BT-Drucksache 18/4290

Stand der Auswertung von mutmaßlichem Beweismaterial im NSU-Komplex

Vom 10. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4290
18. Wahlperiode 10.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau,
Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Stand der Auswertung von mutmaßlichem Beweismaterial im NSU-Komplex

Am 26. Februar 2015 stellten die Nebenklagevertreter des vom Nationalsozia-
listischen Untergrund (NSU) am 6. April 2006 in Kassel ermordeten Halit
Yozgat in öffentlicher Hauptverhandlung am Oberlandesgericht München
mehrere Beweisanträge im Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklag-
ten (vgl. „Und täglich lügt der Nazi-Zeuge“ vom 26. Februar 2015, www.nsu-
nebenklage.de/), die sich auf bislang nicht vom Generalbundesanwalt und vom
Bundeskriminalamt (BKA) ausgewertete Mitschnitte von Telefonaten des kurz
nach dem Mord an Halit Yozgat tatverdächtigen ehemaligen Beamten und
V-Mann-Führers des hessischen Verfassungsschutzes Andreas T. stützten
(vgl. u. a. Stefan Aust/Dirk Laabs „Hinweise auf Verstrickung des Verfassungs-
schutzes“ in WELT am SONNTAG vom 22. Februar 2015, www.welt.de/
politik/deutschland/article137696631/Hinweise-auf-Verstrickung-des-
Verfassungsschutzes.html). Andreas T. hatte sich zum Zeitpunkt des Mordes
an Halit Yozgat am Tatort – im Internetcafé von Halit Yozgat in der Holländi-
schen Straße in der Kasseler Nordstadt – aufgehalten, sich aber bei der Polizei
nicht als Zeuge gemeldet (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Abschlussbe-
richt des 2. Untersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund,
S. 622 f.) Die Ermittlungsgruppe (EG) Café des Polizeipräsidiums Kassel hatte
zunächst gegen Andreas T. als Tatverdächtigen im Mordfall Halit Yozgat er-
mittelt. Die Beweisanträge der Nebenklagevertreter Thomas Bliwier, Doris
Dierbach und Alexander Kienzle führen an, dass Originalmitschnitte von Tele-
fonaten zwischen dem V-Mann-Führer Andreas T. und u. a. dem Geheimschutz-
beauftragten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen sowie
weiteren Mitarbeitern des LfV Hessen u. a. vom 28. April 2006, 2. Mai 2006 und
5. Mai 2006 im Gegensatz zu bislang vorliegenden Zusammenfassungen der
Telefonmitschnitte des Polizeipräsidiums Kassel, die u. a. durch den General-
bundesanwalt dem 2. Untersuchungsausschuss vorgelegt worden waren (vgl.
Protokoll der öffentlichen Zeugenvernehmung des Zeugen Lutz Irrgang, ehema-
liger Direktor des LfV Hessen am 11. September 2012, Protokoll Nr. 27), be-
legen würden, dass beim LfV Hessen möglicherweise mehr Informationen zur
Mordserie des NSU vorlagen als bislang bekannt (vgl. u. a. Stefan Aust/
Dirk Laabs „Hinweise auf Verstrickung des Verfassungsschutzes“ in WELT
am SONNTAG vom 22. Februar 2015, www.welt.de/politik/deutschland/
article137696631/Hinweise-auf-Verstrickung-des-Verfassungsschutzes.html).

Drucksache 18/4290 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Stunden vom Bundeskriminalamt und/oder vom Generalbundesan-

walt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem
Oberlandesgericht (OLG) München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem
4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus
dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen
dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mord an Enver
Şimşek am 9. September 2000 in Nürnberg vor (bitte nach Behörden auswei-
sen)?

2. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Enver Şimşek am 9. Septem-
ber 2000 in Nürnberg liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw.
des BKA beim Bayerischen Landeskriminalamt, Bayerischen Landesamt für
Verfassungsschutz oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Be-
hörden und Dienststellen ausweisen)?

3. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Ver-
fahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem
Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem
NSU-Mord an Enver Şimşek am 9. September 2000 in Nürnberg, und bei
welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte
nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

4. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf
den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen
Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Video-
überwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und
sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem
NSU-Mord an Abdurrahim Özüdoğru am 19. Januar 2001 in Nürnberg vor
(bitte nach Behörden ausweisen)?

5. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt in Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Abdurrahim Özüdoğru am
19. Januar 2001 in Nürnberg liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwal-
tes bzw. des BKA beim LKA Bayern, LfV Bayern oder bei örtlichen Polizei-
dienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

6. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Ver-
fahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem
Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem
NSU-Mord an Abdurrahim Özüdoğru am 19. Januar 2001 in Nürnberg, und
bei welcher Behörde befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und
Dienststellen ausweisen)?

7. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf
den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Be-
ate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Video-
überwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und
sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem
NSU-Mordfall an Süleyman Taşköprü am 27. Juni 2001 in Hamburg vor
(bitte nach Behörden ausweisen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4290
8. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Süleyman Taşköprü am
27. Juni 2001 in Hamburg liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes
bzw. des BKA beim LKA Hamburg, LfV Hamburg oder bei örtlichen Poli-
zeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

9. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem NSU-Mord an Süleyman Taşköprü am 27. Juni 2001 in Hamburg, und
bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger
(bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

10. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zu dem NSU-Mord an Habil Kilic am 29. August 2001 in München vor
(bitte nach Behörden ausweisen)?

11. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Habil Kilic am 29. August
2001 in München liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw.
des BKA beim LKA Bayern, LfV Bayern oder bei örtlichen Polizeidienst-
stellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

12. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem NSU-Mord an Habil Kilic am 29. August 2001 in München, und bei
welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger
(bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

13. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zu dem NSU-Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock vor
(bitte nach Behörden ausweisen)?

14. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an an Mehmet Turgut am
25. Februar 2004 in Rostock liegen nach Kenntnis des Generalbundes-
anwaltes bzw. des BKA beim LKA Mecklenburg-Vorpommern, LfV Meck-
lenburg-Vorpommern oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach
Behörden und Dienststellen ausweisen)?

Drucksache 18/4290 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
15. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem NSU-Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock, und
bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger
(bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

16. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zu dem NSU-Mord an Ismail Yaşar am 9. Juni 2005 in Nürnberg vor (bitte
nach Behörden ausweisen)?

17. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Ismail Yaşar am 9. Juni
2005 in Nürnberg liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw.
des BKA beim LKA Bayern, LfV Bayern oder bei örtlichen Polizeidienst-
stellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

18. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem NSU-Mord an Ismail Yaşar am 9. Juni 2005 in Nürnberg, und bei wel-
cher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte
nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

19. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zu dem NSU-Mord an Theodoros Boulgarides am 15. Juni 2005 in München
vor (bitte nach Behörden ausweisen)?

20. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Theodoros Boulgarides am
15. Juni 2005 in München liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes
bzw. des BKA beim LKA Bayern, LfV in München oder bei örtlichen Poli-
zeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

21. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem NSU-Mord an Theodoros Boulgarides am 15. Juni 2005 in München,
und bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Daten-
träger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4290
22. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zu dem NSU-Mord an Mehmet Kubaşik am 4. April 2006 in Dortmund vor
(bitte nach Behörden ausweisen)?

23. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Mehmet Kubaşik am
4. April 2006 in Dortmund liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwal-
tes bzw. des BKA beim LKA Nordrhein-Westfalen, LfV in Dortmund oder
bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen
ausweisen)?

24. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem NSU-Mord an Mehmet Kubaşik am 4. April 2006 in Dortmund, und
bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger
(bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

25. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zu dem NSU-Mord an Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel vor (bitte
nach Behörden ausweisen)?

26. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Halit Yozgat am 6. April
2006 in Kassel liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des
BKA beim LKA Hessen, LfV Hessen oder bei örtlichen Polizeidienststellen
vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

27. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem NSU-Mord an Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel, und bei wel-
cher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte
nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

28. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zu dem NSU-Mord an Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an
Martin A. am 25. Juli 2007 in Heilbronn vor (bitte nach Behörden auswei-
sen)?

Drucksache 18/4290 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
29. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Michèle Kiesewetter und
dem Mordversuch an Martin A. am 25. Juli 2007 in Heilbronn liegen nach
Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Baden-
Württemberg, beim LKA Thüringen oder bei örtlichen Polizeidienststellen
vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

30. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem NSU-Mord an Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an Martin
A. am 25. Juli 2007 in Heilbronn, und bei welcher Behörde oder Polizei-
dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienst-
stellen ausweisen)?

31. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zu dem NSU-Sprengstoffanschlag am 23. Juni 1999 in einer türkischen
Gaststätte in Nürnberg vor (bitte nach Behörden ausweisen)?

32. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Sprengstoffanschlag am 23. Juni
1999 in einer türkischen Gaststätte in Nürnberg liegen nach Kenntnis des
Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Bayern oder bei örtlichen
Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

33. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem NSU-Sprengstoffanschlag am 23. Juni 1999 in einer türkischen Gast-
stätte in Nürnberg, und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich
die Datenträger (bitte nach Behörden und Diensstellen ausweisen)?

34. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zu dem NSU-Sprengstoffanschlag am 19. Januar 2001 in der Probsteigasse
in Köln vor (bitte nach Behörden ausweisen)?

35. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Sprengstoffanschlag am 19. Januar
2001 in der Probsteigasse in Köln liegen nach Kenntnis des Generalbundes-
anwaltes bzw. des BKA beim LKA Nordrhein-Westfalen, LfV Nordrhein-
Westfalen oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden
und Dienststellen ausweisen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4290
36. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem NSU-Sprengstoffanschlag am 19. Januar 2001 in der Probsteigasse in
Köln, und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Daten-
träger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

37. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zu dem NSU-Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln am 9. Juni
2004 vor?

38. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Nagelbombenanschlag in der Keup-
straße in Köln am 9. Juni 2004 liegen nach Kenntnis des Generalbundesan-
waltes bzw. des BKA beim LKA Nordrhein-Westfalen, LfV Nordrhein-
Westfalen oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden
und Dienststellen ausweisen)?

39. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem zu dem NSU-Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln am
9. Juni 2004, und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die
Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

40. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zum Tatort Frühlingsstraße 26 in Zwickau-Weißenborn (Sachsen) vor?

41. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zum Tatort Frühlingsstraße 26 in Zwickau-Wei-
ßenborn (Sachsen) liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw.
des BKA beim LKA Sachsen, LfV Sachsen und beim Bundesamt für Ver-
fassungsschutz (BfV) oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach
Behörden und Dienststellen ausweisen)?

42. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem Tatort Frühlingsstraße 26 in Zwickau-Weißenborn (Sachsen), und bei
welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach
Behörden und Dienststellen ausweisen)?

Drucksache 18/4290 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
43. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Polenz-
straße 2 in Zwickau (Sachsen) vor?

44. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-
Kerntrios in der Polenzstraße 2 in Zwickau (Sachsen) liegen nach Kenntnis
des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen, LfV Sach-
sen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder bei örtlichen
Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

45. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Polenz-
straße 2 in Zwickau (Sachsen), und bei welcher Behörde oder Dienststelle
befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen aus-
weisen)?

46. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Polenz-
straße 2 in Zwickau (Sachsen) vor?

47. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-
Kerntrios in der Polenzstraße 2 in Zwickau (Sachsen) liegen nach Kenntnis
des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen, LfV Sach-
sen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder der örtlichen
Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)?

48. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Polenz-
straße 2 in Zwickau (Sachsen), und bei welcher Behörde oder Dienststelle
befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen aus-
weisen)?

49. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Fried-
rich-Viertel-Straße 85 in Chemnitz (Sachsen) vor?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4290
50. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-
Kerntrios in der Friedrich-Viertel-Straße 85 in Chemnitz (Sachsen) liegen
nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sach-
sen, LfV Sachsen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder bei
örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen
ausweisen)?

51. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Fried-
rich-Viertel-Straße 85 in Chemnitz (Sachsen), und bei welcher Behörde
oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und
Dienststellen ausweisen)?

52. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Lim-
bacher Straße 96 in Chemnitz (Sachsen) vor?

53. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-
Kerntrios in der Limbacher Straße 96 in Chemnitz (Sachsen) liegen nach
Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen,
LfV Sachsen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder bei ört-
lichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen aus-
weisen)?

54. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Lim-
bacher Straße 96 in Chemnitz (Sachsen), und bei welcher Behörde oder
Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienst-
stellen ausweisen)?

55. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Alt-
chemnitzer Straße 12 in Chemnitz (Sachsen) vor?

Drucksache 18/4290 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
56. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-
Kerntrios in der Altchemnitzer Straße 12 in Chemnitz (Sachsen) liegen nach
Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen,
LfV Sachsen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder bei ört-
lichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen aus-
weisen)?

57. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Alt-
chemnitzer Straße 12 in Chemnitz (Sachsen), und bei welcher Behörde oder
Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienst-
stellen ausweisen)?

58. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick
auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München ge-
gen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA
zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Wolgo-
grader Allee 76 in Chemnitz (Sachsen) vor?

59. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hin-
blick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München
gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten
Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen
und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-
Kerntrios in der Wolgograder Allee 76 in Chemnitz (Sachsen) liegen nach
Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen,
LfV Sachsen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder bei ört-
lichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen aus-
weisen)?

60. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem
Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des
Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewerte-
tem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit
dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Wolgo-
grader Allee 76 in Chemnitz (Sachsen), und bei welcher Behörde oder
Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienst-
stellen ausweisen)?

Berlin, den 10. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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