BT-Drucksache 18/4756

Die Westsahara im 40. Jahr der völkerrechtswidrigen Besetzung durch Marokko

Vom 22. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4756
18. Wahlperiode 22.04.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Die Westsahara im 40. Jahr der völkerrechtswidrigen Besetzung durch Marokko

Die Fraktion DIE LINKE. beschäftigt sich seit langem mit zahlreichen parla-
mentarischen Anfragen und Initiativen mit dem Westsahara-Konflikt, infolge
der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko im Jahr
1975 (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 17/415, 17/1521, 17/5556, 17/8317).
Im Jahr 1991 erreichten die Vereinten Nationen einen Waffenstillstand zwi-
schen Marokko und der Befreiungsbewegung Polisario. Blauhelmsoldaten soll-
ten eine dauerhafte Lösung vorbereiten. Doch bis heute trennt eine mehr als
2 700 Kilometer lange Mauer das Land der Sahrauis, in dessen Westen der von
Marokko annektierte Teil des Landes mit der fischreichen Atlantikküste und vie-
len Bodenschätzen und in dessen Osten ein verminter und fast unbewohnbarer
Streifen, der von der sahrauischen Polisario verwaltet wird, liegt. Immer wieder
hat die UNO (Organisation der Vereinten Nationen) Verhandlungen für eine
friedliche Lösung angestoßen und das zugesagte Unabhängigkeitsreferendum
eingefordert. Immer wieder sind sie gescheitert. Marokko betrachtet die Westsa-
hara als seine Südprovinz und beutet die Bodenschätze aus, denn die Geschäfte
mit den Ländern Europas versprechen auch in Zukunft lukrative Gewinne.
Auf die Schriftliche Frage, inwieweit der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 22. Januar 2015 bei seinem Treffen mit dem
marokkanischen König Mohammed VI. und dem marokkanischen Premier-
minister Abdelilah Benkirane Fragen im Zusammenhang mit der völkerrechts-
widrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko (Menschenrechtslage in der
Westsahara, Referendum, Fischerei- und Agrarabkommen der EU mit Marokko)
erörtert hat und inwieweit er sich dafür einsetzte, dass die über 70 Sahrauis, die
sich im Gefängnis befinden, weil sie sich politisch engagiert hätten, freigelas-
sen werden, antwortete die Bundesregierung, dass die „Westsahara-Frage eines
der Themen der Gespräche“ war (Bundestagsdrucksache 18/4001, Antwort zu
Frage 19). Darüber hinaus setze sich die Bundesregierung „seit langem für eine
gerechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare politische Lösung der West-
sahara-Frage gemäß dem Völkerrecht und im Rahmen der Vereinten Nationen
ein. Dabei stehen tatsächliche Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte für
die betroffene Bevölkerung, insbesondere auch für politische Aktivisten, im
Vordergrund“.
In einer Nachfrage bat die Abgeordnete Sevim Dağdelen um eine korrekte Be-
antwortung ihrer Frage, die nicht darin bestand, lediglich erfahren zu wollen, ob,
sondern inwieweit der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier bei
dem besagten Treffen mit dem marokkanischen König Mohammed VI. und dem
marokkanischen Premierminister Abdelilah Benkirane Fragen im Zusammen-

Drucksache 18/4756 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
hang mit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara durch Marokko
erörtert hat. Dabei hat sie konkret wissen wollen, in welcher Hinsicht die Men-
schenrechtslage in der Westsahara, das Referendum sowie die Fischerei- und
Agrarabkommen der Europäischen Union (EU) mit Marokko thematisiert wur-
den. Auch monierte die Abgeordnete Sevim Dağdelen, dass ihre Unterfrage
komplett unbeantwortet blieb. Doch auch hierauf blieb die Bundesregierung
eine konkrete Antwort schuldig und bat in einer E-Mail um Verständnis dafür,
dass aus Gründen der politischen Vertraulichkeit über den genauen Inhalt der
Gesprächs des Bundesaußenministers leider keine detaillierteren Angaben ge-
macht werden können.
Im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué anlässlich des Arbeitsbesuchs des
Bundesaußenministers in Marokko am 22. und 23. Januar 2015 heißt es bezüg-
lich der Westsahara: „Beide Seiten nehmen zur Kenntnis, dass der VN-Sicher-
heitsrat die Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lösung voranzu-
bringen, als seriös und glaubwürdig beschrieben hat.“ Seitens des Auswärtigen
Amts hieß es: „Steinmeier lobte den ‚beeindruckenden Weg‘ in der Entwick-
lung Marokkos: Er habe ‚großen Respekt‘ davor, wie es dem Land gelungen sei,
‚unterschiedliche politische, gesellschaftliche, auch religiöse Strömungen in
einem außerordentlich schwierigen politischen Umfeld‘ einzubinden, so der
Außenminister weiter“ (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/
Aktuelle_Artikel/Marokko/150122-BM-Maghreb_Marokko.html). Eine andere
Realität beschreibt Aminatou Haidar, Menschenrechtsaktivistin und Vorsitzende
des „Kollektiv der sahrauischen Menschenrechtsverteidiger“ (CODESA): „Wir
Sahrauis, die unter marokkanischer Besatzung und Verwaltung leben, haben
keine Geduld mehr. Unsere Rechte werden mit Füßen getreten. Wir werden mar-
ginalisiert, wir profitieren nicht vom Rohstoffreichtum unseres eigenen Landes.
Wir Sahrauis leben hier als Menschen dritter Klasse. All unsere Rechte werden
uns vorenthalten, ob wirtschaftlich, sozial oder politisch.“ Darüber hinaus be-
klagt sie: „Es wird immer noch gefoltert, in Polizeibüros, in den Straßen. Dabei
hat Marokko die internationale Konvention gegen Folter unterschrieben. Aber
die Marokkaner wenden sie nicht an. Die Justiz ist leider nicht unabhängig; hier
in der Sahara wird sie instrumentalisiert. Richter und Staatsanwälte können
keine freien Entscheidungen treffen, weil sie Anweisungen von oben erhalten.“
(www.deutschlandradiokultur.de/westsahara-der-vergessene-aufstand-der-
sahrauis.979.de.html?dram:article_id=306486).
Auch Amnesty International (AI) beklagt in Marokko Folter durch die Polizei
bei Befragungen. Foltervorwürfe werden nur selten untersucht, obwohl Miss-
handlungen durch den Staat auch in Marokko seit Jahren als Verbrechen gelten
(www.spiegel.de/politik/ausland/folter-amnesty-bericht-ueber-graeueltaten-
weltweit-a-968992.html). AI kritisiert zudem, dass die EU mit Nachbarstaaten
wie Marokko kooperiert, um Flüchtlinge daran zu hindern, nach Europa zu ge-
langen. „Die EU versucht, eine Pufferzone um sich herum zu schaffen. Dort wer-
den aber die Rechte der Flüchtlinge oft mit Füßen getreten“ (www.amnesty.de/
2014/7/8/eu-gibt-milliarden-fuer-festung-europa-aus).
Auch die Rechte der in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara lebenden
Sahrauis werden verletzt. Die Sahrauis sind laufend willkürlichen Verhaftungen,
Misshandlungen und der Folter durch die marokkanische Besetzungsmacht aus-
gesetzt. „Die UNO-Mission MINURSO ist vor Ort, greift aber nicht ein. Sie
kann die Bevölkerung nicht schützen“ und ist wegen ihres Mandats „blind für
Menschenrechte“ (www.terredeshommesschweiz.ch/?144/Der-UNO-Mission-
in-der-Westsahara-die-Augen-ffnen). Am 29. April 2014 hat der Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen mit der Resolution 2152 (2014) das Mandat der Mission
der Vereinten Nationen in der Westsahara MINURSO um ein weiteres Jahr bis
zum 30. April 2015 verlängert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4756
Statt die polizeiliche und militärische Zusammenarbeit auf den Prüfstand zu
stellen, strebt die Bundesregierung allerdings eine engere Zusammenarbeit mit
den marokkanischen Sicherheitsbehörden an (www.dw.de/glaube-politik-und-
hoffnung/a-18213303).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die vermeintlichen Be-

mühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lösung des Westsahara-Kon-
flikts voranzubringen, den der VN-Sicherheitsrat als seriös und glaubwürdig
beschrieben habe?

2. Welche konkreten Maßnahmen meint die Bundesregierung, wenn sie „Ma-
rokkos Rolle bei der Terrorismusprävention und im Kampf gegen terroris-
tische Bedrohungen in der MENA Region und in Afrika sowie Marokkos
Beitrag zur Stabilisierung der Nachbarländer im Sahel-Sahara-Raum, insbe-
sondere in wirtschaftlicher und religiöser Hinsicht“ begrüßt (Deutsch-Ma-
rokkanisches Kommuniqué)?

3. Inwieweit hat die Bundesregierung analog zu Algerien, dem Bundesaußen-
minister Dr. Frank-Walter Steinmeier auf seiner Reise ein Angebot unterbrei-
tete, wonach Algerien nach Transportpanzern, Fregatten und Hubschraubern
aus deutscher Produktion jetzt auch eine eigene Panzerfabrik von der Rhein-
metall AG im Wert von 2,7 Mrd. Euro erhält, auch Marokko militärische
Ausrüstung angeboten (www.abendblatt.de/politik/deutschland/
article136756796/Steinmeier-versucht-im-Maghreb-den-deutschen-Ruf-
zu-retten.html)?

4. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in
Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverord-
nung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009 –
genannt wird sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden
könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln und somit in An-
hang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt wird,
ist in den Jahren 2011 bis 2014 nach Marokko exportiert worden (bitte ent-
sprechend der Ausrüstungsgegenstände nach Umfang und Warenwert auflis-
ten)?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über gelieferte
Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschel-
len, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), sogenannten weniger letalen Waffen,
insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe
(„Tränengas“ etc.) und IT-Technologie, die sich für die Überwachung des In-
ternets, der Telekommunikation und deren Zensur eignet, nach Marokko?

6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die in den Fragen 4
und 5 aufgelisteten Gegenstände als von Deutschland an Marokko gelieferte
Ausrüstung auch im Zusammenhang mit internen Repressionsmaßnahmen
gegen Flüchtlinge und/oder politische Aktivistinnen und Aktivisten bei-
spielsweise in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara zur Anwendung
gebracht wurden?

7. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung kein Risiko, dass die
zur Ausfuhr bestimmte Militärtechnologie und bestimmten Militärgüter aus
EU-Mitgliedstaaten nach Marokko nicht zur internen Repression benutzt
werden können, wie es der „Gemeinsame Standpunkt des Rates betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie
und Militärgütern“ vom 8. Dezember 2008 fordert (www.auswaertiges-
amt.de/cae/servlet/contentblob/573166/publicationFile/151349/
GemeinsamerStandpunktEU.pdf)?

Drucksache 18/4756 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das im Jahr 1986
von Jean-Paul Carteron in der Schweiz gegründete Crans Montana Forum
(CMF) im März 2015 ein Gipfeltreffen in Dakhla in der völkerrechtswidrig
von Marokko besetzten Westsahara unter dem Patronat des marokkanischen
Königs durchführte (www.woz.ch/-59f6)?

9. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der Webseite des CMF
der Ort des Gipfeltreffens fälschlicherweise mit „Dakhla (Morocco)“ ange-
geben (www.cmf.ch/events/2015-03-14-2015-energy-access-through-
renewables) und im Presse-Briefing als eine Stadt im Königreich Marokko
bezeichnet wird (www.cmf.ch/sites/default/files/event_docs/Crans%20
Montana%20Forum_Media%20Briefing.pdf)?

10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die „Exilregie-
rung der von der marokkanischen Armee vertriebenen Sahrauis […] das
Vorgehen des CMF und Marokkos völkerrechtswidrig“ nennt und einen
französischen Anwalt eingeschaltet hat (www.woz.ch/-59f6)?

11. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die Staats- und Regie-
rungschefs der Afrikanischen Union (AU) den Entscheid über den Ver-
anstaltungsort des CMF in Dakhla in einer Erklärung verurteilt haben
(www.nzz.ch/meinung/kommentare/fragwuerdige-konferenz-in-der-
westsahara-1.18495373)?

12. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. welche Persönlich-
keiten aus Politik und Wirtschaft aus der Bundesrepublik Deutschland an
dem CMF in Dakhla teilgenommen haben?

13. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in
einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass es bei der Lösung des
Westsahara-Konflikts nicht um eine Frage von Dekolonisierung und Selbst-
bestimmung gehe, da Marokko dort Souveränität über sein Territorium
ausübe (www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-of-king-
mohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)?

14. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in
einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass die Souveränität Ma-
rokkos nicht die Geisel ideologischer Vorstellungen und stereotyper An-
sätze einiger internationaler Beamter sein dürfe und dass Abweichungen
oder Irrtümer in dieser Hinsicht die entsprechenden Maßnahmen der Verein-
ten Nationen konterkarieren könnten (www.moroccoworldnews.com/2014/
11/143369/full-text-of-king-mohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-
of-green-march/)?

15. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in
einer Rede vom 6. November 2014, bekräftigte, dass eine Ausweitung des
Mandats der MINURSO auf Menschenrechtsfragen für Marokko von vorn-
herein ausgeschlossen sei (www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/
full-text-of-king-mohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-
march/)?

16. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in
einer Rede vom 6. November 2014 bekräftigte, dass eine internationale
Anerkennung der Polisario bzw. der Westsahara als gleichberechtigtes
UN-Mitglied für Marokko von vornherein ausgeschlossen sei
(www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-of-king-
mohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4756
17. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der marokkanische König
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marsches“ in
einer Rede vom 6. November 2014 faktisch bekräftigte, dass eine inter-
nationale Anerkennung der Polisario bzw. der Westsahara als gleichbe-
rechtigtes UN-Mitglied für Marokko von vornherein ausgeschlossen sei
(www.moroccoworldnews.com/2014/11/143369/full-text-of-king-
mohammed-vis-speech-on-39th-anniversary-of-green-march/)?

18. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der ehemalige UNO-Un-
tergeneralsekretär und Rechtsberater im Büro für Rechtsfragen (März 1994
bis März 2004), Hans Corell, die Äußerungen des marokkanischen Königs
Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des „Grünen Marschs“ vom
6. November 2014 für unvereinbar mit der Entschließung des Rates (S/RES/
2152/2014 of 29 April 2014) hält und diese auch im Widerspruch zum Gut-
achten des Internationalen Gerichtshofs im Fall der Westsahara sieht, das
die marokkanischen Ansprüche auf das Territorium der Westsahara bereits
im Jahr 1975 zurückwies, sowie im Widerspruch zur Resolution 1514 (XV)
„Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder
und Völker“ (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html),
in der das Recht auf Selbstbestimmung für koloniale Länder verankert ist,
kraft dessen „sie frei ihren politischen Status und verfolgen frei ihre wirt-
schaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung“ bestimmen (www.un.org/
depts/german/gv-early/ar1514-xv.pdf)?

19. Inwieweit hält die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Rede des ma-
rokkanischen Königs Mohammed VI. anlässlich des 39. Jahrestages des
„Grünen Marschs“ vom 6. November 2014 mit der Entschließung des Rates
(S/RES/2152/2014 of 29 April 2014) und auch mit dem Gutachten des
Internationalen Gerichtshofs im Fall der Westsahara aus dem Jahr 1975
sowie der Resolution 1514 (XV) „Erklärung über die Gewährung der Un-
abhängigkeit an koloniale Länder und Völker“ für vereinbar?

20. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die durch einen Hacker
veröffentlichten geheimen Dokumente (vor allem Briefwechsel zwischen
Marokkos UNO-Botschafter Omar Hilale und dem marokkanischen Au-
ßenminister), die bei den Fragestellern den Eindruck entstehen lassen, dass
Marokko mit der Unterstützung im UNO-Hochkommissariat verhinderte,
dass das Mandat der UN-Blauhelmmission MINURSO in der Westsahara
um die Beobachtung der Menschenrechtslage erweitert wurde sowie ver-
hinderte, dass die inzwischen abgelöste UNO-Hochkommissarin Navi
Pillay die Westsahara besuchte, obwohl UNO-Vizegeneralsekretär Iwan
Simonovic eine Visite im völkerrechtswidrig durch Marokko besetzten
Gebiet dringend empfohlen hatte (www.srf.ch/news/international/uno-
hochkommissariat-am-gaengelband-von-rabat)?

21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass inzwischen
eine interne UNO-Kontrollbehörde OIOS eine Untersuchung eingeleitet hat
(www.srf.ch/news/international/uno-hochkommissariat-am-gaengelband-
von-rabat)?

22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Marokko auch
Einfluss im Flüchtlingshochkommissariat gehabt hat, um beispielsweise
missliebige Veranstaltungen zu verhindern, worunter eine gewesen sei, an
der Kerry Kennedy, eine engagierte Fürsprecherin der Anliegen der Bevöl-
kerung der Westsahara, auftreten sollte (www.srf.ch/news/international/
uno-hochkommissariat-am-gaengelband-von-rabat)?

23. Worin konkret (bitte unter Angabe der Maßnahmen und Initiativen) sieht die
Bundesregierung die Bemühungen Marokkos, den Prozess hin zu einer Lö-

Drucksache 18/4756 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
sung des Westsahara-Konflikts voranzubringen, wie im Deutsch-Marokka-
nischen Kommuniqué unter Punkt 20 behauptet wird?

24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das, was im
„Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué“ unter Punkt 20 für den Sicher-
heitsrat der VN behauptet wird, dort keine Entsprechung findet, da der Si-
cherheitsrat in dem besagten Dokument nicht „die“ Bemühungen Marokkos
willkommen geheißen, sondern nicht weiter spezifizierte Maßnahmen posi-
tiv hervorgehoben hat, die, so der Wortlaut der zitierten Resolution, im Zu-
sammenhang der Vorschläge zu sehen sind, die zwei Parteien vorgebracht
haben, von denen Marokko nur eine ist (Stellungnahme des Vereins Freiheit
für die Westsahara e. V. vom 10. April 2015 zum „Deutsch-Marokkani-
schen Kommuniqué“ vom 22. Januar 2015 – Westsaharapolitik)?

25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Sicherheitsrat in der
Resolution 2152 eine Lösung im Sinne des Selbstbestimmungsrechts des
sahrauischen Volkes auf Basis des Völkerrechts fordert?

26. Worin konkret (bitte unter Angabe der Maßnahmen und Initiativen) sieht
die Bundesregierung die Fortschritte, die Marokko bei der Stärkung von
Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung bezogen auf das Gebiet
a) Marokkos und
b) der durch Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara
gemacht hat, wie im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué unter
Punkt 25 behauptet wird?

27. Worin besteht die im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué genannte
„Partnerschaft für die Stärkung der Demokratie“, und welche konkreten
Projekte sind in diesem Bereich geplant oder in der Vergangenheit bereits
realisiert worden bezogen auf das Gebiet
a) Marokkos und
b) der durch Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara?

28. Worin genau besteht die im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué ge-
nannte Energiepartnerschaft zwischen Deutschland und Marokko, und in-
wieweit bezieht sich diese Energiepartnerschaft auch auf Ressourcen auf
dem Gebiet der marokkanisch besetzten Westsahara und des angeschlosse-
nen Küstenstreifens?

29. Für wann genau ist der im Deutsch-Marokkanischen Kommuniqué geplante
Arbeitsbesuch des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung nach Marokko geplant, welchen Zielen dient dieser Be-
such, und inwieweit soll die Westsahara-Frage während dieses Besuches
thematisiert werden?

30. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der ehemalige UNO-Un-
tergeneralsekretär und Rechtsberater im Büro für Rechtsfragen (März 1994
bis März 2004), Hans Corell, das EU-Fischereiabkommen mit Marokko kri-
tisiert, weil es jenseits der Formulierung „Souveränität oder Zuständigkeits-
bereich“ in Artikel 2(a) keinerlei Beschränkung von Marokkos Zuständig-
keit in den Gewässern der Westsahara durch internationale Regeln der
Selbstbestimmung gebe, sondern das Abkommen und die Protokolle ledig-
lich mit Verweisen auf vermeintliche „marokkanische Fischereizonen“ ver-
sehen seien (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html),
und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung daraus?

31. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass
das EU-Fischereiabkommen mit Marokko einen ausdrücklichen Hinweis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4756
auf die Fischereigebiete Marokkos und der Westsahara, definiert durch
Koordinaten, enthalten muss (www.judicialmonitor.org/current/
specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und Konsequen-
zen zieht die Bundesregierung daraus?

32. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass
die Regelungen, die die Fischereilizenzen in den Fischereigebieten Ma-
rokkos und der Westsahara betreffen, vollständig getrennt werden müssen
und Einnahmen aus den Lizenzen für die Fischereigebiete in den Gewässern
der Westsahara nicht in den öffentlichen Haushalt Marokkos o. Ä. fließen
dürfen, sondern auf ein separates Konto eingezahlt werden müssten, das
unabhängig von den Repräsentanten der Bevölkerung der Westsahara
geprüft werden kann, sodass diese sicherstellen können, dass die Ein-
nahmen ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen und In-
teressen der sahrauischen Bevölkerung in der Westsahara eingesetzt werden
(www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

33. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass
der UN-Sicherheitsrat die Rechtmäßigkeit des EU-Fischereiabkommens
mit Marokko überprüfen soll und, um eine verbindliche Antwort zu dieser
Frage zu erhalten, den Internationalen Gerichtshof um die Erstellung eines
Gutachtens in Einklang mit Artikel 96 der UN-Charta zu ersuchen sowie im
Falle, dass der Sicherheitsrat nicht hinter einem solchen Vorhaben steht, die
Generalversammlung die Initiative ergreifen sollte (www.judicialmonitor.
org/current/specialcommentary.html), und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

34. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Hans Corell fordert, dass
die von ihm vorgetragenen Einwände zum EU-Fischereiabkommen auch
auf die Ausbeutung anderer natürlicher Ressourcen in der Westsahara, wie
Phosphate, Öl und Gas, ihren Niederschlag finden müssten
(www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

35. Inwieweit wird die Bundesregierung in der EU darauf hinwirken, grund-
sätzlich bei Verträgen mit Marokko die Gültigkeit dieser Verträge für die
von Marokko völkerrechtswidrig besetzte Westsahara explizit auszuschlie-
ßen?

36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass, wenn es vor
April 2015 keinen Fortschritt gibt, der UN-Generalsekretär davon ausgeht,
dass die Zeit gekommen sei, die Mitglieder des Sicherheitsrates zu einer
Überprüfung des Rechtsrahmens zu bewegen, der für die Verhandlungen im
April 2007 zur Verfügung gestellt wurde (www.judicialmonitor.org/current/
specialcommentary.html), und inwieweit sind der Bundesregierung bereits
diesbezügliche Aktivitäten bekannt?

37. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der nun seit Jahr-
zehnten andauernde Prozess der Statusklärung der völkerrechtswidrig durch
Marokko besetzten Westsahara zu ihrem Ende gekommen sei, weil es offen-
sichtlich sei, dass die gegenwärtige Verhandlung sich zu einer Farce entwi-
ckelt hätte (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.html)?

38. Inwieweit ist der Bundesregierung der Vorschlag bekannt, analog zur Über-
gangsverwaltung der Vereinten Nationen für Osttimor, UNTAET (United
Nations Transitional Administration in East Timor), MINURSO zu einer
Friedensmission der UN im Gebiet der völkerrechtswidrig durch Marokko
besetzten Westsahara zu machen, die die legislativen und exekutiven Auf-
gaben übernimmt (www.judicialmonitor.org/current/specialcommentary.
html)?

Drucksache 18/4756 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
39. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bezüglich der Verlängerung der
UNO-Mission in der Westsahara (MINURSO) im April 2015 ausdrücklich
für die Aufnahme eines Menschenrechtsmonitorings in das Mandat einge-
setzt bzw. dafür geworben?

40. Inwieweit hat bzw. wird sich die Bundesregierung als Mitglied des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, dem Deutschland seit Januar
2013 bis 2015 angehört und dessen Präsident der deutsche Botschafter
Joachim Ruecker für das Jahr 2015 ist (www.auswaertiges-amt.de/DE/
Aussenpolitik/Menschenrechte/MR-Rat_node.html), dafür einsetzen, dass
der Westsahara-Konflikt zu einem Schwerpunkt gemacht wird, zumal
Marokko in den Jahren 2014 bis 2016 Mitglied des Menschenrechtsrats der
Vereinten Nationen sein wird (www.auswaertiges-amt.de/DE/
Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Marokko/Aussenpolitik_node.html)?

41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre und Men-
schenrechtssituation im von Marokko kontrollierten Gebiet der Westsahara?
a) Woher bezieht die Bundesregierung ihr Wissen über die humanitäre und

Menschenrechtssituation in den von Marokko besetzten Gebieten der
Westsahara?

b) Sind der Bundesregierung Berichte internationaler Menschenrechts-
organisationen wie AI und Human Rights Watch (www.hrw.org vom
29. Januar 2015 „Morocco/Western Sahara: Rights Backsliding Out-
paces Reforms“) über Menschenrechtsverstöße durch marokkanische
Behörden gegenüber Aktivistinnen und Aktivisten der sahrauischen Un-
abhängigkeitsbewegung sowie generell der sahrauischen Bevölkerung in
den besetzten Gebieten bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerun-
gen zieht die Bundesregierung aus solchen Berichten bezüglich ihrer
Kontakte zum Königreich Marokko?

c) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine gezielte Dis-
kriminierung der sahrauischen Bevölkerung in den von Marokko besetz-
ten Teilen der Westsahara bezüglich ihres Zugangs zu Infrastruktur,
Wirtschaft und Arbeitsmarkt?

42. Wie ist die Zusammensetzung der Bevölkerung nach Kenntnis der Bundes-
regierung im von Marokko kontrollierten Gebiet der Westsahara bezüglich
Sahrauis und marokkanischer Siedlerinnen und Siedler?
a) Wie viele Sahrauis lebten bis zum Ende der spanischen Kolonialherr-

schaft in diesem Gebiet?
b) Wie viele von ihnen sind anschließend geflohen?
c) Wie viele Flüchtlinge sind wann in das von Marokko kontrollierte Gebiet

der Westsahara zurückgekehrt?
d) Wie viele marokkanische Siedlerinnen und Siedler leben seit wann in

diesem Gebiet?
e) Inwieweit gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine von

Seiten des marokkanischen Staates geförderte Siedlungspolitik in diesem
Gebiet?

f) Inwieweit hält die Bundesregierung die Ansiedlung marokkanischer
Siedlerinnen und Siedler im besetzten Westsaharagebiet als im Einklang
mit dem Völkerrecht stehend?

43. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die humanitäre, soziale und
Menschenrechtssituation in den Flüchtlingslagern der Sahrauis in Algerien?
a) Wie viele und ggf. welche derartigen Lager gibt es nach Kenntnis der

Bundesregierung, und wo befinden sich diese?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4756
b) Wie viele Personen leben nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen
Lagern, und aus welchen Quellen stammen die diesbezüglichen Kennt-
nisse der Bundesregierung?

c) Welche Altersstruktur herrscht in diesen Lagern nach Kenntnis der Bun-
desregierung?

d) Inwieweit bestehen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die
Flüchtlinge?

e) Inwieweit bestehen Bildungsmöglichkeiten, z. B. die Schul-, Aus-, Wei-
terbildung, politische Bildung betreffend, für die Flüchtlinge?

f) Über welche Infrastruktur verfügen die Flüchtlingslager?
g) Woher kommt die Versorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln, Was-

ser, Medizin etc.?
h) Welche politischen Strukturen gibt es in den Lagern, und wie und von

wem werden diese verwaltet oder kontrolliert?
i) Welchen Einfluss nehmen algerische Behörden auf die sahrauischen

Flüchtlinge und ihre Lager?
j) Inwieweit und in welcher Form und mit welchen Mitteln in welcher

finanziellen Höhe hat sich die Bundesregierung bislang an der materiel-
len Unterstützung der sahrauischen Flüchtlinge in Algerien beteiligt, und
wie soll eine mögliche deutsche Hilfe in Zukunft aussehen?

44. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über ein im sogenannten
Tannock-Report des Europäischen Parlaments genanntes wachsendes Ge-
waltpotenzial insbesondere unter jüngeren, arbeitslosen Sahrauis und eine
mögliche Infiltration der Flüchtlingslager durch dschihadistische Grup-
pierungen (www.sahara-online.net/Western-Sahara/-Tannock--report-calls-
for-population-census-in-Tindouf-camps-692-1443-12004.aspx)?

45. Gibt es zwischen der Bundesregierung und Marokko bzw. der EU und
Marokko bilaterale Verträge oder Abkommen, in denen die unter marokka-
nischer Kontrolle stehenden Gebiete der Westsahara als „Südprovinzen des
Königreichs Marokko“ bezeichnet werden, und wenn ja, um welche Ver-
träge oder Abkommen handelt es sich, und wie beurteilt die Bundesregie-
rung deren Rechtmäßigkeit angesichts einer solchen, den einschlägigen
UN-Resolutionen widersprechenden Bezeichnung?

46. Welche Personen gehörten im Einzelnen der deutschen Delegation von
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier während seines Arbeits-
besuches in Marokko vom 22. und 23. Januar 2015 an?

47. Wie sah der genaue Terminplan der deutschen Delegation während des
Arbeitsbesuches von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in
Marokko vom 22. und 23. Januar 2015 aus, und mit wem traf sich die Dele-
gation auf marokkanischer Seite?

48. Inwieweit gehörten auch Treffen mit Vertretern von Menschenrechtsorgani-
sationen, von Verbänden der Sahrauis oder der sahrauischen Unabhängig-
keitsbewegung zum Programm des Arbeitsbesuches von Bundesaußenmi-
nister Dr. Frank-Walter Steinmeier in Marokko vom 22. und 23. Januar 2015?

Berlin, den 10. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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