BT-Drucksache 18/4529

Stand und Aussichten des NPD-Verbotsverfahrens

Vom 30. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4529
18. Wahlperiode 30.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Kerstin
Kassner, Katrin Kunert, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und
der Fraktion DIE LINKE.

Stand und Aussichten des NPD-Verbotsverfahrens

Am 3. Dezember 2013 wurde der Antrag auf ein Verbot der NPD vom Bundesrat
beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bis heute ist das Hauptverfahren
nicht eröffnet. Öffentlich ist das Thema NPD-Verbot weitgehend aus der me-
dialen Berichterstattung verschwunden. Mit Beschluss vom 19. März 2015 for-
derte das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat zur Überarbeitung des Ver-
botsantrags auf. So fordert das Gericht unter anderem mehr Beweise für die
Abschaltung von V-Leuten innerhalb der NPD. So soll der Bundesrat darlegen,
wie sichergestellt worden sei, dass in der Klageschrift keine Geheimdienst-
informationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. Zudem soll
die Länderkammer eine „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern“, wonach
seit dem 6. Dezember 2012 keine „Nachsorge“ abgeschalteter Quellen in den
NPD-Vorständen betrieben werde, vorlegen und belegen, dass diese umgesetzt
wurde. Überdies soll der Bundesrat nachweisen, dass das Parteiprogramm der
NPD aus dem Jahr 2010, aber auch ein zentrales NPD-Positionspapier aus dem
Jahr 1997 „quellenfrei“ sind, also keine V-Leute daran mitgearbeitet haben
(www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/03/
bs20150319_2bvb000113.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welchem Stand befindet sich nach Kenntnissen der Bundesregierung das

Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht?
2. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Eröffnung des

Hauptverfahrens in Sachen Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bun-
desverfassungsgericht zu rechnen?

3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahrenshindernisse, die eine
Eröffnung des Hauptverfahrens bis heute verzögert haben, und welche Ver-
fahrenshindernisse sind dies gegebenenfalls?

4. Ist die Bundesregierung mit dem Bundesrat als Antragsteller zum NPD-Ver-
botsverfahren in regelmäßigem Kontakt zu diesem Verfahren, und welche
Kenntnisse hat die Bundesregierung dabei über Stand und mögliche Verzöge-
rung des Verfahrens erlangt?

Drucksache 18/4529 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Liefert die Bundesregierung weiterhin, wie in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/252 aus-
geführt, halbjährliche Ergänzungen zum bisher gesammelten Material, und
wie viele Ergänzungen in welchem Umfang sind seit Einreichung des Ver-
botsantrags durch die Bundesregierung geliefert worden?

6. Gab es seitens des Antragstellers nach Einreichung des Verbotsantrags ge-
gen die NPD spezifische Bitten an die Bundesregierung, die Klageschrift zu
konkreten Einzelpunkten bzw. zu vom Bundesverfassungsgericht ange-
mahnten Punkten zu ergänzen, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls
solche Bitten erfüllt?

7. Welche Anfragen, Anforderungen und Beschlüsse seitens des Bundesver-
fassungsgerichts gab es nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Klage
gegen die NPD weiter zu untermauern, und worauf bezogen sich diese An-
fragen, Anforderungen und Beschlüsse im Einzelnen?

8. Inwieweit und in welcher Form ist die Bundesregierung bereit, gegenüber
dem Bundesrat und dem Bundesverfassungsgericht die Umsetzung ihres
Verantwortungsbereichs der „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern“,
wonach seit dem 6. Dezember 2012 keine „Nachsorge“ abgeschalteter
Quellen in den NPD-Vorständen betrieben werde, nachzuweisen?

9. Kann die Bundesregierung nachweisen, dass das Parteiprogramm der NPD
„Arbeit, Familie, Vaterland“ aus dem Jahr 2010 und das Positionspapier
„Das strategische Konzept der NPD“ von 1997 ohne Mitwirkung von Quel-
len des Bundesamtes für Verfassungsschutz verfasst wurden?
Wenn ja, ist sie bereit, diesen Beweis auch gegenüber dem Bundesrat und
dem Bundesverfassungsgericht anzutreten?
Wenn nein, warum kann sie einen solchen Beweis nicht erbringen?

10. Wie erklärt sich die Bundesregierung die erneuten Anforderungen bezüg-
lich des Themas V-Leute durch das Bundesverfassungsgericht, und wie be-
wertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund das Vertrauen des Bun-
desverfassungsgerichts bezüglich der Versicherungen des Bundes und der
Länder, das vorgelegte Beweismaterial sei „quellenfrei“ (vgl. Antwort zu
Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/252)?

11. Welche Einschränkungen der Erkenntnislage gegenüber der NPD haben sich
für die Sicherheitsbehörden des Bundes durch das Verbotsverfahren gegen
die NPD ergeben, und geht die Bundesregierung davon aus, dass die Sicher-
heitsbehörden seit Beginn des Verbotsverfahrens nicht in gleichem Maße
über Erkenntnisse zur NPD verfügen, wie es vor dem Verfahren der Fall war?

12. Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung seit Beginn des Verbotsverfah-
rens weniger Erkenntnisse über die NPD geben, auf welche Bereiche des
Agierens der NPD beziehen sich diese Lücken dann?

13. Hat die NPD nach Erkenntnissen der Bundesregierung ihr öffentliches Auf-
treten und ihre Politik mit Blick auf das Verbotsverfahren geändert, und an
welchen veränderten Inhalten bzw. an welcher Art des veränderten Auftre-
tens macht die Bundesregierung diese Änderungen gegebenenfalls fest?

Berlin, den 30. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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