BT-Drucksache 18/4727

Transport von Rüstungsgütern durch deutsche Reedereien

Vom 22. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4727
18. Wahlperiode 22.04.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Transport von Rüstungsgütern durch deutsche Reedereien

In dem Beitrag des NDR-Regionalmagazins „buten und binnen“ vom 31. März
2015 (www.ardmediathek.de/tv/buten-un-binnen-Regionalmagazin/BND-
verwickelt-in-Beluga-Waffentransport/Radio-Bremen-TV/Video?documentId
=27416042&bcastId=967552) wird berichtet, dass das Bremer Unternehmen
Beluga Shipping GmbH, das sich derzeit in Insolvenz befindet, Waffentrans-
porte nach z. B. Kongo, Myanmar, Sudan und Südsudan abgewickelt haben soll.
Seit dem Jahr 2011 wird gegen die Reederei im Zusammenhang mit diesen Vor-
würfen staatsanwaltschaftlich ermittelt. Zwei Jahre lang soll die Reederei mit
einem Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Kontakt gestanden
haben. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren kann nicht abgeschlossen
werden, da die Staatsanwaltschaft bis heute nicht darüber informiert worden ist,
wer der Mitarbeiter vom BND ist und ihn somit nicht befragen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche internationalen wie nationalen Beschränkungen der Lieferung von

Rüstungsgütern nach Myanmar waren seit dem Jahr 2000 in Kraft, und wann
wurden sie gegebenenfalls wie modifiziert?

2. Welche internationalen wie nationalen Beschränkungen der Lieferung von
Rüstungsgütern nach Kongo waren seit dem Jahr 2000 in Kraft, und wann
wurden sie gegebenenfalls wie modifiziert?

3. Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen geht die Bundesregierung ein,
wenn sie internationalen Lieferembargos zustimmt bzw. Sanktionsregimen
beitritt?
Welche juristischen Folgen entstehen für die Bundesregierung, wenn sie
gegen Verpflichtungen aus solchen Embargos verstößt?

4. Über welche mutmaßlichen nicht genehmigten Waffenexporte seit dem Jahr
2001, bei denen deutsche Reedereien den Transport durchführten, hat die
Bundesregierung seit wann Kenntnis (bitte unter Angabe des Empfängerlan-
des, der Namen der jeweiligen Reederei, des Datums des jeweiligen Trans-
ports, des jeweils exportierenden Landes und der jeweiligen Güter und gege-
benenfalls unter Angabe, welche Lieferembargos für das Empfängerland seit
wann bestehen)?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte zwischen Reede-
reien und dem BND, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit dem Jahr 2005
im Zusammenhang mit nichtgenehmigten Waffentransporten?

Drucksache 18/4727 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Auskunftsersuchen der Staatsan-
waltschaft Bremen an den BND im Zusammenhang mit der mutmaßlichen
Durchführung von Waffenexporten von der Ukraine nach Myanmar durch
die Beluga-Reederei?

7. Ist die Bundesregierung bereit, dem im Bericht genannten BND-Mitarbeiter
im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen
eine Aussagegenehmigung zu erteilen bzw. den BND anzuweisen, eine sol-
che Genehmigung zu erteilen, und falls nein, warum nicht?

8. Welche nichtgenehmigten Transporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern durch Schiffe unter deutscher Flagge sind der Bundesregierung
seit dem Jahr 2005 bekannt (bitte jeweils unter Angabe des Jahres, des Ree-
dereinamens, der Waffengattung und, falls bekannt, des Produktnamens, der
Herkunft des Rüstungsgutes, des Beladungshafens, des Ziellandes und bitte
unter Angabe, ob die Rüstungsgüter im Zielland angekommen sind)?

9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit Mitarbeiter
des BND Kenntnisse über Waffentransporte durch Schiffe unter deutscher
Flagge besitzen?

10. In wie vielen deutschen Reedereien waren seit dem Jahr 2005 nach Kenntnis
der Bundesregierung in Absprache mit den Reedereien Mitarbeiter des
BND tätig, und was waren jeweils die Aufgaben der BND-Mitarbeiter?

11. In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung BND-Mit-
arbeiter auch mit dem Transport von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-
gütern befasst?

12. Welches Strafmaß ist vorgesehen, wenn
a) Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter ohne Genehmigung innerhalb

Deutschlands transportiert werden, und
b) wenn Schiffe unter deutscher Flagge Kriegswaffen und sonstige Rüs-

tungsgüter außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets transportieren?
c) Welche Verjährungsfristen gibt es jeweils bei den in Frage 12a und 12b

dargestellten Konstellationen?
13. In welchen Fällen und gegebenenfalls warum haben seit dem Jahr 2013

deutsche Behörden die Durchfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern nach Einfuhr in Deutschland in Bremen gestoppt, und wie ist
mit den gestoppten Gütern bzw. der Ausfuhr verfahren worden (bitte unter
Angabe des exportierenden Landes, des vorgesehenen Ziellandes, des Wer-
tes, der genauen Bezeichnung der Güter und ihres aktuellen Verbleibs)?

Berlin, den 21. April 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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