gute Grundlage darstelle, den Finger notwendi-
gerweise in die Wunden hineinlege und sehr gute Handlungsempfehlungen gebe. Nur fehle eine Bundesregie-
rung, die handele. Es gehe nicht nur um den Dialog, sondern auch um die gesetzliche Umsetzung der Empfeh-
lungen. Insgesamt bleibe der Antrag weit hinter den Möglichkeiten einer Bundesregierung zurück und sei daher
nicht zustimmungsfähig.
Im Ergebnis empfahl der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Kenntnisnahme
der Unterrichtung und die Annahme einer von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksa-
che 18(16)212 vorgelegten Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Berlin, den 6. Mai 2015

Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Berichterstatter

Ulrich Hampel
Berichterstatter

Heidrun Bluhm
Berichterstatterin

Steffi Lemke
Berichterstatterin
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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