BT-Drucksache 18/4513

zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3731 - Mehrweganteil an Getränkeverpackungen erhöhen

Vom 30. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4513
18. Wahlperiode 30.03.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Annalena
Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3731 –

Mehrweganteil an Getränkeverpackungen erhöhen

A. Problem
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, umgehend zusätzli-
che Maßnahmen für die Stärkung des Mehrweganteils an Getränkeverpackungen zu
ergreifen, um die in der Verpackungsverordnung vorgesehenen 80 Prozent ökolo-
gisch vorteilhafter Getränkeverpackungen zeitnah wieder zu erreichen. Diese zusätz-
lichen Maßnahmen beinhalten
1. die Weiterentwicklung des Einwegpfandes zu einer ökologischen Lenkungsab-

gabe auf Einwegverpackungen;
2. die Ausweitung der Pfandpflicht auf die Getränkesegmente Fruchtsäfte,

Fruchtnektare, Gemüsesäfte und Gemüsenektare;
3. die Festlegung einer klaren Unterscheidung von „Einweg“ und „Mehrweg“ auf

der Getränkeverpackung selber. Kundinnen und Kunden müssen auf einen Blick
erkennen können, ob es sich um eine umweltfreundliche oder eine ökologisch
nachteilige Verpackung handelt;

4. die Durchführung einer öffentlichen Informationskampagne für das Mehrweg-
system.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/4513 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/3731 abzulehnen.

Berlin, den 25. März 2015

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Artur Auernhammer
Vorsitzender

Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter

Michael Thews
Berichterstatter

Hubertus Zdebel
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4513
Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Michael Thews, Hubertus Zdebel
und Peter Meiwald

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/3731 wurde in der 79. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2015
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie zur
Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller legen dar, dass es aus ökologischen Gründen nicht akzeptabel sei, dass die Zielmarke der
Verpackungsverordnung von mindestens 80 Prozent ökologisch vorteilhafter Verpackungen weiter unterschrit-
ten wird, ohne dass effektive Gegenmaßnahmen ergriffen würden. Der sinkende Anteil von Mehrwegflaschen
zeige die Notwendigkeit, umgehend Maßnahmen zu ergreifen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 32. Sitzung am 25. März 2015 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/3731 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/3731
in seiner 42. Sitzung am 25. März 2015 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass der Mehrweganteil an Getränkeverpackungen in den letzten
zehn Jahren dramatisch gefallen sei und mittlerweile bei unter 50 Prozent liege. „Mehrweg“ sei indes nicht per
se besser als „Einweg“, sondern es komme etwa auch auf die Länge der Transportwege und die Häufigkeit der
Wiederbefüllung von Flaschen an. Im Jahr 2013 habe die Bundesregierung eine Verordnung zur Einführung
von Hinweispflichten im Einzelhandel auf den Weg gebracht, um die Transparenz für den Verbraucher zu
verbessern, welche aber seit zwei Jahren von Umweltministern der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Bundesrat blockiert werde. Die Europäische Kommission habe im Jahr 2009 eindeutig festgestellt, dass eine
Pflicht zur Mehrwegkennzeichnung auf Flaschen selbst ein Handelshemmnis darstelle und somit die Waren-
verkehrsfreiheit europarechtswidrig einschränke.
Die Fraktion der SPD konstatierte, die Einführung des Einwegpfands im Jahr 2003 habe das Recycling stär-
ken und Vermüllung vermindern sollen, was auch weitestgehend gelungen sei. Seit 2003 hätten sich allerdings
Getränkeverpackungen, sowohl Getränkedosen als auch PET-Flaschen, weiterentwickelt, was eine ökologische
Neubewertung erforderlich mache. Hier werde bereits an einer einheitlichen Beurteilungsform gearbeitet. In
den Blick zu nehmen sei auch, dass die Entwicklung hin zu Individualflaschen in Mehrwegsystemen ebenfalls
zu einer anderen ökologischen Bewertung führe. Indes sei eine Lenkungsabgabe angesichts der Interessen der
Verbraucher an günstigen Getränkepreisen ein zu großer Eingriff in den Markt und die Höhe so einer Abgabe
sei schwer festzulegen. Zu unterstützen sei der Antrag jedoch in der begehrten Ausweitung der Pfandpflicht
auf Frucht- und Gemüsesäfte sowie hinsichtlich der vorgeschlagenen Informationskampagnen im Abfall- und
Recyclingbereich, aber auch in anderen Bereichen wie z. B. der Mülltrennung.
Die Fraktion DIE LINKE. führte an, der Antrag gehe in die richtige Richtung, hinzu kämen allerdings noch
weitere zu betrachtende Aspekte. Problematisch sei etwa auch die für den Verbraucher kaum überschaubare
Vielfalt an Mehrwegverpackungen und dass nicht jede Mehrwegverpackung in jedem Einzelhandelsgeschäft
zurückgegeben werden könne. Es stelle sich die Frage, welche Maßnahmen denkbar seien, um den Mehrweg-
anteil in Richtung auf den nach der Verpackungsverordnung festgesetzten Zielwert von 80 Prozent zu erhöhen,
welche Möglichkeiten es für die Bundesregierung gebe, auf die Vorhaben des Unternehmens The Coca-Cola
Company, künftig aus dem Mehrweg-Segment auszusteigen, noch gegensteuernd Einfluss zu nehmen, sowie,
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/4513 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
wie die Vielfalt an Mehrwegverpackungen eingeschränkt werden könne, etwa durch eine öffentliche Kam-
pagne oder auch durch darüber hinaus gehende, regulatorische Maßnahmen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, nach den Vorgaben der EU sei Abfall nicht nur zu
verwerten, sondern auch zu vermeiden. Zur Verhinderung von Vermüllung und zur Beförderung sortenreiner
Recyclingmöglichkeiten sei der Eingriff in den Markt durch Einführung des Einwegpfands als finanzielles
Anreizsystem richtig gewesen. Nunmehr bedürfe es eines zweiten Schrittes, einer Nachsteuerung. Ziel sei es,
den Mehrweganteil von derzeit ca. 40 Prozent auf die in Deutschland eigentlich angestrebten 80 Prozent zu
verdoppeln. Konkret schlage man zusätzlich zum Pfand eine Lenkungsabgabe auf Einwegverpackungen in
Höhe von etwa 20 bis 25 Eurocent vor, eine Streichung der Ausnahmen für Fruchtsäfte und andere Getränke
sowie eine eindeutige Kennzeichnung auf den Getränkeverpackungen selbst, da dem Verbraucher regelmäßig
etwa nicht klar sei, dass die Bezeichnung „Pfandflasche“ keine Mehrwegflasche bedeute. Eine Auszeichnung
allein an den Verkaufsregalen im Einzelhandel reiche nicht aus und da es durchaus bereits Kennzeichnungen
auf Flaschen gebe, sei nicht nachvollziehbar, mit welcher Begründung die Europäische Kommission Kenn-
zeichnungen auf Flaschen verwerfe, wenn diese lediglich transparenter würden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellte klar, die Europäische
Kommission habe mehrfach und auch jüngst ihre Rechtsauffassung zu Hinweispflichten bestätigt. Ein bewuss-
teres Verbraucherverhalten solle deshalb durch eine Kennzeichnung an den Verkaufsregalen befördert werden.
Über etwaige Ausweitungen von Pfandpflichten durch die Herausnahme von Ausnahmetatbeständen stimmten
sich die Koalitionsfraktionen derzeit ab. Eine über das Pfand hinausgehende Lenkungsabgabe sei den Verbrau-
chern nicht zumutbar. Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks habe sich in einem Brief an das Unternehmen
The Coca-Cola Company gewandt, um die Signalwirkung aufzuzeigen, die die Abkehr von „Mehrweg“ bedeu-
ten würde. „Mehrweg“ sei nicht nur im Sinne der Abfallvermeidung, sondern auch aus Gründen der Arbeits-
platzsicherung weiterhin gegenüber „Einweg“ vorzuziehen. Das Umweltbundesamt erarbeite derzeit einen Kri-
terienkatalog für eine einheitliche Bewertung der ökologischen Gesamtwirkung von Getränkeverpackungen.
Man strebe an, bei der Bepreisung von Produktverantwortung im Rahmen des Wertstoffgesetzes die ökologi-
sche Werthaltigkeit von Verpackungen zu berücksichtigen, um einen weiteren Anreiz für alternative Verpa-
ckungen zu schaffen, allerdings stünden für Hersteller regelmäßig Individualität und der Wiedererkennungs-
wert von Verpackung im Vordergrund.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/3731 abzulehnen.

Berlin, den 25. März 2015

Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter

Michael Thews
Berichterstatter

Hubertus Zdebel
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

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