BT-Drucksache 18/4844

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/4614 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

Vom 6. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4844
18. Wahlperiode 06.05.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/4614 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Informationsweiterverwendungsgesetzes

A. Problem
Das geltende Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) soll die Möglichkeit ins-
besondere für Wirtschaftsunternehmen verbessern, Informationen des öffentlichen
Sektors für gewerbliche Zwecke weiterzuverwenden. Der vorliegende Gesetzent-
wurf dient der Umsetzung von EU-Richtlinien.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Drucksache 18/4844 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Soweit öffentliche Stellen Informationen aufgrund bundesrechtlicher Zugangsrege-
lungen zugänglich machen, entsteht kein Erfüllungsaufwand, da diese Informationen
nach dem Gesetzentwurf ohne Weiteres weiterverwendet werden können. Erfül-
lungsaufwand entsteht für diejenigen öffentlichen Stellen, die Informationen im An-
wendungsbereich des Gesetzes zugänglich machen und deren Weiterverwendung
von Entgeltleistungen abhängig machen. Sie müssen die diesbezüglichen Anforde-
rungen des Gesetzes sowie die Transparenzanforderungen beachten. Soweit Perso-
nal- und Sachkosten entstehen, hängen diese von der Ausgestaltung des Verfahrens
im Einzelfall ab und können daher nicht beziffert werden. Sie sind in den betroffenen
Haushaltseinzelplänen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsansätze und Stellen-
pläne aufzufangen.

F. Weitere Kosten
Es entstehen keine sonstigen Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungs-
systeme. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf
das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4844
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4614 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 6. Mai 2015

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Dr. Peter Ramsauer
Vorsitzender
Dieter Janecek
Berichterstatter
Drucksache 18/4844 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Dieter Janecek

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4614 wurde in der 100. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23.
April 2015 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung und an den Innenausschuss, den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung sowie an
den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung gutachtlich überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Änderungsgesetz zum IWG sollen EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Hier wird
der Grundsatz der Weiterverwendung eingeführt. Dies bedeutet, dass zugängliche Informationen öffentlicher
Stellen zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen, ohne dass dies noch von den öffentlichen Stellen ent-
schieden werden muss. Die bisherigen Regelungen zum Antragsverfahren werden gestrichen. Damit wird die
– vornehmlich digitale – Nutzung von Inhalten vor allem durch kleine aufstrebende Unternehmen verbessert.
Die Daten stehen zur Weiterverwendung durch Dritte zur Verfügung, um Wirtschaftswachstum und Transpa-
renz zu fördern.
Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 18/4614 verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4614 in seiner 46. Sitzung am 6. Mai 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4614 in seiner
52. Sitzung am 6. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dessen Annahme.
Der Ausschuss Digitale Agenda hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4614 in seiner 36. Sitzung am 6.
Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung
auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nach-
haltige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 18/559) in seiner 24. Sitzung am 18. März 2015
mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (Bundes-
ratsdrucksache 58/15) befasst und festgestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben.
Folgende Aussage zur Nachhaltigkeit wurde in der Begründung des Gesetzentwurfs getroffen:
„Nachhaltigkeitsaspekte sind nicht berührt.“
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung schließt sich dem an.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4844
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4614 in seiner 39. Sitzung
am 6. Mai 2014 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU verwies auf das Informationsfreiheitsgesetz, das den Rechtsanspruch auf Zugang
zu amtlichen Informationen einer Bundesbehörde für jeden Bürger schaffe und damit Transparenz gewähr-
leiste. Durch Digitalisierung sei allerdings eine neue Dimension hinzugekommen, denn die verfügbare Daten-
menge nehme stetig zu und die Technologie für die Nutzung und Verarbeitung dieser Daten werde kontinuier-
lich weiterentwickelt. Dass die Daten kommerziell oder nichtkommerziell weiterverwendet werden dürfen,
regele das Informationsweiterverwendungsgesetz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde die entspre-
chende EU-Richtlinie umgesetzt. Entscheidende Neuerung sei, dass die bisher erforderliche Antragstellung zur
Weiterverwendung der Daten entfalle. Dies erleichtere die Weiterverwendung öffentlicher Daten deutlich, was
ein notwendiger und richtiger Schritt sei, um die enormen Potenziale dieser Daten zu heben und Innovationen
zu fördern. Deshalb werbe die Fraktion um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Die Fraktion der SPD begrüßte die Vorlage des Gesetzentwurfs, weil er einen Schritt in Richtung Bürokra-
tieabbau darstelle, da die unnötige Antragstellung weitestgehend entfalle. Wichtig sei der weitere Umgang mit
Daten, die Datensicherheit und der Schutz sensibler Daten. Hier würden konkrete Maßnahmen benötigt.
Die Fraktion DIE LINKE. unterstützte das Ansinnen des Gesetzentwurfs grundsätzlich. Die formale Rege-
lung der Herausgabe von Daten und die Verwendung dieser durch Dritte sei nicht zu kritisieren. Allerdings
bleibe die Frage der Erhebung von Entgelten und Gebühren für diese öffentliche Dienstleistung offen. Insge-
samt seien Detailfragen ungeklärt, weshalb sich die Fraktion bei dem Gesetzentwurf enthalten werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass die Verfügbarmachung der exponentiell gewach-
senen Datenmengen im öffentlichen Bereich sinnvoll sei. Insofern begrüße die Fraktion die Umsetzung der
EU-Richtlinie. Damit werde auch eine Gleichberechtigung der Unternehmen erreicht, da Unternehmen wie
Google bereits heute über eine Vielzahl von Daten verfügten. Durch die Zurverfügungstellung der Daten könn-
ten sinnvolle Projekte realisiert werden. Allerdings stelle sich für die Fraktion ebenfalls die Frage nach der
Erhebung von Entgelten.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen
Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4614 zu empfehlen.

Berlin, den 6. Mai 2015

Dieter Janecek
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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