BT-Drucksache 18/4417

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/2742 - Humanitäre Hilfe und Flüchtlingsschutz für Jesiden, Kurden und andere Schutzbedürftige im Norden des Irak und Syriens

Vom 24. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4417
18. Wahlperiode 24.03.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2742 –

Humanitäre Hilfe und Flüchtlingsschutz für Jesiden, Kurden und andere
Schutzbedürftige im Norden des Irak und Syriens

A. Problem
Die Antragsteller verweisen darauf, dass infolge der Offensive der Terrororganisa-
tion „Islamischer Staat“ (IS) ab dem 9. Juni 2014 im Nordirak und der von ihr und
ihren lokalen Verbündeten verübten Gräueltaten über eine Million Menschen in die
Kurdische Autonomieregion und die unter Selbstverwaltung stehenden Gebiete im
Nordosten Syriens (Rojava) geflohen sind.

Hunderttausend Jesidinnen und Jesiden, andere Minderheitenangehörige und allge-
mein vom „Islamischen Staat“ bedrohte Menschen seien gerettet worden. Diese
Menschen befänden sich nun in Flüchtlingslagern in Rojava und im Nordirak sowie
in der Türkei oder hätten Aufnahme in Dörfern und Gemeinden der Region gefun-
den. Durch das massive Vorrücken des IS auf Ain Al Arab (Kobanê) habe sich die
Zahl der kurdisch-syrischen Flüchtlinge in der Region nochmals deutlich erhöht. Die
humanitäre Versorgungslage sei katastrophal. In Rojava gehe die humanitäre Not-
lage vor allem auf das Embargo der Türkei und der kurdischen Regionalregierung
im Irak zurück, die Hilfstransporte an der Grenze zu Syrien nicht oder nur in Aus-
nahmefällen passieren ließen, sowie auf die Kontrolle der Verbindungswege zwi-
schen den drei Kantonen durch den IS und andere djihadistische Gruppierungen.
Aber auch im Norden des Irak bleibe die humanitäre Hilfe weit hinter den Anforde-
rungen zurück. Besonders verletzliche Flüchtlinge (Kranke, Traumatisierte, allein
reisende Kinder und Frauen) litten unter dieser Situation besonders.

B. Lösung
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. zielt unter anderem auf die Erhöhung der bis-
lang bereitgestellten humanitären Hilfe und deren Ausdehnung auf die unter Selbst-
verwaltung stehenden Gebiete Syriens sowie eine Aufhebung des Embargos gegen
Rojava und der Grenzschließungen ab.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/4417 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4417
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/2742 abzulehnen.

Berlin, den 25. Februar 2015

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/4417 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Dr. Ute Finckh-Krämer, Annette Groth
und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/2742 in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober 2014
erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag zielt neben einer Feststellung zur Situation der vor dem IS-Terror geflüchteten Menschen auf die
Erfüllung verschiedener Forderungen durch die Bundesregierung ab.
So soll die Bundesregierung aufgefordert werden,
die bislang bereitgestellte humanitäre Hilfe deutlich zu erhöhen und kurzfristig mindestens 200 Mio. Euro zur
Verfügung zu stellen und auf die unter Selbstverwaltung stehenden Gebiete Syriens auszudehnen,
gegenüber den Regierungen der Türkei und der Region Kurdistan-Irak der Forderung nach einer Aufhebung
des Embargos gegen Rojava und der Grenzschließungen Nachdruck zu verleihen,
gegenüber der Türkei auf ein Ende der Kooperation mit dem IS und der Duldung seiner Aktivitäten innerhalb
der Türkei zu drängen und der Organisation so Rückzugsräume, Trainingscamps, Nachschublinien und die
wichtigste Transitroute einreisender Kämpfer sowie die Möglichkeit der Finanzierung durch den Verkauf ge-
schmuggelten Öls in die Türkei zu nehmen,
gegenüber der Türkei und im Rahmen der NATO türkischen Forderungen nach der Einrichtung einer Flugver-
bots- und Pufferzone in Nordsyrien, einschließlich Teilen von Rojava, entgegenzutreten,
mit den Bundesländern Vereinbarungen zu treffen, um die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Region bei
ihren Verwandten in Deutschland deutlich zu erleichtern und hierbei auf eine Kontingentierung zu verzichten,
für Flüchtlinge aus der Region zusammen mit den Bundesländern ein Aufnahmekontingent nach § 23 Absatz 2
des Aufenthaltsgesetzes zu schaffen,
sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass für Flüchtlinge sichere Zugangswege zu den Staaten der
Europäischen Union geschaffen werden,
sich bei der türkischen Regierung für den Wiederaufbau von jesidisch-kurdischen Dörfern, die im Zuge der
kriegerischen Auseinandersetzungen der 1980er und 1990er-Jahre verlassen oder gewaltsam geräumt wurden,
einzusetzen und auf Rechtssicherheit und Schutz vor Verfolgung für diejenigen zu drängen, die freiwillig aus
dem Exil in diese Dörfer zurückkehren wollen oder etwa auf freiwilliger Basis als Flüchtlinge aus dem Irak
dort neu angesiedelt werden möchten sowie
sich angesichts der Tatsache, dass bei den Dorfzerstörungen in den 1980er und 1990er-Jahren in großem Maße
Militärtechnik aus deutscher Lieferung zum Einsatz kam, finanzielle Mittel für den Wiederaufbau und die Aus-
gestaltung dieser und der noch bewohnten jesidischen Dörfer mit der nötigen Infrastruktur zur Verfügung zu
stellen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/2742 in seiner 35. Sitzung am 25. Februar 2015
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung empfohlen.
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 38. Sitzung am 25. Februar 2015 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung empfohlen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4417
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner 28. Sitzung
am 25. Februar 2015 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung emp-
fohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/2742 in seiner
29. Sitzung am 25. Februar 2015 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, den Antrag abzulehnen.

Berlin, den 25. Februar 2015

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

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