BT-Drucksache 18/4399

zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3554 - Feinstaubemissionen aus Baumaschinen reduzieren

Vom 23. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4399
18. Wahlperiode 23.03.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Christian Kühn (Tübingen),
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3554 –

Feinstaubemissionen aus Baumaschinen reduzieren

A. Problem
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die dringend not-
wendigen Schritte für eine gesundheitsorientierte Luftreinhaltepolitik einzuleiten
und hierfür folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. die Grenzwerte für die Feinstäube PM10 und PM2,5 in der Verordnung über Luft-

qualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) anzupassen,
2. sich für eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Baumaschinen mit

dem Ziel der vereinfachten Überwachung einzusetzen und so die Kontrolle der
Einhaltung der Anforderungen zu erleichtern,

3. die Nachrüstung älterer Baumaschinen mit wirksamen geschlossenen Partikel-
filtersystemen, deren Betrieb nicht zu einer Erhöhung von Sekundäremissionen
führt, mit Hilfe eines Förderprogramms anzureizen,

4. bei Ausschreibungen für Baumaßnahmen des Bundes sicherzustellen, dass nur
solche Unternehmen Aufträge erhalten, die Baumaschinen einsetzen, welche mit
Rußpartikelfiltern oder aber mit neuester Motortechnik nachgerüstet sind,

5. sich im Rahmen der Verhandlungen über die EU-Verordnung (KOM(2014) 581
endg.; Ratsdok. 13690/14) zur Verringerung der nationalen Emissionen be-
stimmter Luftschadstoffe für hohe Gesundheits- und Umweltschutzniveaus für
die Jahre 2020 und 2030 einzusetzen, um bis spätestens 2030 den anthropogenen
Feinstaub, wie bspw. aus Baumaschinen, soweit technisch möglich zu reduzie-
ren,

6. sich für eine Anpassung der Luftqualitätswerte in der EU-Richtlinie über Luft-
qualität und saubere Luft für Europa einzusetzen, entsprechend Punkt 5 zu über-
arbeiten und für die Aufnahme von Grenzwerten für ultrafeine Partikel wie
PM2,5 und kleiner Sorge zu tragen.
Drucksache 18/4399 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4399
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/3554 abzulehnen.

Berlin, den 18. März 2015

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Karsten Möring
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Drucksache 18/4399 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Karsten Möring, Ulli Nissen, Ralph Lenkert und Peter
Meiwald

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/3554 wurde in der 79. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2015
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zur
Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Gesundheit sowie den Ausschuss
für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

„Laut neuen Zahlen einer Studie der WHO für das Jahr 2012 ist die Luftverschmutzung durch Feinstaub welt-
weit für 7 Millionen Tote verantwortlich. Die Außenluftverschmutzung durch Feinstaub verursacht Krankhei-
ten wie ischämische Herzerkrankung, Herzinfarkt, chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Lungen-
krebs und akute Infektionen der unteren Atemwege bei Kindern, die zum Tod führen können. In der Europäi-
schen Union (EU) ist Feinstaub die Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle.
Als Feinstaub werden Partikel bezeichnet, die einen aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mik-
rometer (10 m) aufweisen. Es bestehen verschiedene Kategorien für Feinstäube wie PM10 oder PM2,5, wobei
die Bezeichnung auf die Größe der Partikel zurückgeht.
Sowohl die Bundesregierung als auch die EU weisen darauf hin, dass es keinen Schwellenwert gibt, unter dem
PM2,5 keine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Deshalb sollten, nach Auffassung der EU, für diesen Feinstaub
auch andere Regeln gelten.
2013 hat die EU- Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emis-
sionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG vorgelegt. Dieser sieht stren-
gere Emissionswerte für Luftschadstoffe, wie Schwefeloxid (SO2), Stickoxid (NOx), flüchtige organische Ver-
bindungen (NMVOC), Ammoniak (NH3), Feinstaub (PM2,5) und Methan (CH4), vor. Zusätzlich hat die Kom-
mission ein neues Programm „Saubere Luft für Europa“ aufgelegt. Auch wird aktuell die Richtlinie zu mobilen
Maschinen und Geräten (97/68/EG) novelliert.
Dennoch setzen nur wenige EU-Mitgliedstaaten die Emissionswerte für Luftqualität in nationales Recht um.
Hinzu kommt, dass die Leitlinien der WHO zur Luftverschmutzung oftmals nicht erfüllt werden, so auch in
Deutschland. Auch wird gerade das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland auf-
grund der Nichteinhaltung der Grenzwerte für Feinstaub der Kategorie PM10 ausgeweitet.“

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 38. Sitzung am 18. März 2015 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/3554 abzulehnen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 34. Sitzung am 18. März 2015 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/3554 abzulehnen.
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner 37. Sitzung am 18. März 2015 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/3554 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/3554
in seiner 41. Sitzung am 18. März 2015 abschließend beraten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4399
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, das Thema des Antrags sei bereits mehrfach im Ausschuss besprochen
worden, wobei sich die Situation seit der letzten Diskussion nicht verändert habe. Nach wie vor sei man der
Auffassung, dass bei der Reduzierung der Emissionswerte von Baumaschinen noch Handlungsbedarf bestehe.
Auf europäischer Ebene gebe es allerdings weiterhin noch offene Fragen. Die in dem Antrag aufgeführten
Forderungen seien zum Teil sinnvoll, einiges davon sei aber auch schon in Arbeit. Gleichzeitig gebe es aber
auch ganz konkrete Probleme, so beispielsweise bei der Binnenschifffahrt. Der Markt für Schiffsmotoren sei
weltweit begrenzt und in Deutschland sehr klein. Er werde im Wesentlichen von amerikanischen Firmen be-
stimmt und aktuell erfülle kein Anbieter die gewünschten Anforderungen an die Abgaswerte. Dennoch wolle
die Europäische Kommission die Binnenschifffahrt in die Regelungen einbeziehen, was dem Grunde nach
sinnvoll sei. Ähnlich verhalte es sich bei der Forderung im Antrag, die Verschärfung von Grenzwerten bei den
Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP mit aufzugreifen. Dabei gehe es aber
nicht um die Übernahme gegenseitiger Standards, sondern um die gegenseitige Anerkennung, was dazu führe,
dass die Aussichten auf Verbesserungen klein seien. Es gebe also wünschenswerte Forderungen, die aber einer
Quadratur des Kreises gleichkämen. Trotz einiger Übereinstimmungen mit den Forderungen in dem Antrag
müsse man ihn daher dennoch ablehnen.
Die Fraktion der SPD machte deutlich, dass der Antrag einige sinnvolle Vorschläge enthalte. Allerdings sei
die Umsetzung zum Teil sehr kostspielig. Beispielsweise koste ein Partikelfilter für die in der Binnenschifffahrt
üblichen Motoren mehr als 100 000 Euro, was den Eigner unter Umständen in die Insolvenz treibe. Auch die
Umrüstung bestehender Motoren sei teuer. Ungelöste Probleme gebe es auch bei der Versorgung der Binnen-
schiffe mit sogenanntem Landstrom während der Liegezeiten im Hafen. Diese sei zumindest bei Hochwasser
technisch sehr anspruchsvoll. In Bezug auf Baumaschinen bestehe seitens der Industriegewerkschaft Bauen-
Agrar-Umwelt – auch aus Gründen des Arbeitsschutzes – ein großes Interesse an einer Minimierung der Emis-
sionen. Wenn aber in zwei Jahren ohnehin europäische Regelungen zu erwarten seien, auf die sich die Herstel-
ler bereits eingestellt hätten, erscheine ein nationaler Ansatz nicht sinnvoll.
Die Fraktion DIE LINKE. verwies darauf, dass mit der Einführung einer Förderung für die Nachrüstung von
Katalysatoren für Personenkraftwagen bereits eine Lösung gegen die Belastung der Innenstädte durch Emissi-
onen gefunden worden sei. Ein ähnlicher Weg könne auch bei der Binnenschifffahrt beschritten werden, um
die Nachrüstung voranzutreiben. Im Übrigen sei die Versorgung der Schiffe mit Landstrom auch bei Hochwas-
ser in jedem Fall technisch realisierbar. Der vorgelegte Antrag sei wichtig, um mit einer gesetzlichen Ver-
pflichtung einerseits einen Anreiz zur Umrüstung zu geben und andererseits die technische Entwicklung der
Motoren voranzutreiben. Auch wenn der Markt für Schiffsmotoren klein sei, so richte sich dieser in einer
Marktwirtschaft dennoch nach der Nachfrage, für die dann eben Motoren mit besseren Abgaswerten produziert
würden. Dies treffe so auch für die Straßenbaumaschinen zu. Gleichzeitig könnten auch Regelungen für weitere
mobile Verbrennungsmotoren, wie beispielsweise Notstromaggregate oder Laubbläser, getroffen werden - für
letztere auch im Hinblick auf die Lärmemissionen. Die Bundesregierung solle vorangehen und verbindliche
Normen vorgeben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass das Thema Feinstaubemissionen zwar schon
mehrfach im Ausschuss behandelt worden sei, es aber am entsprechenden Regierungshandeln fehle. Die Zahl
von 430 000 Todesfällen in der Europäischen Union, verursacht durch die Luftverschmutzung durch Feinstaub,
verdeutliche die Relevanz des Themas, auch für den Arbeitsschutz, weshalb die Industriegewerkschaft Bauen-
Agrar-Umwelt eine Regelung für Baumaschinen sehr befürworte. Man könne hierbei nicht auf die Europäische
Union warten, sondern müsse für die Betroffenen konkrete Lösungen finden. Die Langlebigkeit der Maschinen
im Baubereich erfordere nicht nur schärfere Grenzwerte für neue Maschinen, sondern auch Verbesserungen im
Bestand, weshalb ein Förderprogramm zur Umrüstung der Fahrzeugmotoren sinnvoll sei. Bei Kosten von 3 000
bis 9 000 Euro pro Maschine sei dies durchaus realisierbar. Gleichzeitig sei die Einführung einer Zertifizierung
der Maschinen notwendig, um eine solche auch bei öffentlichen Ausschreibungen verbindlich vorschreiben zu
können. Bei Dieselloks und Schiffsmotoren sei noch viel zu tun und seien weitere Entwicklungen notwendig.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erläuterte, es bestehe Kon-
sens in der Frage der Notwendigkeit entsprechender europäischer Regelungen für Baumaschinen. Daher werde
man die Umsetzung diverser Maßnahmen, wie beispielsweise die Kennzeichnungspflicht für Motoren, voran-
treiben. Für Binnenschiffe gebe es bereits ein Förderprogramm, das bisher aber nicht den erhofften Zuspruch
finde. Ein Anreizprogramm für die Umrüstung der Baumaschinen mit Abgasfiltern sei langfristig sicher er-
reichbar. Man gebe aber zu bedenken, dass dafür auch entsprechende Mittel im Haushalt bewilligt werden
müssten, was erfahrungsgemäß schwierig sei. Schließlich müsse zuerst Klarheit darüber herrschen, wie sich
das Verhältnis zu den zu verändernden EU-Verordnungen darstelle.

Drucksache 18/4399 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/3554 abzulehnen.

Berlin, den 18. März 2015

Karsten Möring
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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