BT-Drucksache 18/4728

Pläne für ein Eisenhydroxidschlamm-Lager im Altdöberner See

Vom 22. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4728
18. Wahlperiode 22.04.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Pläne für ein Eisenhydroxidschlamm-Lager im Altdöberner See

Am 5. März 2015 stellte die bundeseigene Lausitzer und Mitteldeutsche Berg-
bau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) Pläne vor, wonach möglicherweise
Eisenhydroxidschlamm (EHS) in den brandenburgischen Altdöberner See ein-
geleitet werden könnte. Demnach sollen pro Jahr rund 72 000 Kubikmeter rost-
brauner Schlamm auf den Grund des Tagebausees gepumpt werden. Diese
Menge entspräche laut Angaben der LMBV etwa fünf bis zehn Lkw-Ladungen
täglich.
Auf einer öffentlichen Veranstaltung am 25. März 2015 wurden weitere Details
zu den Plänen der LMBV bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Plänen der bundes-

eigenen LMBV für ein EHS-Lager im Altdöberner See ein, wonach jährlich
rund 72 000 Kubikmeter in den See gekippt werden sollen?

2. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Abwägung zwischen Alter-
nativen, wie einer regulären Deponierung, einer Verwertung und einer see-
ischen Deponierung?
Wenn ja, wie erfolgte die jeweilige Bewertung, und wenn nein, warum nicht?
a) Liegen der Bundesregierung Berechnungen vor, wie hoch die durch-

schnittlichen Kosten pro Tonnen EHS jeweils für die einzelnen Alternati-
ven sind (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?

b) Fand eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im Hinblick auf alternative Optio-
nen statt (wenn ja, bitte beifügen)?
Wenn nein, warum nicht?

c) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorgabe des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes Rechnung getragen, das der Verwertung von
Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung einräumt?

d) Liegt der LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung ein Gutachten vor,
das die rechtliche Zulässigkeit einer Einleitung sowie in den Dimensionen
bestätigt (wenn ja, bitte beifügen)?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/4728 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
e) Welche Gründe gaben letztlich den Ausschlag, sich für eine Seeeinlei-
tung auszusprechen?

3. Woher bzw. aus welchem Einzugsgebiet plant die LMBV nach Kenntnis der
Bundesregierung, EHS in den Altdöberner See einzuleiten?
Gibt es Überlegungen, Schlamm aus den Fließen im Spreewald zu verbrin-
gen?

4. Verstößt eine Verbringung von EHS in ein Oberflächengewässer nach
Ansicht der Bundesregierung gegen das Verschlechterungsverbot der Was-
serrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU), und welche Schlussfol-
gerungen zieht die Bundesregierung daraus?

5. Aus welchem Grund verwendet die LMBV nach Kenntnis der Bundesregie-
rung den Begriff „Restloch“ statt „See“?
a) Wie sind die beiden Begriffe definitorisch voneinander abgegrenzt, und

welche rechtlichen Folgen ergeben sich jeweils daraus?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

6. Auf Basis welcher Gutachten und Kriterien wählte die LMBV nach Kennt-
nis der Bundesregierung den Altdöberner See als bestmöglichen Ort?
a) Sind die Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich (falls ja, bitte beifü-

gen)?
Falls nein, warum nicht?

b) Kann die Bundesregierung Interessenkonflikte oder andere Abhängig-
keiten zwischen externen Beratern bzw. Gutachtern und der LMBV aus-
schließen, und wenn ja, anhand welcher Prüfung?

7. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan der LMBV hin-
sichtlich der EHS-Verbringung aus (bitte aufschlüsseln), und wie sollen
welche Träger öffentlicher Belange am Prozess beteiligt werden?

8. Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Öffentlichkeit sowie die
Anwohnerinnen und Anwohner hinsichtlich der Planungen und Durchfüh-
rung der EHS-Verbringung beteiligt bzw. informiert werden?

9. Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass die
LMBV ihre Präsentation vom 5. März 2015 nicht der Öffentlichkeit zur Ver-
fügung stellt, und wird sie im Sinne eines transparenten Verfahrens darauf
hinwirken, dass die Präsentation veröffentlicht wird, und wenn nein, warum
nicht?

10. Plant die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung den Kauf von Flächen
am Altdöberner See, bzw. hat sie bereits welche erworben?
Wenn ja, um welche Flurstücke handelt es sich hierbei (bitte aufschlüsseln)?

11. Plant die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung, Ausgleichszahlungen
an umliegende Kommunen zu veranlassen angesichts der Tatsache, dass
nach Einschätzung der Fragesteller bei bis zu zehn Lkw-Fahrten pro Tag die
betroffenen Straßen einem höheren Sanierungsrisiko unterliegen?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?

12. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung angedacht, dass die LMBV auch
den aktiven Bergbaukonzern, derzeit Vattenfall, EHS in den Altdöberner
See wird verbringen lassen?
Wenn ja, zu welchen Kosten, und wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4728
13. Wo lagert die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung den derzeit anfal-
lenden sowie den einzuleitenden EHS?
a) Welche Kosten fallen dafür durchschnittlich pro Tonne an?
b) In welchem Haushaltsposten spiegeln sich diese Kosten wider?

14. Was unternimmt die Bundesregierung – mittelbar und unmittelbar, um zu-
künftig das Anfallen von weiteren problematischen Schlämmen zu vermei-
den bzw. deren Menge zu verringern?

Berlin, den 22. April 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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