BT-Drucksache 18/4771

Wirtschaftlicher Aufbau der Ukraine und Konfliktentschärfung durch humanitäres Engagement, Friedensförderung und Bekämpfung von Rechtsextremismus

Vom 28. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4771
18. Wahlperiode 28.04.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Andrej Hunko, Sevim Dağdelen,
Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Niema Movassat, Alexander Ulrich
und der Fraktion DIE LINKE.

Wirtschaftlicher Aufbau der Ukraine und Konfliktentschärfung durch humanitäres
Engagement, Friedensförderung und Bekämpfung von Rechtsextremismus

Die wirtschaftliche, soziale und humanitäre Lage in der Ukraine, besonders in
den umkämpften Regionen im Osten, hat seit Ausbruch der Ukraine-Krise, dem
Sturz von Präsident Viktor Janukowitsch und angesichts des Krieges zwischen
ukrainischen Truppen und pro-russischen Separatisten in den Verwaltungsbezir-
ken Donezk und Lugansk untragbare Zustände angenommen. UN-Menschen-
rechtskommissar Zeid al-Hussein sprach zuletzt von mehr als 6 000 Toten,
14 700 Verletzten und über einer Million Binnenflüchtlingen, wobei „besonders
Frauen, Kinder, Ältere und Schwache […] unter den unhaltbaren Zuständen
[litten]“ (www.tagesschau.de/ausland/un-bericht-ostukraine-103.html).
Innerhalb der Europäischen Union (EU) kommt vor allem Deutschland große
politische Verantwortung zu. Diese ergibt sich zum einen aus dem kontrovers
diskutierten Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine (www.spiegel.de/
politik/ausland/ukraine-krise-helmut-schmidt-wirft-eu-groessenwahn-vor-a-
969773.html) und der entscheidenden Rolle, die die deutsche Außenpolitik da-
bei spielte (www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krise-helmut-schmidt-
von-ex-eu-kommissar-verheugen-kritisiert-a-970150.html), und zum anderen
aus der Solidarisierung deutscher Politiker mit den Maidan-Protesten (ebd.).
Während die ukrainische Wirtschaft weiter einbricht, gerät der Staat zunehmend
in Zahlungsschwierigkeiten. Um diesen zu begegnen, haben der Internationale
Währungsfonds (IWF) sowie die USA und die EU dem Land mit Krediten unter
die Arme gegriffen. Bisher sind diese Versuche nach zugänglichen Statistiken
ohne Erfolg geblieben: Die ukrainische Währung Hryvna hat massiv an Wert
verloren, das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte im Jahr 2014 um 7,5 Pro-
zent und eine steigende Staatsverschuldung lässt eine Refinanzierung über
Staatsanleihen immer weniger zu (www.ipg-journal.de/rubriken/europaeische-
integration/artikel/die-definition-des-wahnsinns-760/). Die Kredite des IWF
und der EU an die Ukraine sehen Austeritätsmaßnahmen als Gegenleistung vor,
die mehrheitlich die arbeitende Bevölkerung betreffen werden (ebd.): Decke-
lung des Mindestlohnes und der Renten, eine Rücknahme der Mehrwertsteuer-
senkung, Einschnitte in der Kranken- und Rentenversicherung, Erhöhung der
Gaspreise. Präsident Petro Poroschenko verkündete zudem die Streichung aller
Sozialleistungen in den von Separatisten kontrollierten Gebieten (www.
tagesschau.de/ausland/poroschenko-ostukraine-101.html). All dies lässt schwere
soziale Probleme erwarten.

Drucksache 18/4771 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) und das Auswärtige Amt (AA) waren im Oktober 2014 führend an einem
Hilfstransport in die Ukraine beteiligt, der unter anderem infrastrukturelle Güter
wie mobile Wohneinheiten, Küchen und Generatoren sowie Medizin und Feld-
betten umfasste. Es gehe um „ein Zeichen der Solidarität“, so der Bundesminis-
ter für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller
(www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10/2014-10-07-ukraine-
hilfstransport.html). Vorwürfe der politischen Selbstinszenierung wurden erho-
ben, da dieser Konvoi bislang offenbar der einzige offizielle deutsche Transport
in die Ukraine geblieben ist und zeitlich mit einem Fototermin mit Bundes-
entwicklungsminister Dr. Gerd Müller in Charkow abgestimmt wurde (www.
spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-schickt-hilfskonvoi-in-die-ukraine-
a-995316.html).
Darüber hinaus besteht die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der
Ukraine weiter, unter anderem mit Projekten in Lugansk und Donezk. Die Frage
nach der Realisierbarkeit der Zusammenarbeit – auch mit den lokalen Behörden
und der Zivilgesellschaft – bleibt angesichts der aktuellen politischen Lage und
weiterbestehenden Korruptionsvorwürfen unklar.
Forderungen nach einer europäischen Armee oder eine unkritische Unterstüt-
zung der Regierung Petro Poroschenkos sind dazu geeignet, die Lage weiter zu-
zuspitzen. Die Einbindung der Oligarchie in den wirtschaftlichen Wiederaufbau
in der einberufenen „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“, in welcher auch
der SPD-Politiker Peer Steinbrück tätig sein soll (www.zeit.de/politik/2015-03/
peer-steinbrueck-beratertaetigkeit-ukraine), steht dem öffentlich erklärten Ziel
der Demokratisierung entgegen. Gleiches gilt für die schleppende Aufklärung
der Gewalttaten während der Maidan-Proteste und des Massakers vom 20. Fe-
bruar 2014.
Indes drohen die USA die Eskalationsspirale mit Militärübungen an der est-
nisch-russischen Grenze und anhaltenden Diskussionen über Waffenlieferungen
weiter anzufeuern. Die Inkohärenz westlicher Außenpolitik, in welcher die mi-
litärische Abschreckung Friedensbestrebungen und Diplomatie konterkarieren,
droht weiterhin, das errungene Waffenstillstandsabkommen Minsk II und die da-
mit einhergehende Hoffnung auf eine baldige Befriedung des Gebietes scheitern
zu lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirtschaftsleistung der

Ukraine seit dem Jahr 2010 entwickelt?
a) Wie haben sich die Staatsverschuldung und die Staatsschuldenquote der

Ukraine im selben Zeitraum entwickelt?
b) Wie hat sich das Haushaltsdefizit im selben Zeitraum entwickelt?
c) In welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr

2014 Kapital aus der Ukraine abgewandert?
d) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum

die Rüstungsausgaben der Ukraine verändert?
2. Welche Kreditzusagen seitens des IWF, der USA und der EU an die Ukraine

existieren bislang nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welcher Höhe
wurden diese bereits ausgezahlt?
a) Zu welchen Konditionen wurden die Kredite gewährt?
b) Wie lang ist die Kreditlaufzeit?
c) Sind die Kredite zweckgebunden?

Wenn ja, zu welchen Zwecken (um Einzelauflistung wird gebeten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4771
d) An welche Auflagen sind die Kredite gebunden, und zu welchen Maß-
nahmen musste sich die ukrainische Regierung verpflichten, um sie zu
erhalten?

e) Welche Institutionen werden die Umsetzung der geforderten Reformen
überprüfen?

f) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn die Reformen nicht umge-
setzt werden?

g) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Bekämpfung der Kor-
ruption?

h) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Bekämpfung von Steu-
erflucht und Steuerhinterziehung?

i) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Besteuerung hoher
Einkommen und Vermögen?

j) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Entwicklung privater
wie öffentlicher Löhne und Gehälter?

k) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Privatisierung, und
welche erwarteten Einnahmen ergeben sich daraus?

l) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen in Bezug auf Renten und
Pensionen?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine antizyklische
Wirtschaftspolitik in der Ukraine?

4. Inwiefern betreffen die aktuellen Kürzungsmaßnahmen in der Ukraine die
zivile Infrastruktur in dem Land?
Inwieweit sieht die Bundesregierung hierin einen Widerspruch zur politi-
schen Agenda der EU und Deutschlands, die Lebensbedingungen in der
Ukraine zu verbessern?

5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Armut und
die relative Armut in der Ukraine seit dem Jahr 2010 entwickelt, und welche
weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020?

6. In welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2014 und 2015 Lohnkürzungen bei öffentlichen und privaten Be-
schäftigten durchgesetzt?

7. In welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2014 und 2015 Kürzungen bei Renten und Pensionen durchgesetzt?

8. In welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2014 und 2015 Kürzungen bei Gesundheitsleistungen durchgesetzt?

9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 die
Gaspreise für Endverbraucher in der Ukraine entwickelt, und welche Ände-
rungen sind abzusehen?

10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Engagement
Peer Steinbrücks in der „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“, in wel-
chem auch Oligarchen wie Dmitro Firtasch, Rinat Achmetow und Viktor
Pintschuk mitarbeiten?

11. Wie verhält sich die Bundesregierung zu Aktivitäten von Mitgliedern des
Deutschen Bundestages in privaten Gremien, die ausländische Partikular-
interessen vertreten?

12. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, ein solches Enga-
gement zu regulieren, vor allem in jenen Fällen, in denen politische Leistun-

Drucksache 18/4771 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
gen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zusätzlich zu den Diäten
bezahlt werden?

13. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über eine Entlohnung
von Mitgliedern der sogenannten Agentur zur Modernisierung der Ukraine
vor?

14. Wenn ihr keine Informationen vorliegen, wie und wann will sie sie einho-
len?

15. Befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer Karenzzeit beim
Wechsel von Bundespolitikern in private oder staatliche politische Initiati-
ven im Ausland?

16. Steht die Beteiligung der genannten Oligarchen nach Auffassung der Bun-
desregierung im Widerspruch zu den Zielen der Demokratiebewegung der
Maidan-Proteste, die von Deutschland unterstützt wurden?
a) Wie wird diese „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“ finanziert?
b) Trägt Deutschland zur Finanzierung unmittelbar oder mittelbar über den

IWF oder die EU bei?
c) Teilt die Bundesregierung das Ziel der Agentur, einen Garantiefonds in

Höhe von 500 Mio. US-Dollar zu schaffen?
17. Welche Kontakte gab es zwischen Institutionen des Bundes und der „Agen-

tur zur Modernisierung der Ukraine“?
18. In welcher Höhe fördert das BMZ das Projekt der Gesellschaft für Interna-

tionale Zusammenarbeit (GIZ) mit dem Titel „Reform der Verwaltung in der
Ostukraine“, welches in der Bundestagsdrucksache 18/1552 in der Antwort
zu Frage 8a erwähnt wird?

19. Kann das Projekt „Verbesserung der kommunalen Dienstleistungen“ in der
Region Lugansk angesichts der aktuellen politischen Lage überhaupt durch-
geführt werden?
Wenn nicht, welche einzelnen Projekte sind davon betroffen?
a) Wie ist die bisherige Arbeit der „Agentur für regionale Entwicklung“

evaluiert worden bzw. zu evaluieren, insbesondere in Bezug auf die Ein-
bindung der lokalen Bevölkerung und Teilnehmerzahl?

b) Kann die Organisation ungeachtet des Krieges ihre Arbeit fortsetzen?
20. Ist die Arbeit innerhalb des Projekts „Modellhafte Klimaschutzorientierung

in der Wirtschaftsentwicklung der Region Donezk“ durch den Krieg in der
Ostukraine beeinträchtigt?

21. Werden die in der Folge des Krieges nicht verwendeten Mittel umgeschich-
tet und an anderer Stelle eingesetzt?
Wenn ja, wo, und in welchem jeweiligen finanziellen Umfang?

22. Unternimmt die ukrainische Regierung nach Auffassung der Bundesregie-
rung hinreichende Anstrengungen, um Menschenrechtsverletzungen durch
die ukrainische Armee im Zuge des Krieges in der Ostukraine aufzudecken?

23. Teilt die Bundesregierung die Kritik der Europarats-Arbeitsgruppe an den
Aufklärungsarbeiten der ukrainischen Justiz bezüglich des Massakers auf
dem Maidan vom 20. Februar 2014 (www.tagesschau.de/ausland/europarat-
maidan-101.html), die der ukrainischen Regierung vorgeworfen hat, die Er-
mittlungen zu behindern (bitte begründen)?

24. Wann und wie hat die Bundesregierung auf die ukrainische Führung einge-
wirkt, damit diese die Morde auf Basis rechtsstaatlicher Prinzipien aufklärt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4771
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ukrainischen Präsidenten Petro
Poroschenko, der russische Geheimdienst sei für das Maidan-Massaker ver-
antwortlich (www.tagesschau.de/multimedia/video/video-64163.html)?

26. Welche Programme existieren in der Bundesrepublik Deutschland zur Auf-
nahme schutzbedürftiger Personen aus den umkämpften Gebieten der Ost-
ukraine?

27. Wie viele Personen aus den umkämpften Gebieten in der Ostukraine sind
seit Beginn der Kampfhandlungen aufgenommen worden?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung abschließend die Wirkung des Konvois
mit Hilfsgütern vom 7. Oktober 2014 (www.bundesregierung.de/Content/
DE/Artikel/2014/10/2014-10-07-ukraine-hilfstransport.html)?
a) Gibt es eine schriftlich fixierte Evaluation dieses Hilfstransportes – falls

ja, bitte beifügen –, und hat die Bundesregierung eine Aufstellung der
verteilten Güter und der Begünstigten vor Ort (bitte anfügen)?

b) Nach welchen Kriterien wurden die Hilfsgüter regional aufgeteilt?
29. Wie wurden die Hilfslieferungen nach Charkow, Slawjansk, Mariupol,

Saporoshje, Dnipropetrowsk gewichtet?
30. Wer kontrollierte die Ausgabe der Hilfsgüter, die ab Mitte Oktober 2014 in

den Zielstädten in der Ostukraine ankamen, besonders in Slawjansk,
Mariupol, Saporoshje und Dnipropetrowsk?

31. Gab es bei der Verteilung dieser Güter unabhängige Beobachter, deren Ein-
satz dazu geeignet war, etwaige Unregelmäßigkeiten abzuwenden?

32. Sind angesichts der sich drastisch verschlechternden sozialen Lage in den
Krisenregionen Folgeprojekte dieser Art geplant, also weitere deutsche
Hilfskonvois in die Regionen Donezk und Lugansk?
Wenn nein, warum nicht?

33. Wie werden die angekündigten 10 Mio. Euro Soforthilfemaßnahmen für die
Zivilbevölkerung in der Ostukraine eingesetzt (www.auswaertiges-amt.de/
DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Ukraine/150218_Steinmeier_
Humanitaere_Hilfe.html)?

34. Gibt es hierfür bereits konkrete Zeitpläne des Auswärtigen Amts?
35. Mit welchen deutschen zivilen Organisationen wird die Bundesregierung in

diesem Kontext zusammenarbeiten (bitte auflisten)?
36. Erstreckt sich die Zusammenarbeit auch auf ukrainische Organisationen?
37. An welche Bedingungen ist die Vergabe öffentlicher Mittel an Hilfsorgani-

sationen gebunden?
38. Besteht ein Kontrollmechanismus für die finanzierten Hilfsprojekte, die

eine Veruntreuung der Gelder ausschließen und sicherstellen, dass die Mit-
tel nicht für kriegsfähiges Material aufgewendet werden?

39. Wird eine abschließende Evaluation, auch in schriftlicher Form, der Hilfs-
gelder für Sofortmaßnahmen angefertigt, und ist diese einsehbar?

40. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber einer möglichen Mit-
gliedschaft der Ukraine in der North Atlantic Treaty Organization (Organi-
sation des Nordatlantikvertrags – NATO)?
a) Welche Mitgliedstaaten der EU unterstützen nach Kenntnisstand der

Bundesregierung einen Beitritt der Ukraine zur NATO?
b) Welche Mitgliedstaaten der EU unterstützen nach Kenntnisstand der

Bundesregierung einen Beitritt der Ukraine zur EU?

Drucksache 18/4771 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine
Aufnahme der Ukraine in die NATO?

41. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Eskalationsspirale in
der Ukraine, angesichts der Pläne zur Einrichtung einer schnellen Eingreif-
truppe der NATO (www.welt.de/politik/ausland/article134072231/Nato-
plant-Elitetruppe-gegen-Bedrohung-aus-Osten.html) und der Teilnahme von
US-Streitkräften an einem Militärmanöver in Estland am 24. Februar 2015
(www.tagesspiegel.de/politik/ukraine-konflikt-us-panzer-an-der-
russischen-grenze/11424988.html)?

42. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der erhöhten militäri-
schen Präsenz der USA und von NATO-Mitgliedstaaten in Osteuropa?
a) Bestehen direkte Absprachen zwischen der US-Regierung und der Bun-

desregierung in Bezug auf die erhöhte militärische Präsenz in Ost-
europa?

b) Ist die Bundeswehr materiell, finanziell oder personell an Übungen oder
Einsätzen im Baltikum, der Ukraine oder im Kaukasus im Rahmen von
EU-Missionen oder der NATO beteiligt, und wenn ja, wie?

43. Wird das von der Bundesregierung beschlossene 10-Milliarden-Investi-
tionspaket und die darin enthaltenen 3 Mrd. Euro für die Fachressorts für die
Erhöhung der Rüstungsausgaben genutzt, um die NATO-Investitionsvor-
gabe von 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung, bzw. Rüs-
tung zu erreichen (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/03/2015-03-03-PM09.html)?

44. Wie werden die 3 Mrd. Euro auf die Fachressorts verteilt (bitte auflisten)?
45. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts der zunehmenden

Gewalt gegen und Morde an oppositionelle(n) Politikerinnen bzw. Politi-
kern und Gruppierungen in der Ukraine bereits Regierungskritiker um Asyl
in Deutschland gebeten bzw. anderweitigen Schutz Deutschlands ersucht,
und wenn ja, wie viele Personen?

46. Welche generellen Möglichkeiten haben verfolgte ukrainische Regierungs-
kritikerinnen und Regierungskritiker, um Asyl in bzw. Schutz durch
Deutschland zu erhalten?

47. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der offizielle Be-
ginn des Trainings von Einheiten der ukrainischen Nationalgarde durch
etwa 300 US-Soldaten sowie durch Dutzende britische Militärausbilder,
mehr als 200 Soldaten aus Kanada, weiteren Ausbildern und Experten aus
Drittländern auf ukrainischem Staatsgebiet, nicht dabei hilft, den Ukraine-
Konflikt beizulegen (www.spiegel.de/politik/ausland/usa-bilden-soldaten-
in-der-ukraine-aus-a-1029635.html)?

48. Betrachtet die Bundesregierung den Einsatz des ukrainischen Militärs und
der Freiwilligenbataillone in der Ostukraine analog zur ukrainischen Füh-
rung als „Anti-Terror-Operation“, da sie in der Antwort auf die Schriftliche
Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache
18/4774 diese Bezeichnung ohne Anführungszeichen o. Ä. verwandt hat?

49. Geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Aktivitäten der Freiwilligen-
bataillone entsprechend in Übereinstimmung mit der ukrainischen Führung
erfolgen, vor dem Hintergrund, dass sie in der Antwort auf die Schriftliche
Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache
18/4774 darauf hinweist, dass „sämtliche Freiwilligenbataillone, die im Ge-
biet der Anti-Terror-Operation im Einsatz sind, den ukrainischen Streit- und
Sicherheitskräften untergeordnet wurden“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4771
50. Sind die Freiwilligenbataillone, die nicht „im Gebiet der Anti-Terror-Ope-
ration im Einsatz sind“ nicht den ukrainischen Streit- und Sicherheitskräften
untergeordnet worden, und wenn nein, welche wurden nicht untergeordnet?

Berlin, den 28. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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