BT-Drucksache 18/4512

zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Caren Lay, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/2870 - Wohnungsnot, Mietsteigerungen und Mietwucher in Hochschulstädten bekämpfen

Vom 30. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4512
18. Wahlperiode 30.03.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Caren Lay, Diana Golze,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2870 –

Wohnungsnot, Mietsteigerungen und Mietwucher in Hochschulstädten
bekämpfen

A. Problem
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden:
1. ein Konzept für eine „Wohnheimoffensive für Studierende“ mit dem Ziel zu

entwickeln, der angespannten Lage auf dem studentischen Wohnungsmarkt ent-
gegenzuwirken und dauerhaft günstigen Wohnraum für Studierende bereitzu-
stellen. Die Wohnheimoffensive soll insbesondere durch folgende Maßnahmen
realisiert werden:
a) Die Zweckbindung der Kompensationsmittel des Bundes für die Gemein-

schaftsaufgabe Hochschulbau ist wieder einzuführen und um den Bereich
des studentischen Wohnens zu erweitern.

b) Diese Kompensationsmittel sind darüber hinaus aufzustocken und zu ver-
stetigen, um ein gemeinsames Bund-Länder-Programm zum Bau von zu-
sätzlichen Wohnheimplätzen für die im Deutschen Studentenwerk organi-
sierten Studentenwerke zu finanzieren. Damit diese Studentenwerke Wohn-
heimplätze für 15 Prozent der von ihnen betreuten Studierenden bereitstel-
len können, sind nach heutigem Stand rund 100 000 zusätzliche Wohnheim-
plätze notwendig. Bund und Länder sollten die Errichtungskosten, die das
Deutsche Studentenwerk auf rund 60 000 Euro pro Platz beziffert, zu 60
Prozent bezuschussen, wobei der Bund zwei Drittel dieser Förderung trägt.
Bei der Verteilungsstärke sind die unterschiedlichen Platzbedarfe der Län-
der bzw. Hochschulstädte angemessen zu berücksichtigen. Aufgrund des
dringenden Bedarfs sind binnen vier Jahren mindestens 45 000 neue Wohn-
heimplätze zu errichten. Die Kompensationsmittel des Bundes für die Ge-
meinschaftsaufgabe Hochschulbau sind entsprechend um 270 Mio. Euro
pro Jahr aufzustocken.

Drucksache 18/4512 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

c) Zur Schaffung preiswerten und zweckmäßigen Wohnraums für Studierende
stellt die Bundesregierung den öffentlichen Wohnheimträgern aus dem Be-
stand eigener Liegenschaften geeignete Immobilien zu Sonderkonditionen
zur Verfügung. Für dem entgegenstehende Vorschriften, etwa in der Bun-
deshaushaltsordnung und im Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben sind Änderungsvorschläge zu übergeben.

d) Länder und Kommunen sind finanziell und ordnungsrechtlich vollumfäng-
lich zu unterstützen, in allen Hochschulstädten, in denen die durchschnittli-
chen Wohnkosten für Studierende um 33 Prozent oder mehr über der Wohn-
kostenpauschale im BAföG-Satz liegen, kurzfristige Übergangslösungen
(Aufstellen von Wohncontainern, Heranziehung von geeigneten leer stehen-
den Immobilien etc.) sind zu schaffen.

e) Auf die Länder ist einzuwirken, ein Mietenmoratorium bei den Studenten-
wohnheimen in öffentlicher Trägerschaft ab dem 1. Januar 2015 einzufüh-
ren, mit dem sichergestellt wird, dass die Wohnheimkosten den jeweiligen
im BAföG-Satz für die Kosten der Unterkunft vorgesehenen Betrag nicht
übersteigen.

f) Im Rahmen des Bund-Länder-Programmes sollen die öffentlichen Wohn-
heimträger bei Sanierung und Modernisierung der bestehenden Wohnheime
nach den Bedarfsanforderungen der Länder unterstützt werden. Insbeson-
dere ist dabei der Ausstattungsstandard der Wohnheime mit der Maßgabe
zu überprüfen und anzupassen, dass genügend Wohnheimplätze zur Verfü-
gung stehen, die den Ansprüchen von Menschen mit Behinderung und Fa-
milien mit Kindern genügen.

g) Bei der Vergabe der Bundesmittel ist sicherzustellen, dass an der Organisa-
tion, Verwaltung und Gestaltung der geförderten Studierendenwohnheime
die dort wohnenden Studierenden beteiligt sind;

2. im Wege einer BAföG-Novelle sicherzustellen, dass der für Wohnzwecke ver-
anschlagte Teil des Förderungssatzes zum 1. Januar 2015 auf 298 Euro erhöht
wird. Fortan soll dieser Förderungssatz jährlich dynamisch an die durchschnitt-
lichen Steigerungswerte der Ausgaben der Studierenden für Wohnkosten ange-
passt werden, um zukünftige Mietpreissteigerungen zu kompensieren. In Hoch-
schulstädten, in denen für den im BAföG-Satz für die Kosten der Unterkunft
vorgesehenen Betrag kein angemessener Wohnraum zur Verfügung steht, müs-
sen die entsprechenden Mehrkosten für Miete und Nebenkosten im Rahmen des
BAföG übernommen werden;

3. einen Gesetzesantrag für eine echte Mietpreisbremse vorzulegen mit dem Ziel,
den vorhandenen günstigen Wohnraum zu erhalten und dadurch die Wohnkos-
ten auch für das Segment „Studentisches Wohnen“ zu dämpfen. Eine echte
Mietpreisbremse soll gleichermaßen für alle Bundesländer gelten und dafür sor-
gen, dass Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen bei Bestandsmieten
nur in Höhe des Inflationsausgleiches zulässig sind. Mieterhöhungen allein we-
gen der Wiedervermietung einer Wohnung sind ausgeschlossen. Die von der
Bundesregierung angekündigte Streichung von Neubauten aus dem Wirkungs-
bereich einer Mietpreisbremse ist rückgängig zu machen;

4. einen Neustart des sozialen Wohnungsbaus einzuleiten. In den nächsten Jahren
ist die Errichtung von jährlich mindestens 150 000 neuen Mietwohnungen mit
Sozialbindung zu fördern. Dafür sollen leistungsfähige öffentliche-rechtliche
Wohnungsbaufonds aufgebaut werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4512
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 18/4512 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/2870 abzulehnen.

Berlin, den 25. März 2015

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Artur Auernhammer
Vorsitzender

Sylvia Jörrißen
Berichterstatterin

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Heidrun Bluhm
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4512
Bericht der Abgeordneten Sylvia Jörrißen, Ulli Nissen, Heidrun Bluhm und
Christian Kühn (Tübingen)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/2870 wurde in der 61. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Oktober
2014 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller legen dar, dass insbesondere Studierende mit geringen Einnahmen kostengünstige Wohnfor-
men nutzen. So kamen 2012 40 Prozent der Bewohner von Studentenwohnheimen aus dem untersten Einnah-
mequartil (bis 675 Euro), deren durchschnittliche monatliche Mietausgaben 240 Euro betrugen. Allerdings
erhalten aufgrund der das Angebot deutlich übersteigenden Nachfrage längst nicht alle Studierenden mit ge-
ringem Einkommen einen Wohnheimplatz. Der Deutsche Bundestag sieht diese Entwicklung mit großer Sorge.
Schulabgängerinnen und -abgänger sehen sich derzeit teilweise finanziell nicht in der Lage, ein Studium auf-
zunehmen bzw. beenden zu können. Gesicherte Studienfinanzierung stellt das wichtigste Entscheidungskrite-
rium für ein Studium dar. Deshalb ist nicht nur eine Erhöhung der studentischen Einnahmen, z. B. durch ein
bedarfsgerechtes BAföG geboten, sondern insbesondere auch die Bereitstellung günstigen Wohnraumes. Um
dieses zu gewährleisten, bedarf es neben Änderungen im Mietrecht und eines Neustarts des sozialen Woh-
nungsbaus einer „Wohnheimoffensive für Studierende“.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 43. Sitzung am 25. März 2015 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/2870 abzulehnen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 48. Sitzung am 25. März 2015 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/2870 abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 28. Sitzung am 25.
März 2015 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksa-
che 18/2870 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/2870
in seiner 42. Sitzung am 25. März 2015 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU konstatierte, dass die Situationsbeschreibung richtig sei. Die Zahl der Studien-
anfänger sei auf einem Höchststand, was zunächst einmal eine gute Nachricht sei. Dies führe in einigen Stu-
dentenstädten zu Kapazitätsgrenzen auf dem Wohnungsmarkt. Grundsätzlich gebe es zwei Hebel, an denen
angesetzt werden könne. Die Verbesserung der Einnahmesituation der Studenten oder die Deckelung von Aus-
gaben. Die Bundesregierung arbeite an beiden Hebeln. So seien die Leistungen nach dem Bundesausbildungs-
förderungsgesetz (BAföG) erhöht worden und dabei der Anteil für die Wohnung sogar überproportional. Im
Übrigen werde das BAföG komplett durch den Bund übernommen – was den Ländern immerhin 1,2 Milliarden
Euro erspare, die dann wiederum in das Bildungssystem investiert werden könnten. In manchen Bundeslän-
dern, wie beispielsweise Hessen, funktioniere das auch. In anderen Ländern, wie Nordrhein-Westfalen, dienten
diese Mittel dazu, die rot-grünen Haushaltslöcher zu stopfen. Die angesprochene Kostendeckelung habe man
mit der sogenannten Mietpreisbremse umgesetzt, um gezielt in den Lagen, in denen die Mieten übermäßig

Drucksache 18/4512 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
anstiegen eine Grenze einzuziehen. Elementarer Bestandteil zur Verbesserung der Situation müsse aber in je-
dem Fall die Schaffung von zusätzlichen bezahlbarem Wohnraum sein, für den jedoch die Länder zuständig
seien. Immerhin unterstütze der Bund die Länder mit 518 Millionen Euro Kompensationsmitteln und stelle
weiteres Geld aus dem 10 Milliarden Euro umfassenden Investitionsprogramm zur Verfügung. Die Länder
stünden nun in der Verantwortung, diese Gelder auch für den Wohnungsbau zu nutzen. Es zeige sich also, dass
die Bundesregierung insgesamt bereits vieles in die Wege geleitet habe, um die Situation der Studenten zu
verbessern.
Die Fraktion der SPD erklärte, dem Lob für die Landesregierung in Hessen könne man nicht folgen, weil
beispielsweise in Frankfurt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen die Kündigungssperrfris-
ten nicht verlängert worden seien. Der vorgelegte Antrag missachte den Föderalismus und leider müsse man
die Länder auffordern, die Zweckbindung der vom Bund gezahlten Gelder zu beachten. Insgesamt sei sehr viel
Geld notwendig, um nicht nur Studenten, sondern allen Betroffenen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu
gewährleisten. In Hessen dagegen seien Wohnheimplätze auch privat finanziert worden, die heute zum Teil zu
Mieten von über 700 Euro pro Monat angeboten würden. Abschließend sei zu resümieren, dass der Bund bereits
mit umfangreichen Finanzmitteln den Wohnungsbau fördere. Das betreffe auch das 10 Milliarden Euro Inves-
titionsprogramm, aus dem auch Wohnheimplätze für Studenten gefördert werden könnten.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, zu Beginn eines jeden Semesters müsse man feststellen, dass die Situation
auf dem Wohnungsmarkt für Studenten in allen Studentenstädten miserabel sei. Insbesondere fehlten preis-
werte Wohnheimplätze. Vor allem ausländische Studenten ohne die Absicherung durch finanzstarke Eltern
hätten erschwerte Zugangsvoraussetzungen, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Man fordere, im Rahmen der
Bund-Länder-Beziehungen zu überprüfen, ob der Bund nicht nur für Hochschulen Finanzmittel zur Verfügung
stellen könne, sondern auch für den Bau von Wohnheimen. In manchen Bundesländern schöben sich die Bau-
und Bildungsminister die Verantwortung gegenseitig zu. Insgesamt sei die Schaffung von 100 000 zusätzlichen
Wohnheimplätzen in den am meisten belasteten Städten notwendig und der Bund könne hier eine sinnvolle
Unterstützung leisten, wobei er auch selbst Gestaltungsmöglichkeiten habe, weil beispielsweise auch unge-
nutzte Liegenschaften des Bundes zur Verfügung gestellt werden könnten. Man begrüße die Ankündigung, im
September ein Fachgespräch zu dem Themenkomplex durchführen zu wollen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass der Verweis auf den Föderalismus zwar richtig
sei, unter der schwarz-gelben Regierungskoalition habe aber der damalige Bundesminister Dr. Peter Ramsauer
noch einen sogenannten Runden Tisch eingerichtet und damit also die Problematik und die Notwendigkeit
einer Lösung auch als Thema des Bundes anerkannt. Hier sei eine Evaluierung sinnvoll, weil die Veranstaltung
im Sande verlaufen sei. In vielen Studentenstädten seien die Mieten inzwischen so hoch, dass Studenten sich
zur Not noch mit Wohngemeinschaften helfen könnten, junge Familien dagegen verdrängt würden. Gezielter
Wohnungsbau auch für Studenten sei zentral, da mit der zunehmenden Internationalisierung der Universitäten
auch die Probleme nicht nur für Studenten, sondern auch für ausländische Doktoranden wüchsen, eine Woh-
nung zu finden. Der vorliegende Antrag spreche zwar viele Probleme an, löse sie aber nicht und sei leider an
manchen Stellen auch falsch – so bei der Forderung nach einer generellen Erhöhung der BAföG-Leistungen
oder in Bezug auf ein Mietmoratorium für Studentenwohnheime. Sinnvoller sei eine Staffelung der BAföG-
Beträge nach der individuellen Situation in den Studentenstädten, was wesentlich zielgenauer sei. Wenn Elite-
universitäten gefördert werden könnten, müsse auch in die soziale Infrastruktur für Studierende investiert wer-
den können. Im Investitionspaket des Bundes sollten daher auch Gelder für das studentische Wohnen und die
soziale Infrastruktur der Studierenden in Universitätsstädten bereitgestellt werden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erläuterte, die Bundesre-
gierung werde insgesamt 40 Millionen Euro aus Investitionsmitteln für Modellprojekte im studentischen Woh-
nungsbau investieren. Damit würde in vielen Studentenstädten ein konkreter Beitrag geleistet, Wohnungen für
Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar zu machen. Der Weg über Modellprojekte sei notwendig, da
die originäre Zuständigkeit für die Wohnraumförderung bei den Ländern liege. Gleichwohl gebe der Bund pro
Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro dafür aus, die in den Ländern unterschiedlich eingesetzt werde. In
Nordrhein-Westfalen und Bayern würden diese Mittel beispielhaft zweckgebunden verwendet und sogar mit
eigenen Finanzmitteln ergänzt. Darüber hinaus seien die beschlossene Mietpreisbremse und die Neuregelungen
zu den Maklergebühren eine Hilfe auch für Studenten. Für Konversionsliegenschaften des Bundes seien 100
Millionen Euro vorgesehen, die für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt werden könnten, sofern vor Ort
ein Bedarf dafür bestehe.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4512
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/2870 abzulehnen.

Berlin, den 25. März 2015

Sylvia Jörrißen
Berichterstatterin

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Heidrun Bluhm
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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