BT-Drucksache 18/4257

Berichte zu überteuerten Stromtarifen für Elektroautos

Vom 6. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4257
18. Wahlperiode 06.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Julia Verlinden,
Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Berichte zu überteuerten Stromtarifen für Elektroautos

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 mindes-
tens eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren. Doch von die-
sem Ziel ist sie fünf Jahre vor dem Jahr 2020 weit entfernt. Bis Ende des Jahres
2014 waren lediglich 24 000 Elektroautos (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/
PDF/F/fortschrittsbericht-2014-bilanz-der-marktvorbereitung,property=pdf,
bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) zugelassen. Wichtige Hemmnisse
für die Elektromobilität sind die momentan noch hohen Anschaffungskosten,
Sorgen der Verbraucherinnen und Verbraucher um die Reichweite und die feh-
lende flächendeckende Ladeinfrastruktur. Ein zusätzliches Hemmnis ist außer-
dem, dass die Stromkosten für Elektrofahrzeuge teilweise drei- oder viermal so
hoch sind wie der normale Haushaltsstrom. Das ZDF-Verbrauchermagazin
WISO (siehe Sendung vom 9. Februar 2015, www.zdf.de/ZDFmediathek/
beitrag/video/2339126/Wucher-Tarife-beim-Strom-Tanken#/beitrag/video/
2339126/Wucher-Tarife-beim-Strom-Tanken) hatte jüngst die Tarife (Ver-
brauchstarife/Zeittarife) an Elektroladesäulen verglichen. Obwohl der Bundes-
regierung dieses Problem bekannt ist, hat sie bisher gegen diese überteuerten
Tarife nichts unternommen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was kostet nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt 1 kWh

Strom an einer Schnellladesäule, und was kostet die gleiche Menge Strom
durchschnittlich an einer Ladesäule mit Wechselstrom?

2. Welche Preisunterschiede treten nach Kenntnis der Bundesregierung an
Schnellladesäulen und Wechselstromladesäulen im Bundesgebiet auf, und
wodurch erklären sich diese?

3. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher gegen die überteu-
erten Stromtarife an Elektroladesäulen unternommen?

4. Erachtet die Bundesregierung die Tarif- und Ladebedingungen der Anbieter
der Elektroladesäulen als ausreichend ausgestaltet und transparent, und wenn
nein, weshalb hat sie bisher gegen diese Tarife nichts unternommen?

5. Wird die Bundesregierung zukünftig diese Preisstruktur unterbinden, und
wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?

6. Wann wird es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich sein, an allen
öffentlichen Ladestationen in Deutschland mit einer Karte zu tanken (das so-
genannte E-Roaming)?

Drucksache 18/4257 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Was unternimmt die Bundesregierung, um nutzerfreundliches E-Roaming
bundesweit an allen öffentlichen Ladestationen verfügbar zu machen?

8. Wie viele Elektroautos, die für eine „Schnellladung“ ausgelegt sind, sind
nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zugelassen?

9. Wie viele Elektroautos, bei denen lediglich eine „Langsamladung“ möglich
ist, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zugelassen?

10. Welche Ladestandards werden von wie vielen E-Autos nach Kenntnis der
Bundesregierung unterstützt?

11. Erachtet die Bundesregierung ihr Ziel, dass bis zum Jahr 2020 eine Million
Elektroautos auf deutschen Straßen fahren, weiterhin als realistisch, und
durch welche Maßnahmen will sie sicherstellen, dieses Ziel zu erreichen,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass derzeit lediglich 2,4 Prozent des
Ziels erfüllt sind?

12. Wie hat sich die Anzahl der Elektroladesäulen (getrennt nach Schnelllade-
säulen und Wechselstromladesäulen) in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

13. Sind der Bundesregierung Statistiken zu einem möglichen Zusammenhang
zwischen der Anzahl regional neu zugelassener Fahrzeuge und den dort vor-
handenen öffentlichen Lademöglichkeiten bekannt?

14. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die An-
kündigung des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur,
Alexander Dobrindt, in der „Passauer Neuen Presse“ vom 27. Dezember
2014, bis 2017 „deutschlandweit auf den Autobahnen Schnellladestationen
(…) [zu] installieren“, umsetzen, und welche Schritte hat sie dazu bereits
eingeleitet?

15. Ist der Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Regierungsprogramms
Elektromobilität (Mai 2011) und der Aussage, dass die Bundesregierung die
Absicht hat, eine allen Nutzern öffentlich und barrierefrei zugängliche
Ladeinfrastruktur anzubieten („Die Bundesregierung will, dass alle Nutzer
zu den öffentlichen Ladesäulen Zugang erhalten. Für die Akzeptanz der
Elektromobilität ist es entscheidend, dass Nutzer nicht über technische
Standards, Bezahloptionen oder langfristige Verträge ausgeschlossen
werden“) – bekannt, dass nach Information der Fragesteller die überwie-
gende Anzahl der sich auf den Straßen befindlichen Elektrofahrzeuge den
Chademo-Schnellladestandard verwenden, und inwiefern plant die Bundes-
regierung, diesen „Early-Adoptern“ den Zugang zur öffentlichen Schnell-
ladeinfrastruktur zu ermöglichen?

16. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den diskrimi-
nierungsfreien Zugang zur Ladeinfrastruktur fördern?

17. Bis wann will die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen zur Förderung
der (Lade-)Infrastruktur bzw. der steuerlichen Förderung sowie zur Förde-
rung baulicher Maßnahmen regeln, gibt es dazu Überlegungen, dies ggf. in
einem Elektromobilitätsgesetz II vorzunehmen, und wenn ja, wie weit ist
die diesbezügliche Ressortabstimmung?

18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erfolg von zusätzlichen
Förderanreizen für Elektromobilität in anderen Ländern, und plant die Bun-
desregierung, besonders erfolgreiche Instrumente auch in Deutschland zu
übernehmen?

Berlin, den 24. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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