BT-Drucksache 18/4747

Grenzwerte für Schiffsemissionen

Vom 22. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4747
18. Wahlperiode 22.04.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grenzwerte für Schiffsemissionen

Der weltweite Schiffsverkehr wird inzwischen, wie Landverkehrsträger bereits
seit langem, durch Vorgaben für Emissionen geregelt. Doch viele Regularien
sind noch nicht weitgehend genug und bleiben hinter den Vorgaben für Fahr-
zeuge im Landverkehr stark zurück. Umfangreiche Nachbesserungen sind hier
notwendig. Außerdem sind einige Luftschadstoffe in der Seeschifffahrt bisher
noch weitgehend von Restriktionen befreit, wie der klimarelevante CO2-Aus-
stoß.
In einigen Sonderemissionszonen (u. a. in der Nord- und Ostsee) gelten seit An-
fang des Jahres 2015 neue Grenzwerte für Schwefeldioxid. Hier darf der Schwe-
felgehalt im Treibstoff nur unter 0,1 Prozent enthalten. Zur Emissionsreduktion
sind auch Maßnahmen zur Abgasnachbehandlung (sogenannte Scrubber) er-
laubt. International ist in der Seeschifffahrt weiterhin bis zum Jahr 2020 ein
Schwefelgehalt von 3,5 Prozent und die Nutzung von Schweröl erlaubt.
Für den Ausstoß von Stickoxiden (NOx) soll es frühestens ab dem Jahr 2016
Grenzwertverschärfungen geben, doch wird deren Einführung vorerst an eine
freiwillige nationale bzw. regionale Einführung geknüpft und sie wird zudem
ausschließlich Neubauten betreffen. Durch diese Vorgaben wird die bestehende
Flotte noch über Jahre oder gar Jahrzehnte diese Abgaswerte nicht erfüllen müs-
sen.
Aufgrund der schweren gesundheitlichen Folgewirkungen sowie Klimawirkun-
gen der Luftschadstoffe wäre jedoch eine schnellere Entwicklung nach Auffas-
sung der Fragesteller erstrebenswert.
In Bezug auf Schwefelemissionen hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) zwar in einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2015
(Pressemitteilung des BSH „Seeschifffahrt hält neue SECA-Grenzwerte über-
wiegend ein“) mitgeteilt, dass die neuen Grenzwerte überwiegend eingehalten
würden, doch es besteht die Frage, wie und mit welchen Ergebnissen die An-
forderungen für die SECA-Gebiete in der Ostsee und Nordsee eingehalten und
behördlicherseits geprüft werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Aus welchen Gründen geht die Bundesregierung davon aus, dass die zum

Jahresbeginn 2015 verschärften Grenzwerte für den Schwefelgehalt von
Schiffskraftstoffen in den europäischen Schwefelemissionskontrollgebie-
ten (SECA) in der Nordsee und Ostsee eingehalten werden?

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b) Durch welche Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung, dass die
Grenzwerte in den SECA-Gebieten in der Nordsee und Ostsee durch die
Schifffahrtsunternehmen auch eingehalten werden?

c) Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Zu-
sammenhang?

2. a) Wie erfolgt die Überprüfung der Umsetzung der Europäischen Schwefel-
richtlinie in Verbindung mit dem internationalen Übereinkommen zum
Schutz der Meeresumwelt (MARPOL Annex VI)?

b) Wie viele Schiffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in deut-
schen Häfen durch welche Behörde oder durch Dritte im Auftrag einer Be-
hörde auf die Einhaltung der MARPOL-Annex-VI-Bestimmungen über-
prüft?

c) Welche Mängel wurden bei diesen Überprüfungen festgestellt, und mit
welchen Folgen (z. B. Berichte an das BSH, Verwarnungen, Bußgeldver-
fahren)?

d) Wie viele Brennstoffproben bzw. Bucheintragskontrollen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der SECA-Kontrollen durch wel-
che Behörde oder durch Dritte im Auftrag einer Behörde durchgeführt
(bitte getrennt in Kontrollen am Liegeplatz, innerhalb der 12-Seemeilen-
Zone sowie innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone auf-
führen)?

3. Existieren gemeinsame Einsatzkonzepte zwischen der Bundespolizei und
den Wasserschutzpolizeien der Länder?
Wenn ja welche, und wenn nein, warum nicht?

4. a) Inwieweit werden die Kontrolleure und von welcher Behörde oder durch
Dritte im Auftrag einer Behörde anhand der Analyseverfahren DIN EN
ISO 8754 (2003) und DIN EN ISO 14596 (2008) ausgebildet?

b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich eine bundes-
weit einheitliche Ausbildung, und wenn nein, warum nicht?

c) Wenn es keine einheitliche Ausbildung gibt, wo, wann und durch wen
werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese für die Analyse der
Kontrollen notwendigen Inhalte vermittelt?

5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die seit Anfang Januar
2015 verhängten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstoßes gegen die
Einhaltung der Anforderungen für die SECA-Gebiete insgesamt, und wie
teilen sie sich jeweils auf?

6. Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung erfolgte nach Kenntnis
der Bundesregierung die Festsetzung der möglichen Bußgelder von 25 000
bzw. 50 000 Euro?

7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch Schiffe im Register eines
nichteuropäischen Staates bei Verstößen gegen die Emissionsgrenzwerte zur
Rechenschaft gezogen werden?

8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob von einzelnen Flaggenstaaten
festgestellte Verstöße gegen die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nicht
weiter verfolgt werden, um welche Verstöße handelt es sich dabei, und aus
welchen Gründen wird in diesen Fällen keine Strafverfolgung bzw. Ahndung
vorgenommen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4747
9. a) Inwieweit stimmt sich die Bundesregierung im Rahmen der Strafverfol-
gung bzw. Ahndung mit anderen EU-Staaten bzw. Nachbarstaaten ab?

b) Sofern es bisher keine solche Abstimmung gibt, inwieweit soll diese zu-
künftig intensiviert werden?

10. Durch welche Messergebnisse kommt das BSH zu der Annahme, dass 95 Pro-
zent der von Hamburg seewärts verkehrenden Schiffe regelkonformen Treib-
stoff verwenden?

11. An welchen Messstationen wurden diese Messungen durchgeführt (bitte
auch Lage der Messstationen nennen)?

12. a) Welche Marktpreise für Schweröl gelten nach Kenntnissen der Bundes-
regierung aktuell durchschnittlich in den deutschen Häfen, und welche
gelten für schwefelreduzierte Treibstoffe in der Schifffahrt?

b) Welche Marktpreise für Schweröl galten nach Kenntnissen der Bundes-
regierung im Jahr 2013 durchschnittlich in den deutschen Häfen, und
welche galten für schwefelreduzierte Treibstoffe in der Schifffahrt?

13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf nationaler, europäi-
scher und internationaler Ebene, damit deutsche bzw. europäische Schiffe
verstärkt die Abgasnorm Tier-III (oder besser) erreichen (bitte getrennt für
national, europäisch, international ausführen)?

14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in den aktuellen
Emissionssondergebieten der Nord- und Ostsee die Grenzwerte für NOx-
Emissionen zu reduzieren?

15. Welche Maßnahmen hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung ergriffen bzw. in Erwägung gezogen, um NOx-Emissionen
in der Seeschifffahrt zu reduzieren, und unterstützt die Bundesregierung
diese Vorschläge jeweils?

16. a) Wenn die Bundesregierung das Inkrafttreten der neuen internationalen
Regelungen zu Stickoxid-Emissionen ab dem Jahr 2016 unterstützt
(siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundes-
tagsdrucksache 18/2854), durch welche Maßnahmen treibt sie diese vo-
ran?

b) Ab wann werden nach Auffassung der Bundesregierung diese Regelun-
gen auch für deutsche Meeresgewässer gelten?

c) Ab wann werden nach Auffassung der Bundesregierung diese Regelun-
gen auch für europäische Meeresgewässer gelten?

d) Bis wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Ausweisung ei-
ner oder mehrerer NECA-Zonen (Emissionssondergebiete für Stick-
oxide) in der Europäischen Union zu rechnen?

17. Wie viele in deutschem Eigentum befindlichen Handelsschiffe bzw. Schiffe
des Bundes sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit einem
SCR-Katalysator ausgestattet bzw. erfüllen bereits mindestens die Tier-III-
Emissionsnorm?

18. Wie viele in deutschem Eigentum befindlichen Handelsschiffe bzw. Schiffe
des Bundes sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit Filteranla-
gen zur (deutlichen) Reduktion von Rußpartikeln ausgestattet?

19. Welchen Sachstand hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorhaben
auf europäischer Ebene, die CO2-Emissionen in der europäischen Seeschiff-
fahrt zu beobachten, bis wann sollen Ergebnisse vorliegen, und bis wann ist

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nach Vorlage der Ergebnisse mit weiteren Maßnahmen diesbezüglich zu
rechnen?

Berlin, den 22. April 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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