BT-Drucksache 18/457

Rückwürfe in der Fischerei

Vom 31. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/457
18. Wahlperiode 31.01.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner,
Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Nicole Maisch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rückwürfe in der Fischerei

In der Nordsee sind seit dem Jahr 2009 Rückwürfe von bereits gefangenem
Fisch für sogenanntes Highgrading verboten. Jedoch ist nicht ausgeschlossen,
dass dies in der Praxis mangels Kontrollen auf großen Fischtrawlern trotzdem
betrieben wird. Das heißt, bereits gefangener Fisch wird über Bord geworfen,
um Platz für teureren Fisch zu machen oder um Fischfangquoten auszureizen.
Bekannt wurde kürzlich der Fall des Hochsee-Fischtrawlers „Jan Maria“, dessen
Besatzung allein während einer dreiwöchigen Fangreise im Jahr 2012 1,5 Mil-
lionen Kilogramm Hering über Bord gegeben haben soll. Das Ereignis soll sich
bereits im Sommer 2012 zugetragen haben, im Winter 2012/2013 wurde es zur
Anzeige gebracht und im Frühjahr 2013 der Öffentlichkeit bekannt gegeben
(www.deutschlandfunk.de/supertrawler-im-kreuzfeuer-der-kritik.795.de.html?
dram:article_id=249251). Der Fischtrawler „Jan Maria“ ist eines der größten
Fischereifahrzeuge in der Europäischen Union. Er gehört zur deutschen Hoch-
seefischereiflotte.
Die damalige Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, Ilse Aigner, vertrat die Auffassung: „Wir wollen uns für eine nach-
haltige Fischerei einsetzen, weil es langfristig auch darum geht, die Bestände zu
sichern.“ (www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/27130354/1/data.pdf, S. 2). Doch
die Rolle der Bundesregierung in Bezug auf „Highgrading“ von Fischfängen
lässt noch viele Fragen unbeantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit wird sich die Bundesregierung zukünftig für eine nachhaltige

Fischerei einsetzen, um u. a. die Fischbestände langfristig zu sichern?
2. a) Welche Fischereiverstöße der deutschen Hochseefischereiflotte sind der

Bundesregierung bisher bekannt?
b) Welche Vorfälle zum „Highgrading“ von Fischfängen wurden der Bun-

desregierung bisher bekannt?
c) Was wird die Bundesregierung gegen die in den Fragen 2a und 2b benann-

ten Vorfälle unternehmen bzw. dafür tun, damit solche Vorfälle in Zukunft
unterbleiben?

3. Hat die Bundesregierung Kenntnis von sogenannten Größensortiermaschi-
nen an Bord von Fischereischiffen der deutschen Hochseeflotte?

Drucksache 18/457 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Aus welchen Gründen hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh-
rung (BLE) die Untersuchung gegen den Kapitän und Eigner des Hochsee-
trawlers „Jan Maria“ nach Information der Fragesteller offensichtlich be-
reits am 29. Oktober 2013 abgeschlossen und darüber umgehend die von
der Untersuchung betroffenen Reedereien „Doggerbank Seefischerei
GmbH“ und „Parlevliet en van der Plas“ informiert, die Öffentlichkeit je-
doch erst am 5. November 2013 auf explizite Nachfrage von außen von dem
Vorgehen in Kenntnis gesetzt?

5. Aus welchen Gründen wurde auf der Internetseite der BLE der Fall nicht
umgehend veröffentlicht (www.ble.de/DE/02_Kontrolle/02_Fischerei/131
106_Jan_Maria.html)?

6. a) Welche Dokumentationspflichten von Fischereifahrzeugen gibt es?
b) Gegen welche Dokumentationsvorschriften hat der Trawler „Jan Maria“

im konkreten Fall möglicherweise verstoßen (www.ble.de, „Fall Jan
Maria: BLE erlässt Bußgeldbescheid“), und welche Strafe(n) wurde(n)
verhängt?

7. Aus welchen Gründen wurden die Ermittlungen gegen die Reederei
„Doggerbank Seefischerei GmbH“ eingestellt, obwohl Zeugenaussagen
und Beweise (www.ble.de, „Fall Jan Maria: BLE erlässt Bußgeldbescheid“),
wie zum Beispiel eine Kopie des inoffiziellen Fangtagebuchs der „Jan
Maria“, vorlagen?

8. Wie viele Punkte nach dem Fischereiverstoßpunktesystem wurden gegen
den Kapitän bzw. gegen den Betreiber des Trawlers „Jan Maria“ vergeben?

9. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, dass sich Schiffe der deut-
schen Hochseefischerei um eine Fanglizenz in marokkanischen Gewässern
bewerben werden, sobald das neue Fischereiabkommen mit der Europä-
ischen Union (EU) in Kraft tritt?

10. Aus welchen Gründen stimmte die Bundesregierung im Rahmen des Aus-
schusses der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (COREPER) für
eine Erneuerung des Fischereipartnerschaftsabkommens mit Marokko,
obwohl im Vorfeld durch andere EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark,
Schweden, Großbritannien oder die Niederlande viele Vorbehalte u. a. aus
menschenrechtlicher Sicht in Zusammenhang mit dem Rechtsstatus des
Gebiets der Westsahara geäußert wurden (www.medico.de, „Traurige
Nachricht am Tag der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 2013)?

Berlin, den 31. Januar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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