BT-Drucksache 18/4669

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Frank Heinrich (Chemnitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 18/4088 - UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global gestalten - Post 2015-Agenda auf den Weg bringen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/4091 - Armut und soziale Ungleichheit weltweit überwinden, natürliche Grundlagen bewahren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3156 - Gipfeljahr 2015 - Durchbruch schaffen für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit

Vom 20. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4669
18. Wahlperiode 20.04.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Frank
Heinrich (Chemnitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum),
Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD
– Drucksache 18/4088 –

UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global gestalten – Post 2015-Agenda auf
den Weg bringen

b) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang
Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 18/4091 –

Armut und soziale Ungleichheit weltweit überwinden, natürliche Grundlagen
bewahren

c) Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock,
Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

– Drucksache 18/3156 –

Gipfeljahr 2015 – Durchbruch schaffen für Klimaschutz und globale
Gerechtigkeit

Drucksache 18/4669 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Fraktion der CDU/CSU und die Fraktion der SPD stellen heraus, dass die Mil-
lennium Development Goals (MDGs) ein großer Erfolg gewesen seien. In vielen
Bereichen seien bedeutende Fortschritte erzielt worden. Das sei vor allem dem Um-
stand geschuldet, dass die vereinbarten Ziele einfach formuliert und die Indikatoren
klar benannt und damit überprüfbar gewesen seien. Diesen Weg gelte es, mit den
Sustainable Development Goals (SDGs) weiterzuverfolgen und dabei neueren Ent-
wicklungen Rechnung zu tragen. Das Besondere an den SDGs sei, dass sie universell
gültig, also für alle im Handeln nach innen und nach außen verbindlich sein würden,
wobei die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten und Politiken der Staaten durch-
aus Berücksichtigung finden sollten.
Die Bundesregierung habe sich aktiv in den Beratungsprozess der Post 2015-Agenda
eingebracht und mit der „Agenda für den Wandel“ eine gute Grundlage für die Mit-
gestaltung der SDGs geschaffen. In der hierzu vom Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) darüber hinaus erarbeiteten
Zukunftscharta hätten sich alle „stakeholder“ einbringen können.
Die im Bericht der Open Working Group (OWG) definierten 17 Oberziele und 169
Unterziele seien hinsichtlich ihres Umfangs und Inhalts bestens geeignet, die viel-
fältigen Herausforderungen adäquat anzugehen. Es werde dabei aber entscheidend
darauf ankommen, dass die zu beschließenden Ziele messbar und quantifizierbar wä-
ren.
Im Abschlussbericht des Expertenkomitees zur Finanzierung nachhaltiger Entwick-
lung werde zu Recht auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Nationalstaaten
in erster Linie selber für ihre Entwicklung verantwortlich seien. Es sei an der Zeit,
den überholten Geber-Nehmer-Gegensatz zu überwinden und alle verfügbaren Fi-
nanzierungsmöglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen. Dabei komme innovativen
Finanzierungsinstrumenten wie die Mobilisierung internationaler privater Mittel
eine große Bedeutung zu. Insbesondere müsse die Fähigkeit der Länder gestärkt wer-
den, eigene Mittel aufzubringen, beispielsweise durch die Schaffung von leistungs-
fähigen, gerechten und transparenten Steuersystemen, die Verbreiterung der Steuer-
basis, die bessere Nutzung von Rücküberweisungen (Remittances) sowie die Be-
kämpfung der „Schattenökonomie“. Der Bericht betone jedoch auch, dass besonders
für die am wenigsten entwickelten Länder öffentliche internationale Finanzierung
(ODA – Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) weiterhin die wichtigste Quelle
für Entwicklungsfinanzierung sei und daher erhöht werden solle, da die derzeitig
bereitgestellten Finanzmittel deutlich unter dem international vereinbarten Ziel von
0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) liegen würden.
Zu Buchstabe b
Die Fraktion DIE LINKE. stellt heraus, dass man bei der Umsetzung der MDGs im
globalen Maßstab durchaus Erfolge erzielt habe, dass aber die Bekämpfung von
Hunger, Armut und Perspektivlosigkeit auch im Jahr 2015 eine zentrale Herausfor-
derung der internationalen Politik bleibe. Insbesondere sei die Erreichung der Ziele
im Bereich der Gesundheit von Frauen und Kindern verfehlt worden.
Vor diesem Hintergrund müssten im Vorfeld des SDG-Gipfels auf der Entwick-
lungsfinanzierungskonferenz in Addis Abeba/Äthiopien verbindliche Zusagen der
Industrieländer gemacht werden, welchen Beitrag sie zur Umsetzung der SDGs zu
leisten bereit seien.
Auf internationaler Ebene müssten die wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen
Kompetenzen der Vereinten Nationen (VN) gestärkt werden; dazu sollten die Vor-
schläge der Stiglitz-Kommission wieder aufgenommen werden.
Nach Auffassung der Antragsteller wären die Freihandels- und Wirtschaftspartner-
schaftsabkommen der Europäischen Union (EU) nicht geeignet, die vorhandenen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4669
Ungleichheiten zu bekämpfen; im Gegenteil würden sie Rahmenbedingungen schaf-
fen, mit denen eine selbstbestimmte Entwicklung der Länder des Südens verhindert
werde. Demgegenüber habe die Politik „linker Regierungen“ in Lateinamerika, mit
erfolgreichen Sozialprogrammen, Lohnwachstum und Wertschöpfung, beispielge-
bend die Armut wirksam bekämpft und für Millionen von Menschen Lebensperspek-
tiven geschafft.
Die Antragsteller betonen darüber hinaus, dass im Rahmen der VN-Klimakonferenz
2015 in Paris verbindliche Treibhausgas-Emissionsziele festgelegt werden müssten,
damit die globale Erwärmung nicht über 2 Grad Celsius hinaus ansteige. Bei den
Minderungspflichten liege eine besondere Verantwortung bei den Industrieländern,
wobei auch die Schwellenländer angemessen in ein Klimaschutzregime einbezogen
werden müssten.
Zu Buchstabe c
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, dass sich die Kooperationsbe-
reitschaft der Weltgemeinschaft daran messen lassen müsse, ob die Verhandlungen
über neue globale Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele in New York und die Kli-
maverhandlungen in Paris in 2015 zu einem guten Abschluss mit verbindlichen Re-
gularien gebracht werden könnten, die geeignet wären, den Klimakollaps aufzuhal-
ten, Ungerechtigkeit substantiell zu reduzieren und die tieferliegenden Konfliktursa-
chen zu bekämpfen.
Nach Auffassung der Antragsteller spielten die VN hierbei eine zentrale Rolle; sie
seien unersetzlich für die globalisierte Welt, könnten aber nur so stark agieren, wie
es ihre Mitgliedstaaten erlauben würden. Deutschland sei drittgrößter Pflichtbei-
tragszahler und könnte insofern die anstehenden VN-Reformen aktiv mitgestalten.
In der zentralen Frage der Finanzierung, insbesondere in der Auslegung des Prinzips
der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ (Common But
Differentiated Responsibilities, CBDR) auf alle Bereiche der Nachhaltigkeitsa-
genda, würden sich bisher noch wenig konkrete Zusagen und Übereinstimmungen
zeigen. Dazu brauche man konkrete Aufwuchspläne zur Entwicklungs- und Klima-
finanzierung.
Deutschland komme mit Blick auf das Gipfeljahr 2015 eine besondere Verantwor-
tung zu: Zum einen könne es als Gastgeber des G7-Gipfels wegweisende Impulse
für die weiteren Verhandlungen und Gipfeltreffen in 2015 setzen, zum anderen
könne es als eine weltweit führende Wirtschaftsmacht dafür werben, dass man zu-
sammen mit der EU mehr Verantwortung übernehme und eine Vorreiterrolle beim
Klimaschutz und bei der globalen Entwicklung spiele.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Drucksache 18/4669 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternativen
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags.
Zu Buchstabe b
Annahme des Antrags.
Zu Buchstabe c
Annahme des Antrags.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4669
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 18/4088 anzunehmen;
b) den Antrag auf Drucksache 18/4091 abzulehnen;
c) den Antrag auf Drucksache 18/3156 abzulehnen.

Berlin, den 25. März 2015

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stefan Rebmann
Vorsitzender

Sibylle Pfeiffer
Berichterstatterin

Dr. Bärbel Kofler
Berichterstatterin

Niema Movassat
Berichterstatter

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

Drucksache 18/4669 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Bärbel Kofler, Niema Movassat und
Claudia Roth (Augsburg)

I. Überweisung

Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/4088 in seiner 88. Sitzung am 26.02.2015 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und
an den Auswärtigen Ausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Arbeit
und Soziales, Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/4091 in seiner 88. Sitzung am 26.02.2015 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und
an den Auswärtigen Ausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Ernährung und Land-
wirtschaft, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und den Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe c
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/3156 in seiner 79. Sitzung am 15.01.2015 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und
an den Auswärtigen Ausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Ernährung und Land-
wirtschaft, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und den Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, bei den Verhandlungen zu den SDGs die Substanz des
Vorschlages der OWG in seiner Gesamtheit zu erhalten. Es komme entscheidend darauf an, ein kohärentes
Zielsystem zu vereinbaren, dass klar formuliert, universell anwendbar und in der Zielerreichung eindeutig über-
prüfbar wäre. Dazu müsse ein unabhängiger Überprüfungsmechanismus zur Prozessbegleitung der Post 2015-
Agenda ähnlich der Allgemeinen Staatenüberprüfung im VN-Menschenrechtsrat etabliert werden.
Allen Beteiligten müsse klargemacht werden, dass Entwicklung ein souveräner Prozess sei, für den in erster
Linie die Staaten selbst verantwortlich seien. Entwicklungszusammenarbeit (EZ) könne gestaltend unterstüt-
zen, keinesfalls aber nationalstaatliche Verantwortung ersetzen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die nächste Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie an
der Post 2015-Agenda auszurichten. Darüber hinaus solle die Beendigung von Armut durch die Einhaltung und
nationale Umsetzung der international verbindlich vereinbarten Menschenrechtskonventionen, Umweltabkom-
men und ILO-Kernarbeitsnormen sowie die damit verbundenen anderen VN-Konventionen in Handels-, Inves-
titions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und im Allgemeinen Präferenzsystem der EU verankert wer-
den.
Bei der Finanzierung gelte es, weitere Schritte zu unternehmen, die zur Erreichung des beschlossenen Ziels
beitrügen, dass 0,7 Prozent des BNE für öffentliche EZ (ODA) bereitgestellt werde. Gleichzeitig müssten in-
novative und nachhaltige Finanzierungskonzepte entwickelt werden, da die SDGs nicht alleine über staatliche
EZ erreicht werden könnten. Insbesondere müssten die Partnerländer befähigt werden, Eigenmittel durch ef-
fektive Steuersysteme und gestärkte nationale Kapitalmärkte zu generieren. Begleitend dazu müssten die inter-
nationalen Steuersysteme gerechter und transparenter gestaltet werden, um Steuerhinterziehung und Steuerver-
meidung erfolgreicher bekämpfen zu können.
Schließlich fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, sich im Sinne der VN-Konferenzen in
Lima/Peru und Pyeongchang/Südkorea dafür einzusetzen, dass die globale Erderwärmung bis 2050 auf unter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4669
2 Grad Celsius begrenzt wird und die auf der CBD-Vertragsstaatenkonferenz vereinbarten Biodiversitätsziele
erreicht werden.
Zu Buchstabe b
Die Bundesregierung wird von den Antragstellern aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Herstellung
sozialer Gleichheit und gerechter Wirtschaftsstrukturen zu zentralen Anliegen der SDGs werden. Dazu müssten
die Spitzeneinkommen sowie die Vermögen und Gewinne weltweit angemessen besteuert, soziale Sicherungs-
systeme etabliert, ein angemessener Mindestlohn durchgesetzt und verbindliche Sozial,- Arbeits- und Umwelt-
standards vereinbart sowie eine Transaktionssteuer auf den Handel mit Wertpapieren und Devisen weltweit
eingeführt werden. Global agierende Unternehmen müssten sich bei Zuwiderhandlungen strafrechtlich verant-
worten. Finanzprodukte sollten einem Finanz-TÜV unterzogen und riskante Finanzinstrumente und Kreditver-
briefungen sowie Nahrungsmittelspekulationen verboten werden.
Die Antragsteller fordern von der Bundesregierung, dass sie einen Stufenplan vorlege, wie und bis wann das
international vereinbarte ODA-Ziel von 0,7 Prozent erreicht werden solle.
Von der Bundesregierung wird zudem erwartet, dass sie sich dafür einsetze, dass die Vorschläge der G 77 in
der Diskussion um die SDGs berücksichtigt würden; insbesondere solle der Wirtschafts- und Sozialrat der VN
(UN ECOSOC) zu einem Weltwirtschaftsrat weiterentwickelt, bei den VN eine Kartellbehörde eingerichtet
und die Weltbank und der Internationale Währungsfonds (IWF) vollständig in das VN-System integriert wer-
den, wobei das Stimmrecht radikal zu demokratisieren sei. Auf VN-Ebene solle ein Staateninsolvenzverfahren
erarbeitet werden, das alle Gläubiger einbeziehe.
Auf europäischer Ebene solle sich die Bundesregierung für das Ende der Verhandlungen zwischen der EU und
den USA sowie zwischen der EU und Indien über Freihandelsabkommen sowie für die Aussetzung und Neu-
verhandlung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten einsetzen.
Zur Sicherstellung des 2 Grad Celsius-Grenzwertes wird von der Bundesregierung der Ausstieg aus der Braun-
kohleverstromung bis 2040 gefordert. Der freie Zugang zu sauberem Wasser und einer sanitären Grundversor-
gung solle völkerrechtlich verbindlich geregelt werden. Bei den VN solle ein Kompensationsfonds eingerichtet
werden, der den Transfer klimafreundlicher Technologien organisiere und damit zugleich einen volkswirt-
schaftlichen Ausgleich für koloniales Unrecht ermögliche. Die Bundesregierung habe sich an der beschlosse-
nen Klimaschutz- und Anpassungsfinanzierung in Höhe von 100 Milliarden US-Dollar bis 2020, mit jährlich
zusätzlichen 500 Millionen Euro, bezogen auf den Bundesetat 2015, zu beteiligen.
Die Antragsteller fordern schließlich, dass konkrete Abrüstungsziele und die Herstellung der Geschlechterge-
rechtigkeit als unabhängige Ziele bei den SDGs aufgenommen werden.
Zu Buchstabe c
Die Bundesregierung wird von den Antragstellern aufgefordert, sich im Rahmen der deutschen G7-Präsident-
schaft für das Auslaufen der Subventionierung fossiler Energieträger einzusetzen und dafür zu sorgen, dass
von den führenden Industriestaaten ein klares Signal der Selbstverpflichtung im Bereich Klimaschutz und glo-
bale Nachhaltigkeitsagenda ausgehe. Das beinhalte nicht nur weitgehende finanzielle Zusagen, sondern auch
einen Maßnahmenkatalog für die Energie-, Handels-, Fischerei- und Landwirtschaftspolitik, um eine globale
sozial-ökologische Transformation zu ermöglichen.
Die Bundesregierung solle den Synthesebericht des Weltklimarates zum Handlungsmaßstab ihrer Bemühungen
zur Erreichung eines völkerrechtlich verbindlichen Ergebnisses machen und in den in 2015 anstehenden inter-
nationalen Verhandlungen nicht hinter die Positionen der OWG mit den 17 Zielen zurückfallen; dabei solle das
CBDR-Prinzip auf alle Bereiche der nachhaltigen Entwicklung Anwendung finden.
Die Antragsteller fordern darüber hinaus die Bundesregierung auf, sich aktiv für eine Aufwertung der norma-
tiven Funktion der VN, insbesondere für eine Aufwertung des Umweltprogramms der VN einzusetzen; ein
sichtbarer Beitrag sollte eine umfassende Erhöhung der nichtzweckgebundenen Mittel für die Kernhaushalte
der VN-Organisationen sein.
Schließlich solle die Bundesregierung für eine stärkere Vorreiterrolle Deutschlands und der EU werben, bei-
spielsweise durch einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohlenutzung, durch Maßnahmen gegen Überdüngung
von Gewässern sowie durch die Erarbeitung von Abgaben auf den Verbrauch von Ressourcen, bezogen auf die
damit verbundenen sozialen und ökologischen Belastungen.
Auf nationaler Ebene solle die Bundesregierung ein Konzept erarbeiten, in dem eine klare Implementierung
der Nachhaltigkeitsagenda in nationale Politik vorgeschrieben werde, wobei analog zur Agenda 21-Initiative
die Kommunen und die Zivilgesellschaft in die Umsetzung einbezogen werden sollten.

Drucksache 18/4669 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Bundesregierung solle schließlich verbindliche staatliche Hilfszusagen zur Klima- und Entwicklungsfinan-
zierung machen; in einem neuen Stufenplan solle festgelegt werden, wie bis 2020 das Ziel, 0,7 Prozent des
Bruttonationaleinkommens für Entwicklungsfinanzierung (ODA) zu verwenden, erreicht werden solle.
Deutschland sollte dazu jährlich 1,2 Milliarden Euro mehr für eine nachhaltige und effektive Entwicklungsfi-
nanzierung sowie 500 Millionen Euro mehr für Klimaschutzmaßnahmen bereitstellen. Kooperationen mit der
Privatwirtschaft (PPPs) seien nach sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien zu evaluieren.
Ab 2020 sollten die Klimagelder zusätzlich zur ODA-Quote ansteigen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 18/4088 in seiner 38. Sitzung am 25. März 2015 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Finanzausschuss hat die Vorlage 18/4088 in seiner 39. Sitzung am 25. März 2015 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage 18/4088 in seiner 37. Sitzung am 25. März 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage 18/4088 in seiner 39. Sitzung am 25. März 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage 18/4088 in seiner 35. Sitzung am 25. März 2015 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage 18/4088 in seiner 42.
Sitzung am 25. März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage 18/4088 in seiner 33. Sitzung am
25. März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme.
Zu Buchstabe b
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 18/4091 in seiner 38. Sitzung am 25. März 2015 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage 18/4091 in seiner 37. Sitzung am 25. März 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat die Vorlage 18/4091 in seiner 32. Sitzung am 25.
März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage 18/4091 in seiner 42.
Sitzung am 25. März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage 18/4091 in seiner 33. Sitzung am
25. März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4669
Zu Buchstabe c
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 18/3156 in seiner 38. Sitzung am 25. März 2015 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage 18/3156 in seiner 37. Sitzung am 25. März 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat die Vorlage 18/3156 in seiner 32. Sitzung am 25.
März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage 18/3156 in seiner 42.
Sitzung am 25. März beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die
Ablehnung.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage 18/3156 in seiner 32. Sitzung am
18. März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ab-
lehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage 18/4088 in seiner
31. Sitzung am 25.03.2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage 18/4091 in seiner
31. Sitzung am 25.03.2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung.
Zu Buchstabe c
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage 18/3156 in seiner
31. Sitzung am 25.03.2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung.
Die Anträge wurden in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung „Eine Agenda für den Wandel
zu nachhaltiger Entwicklung weltweit – Die deutsche Position für die Verhandlungen über die Post 2015-
Agenda für nachhaltige Entwicklung“ (BT-Drs. 18/3604) beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU schickt voraus, dass bei etwas mehr Mühe und Willen zum Konsens durchaus
auch ein gemeinsamer Antrag erreichbar gewesen wäre. Der eigene Antrag habe nicht zum Ziel gehabt, Maxi-
malforderungen zu stellen, sondern Schwerpunkte abzudecken, die im Übrigen alle Beteiligten zum Handeln
auffordern würden, Deutschland eingeschlossen. Darum habe man sich auch weder auf Zahlen noch auf Daten
fixiert. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. fordere die große Umverteilung. Die Geschichte und nicht zuletzt
das Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland hätten aber gezeigt, dass eine reine Umvertei-
lung zu keiner nachhaltigen Verbesserung führe. Insofern sei dieser Antrag schon von der Grundidee her falsch
angelegt und darum abzulehnen. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalte durchaus As-
pekte, denen man zustimmen könne. Aber auch hier werde ein einseitiger Ansatz verfolgt, wonach die Welt
schon in Ordnung sei, wenn Deutschland alleine alle Bedingungen erfülle. Das werde besonders deutlich beim
Thema Klimaschutz. Im Gegensatz dazu sei man selbst der Auffassung, dass man gerade Klimaprobleme nur
global lösen könne. Darum werde man auch diesen Antrag ablehnen. Die von der Opposition angemahnte

Drucksache 18/4669 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Kohärenz werde explizit im eigenen Antrag angesprochen und auch eingefordert, sowohl auf nationaler als
auch auf europäischer Ebene.
Die Fraktion der SPD schließt sich der Einschätzung der Fraktion der CDU/CSU an. Würde man gewisse
Schärfen aus den Anträgen der Oppositionsfraktionen herausnehmen, sei man inhaltlich gar nicht so weit von-
einander entfernt. Unzutreffend werde von den Antragstellern so getan, als herrsche Stillstand bei den Ver-
handlungen und Untätigkeit bei der Regierung. Erst vor zwei Wochen habe man im Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung selbst über die gemeinsame Veranstaltung von Bundesministerium für
Arbeit und Sozialordnung (BMAS) und BMZ in Vorbereitung des G7-Gipfels zum Thema Lieferketten und
Haftungsfragen beraten. Ziel sei es, in diesen Fragen zu verbindlichen Ergebnissen zu kommen. Das Auswär-
tige Amt (AA) habe einen zweijährigen Prozess zur Erarbeitung eines „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft
und Menschenrechte“ initiiert, an dem alle betroffenen Ressorts kohärent mitwirken würden. Es sei auch nicht
so, dass man mit dem vorliegenden Antrag den SDG-Prozess als abschließend behandelt betrachte. Man werde
in den kommenden Wochen und Monaten weitere Anträge zu weiteren Gipfeln und weiteren Themenfeldern
wie Handelspolitik, Klimaschutz und Finanzierungsfragen einbringen. Die von der Opposition vorgetragene
Kritik, man bleibe in den Forderungen wenig konkret, treffe ebenfalls nicht zu. So habe man ganz präzise Ziele
formuliert, beispielsweise das 0,7-Prozent-Ziel, das 2-Grad-Ziel, die Verbindlichkeit der ILO-Kernarbeitsnor-
men, die Ausgestaltung der Handelsverträge nach sozialen und ökologischen Standards sowie die Armutsbe-
kämpfung. Zudem habe man auch die von der VN eingesetzten Intergovernmental Financial Working Group
eingebrachten Handlungsoptionen in den Bereichen Steuerwesen und Finanzmärkte aufgenommen. Vor die-
sem Hintergrund werde man den Anträgen der Oppositionsfraktionen nicht zustimmen.
Die Fraktion DIE LINKE. betont mit Blick auf den eigenen Antrag, dass für sie die Kernfrage in der Be-
kämpfung der globalen sozialen Ungleichheit liege. OXFAM habe in einer Studie aufgezeigt, dass die Schere
zwischen Arm und Reich immer größer werde. Schon im nächsten Jahr würde 1 Prozent so viel besitzen wie
99 Prozent der Weltbevölkerung. Insofern brauche man eine globale Umverteilung, was aber politisch auch
gewollt sein müsse. Dazu gehöre eine Besteuerung der Spitzeneinkommen, was auch in Deutschland notwendig
wäre, wie die Armuts- und Reichtumsberichte belegten. Global gehe es darum, soziale Sicherungssysteme auf-
zubauen und für globale Sozialstandards zu sorgen. Ebenso zentral seien Fragen des Klimaschutzes, wenn
infolge des Klimawandels immer weniger Fläche für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen
würde. Massive Defizite sehe man auch in den deutschen Beiträgen zur Erreichung des 0,7-Prozent-Zieles an
ODA-Mittel. Vor dem Hintergrund, dass je nach statistischer Zählweise zwischen 800 Millionen und 1,3 Mil-
liarden Menschen auf der Welt hungern müssten, sei klar, dass das Thema „Recht auf Nahrung“ ganz oben auf
der Agenda des Post-2015-Prozesses stehen müsste. Der Antrag der Koalitionsfraktionen bringe in weiten Tei-
len keine neuen Aspekte. Die Regierungskoalitionen verzichteten darauf, eigene Vorstellungen zu den SDGs
zu entwickeln. Vieles werde rein technisch angepackt, beispielsweise die Messbarkeit der SDGs. Auf die zent-
rale Frage der Bekämpfung der globalen sozialen Ungerechtigkeit werde im Antrag nur marginal eingegangen.
Die Frage innovativer Finanzierungsinstrumente werde von den Antragstellern auf Nebenaspekte wie die
Rücküberweisungen von Migranten reduziert. Allgemein seien hierunter immer ganz andere Instrumente ver-
standen worden, wie etwa eine globale Emissionssteuer oder eine Finanztransaktionssteuer. Darum werde man
diesen Antrag ablehnen. Beim Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde man sich enthalten,
weil es viele Punkte gebe, die man teile, insbesondere wenn es um die von den Antragstellern geforderten
Aufwüchse in der Entwicklungs- und Klimafinanzierung gehe. Kritisch sehe man allerdings, dass die Antrag-
steller ihre Forderungen in Richtung G7 stellten. Man selbst sehe in der G7 eine selbst mandatierte „Weltre-
gierung ohne Legitimation“. Die G7-Staaten repräsentierten nur 10 Prozent der Weltbevölkerung, nähmen aber
für sich in Anspruch, dem Rest der Welt Vorgaben machen zu können. Damit sei sie der falsche Ansprechpart-
ner für die Forderungen der Antragsteller.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt hervor, dass es in ihrem Antrag darum gehe, dass man den
Post-2015-Prozess politisiere und auch die Bürgerinnen und Bürger mit einbeziehe. Hierzu könne man an die
Agenda 21 anknüpfen und die Kommunen mobilisieren. Die vorgeschlagenen 17 Ziele seien sehr ambitioniert,
sollten aber nicht wieder zur Diskussion gestellt werden, wie dies von einigen Staaten versucht werde. Genauso
sollte man auch die Gipfel in 2015 ganzheitlich sehen, einschließlich der Klimapolitik am Ende des Jahres. Die
G 7 sei sicherlich keine „selbst ernannte Weltregierung“, aber wenn man sich bei G 7 verständige, habe das
Auswirkungen auf die Gipfel in Addis Abeba, New York und Paris. Entscheidend sei auch das Selbstverständ-
nis des SDG-Ansatzes, wozu gehöre, dass in bestimmten Bereichen auch Deutschland als Entwicklungsland
gesehen werden müsse, etwa was die Produktionsweise und was den Konsumstil betreffe. Für Deutschland
hätte die Umsetzung der SDGs ganz konkrete Konsequenzen, wie beispielsweise der Kohleausstieg oder eine

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4669
Klimaschutzgesetzgebung. Beim Antrag der Koalitionsfraktionen werde man sich enthalten, weil er in Sprache
und Inhalt nicht mehr als eine bloße Fortsetzung der MDGs sei. Von einer notwendigen Anpassung im eigenen
Land, in der Landwirtschaftspolitik, in der Wirtschaftspolitik und in der Energiepolitik, sei hier überhaupt keine
Rede mehr. Bemerkenswert sei auch, dass diesen Antrag nur Entwicklungspolitiker und keine Wirtschafts-,
Finanz- und Landwirtschaftspolitiker unterzeichnet hätten. Da aber die Kohärenz und die verbindlichen Vor-
leistungen die größten Probleme beim Post-2015-Prozess ausmachen würden, könne man dem Antrag auch
nicht zustimmen. Beim Antrag der Fraktion DIE LINKE. werde man sich ebenfalls enthalten, da dieser Antrag
in Bezug zur angestrebten sozialen und ökologischen Transformation nicht ausgewogen genug sei. Im Übrigen
werde hier immer noch von Entwicklungshilfe statt von Entwicklungszusammenarbeit gesprochen, was eine
längst überwundene Begrifflichkeit sei.

Berlin, den 25. März 2015

Sibylle Pfeiffer
Berichterstatterin

Dr. Bärbel Kofler
Berichterstatterin

Niema Movassat
Berichterstatter

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin
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